Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/6644 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6452 - Nachwuchs für unsere landwirtschaftlichen Betriebe - Was tut die Landesregierung, um Hofnachfolger zu gewinnen? Anfrage der Abgeordneten Frank Oesterhelweg und Hans-Heinrich Ehlen (CDU) an die Landesregierung , eingegangen am 07.09.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 14.09.2016 Antwort des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz namens der Landesregierung vom 30.09.2016, gezeichnet Christian Meyer Vorbemerkung der Abgeordneten Der Strukturwandel in der deutschen und niedersächsischen Landwirtschaft nimmt nach Ansicht von Experten besorgniserregende Ausmaße an und gehe weit über das bekannte und normale Maß hinaus. Gleichzeitig hätten laut der Landwirtschaftszählung aus dem Jahr 2010 von den ca. 26 000 Betrieben in Niedersachsen mit einem Betriebsleiter, der älter als 45 Jahre ist, nur etwa 8 000 einen Hofnachfolger. Bei knapp 18 000 gäbe es keinen oder einen ungewissen Hofnachfolger . Laut Landvolkpressemeldung vom 14.01.2016 sind die Ausbildungszahlen in der Landwirtschaft jedoch stabil. Zum Stichtag 31.12.2015 hatten rund 2 000 Auszubildende einen Ausbildungsvertrag abgeschlossen. Dennoch zeigen die Zahlen, wie schwierig es für viele Betriebsinhaber ist, geeigneten Nachwuchs für die Weiterführung ihres Betriebes zu finden. Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weisen wir darauf hin, dass wir ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung unserer Fragen haben, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. Unter Bezugnahme auf das Urteil des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 55, gehen wir davon aus, dass der Landesregierung die Beantwortung der Anfrage in weniger als einem Monat möglich und zumutbar ist, da es sich nach unserer Auffassung um einen eng begrenzten Sachverhalt handelt und der Rechercheaufwand gering ist. Vorbemerkung der Landesregierung Die beruflichen Entwicklungspfade in der Landwirtschaft sind heute viel dynamischer als früher, sodass die Aufnahme einer landwirtschaftlichen Lehre nicht immer zu einer späteren Hofübernahme führt. Zwar ist die landwirtschaftliche Ausbildung immer noch ein Grundstein der fachlichen Qualifikation für all diejenigen, die im landwirtschaftlichen Bereich tätig werden wollen. Daneben existieren aber auch andere Wege der beruflichen Qualifizierung, z. B. ein Hochschulstudium. Auf der anderen Seite kann eine landwirtschaftliche Ausbildung auch zu anderen beruflichen Entwicklungen qualifizieren. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6644 2 Daher können die Zahlen der Auszubildenden in Niedersachsen und die Zahlen der Hofübernahmen nicht unmittelbar miteinander verknüpft werden. 1. Wie hat sich die Zahl der Betriebe in Niedersachsen, deren Betriebsleiter älter als 45 Jahre ist und die einen Hofnachfolger haben, nach Kenntnissen bzw. Schätzungen der Landesregierung seit dem Jahr 2010 verändert? Die Angabe zur Hofnachfolge war Erhebungsmerkmal im Rahmen der Haupterhebung der Landwirtschaftszählung 2010 (LZ 2010) auf der Grundlage des § 30 Abs. 1 Nr. 1 des Agrarstatistikgesetzes (AgrStatG). Die Inhaber der landwirtschaftlichen Betriebe der Rechtsform Einzelunternehmen wurden nach dem Vorhandensein einer Hofnachfolgerin bzw. eines Hofnachfolgers befragt, sofern sie selber mindestens 45 Jahre alt waren. Dies war 2010 bei 25 966 Betrieben der Fall. 8 222 Betriebe - also ca. 32 % der befragten Betriebe - gaben an, dass die Hofnachfolge gesichert ist. Das Merkmal Hofnachfolge wird nur ca. alle zehn Jahre im Rahmen der Landwirtschaftszählung erfragt . Bei der Wertung dieser Zahlen muss berücksichtigt werden, dass insbesondere bei den jüngeren Betriebsinhabern die potenziellen Hofnachfolger ihre Ausbildung noch nicht abgeschlossen bzw. noch überhaupt nicht begonnen haben. Der generelle Trend zur späteren Familienplanung findet sich auch in der Landwirtschaft wieder. Betrachtet man die Betriebe differenziert nach Altersgruppen der Betriebsinhaber, so geben in der Altersgruppe von 55 bis 59 Jahren 38 % der Betriebsinhaber an, einen Hofnachfolger zu haben, in der Altersgruppe von 60 bis 64 Jahren sind es 40 %. Bei den Haupterwerbsbetrieben liegt der Anteil der Betriebe mit Hofnachfolger erwartungsgemäß höher, nämlich bei 38 %, in der Altersgruppe von 55 bis 59 Jahren bei 45 % und in der Altersgruppe von 60 bis 64 Jahren bei 48 %. Auch bei größeren Betrieben steigt die Bereitschaft zur Betriebsübernahme. Betrachtet man die landwirtschaftlichen Einzelbetriebe ab einer landwirtschaftlichen Fläche von 100 ha, ist bereits bei 56 % der Betriebe die Hofnachfolge geregelt. Zur Frage, wie sich diese Zahlen seit der Zählung im Rahmen der LZ 2010 verändert haben, liegen keine neuen Daten vor. Das Merkmal Hofnachfolge wird voraussichtlich im Rahmen der nächsten Landwirtschaftszählung, die frühestens 2020 stattfinden wird, wieder erfragt werden. Bisher gibt es hierzu noch keine Regelungen im AgrStatG. Es ist nicht zu erwarten, dass innerhalb eines Zeitraumes von sechs Jahren seit der letzten Erhebung gravierende Veränderungen bei der potenziellen Hofnachfolge eingetreten sind. 2. Wie bewertet die Landesregierung den Umstand, dass nur etwas mehr als ein Drittel der Betriebe einen Hofnachfolger hat? Bei den Angaben zur Hofnachfolge der landwirtschaftlichen Betriebe handelt es sich um eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Erhebung. Die Anzahl der später tatsächlich weitergeführten Betriebe dürfte höher sein. Die potenziellen Hofnachfolger durchlaufen in vielen Fällen eine deutlich umfangreichere Ausbildung als in der Vergangenheit. Nach der landwirtschaftlichen Lehre folgt nicht selten entweder eine Fachschul- oder Meisterausbildung oder ein Studium der Agrarwissenschaft. Die heutigen Betriebsleiter sehen die Notwendigkeit eines sehr gut ausgebildeten Hofnachfolgers für die Zukunftsfähigkeit des Betriebes - dies trägt dazu bei, dass die Entscheidung für oder gegen eine Hofübernahme später fällt als früher. Des Weiteren soll der Hofnachfolger die Entscheidung zur Übernahme des landwirtschaftlichen Betriebes aus freien Stücken treffen, wenn er dazu bereit ist. Dies kann ein weiterer Grund dafür sein, Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6644 3 dass die Betriebsleiter in der Landwirtschaftszählung ihre Hofnachfolge noch nicht als gesichert angeben können. Die potenziellen Hofnachfolger haben nicht nur den einen möglichen Lebensweg als Betriebsleiter, sondern könnten sich auch für eine andere Stelle in der Landwirtschaft oder im vor- und nachgelagerten Bereich entscheiden. Daraus ergibt sich eine Opportunität, mit der sich der Beruf eines landwirtschaftlichen Betriebsleiters messen lassen muss, weshalb die möglichen Hofübernehmerinnen /Hofübernehmer ihre Zukunftsperspektiven genau abwägen. 3. Wie werden sich diese Zahlen auf den Strukturwandel und die künftige Anzahl der Betriebe auswirken? Eine Prognose des Strukturwandels aus den Angaben zur Hofnachfolge aus der Landwirtschaftszählung ist aus den genannten Gründen schwierig. Betrachtet man den Strukturwandel in der Landwirtschaft über einen längeren Zeitraum (seit 1960), lag die durchschnittliche jährliche Abnahme der Betriebe bei knapp 3 %. Im Zeitraum 2010 bis 2013 lag die Abnahmerate bei knapp 2 %. Allerdings können Krisen wie die aktuelle Milchkrise auch zu regelrechten Strukturbrüchen führen - in solchen Situationen ist entschiedenes und europaweit koordiniertes Gegensteuern wichtig, um landwirtschaftliche Betriebe zu erhalten. 4. Welche Gründe führen nach Ansicht der Landesregierung dazu, dass zwar das Interesse an der landwirtschaftlichen Ausbildung hoch ist, sich jedoch nicht ausreichend Hofnachfolger finden? Wie bereits in der Vorbemerkung betont, lässt sich von der Zahl der Auszubildenden nicht auf die Zahl der späteren Hofnachfolger schließen. Ob sich wirklich nicht ausreichend Hofnachfolger finden, fällt schwer einzuschätzen. Die unter Frage 2. angeführten Entwicklungen (höheres Ausbildungsniveau, freie Entscheidung, Opportunitäten) sind hier gleichermaßen zu nennen. Zu berücksichtigen ist darüber hinaus auch die Möglichkeit der außerfamiliären Hofübernahme, die sowohl für qualifizierte Neueinsteiger als auch für die abgebenden Betriebsinhaber eine Perspektive sein kann. 5. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, um die Perspektiven und Startbedingungen so weit verbessern, dass mehr junge Menschen eine Hofnachfolge in Betracht ziehen? 6. Was tut die Landesregierung, um die Hofnachfolge attraktiver zu machen? Die Fragen 5 und 6 werden zusammen beantwortet. Die Landesregierung hält eine fundierte und umfassende Beratung bei der Hofübergabe für sehr wichtig, um eine für alle Seiten tragfähige und gerechte Lösung zu finden. Die Sozioökonomische Beratung der Landwirtschaftskammer Niedersachsen berät zu allen Aspekten der inner- und außerfamiliären Hofübergabe. Zur Vorabinformation aller Beteiligten bietet sie ein- und mehrtägige Seminare sowie Vorträge an. Mit der aktuell geplanten Umorganisation der Landwirtschaftskammer Niedersachsen soll die Sozioökonomische Beratung als Aufgabe im Landesinteresse definiert und auf eine dauerhaft gesicherte finanzielle Basis gestellt werden. Daneben unterstützt die Landesregierung die Landwirtschaftliche Familienberatung, die den landwirtschaftlichen Familien u. a. bei den oft nicht einfachen familiären Aspekten rund um die Hofnachfolge Hilfestellung gibt. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6644 4 Junglandwirte können außerdem die umfassenden fachlichen Beratungs- und Weiterbildungsangebote für die Landwirtschaft nutzen, um betriebliche Entscheidungen vorzubereiten. Die Landesregierung setzt hierfür in vielen Bereichen Fördermittel ein. Zur Unterstützung bei der Finanzierung des oft erheblichen Investitionsbedarfs im Zuge einer Hofnachfolge können Junglandwirte in Niedersachsen erhöhte Fördersätze im Agrarinvestitionsförderprogramm beanspruchen. Daneben stehen ihnen die Förderprogramme der Landwirtschaftlichen Rentenbank zur Verfügung. Außerdem hat sich die Landesregierung für die Nutzung der Junglandwirteprämie in der ersten Säule stark gemacht. So können Junglandwirte bei den Prämien unter der rot-grünen Landesregierung erstmals eine Zusatzförderung von bis zu 45 Euro für die ersten 90 ha pro Jahr erhalten (siehe Frage 7). Insgesamt wurden in Niedersachsen und Bremen 2015 mehr als 2 800 Junglandwirte mit insgesamt 6,2 Millionen Euro zusätzlich unterstützt. Darüber hinaus sorgt die Landesregierung mit der sanften Agrarwende für nachhaltige, gesellschaftlich akzeptierte und zukunftsorientierte agrarpolitische Rahmenbedingungen für eine dauerhaft erfolgreiche Landwirtschaft. 7. Welche Formen der Junglandwirteförderung sieht die Europäische Union vor bzw. läßt die Europäische Union zu? Bei der Ausgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik für den aktuellen Förderzeitraum wurden im Bereich der Direktzahlungen spezielle Möglichkeiten für die Zuweisung von Zahlungsansprüchen für Junglandwirte sowie für die Gewährung einer Junglandwirteprämie geschaffen. Die Landesregierung hat sich bei der entscheidenden Agrarministerkonferenz in München 2013 für die vollständige Nutzung der Junglandwirteförderung aus der ersten Säule erfolgreich stark gemacht. Durch einstimmigen Beschluss von Bund und Ländern wurde daher in Deutschland von der Möglichkeit der Junglandwirteförderung Gebrauch gemacht. Voraussetzung für die Erstantragstellung ist, dass der Betriebsinhaber im Jahr der Antragstellung nicht älter als 40 Jahre ist und dass er in den fünf Jahren vor Stellung des ersten Antrags auf Gewährung der Basisprämie noch keine landwirtschaftliche Tätigkeit ausübte. Liegen diese Voraussetzungen vor, so können betroffene Betriebe auch noch nach dem Jahr 2015 die Erstzuweisung von Zahlungsansprüchen aus der nationalen Reserve beantragen. Die Junglandwirteprämie wird Betriebsinhabern gewährt, die die o. a. Voraussetzungen erfüllen. Sie wird für maximal 90 aktivierte Zahlungsansprüche bzw. Hektar gewährt und betrug 2015 44,27 Euro je aktiviertem Zahlungsanspruch. In NI/HB wurde 2015 2 882 Betrieben eine Junglandwirteprämie gewährt. Ausgezahlt wurden ca. 6,2 Millionen Euro. Auch bei der Förderung der ländlichen Räume in der zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik durch den ELER sieht die EU verschiedene Regelungen vor, um den Belangen von Junglandwirten in besonderer Weise Rechnung zu tragen. Innerhalb ihrer Entwicklungsprogramme für die ländlichen Räume können die Mitgliedstaaten (bzw. in Deutschland die Länder) thematische Teilprogramme auflegen, um so Förderschwerpunkte für Aspekte mit besonderen Handlungsbedarfen zu setzen. Als ein mögliches Anwendungsgebiet für solche Teilprogramme benennt das EU-Recht die Unterstützung von Junglandwirten (vgl. Artikel 7 Abs. 1 der VO [EU] Nr. 1305/2013). Für einzelne Fördermaßnahmen im Rahmen der ELER-Förderung sieht das EU-Recht zudem verbesserte Bedingungen, u. a. auch höhere Fördersätze für Junglandwirte, vor. Bei der Förderung von Investitionen in materielle Vermögenswerte (gemäß Artikel 17 Abs. 1 der VO [EU] Nr. 1305/2013) können Junglandwirte in den Genuss eines um 20 % erhöhten Fördersatzes kommen. Für Investitionen, durch die eine Angleichung der Produktion an die Anforderungen des EU-Rechts erreicht werden soll, kann die Förderung bei Junglandwirten für einen längeren Zeitraum (bis zu 24 statt 12 Monate) gewährt werden. Um wirtschaftliche Tätigkeiten in ländlichen Gebieten zu stärken, hat die EU im ELER u. a. die Möglichkeit vorgesehen, die Gründung von landwirtschaftlichen und nicht-landwirtschaftlichen Tä- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6644 5 tigkeiten bzw. Betrieben zu unterstützen. Ausdrückliches Ziel ist dabei auch, dass sich Junglandwirte mit eigenen Betrieben erstmalig niederlassen (vgl. Artikel 19 Abs. 1 a) i) der VO [EU] Nr. 1305/2013). 8. Welche ergänzenden und gegebenenfalls erweiternden Formen der Junglandwirteförderung sieht der Bund vor? Die Förderprogramme der Landwirtschaftlichen Rentenbank sehen besonders günstige Konditionen für Landwirtinnen und Landwirte unter 41 Jahren vor. Der GAK-Rahmenplan lässt für Junglandwirte eine Erhöhung der AFP-Förderung um bis zu 10 % der Bemessungsgrundlage, maximal 20 000 Euro, zu. 9. Wie fördert das Land Niedersachsen Junglandwirte? Neben den Millionen für Junglandwirte aus der ersten Säule gewähren Niedersachsen und Bremen mit dem PFEIL-Programm in der Agrarinvestitionsförderung einen um 10 % erhöhten Fördersatz (maximal 20 000 Euro) für Junglandwirte und greifen damit die Möglichkeiten gemäß Artikel 17 der ELER-VO und GAK-Rahmenplan auf. Förderanträge von Junglandwirten werden bei der Bewertung der Anträge außerdem höher bepunktet und haben so einen Vorteil gegenüber den Vorhaben anderer Antragsteller. 10. Welche weiteren Maßnahmen zur Junglandwirteförderung werden in den anderen Bundesländern angeboten? Hierzu liegen der Landesregierung keine systematischen Informationen vor. 11. Wie sieht die Junglandwirteförderung nach Vorstellung der Landesregierung zukünftig im Grundsatz aus? Das Land setzt sich dafür ein, dass bei der EU-Agrarpolitik Junglandwirte und Neueinsteiger in die Landwirtschaft noch stärker berücksichtigt und gefördert werden. Auch sollen durch das neue Agrarmarktstrukturgesetz Junglandwirte und Neueinsteiger einfacher an landwirtschaftliche Flächen kommen. 12. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung konkret im Rahmen der Junglandwirteförderung ? Siehe Antwort zu Frage 11. 13. Inwiefern beeinflusst eine Junglandwirteförderung die Entscheidung für oder gegen eine Hofnachfolge? Die grundsätzliche Entscheidung für oder gegen eine Hofübernahme sollte auf der Grundlage eines tragfähigen Betriebsentwicklungskonzeptes getroffen werden. Die fachliche und persönliche Eignung des Hofnachfolgers spielen hierbei ebenso eine Rolle wie die wirtschaftlichen Voraussetzungen und die geplante Entwicklungsstrategie. Hierauf aufbauend kann eine staatliche Förderung die Entscheidung für eine Hofübernahme erleichtern. Gerade mit der Betriebsübernahme stehen oft erhebliche Investitionen an, die dank einer Förderung leichter zu finanzieren sind. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6644 6 14. Welche weiteren Faktoren spielen hier eine Rolle, und wo kann die Landesregierung ansetzen? Die Landwirtschaft sollte für junge Menschen als attraktiver Arbeitsplatz und reizvolles Lebensumfeld erfahrbar sein. Nur dann entscheiden sie sich für eine Hofnachfolge. Die Landesregierung hält in diesem Zusammenhang eine immer weiter vorangetriebene Ökonomisierung, Spezialisierung und Rationalisierung in der Landwirtschaft für Hofnachfolger für wenig attraktiv. Mit der Orientierung am Leitbild einer bäuerlichen und nachhaltigen Landwirtschaft und mit der entsprechenden Ausrichtung ihrer Landwirtschaftspolitik trägt die Landesregierung dazu bei, die Landwirtschaft in Niedersachsen zukunftsfähig und attraktiv für junge Menschen zu erhalten. (Ausgegeben am 12.10.2016) Drucksache 17/6644 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6452 - Nachwuchs für unsere landwirtschaftlichen Betriebe - Was tut die Landesregierung, um Hofnachfolger zu gewinnen? Anfrage der Abgeordneten Frank Oesterhelweg und Hans-Heinrich Ehlen (CDU) Antwort des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz