Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/6647 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6424 - Ist der Pflichtunterricht an der Grundschule Süd Nordenham gefährdet? Anfrage des Abgeordneten Björn Thümler (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 02.09.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 09.09.2016 Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung vom 04.10.2016, gezeichnet In Vertretung Erika Huxhold Vorbemerkung des Abgeordneten Kultusministerin Frauke Heiligenstadt (SPD) hat am 19.08.2016 mitgeteilt, dass der Prognosewert der Unterrichtsversorgung für die Grundschulen in Niedersachsen (der sogenannte BPP-Wert) am 01.08.2016 bei 99,9 % lag. Der landesweite BPP-Durchschnittswert über alle Schulformen lag nach Ministeriumsangaben bei rund 97,8 %. Derart niedrige Werte der Unterrichtsversorgung wurden zuletzt in der letzten Regierungszeit einer SPD-Landesregierung unter dem Ministerpräsidenten Sigmar Gabriel im Jahr 2002 erreicht. Der Schulelternrat der Grundschule Süd Nordenham hat sich bei der Landesschulbehörde über die seiner Auffassung nach mangelnde Ausstattung der Schule mit Lehrerstunden beschwert. In einem Schreiben an die Regionalabteilung Osnabrück der Landesschulbehörde vom 22.08.2016 erläutern die Elternvertreter, dass die Schule bereits im vergangenen Schuljahr „massiv unter mangelnder Unterrichtsversorgung gelitten habe“ und sich die Situation nach den Sommerferien ihrer Ansicht nach „leider nicht geändert, sondern eher noch verschärft“ habe. Die Elternvertreter schreiben weiter, dass sie der Meinung seien, „dass das erkennbare Defizit an Stunden für den Zusatzbedarf sich mittelfristig zulasten der Grundversorgung auswirken“ werde. Probleme sehen sie insbesondere beim vorschulischen Sprachförderunterricht, bei der sonderpädagogischen Förderung im Rahmen der inklusiven Schule und beim Unterricht in der Sprachlernklasse . Darüber hinaus stellen sie infrage, ob „die eingesetzten pädagogischen Mitarbeiterinnen, die Feuerwehrlehrkräfte sowie die Quereinsteigerinnen in den Lehrerberuf die erforderliche Qualifikation mitbringen, um den Unterricht in Klassen mit 25 Kindern, darunter jeweils mehrere Flüchtlinge und Integrationskinder, auf Dauer übernehmen und erfolgreich gestalten zu können“. Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weise ich wir darauf hin, dass ich ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung meiner Fragen habe, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. Unter Bezugnahme auf das Urteil des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 55, gehe ich davon aus, dass der Landesregierung die Beantwortung der Anfrage in weniger als einem Monat möglich und zumutbar ist, da es sich nach meiner Auffassung um einen eng begrenzten Sachverhalt handelt und der Rechercheaufwand gering ist. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6647 2 Vorbemerkung der Landesregierung Das Kultusministerium benutzt verschiedene Fachverfahren, mit denen die Einstellung und die Verteilung der Lehrkräfte auf die öffentlichen allgemeinbildenden Schulen gesteuert werden, sodass für alle öffentlichen allgemeinbildenden Schulen eine möglichst ausgeglichene Versorgung mit Lehrkräften gewährleistet wird. Einstellungen von Lehrkräften in den niedersächsischen Schuldienst und andere personalwirtschaftliche Maßnahmen werden dabei stets bedarfsgerecht durchgeführt. Eines der Fachverfahren dafür ist das Planungsinstrument izn-Stabil-Prognose. Nach Eingabe aller voraussichtlichen Soll-Bedarfe sowie der voraussichtlichen Ist-Veränderungen durch die Schulen und die Schulbehörden kann mit diesem Planungsinstrument der jeweilige Bezugswert für die Personalplanung 1 (BPP) zu einem konkreten Prognosetermin sowohl für einzelne Schulen und einzelne Schulgliederungen als auch für die jeweiligen Schulformen landesweit aggregiert sowie in der landesweiten Gesamtsumme ermittelt werden. Dieses Verfahren dient also dazu, auf Basis der ermittelten Werte eine bedarfsgerechte Verteilung von Einstellungsmöglichkeiten für die Einstellung in den niedersächsischen Schuldienst auf die Schulen vorzunehmen. Zudem dient es dazu, weitere personalwirtschaftliche Maßnahmen (z. B. Abordnungen) zu planen. Zum Prognosetermin 01.08.2016 (Endstand 18.08.2016) betrug der Bezugswert für die Personalplanung an den öffentlichen niedersächsischen Grundschulen 99,9 %. Ein anderes Instrument zur bedarfsgerechten Verteilung von Stellen ist das Fachverfahren zur Erhebung der Unterrichtsversorgung an den allgemeinbildenden Schulen. Dies erfolgt mithilfe des Programmes izn-Stabil zu einem bestimmten Stichtag im jeweiligen Schuljahr. Hier werden zahlreiche Daten und u. a. auch die rechnerische Unterrichtsversorgung zu einem bestimmten Termin erhoben . Die Erhebung zur Unterrichtsversorgung an den allgemeinbildenden Schulen erfolgte im Schulhalbjahr 2016/2017 zum Statistiktermin am 18.08.2016. Anders als beim Planungsinstrument handelt es sich somit nicht um vorausschauende Planungsdaten, sondern um eine nachträgliche Erhebung zu einem Stichtag. Dementsprechend kann anders als beim Planungsinstrument, das nur Planungswerte ausgibt, von einer gesicherten Datenlage gesprochen werden. Nach Vorliegen der Erhebungsdaten zum Statistiktermin findet eine aufwändige Prüfung durch die Niedersächsische Landesschulbehörde (NLSchB) und das Kultusministerium statt. Eine abschließende Aussage über die Ergebnisse der Erhebung zur Unterrichtsversorgung an den allgemeinbildenden Schulen im Schuljahr 2016/2017 kann voraussichtlich erst Ende Dezember 2016/Anfang Januar 2017 erfolgen. Die Lehrkräfte-Soll-Stunden an einer Grundschule ergeben sich aus den Schülerpflichtstunden, z. B. 20 Wochenstunden je Soll-Klasse im ersten Schuljahrgang und 26 Wochenstunden je Soll- Klasse im vierten Schuljahrgang bzw. 23 Stunden für Sprachlernklassen, und den anerkannten Zusatzbedarfen der Schulen. Ein Zusatzbedarf wird beispielsweise anerkannt, wenn die Schule Maßnahmen zur Förderung von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunft bzw. mit Förderkonzept , zur Sprachförderung vor der Einschulung und zur gemeinsamen Unterrichtung von Kindern mit und ohne sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf ergriffen hat. Darüber hinaus werden Zusatzbedarfe für den Ganztagsbetrieb an einer Schule anerkannt. Ziel ist es dabei, stets alle anerkannten Lehrkräfte-Soll-Bedarfe mit Lehrkräfte-Ist-Stunden bedarfsgerecht abzudecken. Eine Versorgung der Schule von 100 % bedeutet demnach, dass durch die Lehrkräfte-Ist-Stunden der Pflichtbereich der Stundentafel vollständig abgedeckt werden kann und der Schule darüber hinaus Stunden für den anerkannten Zusatzbedarf zur Verfügung stehen. Für die unterrichtsergänzenden Angebote, die in der Regel eine Zeitstunde pro Tag umfassen, werden u. a. pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingesetzt. Die Grundschulen erhalten ein Budget zur Beschäftigung von pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, welches sich an der Anzahl der Schülerinnen und Schüler orientiert. Die Schulen entscheiden in eigener Verantwortung , welche Personen sie mit welchem Stundenumfang beschäftigen und wie sie diese Personen einsetzen, um das verlässliche und täglich mindestens fünf Zeitstunden umfassende Schulangebot sicherzustellen. Hierfür erarbeitet und verabschiedet die Gesamtkonferenz in Zusammenarbeit mit den pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und den Erziehungsberechtigten ein Konzept 1 Der Bezugswert für die Personalplanung ergibt sich aus dem Quotienten von Lehrkräfte-Ist-Stunden und Lehrkräfte-Soll-Stunden in Prozent. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6647 3 für unterrichtsergänzende Angebote sowie für die Vertretung bei kurzfristigen Ausfällen. Über den Einsatz der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entscheiden die Schulleiterin oder der Schulleiter im Rahmen des pädagogischen Konzepts der Schule. Dabei ist deren Qualifikation zu berücksichtigen. Darüber hinaus können an den öffentlichen allgemeinbildenden Schulen sogenannte Vertretungslehrkräfte angestellt werden, die im Rahmen von Vertretungsverträgen tätig sind und Unterricht erteilen . Diese befristet beschäftigten Vertretungslehrkräfte dürfen nur bei vorübergehenden Unterrichtsausfällen , bei denen die Rückkehr der zu vertretenden Lehrkraft im Schulhalbjahr absehbar ist, oder bei kurzfristig vor Beginn des Schulhalbjahres unerwartet eingetretenen Unterrichtsausfällen eingesetzt werden. Krankheitsbedingte Ausfälle von Lehrkräften kommen in Schulen erfahrungsgemäß nicht häufiger vor als in anderen Bereichen. Da es nicht immer möglich ist, solche vorübergehenden Unterrichtsausfälle sofort und vollständig durch die Bereitstellung von Vertretungslehrkräften zu kompensieren, sind Ausfälle im laufenden Schulhalbjahr zunächst grundsätzlich mit den vorhandenen Lehrkräften abzudecken. Die Schulen haben dazu die Möglichkeit zur Stundenumschichtung , zur Zusammenlegung von Lerngruppen und zur Leistung vorübergehender Mehrarbeit im Rahmen des flexiblen Unterrichtseinsatzes. Es ist Aufgabe der Schulen, hierfür ein geeignetes Vertretungskonzept zu entwickeln und dafür Sorge zu tragen, dass Unterrichtskürzungen nicht einseitig zulasten einzelner Klassen oder Fächer erfolgen. Bei gehäuft auftretenden kurzfristigen Erkrankungen und Ausfällen von Lehrkräften kann aber trotz der ausreichenden rechnerischen Unterrichtsversorgung der allgemeinbildenden Schulen Unterrichtsausfall nicht immer mit den Vertretungskonzepten der einzelnen Schulen vermieden werden. Bei längerfristigen Erkrankungen von Lehrkräften oder in Mutterschutzfällen kann daher die Schulleitung bei der NLSchB Vertretungsmittel beantragen, nachdem geprüft wurde, inwieweit bei unerwarteten , längeren und umfangreichen Ausfällen von Lehrkräften für die Dauer der konkreten Vertretungsfälle Lehrkräfte von anderen Schulen an die betroffenen Schulen abgeordnet werden können . Mit dem 17-Punkte-Aktionsplan zur Lehrkräftegewinnung, den Kultusministerin Frauke Heiligenstadt auf der Pressekonferenz zum Beginn des Schuljahres 2016/2017 am 03.08.2018 vorstellte, wurde der Einstieg von Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern ohne grundständige Lehramtsausbildung auch an Grundschulen ermöglicht, um dem sehr hohen Bedarf an Lehrkräften mit dem Lehramt für Grund-, Haupt- und Realschulen (GHR) kurzfristig begegnen zu können. Bewerberinnen und Bewerber für einen Quereinstieg bewerben sich bei der NLSchB, die deren Bewerbungsfähigkeit prüft. Im Einstellungsverfahren zum Einstellungstermin 01.08.2016, das am 07.09.2016 abgeschlossen wurde, konnten für die Schulformen Grundschule, Hauptschule, Realschule und Oberschule insgesamt 192 Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger ausgewählt werden. In der Anfrage bezieht sich der Fragesteller bei den Fragen 10 und 11 in Teilbereichen auf personenbezogene Daten von Lehrkräften. Nach Artikel 24 Abs. 1 der Niedersächsischen Verfassung (NV) sind Anfragen von Mitgliedern des Landtages durch die Landesregierung im Landtag und in seinen Ausschüssen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach Artikel 24 Abs. 3 Satz 1 NV braucht die Landesregierung dem Verlangen nicht zu entsprechen, soweit schutzwürdige Interessen Dritter verletzt werden. Als Teil der Exekutive ist die Landesregierung gemäß Artikel 3 Abs. 1 NV, Artikel 1 Abs. 3 GG an die Grundrechte und die grundrechtsgleichen Rechte gebunden. Die Landesregierung muss daher auch bei der Erfüllung von parlamentarischen Informationsrechten den grundrechtlichen Schutz der natürlichen und juristischen Personen beachten . Unter diesen Schutz fällt auch das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (vgl. Bogan , Hannoverscher Kommentar zur Niedersächsischen Verfassung, Artikel 24, Rn. 30). Die Verarbeitung personenbezogener Daten unterliegt den allgemeinen datenschutzrechtlichen Bestimmungen . 1. Wie hoch war die Unterrichtsversorgung an der Grundschule Süd Nordenham zum Statistiktermin am 18.08.2016 (falls der Wert noch nicht vorliegt, bitte hilfsweise den Bezugswert für die Personalplanung [BPP] vom 01.08.2016 angeben)? Auf die Vorbemerkung der Landesregierung wird verwiesen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6647 4 Die Unterrichtsversorgung der Grundschule Süd Nordenham beträgt zum Stichtag der Statistikerhebung am 18.08.2016 in izn-Stabil - noch nicht abschließend geprüfte Daten - voraussichtlich rund 94 %. 2. Wie hat sich die Unterrichtsversorgung der Grundschule Süd Nordenham seit 2013 entwickelt (bitte in einer Tabelle nach Schuljahren auflisten)? Die Entwicklung der Unterrichtsversorgung der Grundschule Süd Nordenham seit 2013 ist der nachfolgenden Aufstellung zu entnehmen: Stichtag der Statistikerhebung Unterrichtsversorgung in % 05.02.2013 103,8 22.08.2013 104,5 22.09.2014 100,4 15.09.2015 97,6 Auf die Vorbemerkung der Landesregierung hinsichtlich der noch nicht abschließend geprüften Daten aus izn-Stabil zum Stichtag der Statistikerhebung 18.08.2016 wird verwiesen. 3. Gibt es an der Grundschule Süd Nordenham nach Auffassung der Landesregierung derzeit einen Mangel an Lehrkräften bzw. einen Mangel an qualifizierten Lehrkräften? Die Schulleiterin der Grundschule Süd Nordenham steht in engem Kontakt mit der NLSchB. Durch die vertrauensvolle Zusammenarbeit ist es gelungen, die zu Beginn des Schuljahres 2016/2017 bestehenden Schwierigkeiten bezüglich der Lehrerversorgung der Grundschule zu lösen. Es hat sich dabei erwiesen, dass die zur Verfügung stehenden Instrumente und Maßnahmen geeignet sind, kurzfristig auftretende Defizite in der Unterrichtsversorgung aufzufangen. Die im Rahmen dieser Bemühungen getätigten Einstellungen durch die NLSchB wurden nach ausführlicher Prüfung der Qualifikationen der Bewerberinnen und Bewerber durch die NLSchB getätigt. An der Grundschule Süd Nordenham herrscht weder ein signifikanter Mangel an Lehrkräften noch ein Mangel an qualifizierten Lehrkräften. Das rechnerische Fehl zwischen Lehrkräfte-Soll- und Lehrkräfte-Ist-Stunden beträgt voraussichtlich rund 20 Stunden und entspricht somit weniger als einer Vollzeitlehrkraft. Der Pflichtunterricht wird erteilt. 4. Wie hoch ist an der Grundschule Süd Nordenham derzeit der Bedarf an Lehrerstunden (Lehrersollstunden)? Auf die Vorbemerkung der Landesregierung hinsichtlich der noch nicht abschließend geprüften Daten aus izn-Stabil zum Stichtag der Statistikerhebung 18.08.2016 wird verwiesen. An der Grundschule Süd Nordenham betragen die Lehrkräfte-Soll-Stunden, welche sich aus dem Grundbedarf der Schülerpflichtstunden und dem anerkannten Zusatzbedarf zusammensetzen, voraussichtlich rund 350 Stunden. 5. Wie viele dieser Lehrersollstunden entfallen a) auf den Grundbedarf, b) auf den Zusatzbedarf? Auf die Vorbemerkung der Landesregierung hinsichtlich der noch nicht abschließend geprüften Daten aus izn-Stabil zum Stichtag der Statistikerhebung 18.08.2016 wird verwiesen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6647 5 Von den voraussichtlich rund 350 Lehrkräfte-Soll-Stunden entfallen auf den Grundbedarf der Schülerpflichtstunden voraussichtlich rund 250 Stunden und auf den anerkannten Zusatzbedarf voraussichtlich rund 100 Stunden. 6. Wie viele Stunden entfallen an der Grundschule Süd Nordenham im Detail auf welchen Bereich des Zusatzbedarfs (z. B. Ganztag, Inklusion, Sprachförderung und andere Fördermaßnahmen )? Auf die Vorbemerkung der Landesregierung hinsichtlich der noch nicht abschließend geprüften Daten aus izn-Stabil zum Stichtag der Statistikerhebung 18.08.2016 sowie auf die Antwort zur Frage 5 wird verwiesen. 7. Wie viele Lehrerstunden (Lehreriststunden) stehen der Grundschule Süd Nordenham derzeit zur Verfügung? Auf die Vorbemerkung der Landesregierung hinsichtlich der noch nicht abschließend geprüften Daten aus izn-Stabil zum Stichtag der Statistikerhebung 18.08.2016 wird verwiesen. Der Grundschule Süd Nordenham stehen derzeit voraussichtlich rund 330 Lehrkräfte-Ist-Stunden zur Verfügung. 8. Wie viele der zur Verfügung stehenden Lehrerstunden entfallen auf Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst ? An der Grundschule Süd Nordenham leistet momentan keine Referendarin oder kein Referendar ihren oder seinen Vorbereitungsdienst ab. 9. Wie viele der zur Verfügung stehenden Lehrerstunden entfallen auf Vertretungslehrkräfte ? An der Grundschule Süd Nordenham gibt es momentan eine befristete Einstellung zur Vertretung einer abwesenden Lehrkraft mit einem Stundenumfang von 28 Stunden. 10. Wie viele Lehrkräfte mit wie vielen Lehrerstunden haben seit Anfang 2015 die Grundschule Süd Nordenham verlassen? Bitte jede Lehrkraft einzeln mit Datum auflisten. Seit Anfang 2015 haben insgesamt drei Lehrkräfte mit einem aggregierten Stundenumfang von 74 Stunden die Grundschule Süd Nordenham verlassen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung hinsichtlich der Schutzwürdigkeit personenbezogener Daten verwiesen. Weitergehende personenbezogene Angaben würden das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzen bzw. ließen konkrete Rückschlüsse auf Lehrkräfte zu. 11. Wie viele Lehrkräfte mit wie vielen Lehrerstunden sind von Anfang 2015 bis heute in der Grundschule Süd Nordenham neu hinzugekommen (bitte jede Lehrkraft einzeln mit Datum auflisten)? Von Anfang 2015 bis heute sind insgesamt vier Lehrkräfte mit einem aggregierten Stundenumfang von 85 Stunden neu an die Grundschule Süd Nordenham hinzugekommen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung hinsichtlich der Schutzwürdigkeit personenbezogener Daten verwiesen. Weitergehende personenbezogene Angaben würden das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzen bzw. ließen konkrete Rückschlüsse auf Lehrkräfte zu. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6647 6 12. Hat es zum Schuljahresbeginn 2016/2017 Stellenausschreibungen für die Grundschule Süd Nordenham gegeben, für die keine oder bislang keine Besetzung möglich war? Falls ja, was ist jeweils angesichts der Nichtbesetzung veranlasst worden, und wurde die Stelle zurückgegeben? Zum Einstellungstermin 01.08.2016 wurde an der Grundschule Süd Nordenham eine Stelle mit der Fächerkombination Mathematik (MA)/Sachunterricht (SU) oder Sport (SP) ausgeschrieben, die jedoch nicht besetzt werden konnte. Durch Umwidmung dieser und einer weiteren Stelle an die Oberschule I Nordenham konnten beide Stellen mit Quereinsteigerinnen besetzt werden, welche an die Grundschule Süd Nordenham abgeordnet wurden. Darüber hinaus wurde eine weitere Stelle für den Ganztagsbetrieb der Grundschule kapitalisiert. 13. Was unternimmt die Landesregierung, um die Lehrerversorgung der Grundschule Süd Nordenham zu verbessern? Die NLSchB führt zahlreiche Maßnahmen durch, um die Lehrerversorgung der Grundschule Süd Nordenham zu verbessern. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind zwei Vertretungsverträge an der Schule anhängig. Von diesen Vertretungsverträgen konnte bisher ein Vertretungsvertrag im Umfang von 28 Stunden sofort besetzt werden. Der andere Vertretungsvertrag ist auf dem Wege der Besetzung. Zehn Stunden konnten mit einer Lehrkraft für den Spracherwerb für Flüchtlinge (VSF- Lehrkraft) besetzt werden. Zum nächsten Einstellungstermin 01.02.2017 ist geplant, drei Stellen im Umfang von Lehrvollzeitstellen auszuschreiben und zu besetzen. Im Falle eventueller Nichtbesetzungen wird in Erwägung gezogen, bestehende Vertretungsverträge zu verlängern. Darüber hinaus ist ebenfalls zum 2. Halbjahr des Schuljahres 2016/2017 geplant, eine Lehrkraft einer anderen Schule an die Grundschule Süd Nordenham mit voller Regelstundenzahl von 28 Stunden zu versetzen . 14. Ist seit Schuljahresbeginn der Pflichtunterricht an der Grundschule Süd Nordenham vollständig erteilt worden? Wenn nein, welche Stundenausfälle hat es im August 2016 gegeben, und was waren jeweils die Gründe dafür? Zu Beginn des Schuljahres 2016/2017 konnte der Pflichtunterricht der Grundschulklassen erst nach kurzer Verzögerung vollständig erteilt werden, nachdem die NLSchB Maßnahmen der Nachsteuerung in Form von Abordnungen ergriffen hatte. In den Sprachlernklassen konnte der Pflichtunterricht erst verspätet vollständig erteilt werden, da es aufgrund mehrfacher Erkrankungen der Lehrkraft zu Ausfällen kam. (Ausgegeben am 12.10.2016) Drucksache 17/6647 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6424 - Ist der Pflichtunterricht an der Grundschule Süd Nordenham gefährdet? Anfrage des Abgeordneten Björn Thümler (CDU) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums