Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/6658 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6453 - Was darf der Mensch im Biosphärenreservat Niedersächsische Elbtalaue? Anfrage der Abgeordneten Karin Bertholdes-Sandrock (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 07.09.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 14.09.2016 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz namens der Landesregierung namens der Landesregierung vom 06.10.2016, gezeichnet In Vertretung Kottwitz Vorbemerkung der Abgeordneten Laut Lüneburger Landeszeitung vom 29.07.2016 berichteten Sportbootfahrer über Verwarnungen und Bußgelder, die neuerdings von Polizeireitern wegen des Anlandens der Sportboote an bestimmten Sandbuchten bei Hohnstorf/Elbe im Biosphärenreservat Niedersächsische Elbtalaue erteilt würden. Laut Biosphärenreservatgesetz sei das Anlanden nur an bestimmten ausgewiesenen Plätzen erlaubt, die aber wegen Versandung oder steinigen Uferbereichs ungeeignet zum Anlanden seien. Auch Angler, die ihre Plätze auf Buhnenköpfen räumen mussten, und Spaziergänger „fühlen sich in ihrer Freiheit beschnitten“ (LZ, 29.07.2016, S. 7). Dazu erklärte der Leiter der Biosphärenreservatsverwaltung , Dr. Prüter, dass er die Polizeireiter aufgrund von Beschwerden über Verstöße gegen Naturschutzauflagen gezielt nach Hohnstorf geschickt habe. Eine Veranstaltung der Gemeinde Hohnstorf am 02.08.2016 zum Thema „Miteinander von Mensch und Natur“ bestätigte genau jene Probleme der Sportbootfahrer. Die Bürger bemängelten auch fehlende Informationen darüber, was erlaubt und was verboten sei. Es gebe zwar ausgewiesene Erholungsbereiche , aber es seien zu wenige und viele davon unattraktiv. Vorbemerkung der Landesregierung Das Land Niedersachsen hat seinen Anteil an einer der letzten naturnahen Stromlandschaften Mitteleuropas mit dem Gesetz über das Biosphärenreservat „Niedersächsische Elbtalaue“ (NElbtBRG) seit 2002 gesetzlich geschützt. Die Elbtalaue ist eines der bedeutendsten Brut- und Gastvogelgebiete in Niedersachsen. Große Teile des Gebiets gehören zum Europäischen Schutzgebietsnetz „Natura 2000“ (FFH-Gebiet „Elbeniederung zwischen Schnackenburg und Geesthacht“ sowie Vogelschutzgebiet „Niedersächsische Mittelelbe“). Der Gebietsteil C des Biosphärenreservats, dessen besonderer Schutzzweck es u. a. ist, schutzbedürftigen Arten oder Lebensgemeinschaften wild wachsender Pflanzen oder wild lebender Tiere eine Lebensstätte zu bieten, ist deshalb streng geschützt . Hier gelten beispielsweise ein Wegegebot, Anleinpflicht für Hunde sowie besondere Regelungen für Fischerei und Jagd. Gleichwohl bietet diese einzigartige Landschaft viele Möglichkeiten für die individuelle Freizeitgestaltung und das Naturerlebnis - sei es beim Wandern, Radfahren, Reiten, Paddeln, Angeln, Jagen oder einfach nur beim Genießen der Ruhe am Elbufer. Die naturverträgliche Erholungsnutzung ist in einem Biosphärenreservat erwünscht und wird vom NElbtBRG ausdrücklich ermöglicht. Zum Schutz der Natur ist allerdings nicht alles überall erlaubt. Für die Erholung direkt am Elbufer wurden Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6658 2 besondere „siedlungsnahe Elbvorlandbereiche“ und weitere Erholungsbereiche ausgewiesen - derzeit insgesamt rund 50 Bereiche, die heute einheitlich als Erholungsbereiche bezeichnet werden. Grundsätzlich sind damit für eine ruhige, naturnahe Erholung im Biosphärenreservat „Niedersächsische Elbtalaue“ ausreichende und attraktive Erholungsbereiche an der Elbe vorhanden; bei Bedarf soll dieses Angebot weiter verbessert werden. Im Gegenzug ist die Akzeptanz der Schutzbestimmungen im Gebietsteil C zu fördern und zu fordern - durch Information und Naturerlebnisangebote , aber auch durch Gebietsüberwachung. Nur wenn für die Einhaltung der Schutzbestimmungen konsequent gesorgt wird, können die Schutzziele des Biosphärenreservats in den sensiblen Uferund Auenbereichen erreicht werden. Leider haben die Erfahrungen gezeigt, dass sich ohne ausreichende Gebietsüberwachung zahlreiche Besucher nicht an die Regeln halten und beispielsweise mit dem Auto durch streng geschützte Gebiete fahren oder lautstarke Feiern in geschützten Uferzonen veranstalten. In Abstimmung mit den Kommunen und dem MI sind daher seit 2012 in den Sommermonaten Polizeireiter im Biosphärenreservat unterwegs, um vor Ort über besondere Schutzregeln zu informieren und auf deren Einhaltung hinzuweisen. Eklatante Verstöße werden aufgenommen und bei der Biosphärenreservatsverwaltung angezeigt. Ziel ist es, den erforderlichen Spielregeln für das im Biosphärenreservat gewollte vorbildliche Miteinander von Mensch und Natur Geltung zu verschaffen. Das Resümee der Polizeireitereinsätze fällt insgesamt sehr positiv aus. Die meisten Angesprochenen zeigen sich einsichtig, Die Polizeibeamten agieren mit Augenmaß, und ihre Anwesenheit im Gebiet wird von vielen Einheimischen und Gästen wie auch vom Biosphärenreservatsbeirat begrüßt . Zu Beginn der diesjährigen Einsatzzeit hatte der Leiter der Biosphärenreservatsverwaltung die in Bleckede stationierten Polizeireiter auf dringende Bitte der Samtgemeinde Scharnebeck und der Jagdpächter in Hohnstorf und Sassendorf gebeten, wenn möglich auch einmal dort Präsenz zu zeigen , da freilaufende Hunde in der Brut- und Setzzeit zu massiven Störungen im Gebietsteil C geführt hätten. Bei dieser Gelegenheit sind die Polizeibediensteten auch auf nicht regelkonformes Verhalten von einzelnen Sportbootfahrern aufmerksam geworden. Im Juli 2016 wurde die Biosphärenreservatsverwaltung darauf aufmerksam gemacht, dass in Kreisen der örtlichen Sportbootfahrer Unmut aufgekommen ist, da die berittene Polizei in diesem Jahr einzelne Anzeigen wegen Lagerns am Elbufer außerhalb der Erholungsbereiche vorgenommen hat. Der Leiter der Biosphärenreservatsverwaltung hat daraufhin angeboten, kurzfristig zu einem klärenden Gespräch und informellen Austausch mit den Sportbootfahrern nach Hohnstorf zu kommen . Das Angebot wurde aufgegriffen und führte auf Einladung des Hohnstorfer Bürgermeisters zu der Veranstaltung vom 02.08.2016 in Hohnstorf/Bullendorf mit ca. rund 200 Teilnehmenden. Das dort von Herrn Dr. Prüter vorgetragene Angebot einer gemeinsamen Revision der vorhandenen Erholungsbereiche, das im Falle eines entsprechenden Antrags der Gemeinde und nach naturschutzfachlicher und -rechtlicher Abwägung durch die Biosphärenreservatsverwaltung auch zu einer räumlichen Verlagerung führen kann, wird, wie Herr Samtgemeindebürgermeister Gerstenkorn in der Beiratssitzung am 08.09.2016 bestätigte, von den Gemeinden aufgegriffen. 1. Welche Einschränkungen bestehen für Sportbootfahrer im Bereich des Biosphärenreservats auf dem Gebiet der Samtgemeinde Scharnebeck, und wie erhalten die Betroffenen darüber Kenntnis? Auf dem Gebiet der Samtgemeinde Scharnebeck gehört das Deichvorland östlich von Hohnstorf zum Gebietsteil C des Biosphärenreservats. Darin liegen zwei gekennzeichnete Erholungsbereiche (bei Hohnstorf und bei Barförde). Es gibt keine spezifischen Einschränkungen für Sportbootfahrer, sondern es sind die für jedermann geltenden Regelungen insbesondere der §§ 10 und 12 des NElbtBRG zu beachten. Solange sich Personen auf ihren Booten (auch z. B. ankernd in Buhnenfeldern) befinden, gelten die Befahrensregelungen der Bundeswasserstraße. Sofern die Boote anlanden und das Ufer im Gebietsteil C betreten wird, gelten die Regeln des NElbtBRG. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6658 3 Das Gesetz ist öffentlich bekannt gemacht worden, es ist auf der Homepage der Biosphärenreservatsverwaltung einschließlich der zugehörigen Karten für jedermann einsehbar. Zudem hat die BRV schon 2012 ein Faltblatt zum Thema „Fair zur Natur“ aufgelegt und verbreitet, in dem auf möglichst verständliche Weise die geltenden Regeln erläutert werden. Das Faltblatt ist u. a. im Biosphaerium in Bleckede erhältlich. Speziell für Sportbootfahrer ist seit diesem Sommer auf der Homepage des Biosphärenreservats eine luftbildgestützte Information über die Erholungsbereiche am Elbufer innerhalb des Biosphärenreservats verfügbar (direkt über die Startseite oder über die Menüpunkte Elbtalaue erleben > Freizeitaktivitäten > Wassersport). 2. Welche Einschränkungen bestehen für Angler im Bereich des Biosphärenreservats auf dem Gebiet der Samtgemeinde Scharnebeck, und wie erhalten die Betroffenen darüber Kenntnis? Auch für Angler gelten im C-Gebiet des Biosphärenreservats (d. h. in der Samtgemeinde Scharnebeck am Elbufer östlich von Hohnstorf) die einschlägigen Regelungen des NElbBRG (§§ 10 und 12, zusätzlich §16 und § 41 Abs. 2). Das Biosphärenreservatsgesetz sieht in § 16 Abs. 5 vor, Ufer- und Gewässerbereiche im Einvernehmen mit den Fischereirechtsinhabern und Fischereiberechtigten für das Angeln zu bestimmen. Andere, besonders sensible Bereiche sollen dadurch geschont und die Angelaktivitäten in bestimmte Bereiche gelenkt werden. Zur Festlegung dieser Angelstrecken ist das Einvernehmen mit den Fischereirechtsinhabern und den Angelvereinen erforderlich. Da es im Biosphärenreservat jedoch mehrere Hundert verschiedene Fischereirechte gibt, die häufig noch ungeklärt sind, stehen derzeit in vielen Bereichen abschließende Regelungen aus. § 12 Abs. 4 NElbtBRG erlaubt ein Befahren der Gebietsteile C zum Zwecke der Angelfischerei nicht. Zulässig ist dagegen das Begehen der Schutzgebiete, um zum Angelgewässer zu gelangen. Zur Frage der Information der Betroffenen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 3. Welche Einschränkungen bestehen für Spaziergänger im Bereich des Biosphärenreservats auf dem Gebiet der Samtgemeinde Scharnebeck, und wie erhält die Öffentlichkeit darüber Kenntnis? Auch für Spaziergänger gelten die einschlägigen Regelungen des NElbBRG (§§ 10 und 12). Entlang der Elbe östlich von Hohnstorf ist das Spazierengehen nur auf den Wegen erlaubt. In den beiden Erholungsbereichen sowie in den Gebietsteilen A und B gibt es keine Einschränkungen für das Betreten. Hunde sind im Gebietsteil C ganzjährig anzuleinen, in den siedlungsnahen Elbvorlandbereichen bzw. Erholungsbereichen sowie in den Gebietsteilen A und B nur in der gesetzlichen Brutund Setzzeit. Zur Frage der Information der Öffentlichkeit wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 4. Wie will die Landesregierung gewährleisten, dass auch Kinder an der Elbe in Zukunft wieder in der Natur spielen und von ihr lernen können, wie es Minister Wenzel nach eigenen Aussagen am 18.08.16 im Plenum des Landtags in seiner Kindheit vergönnt war („... als ich klein war, habe ich am liebsten im Moor oder im Wald oder im Kuhstall oder in der Scheune gespielt. Das waren die beliebtesten Plätze (...) Nebenbei hat man in der Natur ziemlich viel über Zusammenhänge gelernt (...) Das ging meist so nebenbei. Das nahm man mit auf. Leider gibt es heute nicht mehr viele Kinder, die das so einfach machen können.“)? Insbesondere im Nahbereich der Dörfer gibt es zahlreiche Erholungsbereiche am Elbufer, die bereits im Gesetzgebungsverfahren als „siedlungsnahe Elbvorlandbereiche“ in Abstimmung mit den Gemeinden ausgewiesen worden sind. Weitere sind in laufenden Abstimmungsprozessen mit den Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6658 4 Kommunen von der Biosphärenreservatsverwaltung festgelegt und bekannt gemacht worden. Aktuell sind es rund 50 Uferbereiche, in denen ohne Einschränkungen gespielt werden kann. Sie werden heute einheitlich als „Erholungsbereiche“ bezeichnet. 5. Ist nach Meinung der Landesregierung die Beschilderung im Biosphärenreservat Niedersächsische Elbtalaue zur Information der Bevölkerung nach Anzahl der Schilder, deren Aufstellungsorten und Größe der Schilder ausreichend? Die Erholungsbereiche im Biosphärenreservat sind im Jahr 2015 mit einer Neubeschilderung versehen worden, die jeweils individuelle Kartenskizzen aufweisen, und die damit eine deutlich verbesserte Orientierung von Landseite ermöglichen. Diese Beschilderung muss nur noch an wenigen Stellen nachgebessert werden. Eine Ausschilderung von Wasserseite ist bisher nicht erfolgt, da die dafür grundsätzlich geeigneten technischen Infrastrukturen nach Auskunft der Bundeswasserstraßenverwaltung dafür nicht zur Verfügung stehen. Absprachen der Biosphärenreservatsverwaltung mit verschiedenen Sportbootverbänden führten zu dem Ergebnis, dass eine Information über die Erholungsbereiche im Biosphärenreservat möglichst über deren spezifische Kartenwerke oder, wie geschehen, über das Internet zur Verfügung gestellt werden sollte. 6. Wie bewertet die Landesregierung die gezielte Entsendung von Polizeireitern nach Hohnstorf vor dem Hintergrund, dass die Sportbootfahrer bereits seit Jahren - auch nach Einrichtung des Biosphärenreservats 2002 -, aber ohne Sanktionen an den Sandstränden in der Region Hohnstorf anlanden konnten? Da das Biosphärenreservat sehr groß ist (es erstreckt sich auf einer Länge von ca. 100 km beidseits der Elbe), bisher nicht über Ranger verfügt und demzufolge in dem ausgedehnten Gebiet nur wenig behördliche Vor-Ort-Präsenz möglich ist, ist in vielen Gebietsteilen eine Missachtung der gesetzlichen Vorschriften an der Tagesordnung. Um die damit verbundenen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft und der Schutzziele des Biosphärenreservats zu begrenzen, sind seit 2012 zumindest in den Sommermonaten zwei Teams von Polizeireitern im Einsatz, um für die Einhaltung der geltenden Regelungen zu sorgen (s. Vorbemerkung). Die Polizeireiter sind im gesamten Biosphärenreservat aufgefordert, Besucher zu informieren und gravierende Verstöße gegen die geltenden Regeln zu ahnden. Es gibt diesbezüglich keine besondere Situation in der Samtgemeinde Scharnebeck. Die Landesregierung ist nicht der Auffassung, dass aus früheren Rechtsverstößen Gewohnheitsrechte abgeleitet werden könnten. 7. Hält die Landesregierung eine Erhöhung der Anzahl der Erholungsbereiche im Biosphärenreservat auf dem Gebiet der Samtgemeinde Scharnebeck für sinnvoll, wenn die betroffenen Gemeinden entsprechende Anträge bei der Biosphärenreservatsverwaltung stellen? Unterstützt die Landesregierung diese Vorgehensweise, und wird sie den Anträgen entsprechen? Die Fragen der Erholungsbereiche werden zwischen allen Gemeinden im Biosphärenreservat und der Biosphärenreservatsverwaltung in einem sehr konstruktiven Dialog kontinuierlich besprochen. Das schließt Themen wie Überprüfung von Lage und Eignung, bei Bedarf Vergrößerung oder räumliche Verlagerung, Pflege, Ausstattung und Beschilderung mit ein. Wo Erholungsbereiche als unattraktiv empfunden werden, muss auch - gegebenenfalls unter Einbeziehung der Flächeneigentümer und anderer Beteiligter - eine Umgestaltung zur Attraktivitätssteigerung geprüft werden. Speziell der Erholungsbereich bei Hohnstorf ist in der Tat recht klein und unattraktiv. Die Biosphärenreservatsverwaltung hat deshalb bereits Entgegenkommen signalisiert (s. Vorbemerkung). 8. Hält die Landesregierung den Tausch unattraktiver Erholungsbereiche gegen attraktivere für einen gangbaren Weg, wenn die Gemeinden dies beantragen? Unterstützt die Landesregierung diese Vorgehensweise? Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6658 5 Auf die Antwort zu Frage 7 und die Vorbemerkung wird verwiesen. 9. Wie bewertet die Landesregierung den Einsatz von Rangern, die in manchen Teilen des Biosphärenreservats bereits zum Einsatz kommen, als Mittel zur Konfliktbefriedung zwischen Bürgern und Naturschutz? Ranger könnten in Ergänzung der von den Polizeireitern vorwiegend wahrgenommenen Überwachungsfunktion insbesondere die Bildungs- und Informationsarbeit im Gebiet intensivieren. Der Einsatz von Rangern in Großschutzgebieten stellt sich als ein gut geeignetes Instrument dar, um in der Bevölkerung und bei Besuchern das Verständnis für den Naturschutz zu fördern. Ranger könnten die Bürgerinnen und Bürger vorsichtig - ohne empfindliche Arten oder Biotope zu stören - an die Natur heranführen und die Notwendigkeit von Schutzbestimmungen erklären. In Zusammenarbeit mit den Gemeinden käme auch in Betracht, dass sie Beiträge zur Pflege und Unterhaltung von Erholungsbereichen leisten. 10. Wird sich die Landesregierung für den zusätzlichen Einsatz von Rangern im Biosphärenreservat Niedersächsische Elbtalaue einsetzen? Die Landesregierung ist der Auffassung, dass die Gebietsbetreuung eine besondere Funktion für die Umsetzung der Schutzziele und den Bildungsauftrag des Biosphärenreservats „Niedersächsische Elbtalaue“ hat. Deshalb, und auch weil eine hauptamtliche Gebietsbetreuung für ein UNESCO-Biosphärenreservat aufgrund der internationalen Kriterien erforderlich ist, verfolgt die Landesregierung mittelfristig die Absicht, das Biosphärenreservat angemessen mit Rangern auszustatten . 11. Wird sie diesen zusätzlichen Einsatz von Rangern im Biosphärenreservat auch finanziell unterstützen, wenn ja, von welchem Zeitpunkt an und in welcher Höhe? Wenn nein, warum nicht? Im Verfahren zur Aufstellung des Haushaltsplans 2017/2018 konnten noch keine Rangerstellen für das Biosphärenreservat Berücksichtigung finden. Auch andere Aufgabenbereiche müssen personell verstärkt werden, weshalb sich die Belange des Biosphärenreservats in Konkurrenz zu anderen Bedarfen befinden und letztlich abzuwägen war, was in Anbetracht des finanziellen Spielraums realisiert werden kann. (Ausgegeben am 13.10.2016) Drucksache 17/6658 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6453 - Was darf der Mensch im Biosphärenreservat Niedersächsische Elbtalaue? Anfrage der Abgeordneten Karin Bertholdes-Sandrock (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz