Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/6671 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6425 - Wie viele Stellen für Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter stellt die Landesregierung an den weiterführenden Schulen im Landkreis Uelzen zum 01.01.2017 über die dort bereits bestehenden Schulsozialarbeiterstellen hinaus zur Verfügung? Anfrage des Abgeordneten Jörg Hillmer (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 02.09.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 09.09.2016 Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung namens der Landesregierung vom 10.10.2016, gezeichnet In Vertretung Erika Huxhold Vorbemerkung des Abgeordneten Das Kultusministerium hat am 13.07.2016 bekannt gegeben, mit sofortiger Wirkung an rund 500 weiterführenden Schulen Stellen für die schulische Sozialarbeit auszuschreiben. In einer Pressemitteilung werden sie als „neue Stellen“ bezeichnet. Das Kultusministerium betont, sie stünden „im Zusammenhang mit dem Gesamtkonzept der Landesregierung, wonach schulische Sozialarbeit in Niedersachsen deutlich ausgebaut und auch in Landesverantwortung durchgeführt werden soll.“ Die Stellen werden für Hauptschulen, Oberschulen, Kooperative und Integrierte Gesamtschulen sowie für Realschulen zur Verfügung gestellt. An den Integrierten Gesamtschulen und den Realschulen können die Stellen so schnell wie möglich besetzt werden. An den Hauptschulen, Oberschulen und Kooperativen Gesamtschulen ist ein Dienstbeginn zum 1. Januar 2017 vorgesehen. Nach Auskunft des Schulamtes des Landkreises Uelzen gibt es an den hiesigen Schulen derzeit acht Schulsozialarbeiterstellen: zwei an der Oberschule Uelzen, zwei an der Oberschule Suderburg , zwei an der Oberschule Bad Bodenteich - an jeder dieser Schulen stammt eine der beiden Stellen aus dem Ganztagsprogramm. Zudem gibt es je eine Schulsozialarbeiterstelle an der Oberschule Rosche und an der KGS Fritz-Reuter-Schule in Bad Bevensen. Laut Kultusministerium sind mit den jetzigen Ausschreibungen im Landkreis Uelzen als neue Schulsozialarbeiterstellen ab 01.012017 vorgesehen: An den Oberschulen in Uelzen, Bad Bodenteich , Ebstorf und Rosche je eine Stelle mit 30 Wochenstunden, eine Stelle mit 20 Wochenstunden an der Oberschule Suderburg und eine Stelle mit wiederum 30 Wochenstunden an der KGS Fritz- Reuter-Schule. Gymnasien sind bei den Ausschreibungen für schulische Sozialarbeit nicht berücksichtigt. Hierzu heißt es in der Pressemitteilung des Kultusministeriums, das Konzept der Landesregierung sehe darüber hinaus vor, „Ganztagsschulen auf freiwilliger Basis die Möglichkeit zu eröffnen, aus ihrem Budget für den Ganztagsschulbetrieb Mittel für Schulsozialarbeit einzusetzen. Auf diese Weise können auch die im Ganztag stark vertretenen Gymnasien Schulsozialarbeit stärker verankern.“ Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weise ich darauf hin, dass ich ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung meiner Fragen habe, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landes- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6671 2 behörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. Unter Bezugnahme auf das Urteil des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 55, gehe ich davon aus, dass der Landesregierung die Beantwortung der Anfrage in weniger als einem Monat möglich und zumutbar ist, da es sich nach meiner Auffassung um einen eng begrenzten Sachverhalt handelt und der Rechercheaufwand gering ist. 1. Wie viele Stellen für die Schulsozialarbeit stellt die Landesregierung an den weiterführenden Schulen im Landkreis Uelzen zum 01.01.2017 über die dort bereits bestehenden Schulsozialarbeiterstellen hinaus zusätzlich zur Verfügung? Die Landesregierung kann nur Auskunft über die aus Landesmitteln finanzierten Stellen für schulische Sozialarbeit geben. Über Stellen, die aus kommunalen oder anderen Mitteln finanziert werden , kann die Landesregierung keine Auskunft geben. Die Landesregierung hat für folgende weiterführenden Schulen im Landkreis Uelzen Stellen ausgeschrieben , die in der Regel zum 01.01.2017 besetzt werden sollen: Schule Beschäftigungs volumen (BV) OBS Rosche 75 % OBS Suderburg 50 % OBS Ebstorf 75 % OBS Bad Bodenteich 75 % OBS Uelzen 75 % KGS Fritz Reuter 75 % 2. Wie viele Stellen für die Schulsozialarbeit gibt es im Landkreis Uelzen jeweils zum jetzigen Zeitpunkt und vom 01.01.2017 an der a) Oberschule Uelzen, b) Oberschule Bad Bodenteich, c) Oberschule Suderburg, d) Oberschule Rosche, e) Oberschule Ebstorf, f) KGS Fritz-Reuter-Schule Bad Bevensen? Aus Landesmitteln werden derzeit in den genannten Schulen Stellen für schulische Sozialarbeit aus dem sogenannten Hauptschulprofilierungsprogramm (über die Schulträger bis zum 31.12.2016) finanziert sowie pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Ganztagsschulen als Landesbedienstete eingesetzt. Ab 01.01.2017 werden an den Schulen sozialpädagogische Fachkräfte im Landesdienst eingesetzt. Die bisherigen Stellen für pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Ganztagsschulen bleiben bestehen. Schule Landeszuschuss Hauptschulprofilierungsprogramm (bis 31.12.16) Pädagogische Mitarbeiter an GTS (BV in %) Sozialpäd. Fachkräfte (BV in %) ab 01.01.2017 OBS Uelzen 39 000 Euro 50 % 75 % OBS Bad Bodenteich 26 000 Euro 100 % 75 % OBS Suderburg 26 000 Euro 50 % 50 % OBS Rosche 26 000 Euro - 75 % OBS Ebstorf 39 000 Euro - 75 % KGS Bad Bevensen 26 000 Euro - 75 % Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6671 3 Die KGS Bad Bevensen hat aus dem eigenen Schulbudget eine Stelle mit einem BV von 75 % finanziert. 3. Aus welchem Grund können die neuen Schulsozialarbeiterstellen für die Realschulen und die Integrierten Gesamtschulen sofort besetzt werden, die Schulsozialarbeiterstellen für Hauptschulen, Oberschulen und Kooperative Gesamtschulen aber erst ab 01.01.2017? Mit den Stellen für sozialpädagogische Fachkräfte an Hauptschulen, Oberschulen und Kooperativen Gesamtschulen soll für diese Schulen ein Anschluss an das bisherige sogenannte Hauptschulprofilierungsprogramm ermöglicht werden, dieses Programm läuft zum 31.12.2016 aus. Eine vorzeitige Umwandlung würde u. a. eine Rückabwicklung der Fördermittel notwendig machen. Realschulen und Integrierte Gesamtschulen konnten nicht am sogenannten Hauptschulprofilierungsprogramm partizipieren, daher ist für sie ein früherer Beginn möglich. 4. Hält die Landesregierung das von ihr deklarierte Ziel, die Schulsozialarbeit auszubauen und in Landesverantwortung durchzuführen, für erreicht, indem sie die Gymnasien bei der Stellenausschreibung für Schulsozialarbeit vollkommen unberücksichtigt lässt? Die Landesregierung will Schulformen nach Möglichkeit systematisch mit sozialpädagogischen Fachkräften ausstatten. Dabei sollten in jedem Falle die Schulformen, die bisher über das sogenannte Hauptschulprofilierungsprogramm erreicht wurden (Hauptschulen, Oberschulen und Kooperative Gesamtschulen), berücksichtigt werden. Darüber hinaus wurden die Integrierten Gesamtschulen und Realschulen (nur Ganztagsschulen) einbezogen. Diese Schulen tragen auch die Hauptlast bei der Inklusion und bei der Integration von geflüchteten Kindern und Jugendlichen. Die Landesregierung wird das Budget für die Gestaltung der Ganztagsangebote zur Finanzierung von schulischer Sozialarbeit öffnen und so den Schulen mehr Flexibilität ermöglichen. Voraussetzung wird eine Mindesthöhe des Budgets sein. Die Finanzierung der Stellen aus diesen Mitteln erfolgt auf freiwilliger Basis. Dieses wird für alle Schulformen, damit auch für die Gymnasien, gelten. 5. Hält die Landesregierung die Finanzierung von Schulsozialarbeitern aus Geldern, die für Lehrerstunden und zugleich schulische Aktivitäten zum Ganztagsbetrieb gewährt werden und dafür dann nicht mehr zur Verfügung stehen, mit dem Bildungsauftrag für vereinbar? Die Landesregierung will mit den Ausbau der schulischen Sozialarbeit den Bildungs- und Erziehungsauftrag nach dem Niedersächsischen Schulgesetz stärken, indem in den Schulen multiprofessionelle Teams dauerhaft etabliert werden. Dazu trägt auch die Öffnung des Ganztagsschulbudgets zur Finanzierung von schulischer Sozialarbeit bei. Durch den Einsatz von sozialpädagogischen Fachkräften können u. a. außerunterrichtliche Angebote im Ganztag geplant und durchgeführt werden, die sich positiv auf das Sozialverhalten von Schülerinnen und Schülern und damit auf das Schulklima auswirken. Diese von sozialpädagogischen Fachkräften durchgeführten außerunterrichtlichen Angebote sind Teil des ganzheitlichen Bildungsangebots einer Ganztagsschule. 6. Beabsichtigt die Landesregierung, ebenso wie sie es bei noch fehlenden Schulsozialarbeiterstellen empfiehlt, weiteren Personalbedarf an Schulen, der zusätzlich zum Unterrichts - oder Ganztagsbetrieb besteht, aus dem Budget für den Ganztagsschulbetrieb von den betroffenen Schulen selbst finanzieren zu lassen? Nein. (Ausgegeben am 17.10.2016) Drucksache 17/6671 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6425 Wie viele Stellen für Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter stellt die Landesregierung an den weiterführenden Schulen im Landkreis Uelzen zum 01.01.2017 über die dort bereits bestehenden Schulsozialarbeiterstellen hinaus zur Verfügung? Anfrage des Abgeordneten Jörg Hillmer (CDU) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums