Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/6675 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6573 - Gehälter bei TLN? Anfrage der Abgeordneten Hillgriet Eilers, Christian Grascha (FDP) an die Landesregierung, an die Landesregierung, eingegangen am 15.09.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 29.09.2016 Antwort des Niedersächsischen Finanzministeriums namens der Landesregierung vom 10.10.2016, gezeichnet Peter-Jürgen Schneider Vorbemerkung der Abgeordneten Die Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer deutscher Lottogesellschaften verdienen, soweit bekannt, gut. Die Bandbreite soll sich zwischen 110 000 und 323 000 Euro bewegen. In Bayern prüft das Thema derzeit erneut der Rechnungshof. Auffällig ist, dass viele Landeslotteriegesellschaften keine Angaben zu den Gehältern ihrer Geschäftsführer machen. Dies scheint auch in Niedersachsen der Fall zu sein. Der aktuelle Geschäftsbericht von Toto Lotto Niedersachsen (https://www.lotto-niedersachsen.de/lotto-niedersach sen/presse/geschaeftsbericht) bietet zumindest keine Hinweise. 1. Wie hoch waren die Bezüge der Geschäftsführer der TLN (bitte Gehälter für den Zeitraum 2010 bis 2015 angeben und aufschlüsseln nach erfolgsunabhängigen Bezügen und Leistungen, erfolgsabhängigen Leistungszusagen sowie sonstigen Komponenten )? Der Geschäftsbericht 2015 der Toto-Lotto Niedersachsen GmbH enthält keine Angaben hinsichtlich der Bezüge der Geschäftsführung. Ebenso ist in den im Bundesanzeiger veröffentlichten Jahresabschlüssen für die Jahre 2010 bis 2015 kein entsprechender Ausweis der Bezüge der Geschäftsführungen erfolgt. Hintergrund ist die Regelung des § 286 Abs. 4 HGB, wonach bei Gesellschaften, die keine börsennotierten Aktiengesellschaften sind, die in § 285 Nr. 9 Buchst. a und b HGB verlangten Angaben über die Gesamtbezüge der dort bezeichneten Personen unterbleiben können, wenn sich anhand dieser Angaben die Bezüge eines Mitglieds dieser Organe feststellen lassen. Von diesem Wahlrecht wurde seitens der Geschäftsführung der Toto-Lotto Niedersachsen GmbH Gebrauch gemacht. 2. Soweit bekannt, wie hoch sind die Bezüge der Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer in anderen Bundesländern? Zu den Bezügen der Geschäftsführungen der Lottogesellschaften in anderen Bundesländern äußert sich die Landesregierung nicht. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6675 2 3. Verfügte bzw. verfügen die Geschäftsführer über einen Dienstwagen? Wenn ja, welche Kosten sind hierfür insgesamt pro Jahr entstanden? Bitte Kosten für den Zeitraum 2010 bis 2015 angeben? Siehe Antwort zu Frage 1. 4. Verfügte bzw. verfügt die Geschäftsführer über einen eigenen Chauffeur? Wenn ja, welche Kosten sind hierfür insgesamt pro Jahr entstanden? Bitte Kosten für den Zeitraum 2010 bis 2015 angeben? Siehe Antwort zu Frage 1. (Ausgegeben am 17.10.2016) Drucksache 17/6675 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6573 Gehälter bei TLN? Anfrage der Abgeordneten Hillgriet Eilers, Christian Grascha (FDP) Antwort des Niedersächsischen Finanzministeriums