Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/6678 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6426 - Wie sieht das „Gesamtkonzept“ zur Schulsozialarbeit in Niedersachsen aus? Anfrage der Abgeordneten Jörg Hillmer, Kai Seefried und Astrid Vockert (CDU) an die Landesregierung , eingegangen am 02.09.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 09.09.2016 Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung namens der Landesregierung vom 13.10.2016, gezeichnet In Vertretung Erika Huxhold Vorbemerkung der Abgeordneten In einer Pressemitteilung vom 13.07.2016 hat das Kultusministerium mitgeteilt, dass weitere Stellen für Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter ausgeschrieben wurden. Darin heißt es u. a., dass die Stellen im Zusammenhang mit einem „Gesamtkonzept“ zur schulischen Sozialarbeit stünden . In den Beratungen von Entschließungsanträgen zur Schulsozialarbeit von CDU und FDP im Kultusausschuss hatten die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Februar 2016 durchgesetzt , dass die Anträge zunächst nicht weiterberaten werden sollten. Der SPD-Abgeordnete Uwe Santjer sagte am 26.02.2016: „Wir sollten dann weiterberaten, wenn die kommunalen Spitzenverbände ihre Beratungen mit der Landesregierung abgeschlossen haben. Ich gehe davon aus, dass diese Gespräche im März beendet sein werden.“ Obwohl bislang nicht öffentlich bekannt ist, ob die Beratungen mit den kommunalen Spitzenverbänden inzwischen abgeschlossen sind, wurden die Anträge Ende Mai 2016 im Ausschuss und im Juni 2016 im Landtagsplenum endberaten. Am 22.03.2016 hatte sich die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen e. V. in einem Schreiben an Kultusministerin Heiligenstadt gewandt. Darin heißt es u. a.: „Als äußerst kritisch bewerten wir, dass die vom Land geförderte Schulsozialarbeit künftig nicht mehr in der Jugendhilfe und ihrer spezifischen Fachlichkeit verankert sein soll.“ Im Redemanuskript der Kultusministerin für die Plenarsitzung des Landtags am 9. Juni 2016 hieß es laut Pressemitteilung: „Wir wollen deshalb, dass die Träger der Kinder- und Jugendhilfe weiterhin ergänzend an unseren Schulen tätig sind. Ich bin deshalb sehr froh, dass mein Haus gemeinsam mit dem Sozialministerium, dem Landesjugendhilfeausschuss und den Kommunen derzeit erarbeitet , wie diese Schnittstellen aussehen werden und wie eine kontinuierliche und erfolgreiche Zusammenarbeit aussehen kann.“ Am 13.07.2016 erschien in der taz unter der Überschrift „Einfallstor zur Abwertung“ ein Artikel über Pläne des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur, über ein neues Gesetz „zusätzliche Möglichkeiten für die Anerkennung von SozialpädagogInnen und SozialarbeiterInnen“ zu schaffen. In dem Bericht heißt es: „Besonders strittig ist die Passage, die die staatliche Anerkennung als Sozialarbeiter Innen und SozialpädagogInnen auch für AbsolventInnen nicht näher benannter ‚eng verwandter Studiengänge‘ vorsieht.“ Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weisen wir darauf hin, dass wir ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung unserer Fragen haben, die Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6678 2 das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. Vorbemerkung der Landesregierung Der Ausbau der sozialen Arbeit an den Schulen in Niedersachsen wird von der Landesregierung derzeit mit Nachdruck verfolgt. Die Landesregierung erkennt schulische Sozialarbeit als Landesaufgabe in Ergänzung zu den Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe an und richtet sie konzeptionell neu aus. Es werden damit seit Langem erstmals wieder neue und dauerhafte Stellen für schulische Sozialarbeit geschaffen. Die Landesregierung strebt zunächst eine Ausstattung von mehr als 1 000 Schulstandorten mit Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen im Landesdienst an. Gegenwärtig wird an der Entwicklung eines inhaltlichen Gesamtkonzepts gearbeitet. Die soziale Arbeit in schulischer Verantwortung soll dadurch etabliert werden. Sie soll dazu beitragen, dass mehr sozialpädagogische Kompetenz in den Schulen verankert wird sowie Kinder- und Jugendhilfe und Schule besser zusammenarbeiten. Insbesondere die Ganztagsschulen sollen dabei gestärkt werden. 1. Wie sieht das in der Pressemitteilung erwähnte „Gesamtkonzept“ zur Schulsozialarbeit im Detail aus, und wie genau ist es rechtlich verankert? Für ein Konzept zur sozialen Arbeit in schulischer Verantwortung liegt ein Arbeitsentwurf vor. Der Arbeitsentwurf wird als Grundlage für die weitere Diskussion mit der Wissenschaft, den Praktikern, Schulleitungen, den Trägern der Kinder- und Jugendhilfe usw. dienen. Der Arbeitsentwurf beinhaltet eine Beschreibung – des Selbstverständnisses der sozialen Arbeit in schulischer Verantwortung, – der konzeptionellen Grundlagen (z. B. freiwilliger Zugang zu den Angeboten, Lebenswelt- und Kompetenzorientierung sowie inklusives Schulverständnis), – der Aufgabenschwerpunkte (u. a. Beratungs- und Netzwerkarbeit, Gewalt- und Konfliktprävention und Berufsorientierung), – der notwendigen Kooperationspartner (z. B. Schulpsychologie, Beratungslehrkräfte sowie Kinder - und Jugendhilfe) und – der Rahmenbedingungen (u. a. Stellung in der Schule, Aufgaben der Schulleitungen und der Niedersächsischen Landesschulbehörde sowie Fachberatung). Das endgültige Konzept wird als Erlass des Kultusministeriums die Grundlage für die Tätigkeit der sozialpädagogischen Fachkräfte im Landesdienst sein. 2. Warum wurde das Gesamtkonzept dem Landtag bislang nicht zur Kenntnis gegeben, beispielsweise mittels einer Unterrichtung durch die Landesregierung im Kultusausschuss ? Bei der Unterrichtung des Kultusausschuss durch die Landesregierung zum Thema soziale Arbeit an Schulen am 29.04.2016 lag ein Arbeitsentwurf noch nicht vor. Bei der Unterrichtung des Kultusausschuss durch die Landesregierung am 07.10.2016 wurde der Arbeitsentwurf vorgestellt. Es wurde dem Kultusausschuss zugesagt, einen überarbeiteten Arbeitsentwurf zur Verfügung zu stellen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6678 3 3. Wurde eine Vereinbarung zur Schulsozialarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden getroffen? a) Falls eine Vereinbarung getroffen wurde: Liegt diese schriftlich vor, welche Inhalte hat sie im Detail, wann wurde sie getroffen, und welche Kosten entstehen dem Land dadurch? Auf die Antwort zu Frage 3 b wird verwiesen. b) Falls noch keine Vereinbarung getroffen wurde: Warum nicht? Die Landesregierung befindet sich weiterhin in intensiven Gesprächen mit den kommunalen Spitzenverbänden über eine Vereinbarung über die Kostentragung im Schulbereich. Um die Kommunen bei der Wahrnehmung der Aufgabe der Systemadministration stärker zu unterstützen , wurde den kommunalen Spitzenverbänden zum einen angeboten, dass die bereits vom Land gezahlten Leistungen weiter aufgestockt werden. Zum anderen ist die Landesregierung bereit , zum Ausgleich des mit der Einführung der Eigenverantwortlichen Schule gestiegenen Verwaltungsaufwands der allgemeinbildenden Schulen einen jährlichen, an der Schülerzahl orientierten Ausgleich zu zahlen. Hinsichtlich der Regelungen zur „Sozialen Arbeit in schulischer Verantwortung“ konnte bislang noch keine abschließende Einigung mit den kommunalen Spitzenverbänden erzielt werden. c) Wann hat das letzte Gespräch von Kultusministerin Heiligenstadt und/oder Staatssekretärin Huxhold mit den kommunalen Spitzenverbänden zur Schulsozialarbeit stattgefunden , und was war das Ergebnis? Frau Ministerin Heiligenstadt hat im Rahmen des Kabinettgesprächs am 13.09.2016 mit den kommunalen Spitzenverbänden über die Thematik Ausbau schulischer Sozialarbeit gesprochen. Dabei wurde über die Umsetzungsschritte der Landesregierung informiert, ferner wurden weitere Gespräche vereinbart. 4. Warum soll es keine Stellen für Schulsozialarbeiter an Gymnasien geben? Auch an Gymnasien bestehen Stellen des Landes für schulische Sozialarbeit. Die Landesregierung hat sich aber zum Ziel gesetzt, Schulformen nach Möglichkeit systematisch mit sozialpädagogischen Fachkräften ausstatten. Dabei sollten in jedem Falle die Schulformen, die bisher über das sogenannte Hauptschulprofilierungsprogramm erreicht wurden (Hauptschulen, Oberschulen und Kooperative Gesamtschulen), berücksichtigt werden. Darüber hinaus wurden die Integrierten Gesamtschulen und Realschulen (nur Ganztagsschulen) einbezogen. Diese Schulen tragen auch die Hauptlast bei der Inklusion und bei der Integration von geflüchteten Kindern und Jugendlichen. Die Landesregierung wird das Budget für die Gestaltung der Ganztagsangebote zur Finanzierung von schulischer Sozialarbeit öffnen und so den Schulen mehr Flexibilität ermöglichen. Voraussetzung wird eine Mindesthöhe des Budgets sein. Die Finanzierung der Stellen aus diesen Mitteln erfolgt auf freiwilliger Basis. Dieses wird für alle Schulformen, damit auch für die Gymnasien, gelten. Die Kosten werden jeweils vom ausgeschriebenen Beschäftigungsvolumen und der Ausbildung der ausgewählten Beschäftigten abhängen. 5. Können Gymnasien künftig Schulsozialarbeiter beschäftigen? Wenn ja, welche Umsetzung ist dafür vorgesehen, und welche Kosten kommen auf die einzelne Schule zu? Auf die Antwort zu 4 wird verwiesen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6678 4 6. Wie viele der 100 Stellen, die an 150 Grundschulen verteilt wurden, sind bereits besetzt ? Es wurden 158 Grundschulen Stellen (mit unterschiedlichem Beschäftigungsvolumen) für sozialpädagogische Fachkräfte zugewiesen. Davon konnten bisher die Stellen an 117 Grundschulen besetzt werden. 7. Nach welchen Kriterien wurden die 100 Stellen für die Grundschulen verteilt, und wer hat wann über die Verteilung entschieden? Für die 100 Vollzeiteinheiten (VZE) wurden vorrangig Grundschulen mit Ganztagsangebot ausgewählt , die mit einer besonders hohen Flüchtlingszahl konfrontiert sind. Als Grundlage dienten die Web-Abfrage vom 16.11.2015 und die schulfachliche Einschätzung der Niedersächsischen Landesschulbehörde . Die Grundschulen wurden endgültig durch das Kultusministerium ausgewählt. Weitere Grundschulen konnten durch Vergabe von Reservestellen, Stellenverlagerungen und Stellenteilungen hinzugenommen werden (Ergebnis: 158 Grundschulen). 8. An welchen Grundschulen konnten die ausgeschriebenen Schulsozialarbeiterstellen nicht besetzt werden (bitte einzeln auflisten und den Grund für die Nichtbesetzung nennen)? An 18 Grundschulen läuft noch das Bewerbungs- und Einstellungsverfahren (zum Teil ausstehende Entscheidung der Schulleitungen, Unterzeichnung des Arbeitsvertrages oder Nachreichung von notwendigen Dokumenten): RA LKR Schule Status BS SZ GS Am Ostertal, Salzgitter Besetzungsverfahren läuft BS SZ GS Am See, Salzgitter Besetzungsverfahren läuft BS WOB GS Hellwinkel, Wolfsburg Besetzungsverfahren läuft BS GF GS Adam-Riese-Schule, Gifhorn Besetzungsverfahren läuft BS WF GS Remlingen, Remlingen Besetzungsverfahren läuft LG CUX GS Ritzebüttel, Cuxhaven Besetzungsverfahren läuft LG CUX GHS Süderwisch, Cuxhaven Besetzungsverfahren läuft LG WL GS Alte Stadtschule, Winsen/L. Besetzungsverfahren läuft LG LG GS Igelschule, Lüneburg Besetzungsverfahren läuft LG ROW GS Kastanienschule, Visselhövede Besetzungsverfahren läuft LG ROW GS Hemslingen Besetzungsverfahren läuft LG STD GS Altkloster, Buxtehude Besetzungsverfahren läuft LG UE GS Lucas-Backmeister-Schule, Uelzen Besetzungsverfahren läuft LG UE GS Sternschule, Uelzen Besetzungsverfahren läuft OS AUR GS Im Spiet, Norden Besetzungsverfahren läuft OS AUR GS Linteler Schule, Norden Besetzungsverfahren läuft OS VEC GS Ketteler, Lohne Besetzungsverfahren läuft OS VEC GS Kardinal van Galen, Dinklage Besetzungsverfahren läuft An 23 Grundschulen konnten die Stellen (zum Teil nach einer zweiten Ausschreibung) nicht besetzt werden: RA LKR Schule Begründung BS SZ GS am Sonnenberg, Salzgitter Absage Bewerber/-in BS SZ GS am Ziesberg, Salzgitter Absage Bewerber/-in BS PE GS Ölsburg, Ilsede Kündigung in der Probezeit H H (S) GS Gartenheimstraße, Hannover Keine geeigneten Bewerbungen H H (S) GS Tegelweg, Hannover Keine geeigneten Bewerbungen H H (S) GS Kurt-Schumacher, Hannover Keine geeigneten Bewerbungen Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6678 5 RA LKR Schule Begründung H H (S) GS An der Feldbuschwende, Hannover Keine geeigneten Bewerbungen H H (S) GS Gebrüder-Grimm-Schule Keine geeigneten Bewerbungen H DH GS Mühlenkamp, Diepholz Keine geeigneten Bewerbungen H H (R) GS Gudrun Pausewang, Burgdorf Keine geeigneten Bewerbungen H H (R) GS Lehrte Keine geeigneten Bewerbungen H H (R) GS Lehrte-Süd Keine geeigneten Bewerbungen H H (R) GS Ratsschule, Garbsen Keine geeigneten Bewerbungen H H (R) GS Brüder-Grimm Letter, Seelze Keine geeigneten Bewerbungen H SHG GS Rinteln Nord Keine geeigneten Bewerbungen H SHG GS Rinteln Süd Keine geeigneten Bewerbungen H SHG GS Am Harrl, Bückeburg Keine geeigneten Bewerbungen H SHG GS Heeßen Keine geeigneten Bewerbungen LG DAN GS Dannenberg Keine Bewerbung LG ROW GS Stadtschule, Rotenburg Rücknahme der Bewerbungen LG ROW GS Kantor-Helmke-Schule, Rotenburg Rücknahme der Bewerbungen LG HK GS Herm.-Löns-Schule, Bad Fallingbostel Keine Bewerbungen OS DEL GS Astrid-Lindgren, Delmenhorst Keine Bewerbungen 9. Nach welchen Kriterien wurden die 167 Stellen auf die weiterführenden Schulen verteilt, und wer hat wann über die Verteilung entschieden? Die 167 VZE wurden im Zusammenhang mit den für das sogenannte Hauptschulprofilierungsprogramm zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln (für rund 240 VZE) auf die Hauptschulen, Oberschulen , Realschulen, Kooperativen Gesamtschulen und Integrierten Gesamtschulen verteilt. Dabei wurden die schon langjährig bestehenden rund 200 VZE für pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Ganztagsschulen bei der Zuweisung berücksichtigt. Es wurden in erster Linie Ganztagsschulen (Ausnahmen bei Hauptschulen und Oberschulen) mit Stellen ausgestattet. Der Umfang der Zuweisung richtet sich bei den Hauptschulen, Oberschulen, Kooperativen Gesamtschulen und Realschulen grundsätzlich nach der Organisationsform des Ganztagesangebots (vollgebundene Ganztagsschulen: 100 % BV, teilgebundene und offene Ganztagsschulen : 75 % BV und Halbtagsschulen: 50 % BV). Den Integrierten Gesamtschulen wurden Stellen mit einem BV von 100 % zugewiesen. Die Zuweisung bei Schulen mit weniger als 200 Schülerinnen und Schülern wurde gegebenenfalls auf 50 % BV angepasst. Bei Hauptschulen, Oberschulen und Kooperativen Gesamtschulen, die im Rahmen des sogenannten Hauptschulprofilierungsprogramms eine deutliche Aufstockung durch den Schulträger erhalten haben, wurde das BV in der Regel erhöht (Basis: Abrechnung der NLSchB von 2014). Die Stellenzuweisung für die Schulen wurde vom Kultusministerium im Juni 2016 endgültig vorgenommen . 10. Warum ist die Ausschreibung der Schulsozialarbeiter-Stellen an den weiterführenden Schulen nicht bereits, wie vom Landtag als Haushaltsgesetzgeber vorgesehen, zum 01.01.2016 erfolgt, sondern erst jetzt? Die Mittel für die 167 VZE waren zunächst durch den Haushaltsgesetzgeber bis zum 31.07.2018 befristet. Es mussten zunächst die Voraussetzungen geschaffen werden, um eine unbefristete Ausschreibung der Stellen gewährleisten zu können. Zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten und Stellen im Rahmen von Flüchtlingsangelegenheiten bzw. Sprachfördermaßnahmen waren im Landeshaushalt grundsätzlich befristet ausgebracht worden. Mit dem HPE 2017/2018 wurden diese für den Einzelplan 07 entfristet. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6678 6 11. Wie werden die Mittel stattdessen eingesetzt, die seit dem 01.01. 2016 im Kultusetat für die 167 Schulsozialarbeiterstellen zusätzlich zur Verfügung standen? Fließen sie zurück an den Finanzminister? Die für die Neuaufstellung und Ausweitung der sozialen Arbeit an Schulen zur Verfügung gestellten Ressourcen (167 Beschäftigungsvolumina) konnten frühestens zum Schuljahresbeginn ab dem 01.08.2016 ausgeschrieben und besetzt werden. Die für den Zeitraum Januar bis Juli freien Beschäftigungsmöglichkeiten und Haushaltsmittel wurden gemäß § 50 LHO mit Zustimmung des MF unterjährig für weitere Sprachfördermaßnahmen an den berufsbildenden Schulen im Schulversuch SPRINT innerhalb des Einzelplans 07 umgesetzt. 12. Welche Regelungen sind für Schulsozialarbeiter vorgesehen, die bereits als Beschäftigte von Kommunen oder freien Trägern an den niedersächsischen Schulen tätig sind? a) Wird es einen Bestandsschutz geben? Wie genau soll dieser aussehen? Alle Interessierten müssen sich auf die ausgeschriebenen Stellen um eine Einstellung bewerben. Die Landesregierung hat ein Interesse, dass Bewerberinnen und Bewerber, die bisher über das sogenannte Hauptschulprofilierungsprogramm bei Schulträgern oder bei vom Schulträger beauftragten Dritten beschäftigt sind, weiterhin in den Schulen tätig sein können, sofern sie die Anforderungskriterien der Ausschreibung erfüllen. Im Rahmen des Auswahlverfahrens entscheidet die Niedersächsische Landesschulbehörde unter Beteiligung der jeweiligen Schulleitung abschließend über die Einstellung. Für die Einstellung gelten die für das Land Niedersachsen maßgeblichen tarifrechtlichen Rahmenbedingungen. b) Wird es eine Übernahmegarantie für langjährig beschäftigte Schulsozialarbeiter geben, die in den Landesdienst wechseln wollen? Wer genau kann diese in Anspruch nehmen ? Es gibt keine Übernahmegarantie für bisher bei anderen Trägern beschäftigten Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter. Alle Interessierten müssen sich auf die ausgeschriebenen Stellen bewerben und sich einem Auswahlverfahren stellen. Die Schulleitungen sind in das Auswahlverfahren eingebunden. Die Niedersächsische Landesschulbehörde entscheidet über die Einstellung. c) Werden einzelne Schulsozialarbeiter durch den Wechsel in den Landesdienst finanzielle Einbußen hinnehmen müssen? Wenn ja, mit welchen Einbußen müssen sie rechnen? Die Eingruppierung der zukünftigen sozialpädagogischen Fachkräfte im Landesdienst richtet sich nach den für das Land Niedersachsen maßgeblichen tarifrechtlichen Bestimmungen. Eine Aussage über mögliche finanzielle Einbußen bei einem freiwilligen Eintritt in den Landesdient kann nicht getroffen werden. 13. Hat es in Bezug auf die Pläne zur Schulsozialarbeit seitens der Landesregierung Gespräche mit Gewerkschaften oder Verbänden wie z. B. der LAG Schulsozialarbeit, der LAG Jugendsozialarbeit (LAG JAW) oder der LAG der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen e. V. (LAG FW) gegeben? Die Landesregierung hat eine Vielzahl von Gesprächen mit den relevanten Akteuren für den Ausbau der sozialen Arbeit in schulischer Verantwortung geführt. a) Wenn ja, wann genau fanden diese statt, wer waren jeweils die Gesprächspartner, und was waren jeweils die Ergebnisse? Die Landesregierung ist im Rahmen der Erledigung ihrer Aufgaben, bei Besprechungen, am Rande des Landtags und bei anderen Veranstaltungen mit einer Vielzahl von Verbänden und Vereinigungen zum Thema soziale Arbeit im Gespräch. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6678 7 Die Landesregierung hat von Beginn an in den Gesprächen deutlich gemacht, dass sie die Einstellung der sozialpädagogischen Fachkräfte in den Schulen im Landesdienst plant. Es werden im Folgenden die konkreten Termine aufgeführt, die seit Übernahme der Aufgabe durch das jetzt zuständige Fachreferat wahrgenommen wurden. Sofern nicht anders vermerkt, wurden die Gespräche seitens des Kultusministerium durch die zuständigen Fachreferate geführt. Termin Gesprächspartner Ergebnis 09.07.2014 LAG Schulsozialarbeit Nds. Information über Planungen MK 10.09.2014 Paritätischer Wohlfahrtsverband Nds. (Fachtag) Information über Planungen MK 04.12.2014 LAG Schulsozialarbeit Nds. Information über Planungen MK 10.12.2014 Landesbeirat Kinder- und Jugendhilfe Information über Planungen MK 18.12.2014 Kommunale Spitzenverbände Information über Planungen MK 27.01.2015 AL 1 (i.V. StS) mit Komm. Spitzenverb. Information über Planungen MK 19.02.2015 HAWK, Schulleitungsverband und GEW Information über Planungen MK 09.03.2015 LAG Schulsozialarbeit Nds. Information über Planungen MK 15.03.2015 Prof. Spies und Prof. Speck, Universität OL Information über Planungen MK 16.03.2015 Diakonisches Werk Nds. Information über Planungen MK 19.03.2015 AL 1 (i.V. StS) mit Komm. Spitzenverb. Information über Planungen MK 22.04.2015 LAG Schulsozialarbeit Nds. Information über Planungen MK 28.04.2015 Paritätischer Wohlfahrtsverband Nds. Information über Planungen MK 12.05.2015 StS Bräth mit Komm. Spitzenverbänden Information über Planungen MK 29.05.2015 Arbeiterwohlfahrt Information über Planungen MK 01.06.2015 LAG Kath. Jugendsozialarbeit Nds. Information über Planungen MK 16.06.2015 LAG JAW (Fachausschuss Schule) Information über Planungen MK 25.08.2015 StS‘n Huxhold mit Komm. Spitzenverbänden Information über Planungen MK 04.09.2015 Min. Heiligenstadt mit Nds. Landesjugendhilfeausschuss Information über Planungen MK 04.09.2015 Min. Heiligenstadt mit LAG Schulsozialarbeit Nds. Information über Planungen MK 08.09.2015 AK Schulsozialarbeit im LK HI Information über Planungen MK 21.09.2015 Min. Heiligenstadt mit LAG Freie Wohlfahrts -pflege Nds. Information über Planungen MK 22.09.2015 Prof. Busche-Baumann, HAWK Information über Planungen MK 29.10.2015 StS‘n Huxhold mit kommunalen Spitzenverbänden Besprechung zur Vereinbarung/ Information über Planungen MK 19.11.2015 Kath. Büro Nds. Information über Planungen MK zum Hauptschulprofilierungsprogramm 02.12.2015 LAG Schulsozialarbeit Nds. Information über Planungen MK 08.12.2015 Kath. Büro NI. und Konföd. ev. Kirchen NI Information über Planungen MK 03.02.2016 Caritas Information über Planungen MK 24.02.2016 Kommunale Spitzenverbänden Besprechung zu Entwurf der Vereinbarung 03.03.2016 LAG Schulsozialarbeit Nds. Information über Planungen MK 15.03.2016 Kommunale Spitzenverbände Besprechung zu Entwurf der Vereinbarung 31.03.2016 Kommunale Spitzenverbände Besprechung zu Entwurf der Vereinbarung 18.04.2016 Kommunale Spitzenverbände Besprechung zu Entwurf der Vereinbarung 19.04.2016 Fuchs Konzepte gGmbH Information über Planungen MK zum Hauptschulprofilierungsprogramm Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6678 8 Termin Gesprächspartner Ergebnis 26.04.2016 Nds. Landesjugendhilfeausschuss (Unterausschuss Jugendsozialarbeit) Information über Planungen MK 27.04.2016 Kommunale Spitzenverbände Besprechung zu Entwurf der Vereinbarung 29.04.2016 Landeselternrat Information über Planungen MK 04.05.2016 Prof. Busche-Baumann, HAWK Vorbereitung HAWK-Fachtag 09.05.2016 Sofa e. V. Information über Planungen MK zum Hauptschulprofilierungsprogramm 12.05.2016 AG Zusammenarbeit schulischer Sozialarbeit und Jugendhilfe (KSV, NLJHA, LAG FW, MK und MS) Beschreibung Zusammenarbeit mit Jugendhilfe 24.05.2016 HAWK Fachtag Schulsozialarbeit Information über Planungen MK 13.06.0216 Nds. Landesjugendhilfeausschuss Information über Planungen MK 14.06.2016 AG Zusammenarbeit schulischer Sozialarbeit und Jugendhilfe (KSV, NLJHA, LAG FW, MK und MS) Beschreibung Zusammenarbeit 06.07.2016 Sofa e. V. Information über Planungen MK zum Hauptschulprofilierungsprogramm 02.08.2016 AG Zusammenarbeit schulischer Sozialarbeit und Jugendhilfe (KSV, NLJHA, LAG FW, MK und MS) Beschreibung Zusammenarbeit mit Jugendhilfe 04.08.2016 Kommunale Spitzenverbände (NLT) Orientierungsrahmen Jugendhilfe 10.08.2016 LAG Schulsozialarbeit Nds. Information über Umsetzung 10.08.2016 ProBeruf Information über Planungen MK zum Hauptschulprofilierungsprogramm 26.08.2016 Min. Heiligenstadt mit Landesjugendring Nds. Information über Umsetzung 13.09.2016 Kabinett mit Komm. Spitzenverbänden Information über Umsetzung und Vereinbarung weiterer Gespräche 14.09.0216 LAG Schulsozialarbeit Nds. (Mitgliederversammlung ) Information über Umsetzung 26.09.2016 Kommunale Spitzenverbände Gespräche über weitere Planungen b) Wenn nein, warum nicht? Entfällt. 14. Hat die Landesregierung auf das Schreiben der LAG FW vom 22.03.2016 geantwortet? Welchen Inhalt hatte die Antwort der Landesregierung? Frau Ministerin Heiligenstadt hat mit Schreiben vom 28.04.2016 auf das Schreiben der LAG FW geantwortet. Im Antwortschreiben werden die Zustimmung der LAG FW zum Ausbau der schulischen Sozialarbeit durch die Landesregierung und das Engagement der freien Träger der Kinderund Jugendhilfe gewürdigt. Es wird auf die kommunale Zuständigkeit bei der Finanzierung der Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe verwiesen. Außerdem wird auf die vielfältigen Gespräche mit den Wohlfahrtsverbänden, den kommunalen Spitzenverbänden sowie dem Niedersächsischen Landesjugendhilfeausschuss zum Ausbau der sozialen Arbeit an Schulen hingewiesen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6678 9 15. Was entgegnet die Landesregierung dem Vorwurf der LAG FW in ihrem Schreiben vom 22.03.2016, die „erfolgreiche und anerkannte Schulsozialarbeit der freien Träger der Jugendhilfe ist akut gefährdet, wenn das Land nun nur noch Stellen der schulischen Sozialarbeit im Landesdienst finanzieren will“? Die Landesregierung entwickelt mit der sozialen Arbeit in schulischer Verantwortung eine Maßnahme in schulischer Trägerschaft auf der Basis des Niedersächsischen Schulgesetzes. Es handelt sich dabei nicht um eine Maßnahme der Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII. Die Landesregierung sieht die Verantwortung für die Förderung der freien Träger der Jugendhilfe nach dem SGB VIII bei den örtlichen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe. Mit dem sogenannten Hauptschulprofilierungsprogramm hat die Landesregierung Schulträgern Zuwendungen gewährt, um sozialpädagogische Maßnahmen zur Berufsorientierung durchzuführen. Den Schulträgern war es freigestellt, diese Mittel an Dritte weiterzuleiten. Sofern sich darunter auch freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe befinden, sind in erster Linie die entsprechenden Schulträger Ansprechpartner für die freien Träger. 16. Wie soll die Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schulsozialarbeit künftig gestaltet sein, und welche Rolle soll dabei den freien Trägern der Jugendhilfe zukommen? Soziale Arbeit in schulischer Verantwortung ist auf eine enge Zusammenarbeit mit den Trägern der Kinder- und Jugendhilfe angewiesen. Die gesetzliche Verpflichtung ergibt sich aus dem Schulgesetz (§ 25 Abs. 3 NSchG) und dem SGB VIII (§ 81). Die Landesregierung stimmt derzeit mit den kommunalen Spitzenverbänden, der LAG FW und dem Niedersächsischen Landesjugendhilfeausschuss einen Orientierungsrahmen ab, der die Felder und Strukturen der Zusammenarbeit von sozialer Arbeit in schulischer Verantwortung und den Trägern der Kinder- und Jugendhilfe beschreibt und ein enges Zusammenwirken vorsieht. 17. Welche zusätzlichen Stellen und Haushaltsmittel plant die Landesregierung, ab 2017 für die Schulsozialarbeit zur Verfügung zu stellen - zusätzlich zum bisherigen Hauptschulprofilierungsprogramm und zu den bereits 2015 vom Landtag bereitgestellten 267 Stellen ? Durch die von der Landesregierung beschlossenen Entfristungen der für die schulische Sozialarbeit vorgesehenen Haushaltsmittel und Beschäftigungsvolumina können alle geplanten Maßnahmen - vorbehaltlich der Zustimmung des Landtags - mit dem Doppelhaushalt 2017/2018 dauerhaft umgesetzt werden. Darüber hinausgehende Ressourcen sieht der Haushaltsplanentwurf nicht vor. Unabhängig davon sind die kommunalen Spitzenverbände durch die Landesregierung gebeten worden, konkrete Informationen über Schulsozialarbeit in kommunaler Trägerschaft zur Verfügung zu stellen. 18. Welche der ausgeschriebenen Stellen waren bereits vorher durch Schulsozialarbeiter besetzt (aufgelistet nach Schule und Landkreis), und wie stellte sich bisher die Finanzierung der bereits vorhandenen Stellen dar (aufgelistet nach Schule und Landkreis sowie Anteil Landesmittel und Mittel der Kommunen etc.)? Bei den ausgeschriebenen Stellen handelt es sich um neu ausgebrachte Stellen im Landesdienst. Von daher kann es keine bisher besetzten Stellen im Sinne der Fragestellung geben. Auch bei den bisher am sogenannten Hauptschulprofilierungsprogramm beteiligten Hauptschulen, Oberschulen und Kooperativen Gesamtschulen werden neue Stellen im Landesdienst mit neuen Beschäftigungsvolumen und neuen Aufgabenschwerpunkten eingerichtet. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6678 10 19. Inwiefern teilt die Landesregierung in Bezug auf den Gesetzentwurf des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur die in der taz zitierte Auffassung von Rat und Leitung des Fachbereichs Soziales/Gesundheit der Hochschule Emden/Leer, die befürchten, „dass die hier vorgeschlagenen Seitenwege zur Erlangung der staatlichen Anerkennung zu einer einschneidenden Absenkung der berufsqualifizierenden Standards“ führen könnten ? Die in § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 der Verordnung über die staatliche Anerkennung von Berufsqualifikationen auf dem Gebiet der Sozialen Arbeit, der Heilpädagogik und der Bildung und Erziehung in der Kindheit (SozHeilKindVO) aufgeführte und hier in Rede stehende Regelung ist für einen Personenkreis konzipiert, der „in Niedersachsen ein Hochschulstudium abgeschlossen hat, das einem Hochschulstudium auf dem Gebiet der Sozialen Arbeit eng verwandt ist und die wesentlichen Unterschiede durch einen entsprechenden Kompetenzerwerb ausgleicht“. Mit diesem Verfahren wird sichergestellt , dass die für das Berufsbild erforderlichen Kompetenzen zusätzlich erworben werden müssen. Das Ministerium für Wissenschaft und Kultur prüft die im Rahmen der inzwischen abgeschlossenen Verbandsbeteiligung vorgebrachten Bedenken und wird die in Rede stehende Regelung gegebenenfalls überarbeiten. 20. Welches Ziel verfolgt die Landesregierung mit dem genannten Gesetzentwurf? Die SozHeilKindVO wird novelliert, um die staatliche Anerkennung von Kindheitspädagoginnen und Kindheitspädagogen gemäß JFMK- bzw. KMK-Beschluss zu verankern, um Anpassungen an neues EU-Recht vorzunehmen und um in Einzelfällen Vorschläge der Hochschulen umzusetzen. Darüber hinaus werden weitere Wege zur Verleihung der staatlichen Anerkennung im Bereich der Sozialen Arbeit eröffnet, womit insbesondere der aktuellen Arbeitsmarktsituation begegnet wird. Schließlich soll früheren Absolventinnen und Absolventen von Studiengängen der Sozialen Arbeit bzw. Sozialpädagogik, die seinerzeit die staatliche Anerkennung nicht erworben haben, nachträglich die Möglichkeit der Verleihung eröffnet werden. 21. Plant die Landesregierung eine Absenkung der Standards bei Ausbildung oder Anerkennung von Sozialpädagogen und (Schul-)Sozialarbeitern? Wenn ja, warum? Auf die Antwort zu Frage 19 wird verwiesen. 22. Gibt es nach Auffassung der Landesregierung einen Mangel an Studienplätzen im Bereich der Sozialen Arbeit? Wenn ja, wie will sie Abhilfe schaffen? Das Ministerium für Wissenschaft und Kultur hat im Rahmen des Fachhochschulentwicklungsprogramms (FEP) bereits 350 zusätzliche Studienanfängerplätze im Bereich der Sozialen Arbeit an den Fachhochschulen in Niedersachsen geschaffen. Hinzu kamen im Jahr 2016 weitere 112 neue Studienanfängerplätze im Rahmen des Hochschulpaktes. Damit wurden die ursprünglichen Kapazitäten in Studiengängen der Sozialen Arbeit seit dem Wintersemester 2007/2008 um mehr als 450 grundständige Studienanfängerplätze auf aktuell 1 380 (Studienjahr 2016/2017) ausgebaut, was einer Steigerung um 50 % entspricht. Weitere zusätzliche Kapazitäten haben die Hochschulen vor dem Hintergrund der regionalen Bedarfe nicht für sinnvoll erachtet und auch im Rahmen der Vereinbarungen zum Hochschulpakt nicht beantragt. Aus Sicht der Landesregierung reichen die bestehen Kapazitäten in der Sozialen Arbeit gegenwärtig zur Bedarfsdeckung aus. (Ausgegeben am 18.10.2016) Drucksache 17/6678 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6426 Wie sieht das „Gesamtkonzept“ zur Schulsozialarbeit in Niedersachsen aus? Anfrage der Abgeordneten Jörg Hillmer, Kai Seefried und Astrid Vockert (CDU) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums