Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/6679 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6438 - Fortsetzung der Förderung der wassersparenden Feldberegnung Anfrage des Abgeordneten Jörg Hillmer (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 07.09.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 13.09.2016 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz namens der Landesregierung namens der Landesregierung vom 09.10.2016, gezeichnet Christian Meyer Vorbemerkung des Abgeordneten Der Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes “ (GAK) ab 2015 (Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur & Küstenschutz) sieht u. a. eine Förderung für die wassersparende Feldberegnung vor. Zur Verschonung der Grundwasserkörper wären z. B. Speicherbecken förderfähig, die im Winter mit geringem energetischem Aufwand mit Wasser aus dem Elbeseitenkanal oder der Elbe gefüllt würden. Die genauen Regelungen finden sich im Förderbereich 1: „Verbesserung der ländlichen Strukturen “, Maßnahmengruppe B: „Wasserwirtschaftliche Maßnahmen“. Darunter fallen die beiden förderfähigen Maßnahmen: „f) Neubau und Erweiterung von Wasser sparenden überbetrieblichen Einrichtungen zur Entnahme, Speicherung und Zuleitung von Wasser für Beregnungszwecke bis zur Übergabestelle an das jeweilige einzelbetriebliche Bewässerungsnetz. (…) g) Neubau und Erweiterung von Anlagen zur Wasserspeicherung, Grundwasseranhebung und Pumpanlagen zur überbetrieblichen Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Wasserressourcen.“ Allerdings sind Fördergegenstände f) und g) bis 2016 befristet, wenn nicht mindestens vier Bundesländer von der Förderung Gebrauch machen. Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weise ich darauf hin, dass ich ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung meiner Fragen habe, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. 1. Inwiefern hält die Landesregierung die Feldberegnung für sinnvoll und notwendig? Die Wasserentnahmen zur Feldberegnung erfolgen sowohl aus Oberflächengewässern als auch aus dem Grundwasser. Die Gewässer sind nachhaltig zu bewirtschaften. Daher gilt allgemein der Grundsatz der sparsamen Wasserverwendung. Die Grundwasserkörper in Niedersachsen sind so zu bewirtschaften, dass ihr guter mengenmäßiger Zustand erhalten bleibt. Wassersparende Feldberegnung unter Einsatz effizienter Beregnungstechniken sowie Speicherung und Verwendung von Wasser anderer Herkunft (z. B. Wiederverwendung geeigneter Produktionsabwässer) dient der Entlastung des Grundwassers und ist daher sinnvoll. Insbesondere im Nordosten Niedersachsens ist die natürliche Wasserversorgung der landwirtschaftlichen Kulturpflanzen, bedingt durch überwiegend sandige Böden mit geringer Wasserspeicherkapazität und geringe Niederschläge in der Vegetationsperiode, oft nicht ausreichend. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6679 2 2. Hält die Landesregierung die genannten Fördergegenstände der GAK für sinnvoll und notwendig? Grundsätzlich ist eine Ausweitung der Fördertatbestände der GAK zu begrüßen. 3. In welcher Höhe wurden die genannten Förderungen in Niedersachsen 2012 bis 2016 in Anspruch genommen? Im Jahr 2011 gab es einen Fördererlass über die Gewährung einer Zuwendung zur Förderung der Bewirtschaftung der Wasserressourcen vom 11.04.2011. Auf dieser Grundlage wurde ein Pilotvorhaben (Bau eines Speicherbeckens) zur Bewässerung gefördert. Die Maßnahme wurde ins Programm PROFIL (2007 bis 2013) aufgenommen. Nach dem indikativen Finanzplan war ein Finanzvolumen von 3 Millionen Euro vorgesehen. Im Rahmen der endgültigen Abrechnung 2015 sind insgesamt von den 3 Millionen Euro 2 974 858,31 Euro EU-Mittel ausgezahlt worden. Der Gesamtbetrag der förderfähigen Kosten für dieses Projekt beträgt 4 302 969,71 Euro. Der erforderliche Kofinanzierungsbetrag beläuft sich auf 991 619,44 Euro (Interventionssatz 75 %, Fördersatz 75 %). Im Rahmen von LEADER sind vier Vorhaben gefördert worden: 1. Bewässerungsverband Uelzen (276033600250377), Machbarkeitsstudie zu AquaRo: EU-Mittel 30 750 Euro, ausgezahlt 2012, Kofinanzierung durch den Bewässerungsverband. Die Machbarkeitsstudie diente als Vorbereitung des zuvor genannten Pilotprojekts. 2. Samtgemeinde Ostheide (276033550051842), Machbarkeitsstudie AuqaVia Ostheide: EU-Mittel 9 580 Euro, ausgezahlt 2013, Kofinanzierung durch Samtgemeinde und Landkreis. 3. Gewässer- und Landschaftspflegeverband Mittlere und Obere Ilmenau (2760336002500071), Machbarkeitsstudie Aqua-Sewi: EU-Mittel 7 490 Euro, ausgezahlt 2013, Kofinanzierung durch Gewässer- und Landschaftspflegeverband. 4. Beregnungsverband Elbe-Seitenkanal (276033600250391), Machbarkeitsstudie AquaVia Uelzen : EU-Mittel 15 690 Euro, ausgezahlt 2013, Kofinanzierung durch den Beregnungsverband. 4. Hat sich die Landesregierung für eine Fortsetzung der Förderung eingesetzt? Nein. 5. Welche Bundesländer haben die genannte Förderung zwischen 2012 und 2016 eingesetzt ? Eine Abfrage bei den Ländern hat zu folgendem Ergebnis geführt: Von den Stadtstaaten Bremen und Berlin und den Bundesländern Brandenburg, Schleswig-Holstein und Hessen liegen keine Rückmeldungen vor. In den Bundesländern Baden-Württemberg, Saarland und Thüringen ist in dem genannten Zeitraum keine Förderung erfolgt. In Hamburg ist in dem abgefragten Zeitraum keine Beregnung gefördert worden, allerdings wurde in 2003/2004 in einem Einzelprojekt der „Ausbau von bis zu 102 Frostschutzberegnungsteichen im Alten Land Hamburg“ gefördert. In den Ländern Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt wird die Förderung der wassersparenden Beregnung im Bereich Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP - ELER mit Kofinanzierung durch GAK oder Land/NRW nur GAK) und im Bereich der wasserwirtschaftlichen Maßnahmen (GAK) angeboten, es sind jedoch keine Förderanträge gestellt worden. In Bayern ist der Fördertatbestand Beregnung seit Jahren in der AFP-Richtlinie enthalten, es werden aber nur bauliche Anlagen (Brunnen bzw. fest verbaute Leitungen, jedoch keine mobilen Be- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6679 3 regnungsmaschinen) gefördert. Von dieser Fördermöglichkeit wurde nur in wenigen Fällen Gebrauch gemacht. Die Finanzierung erfolgte aus EU-, Bundes- und Landesmitteln. In Rheinland-Pfalz wird der Ausbau überbetrieblicher Beregnungsinfrastrukturen über die GAK gefördert . Diese Beregnungsförderung war und ist auch Teil des rheinland-pfälzischen Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums für die Förderperioden 2007 bis 2013 und 2014 bis 2020. Da in den letzten Jahren nur kleinere Ergänzungen vorhandener Beregnungsgebiete gefördert wurden, wurden in der Praxis hierfür keine GAK- und EU-Mittel eingesetzt. In der laufenden Förderperiode (2014 bis 2020) fördert Sachsen die Beregnung ELER-finanziert über die Richtlinie „Landwirtschaft, Innovation, Wissenstransfer“ (LIW/2014), Teil B II. 1. Investitionen in landwirtschaftliche Betriebe einschließlich Garten- und Weinbau. Gefördert werden hier (u. a.) bauliche Investitionen für die Bereitstellung von Beregnungswasser für ressourcenschonende Beregnungs-/Bewässerungsverfahren bei Freilandgemüse, Kartoffeln, Heil- und Gewürzpflanzen . In der Förderperiode 2007 bis 2013 erfolgte die Förderung der Beregnung ebenfalls ELERfinanziert über die RL „Land- und Ernährungswirtschaft“, Teil A Einzelbetriebliche Förderung von Investitionen für eine wettbewerbsorientierte und nachhaltige Landwirtschaft (LuE/2007). Zur Förderung in Niedersachsen siehe Antwort zu Frage 3. 6. Welche eigenen Programme hat das Land zur Förderung der wassersparenden Feldberegnung umgesetzt oder plant es umzusetzen? Im Rahmen von Klimaanpassungsmaßnahmen besteht seitens der Landesregierung Interesse an überbetrieblichen Infrastrukturmaßnahmen, die zur Verbreitung wassersparender Feldberegnung beitragen können. (Ausgegeben am 18.10.2016) Drucksache 17/6679 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6438 Fortsetzung der Förderung der wassersparenden Feldberegnung Anfrage des Abgeordneten Jörg Hillmer (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbrau-cherschutz