Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/6690 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6396 - Wie steht das Land zu den Allerschleusen bei Celle? Anfrage des Abgeordneten Thomas Adasch (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 02.09.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 09.09.2016 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr namens der Landesregierung namens der Landesregierung vom 12.10.2016, gezeichnet In Vertretung Daniela Behrens Vorbemerkung des Abgeordneten Die Aller ist von Celle bis zur Mündung in die Weser Bundeswasserstraße. Durch vier Schleusen wird gewährleistet, dass Motorboote die Aller bis und ab Celle befahren können. Dies wird von ortsansässigen Motorbootvereinen, von Bootstouristen, Wassersportlern und Ausflugsschiffen genutzt . Das Befahren der Flüsse und Kanäle mit Motorbooten nimmt nach Auffassung von Experten bundesweit zu und sei für die touristischen Regionen Deutschlands von immer größer werdender Bedeutung. In Celle ist auch deshalb mit öffentlichen Mitteln ein neuer Hafen für Motorboote entstanden . Die vier Schleusen im Unterlauf der Aller sind jedoch alle um die 100 Jahre alt und zunehmend sanierungsbedürftig . Nach Ansicht von Fachleuten und auch der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung sind unverzüglich Sanierungsarbeiten durchzuführen. Am sinnvollsten und wirtschaftlichsten wäre nach Auffassung der Experten ein Neubau aller Schleusen, wobei dann deutlich kleinere Schleusen ausreichend wären. Für vier Schleusenneubauten entstünden Kosten in Höhe von insgesamt etwa 24 Millionen Euro. Der Bund hat durch Herrn Parl. Staatssekretär Enak Ferlemannn MdB (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur) bei einem Besuch in Celle erneut erklärt, dass der Bund keine größeren Reparaturen an den vier Schleusen an der Bundeswasserstraße Aller - geschweige Schleusenneubauten - finanzieren werde. Aus Sicht des Bundes habe die Bundeswasserstraße Aller nur noch eine touristische Bedeutung, die ein Eintreten des Bundes nicht mehr rechtfertige. Für Tourismus sei das Land zuständig. Bei Übernahme der Schleusen durch Land oder Kommunen sei der Bund zu einer Beteiligung an Schleusenneubauten in Höhe von 50 % bereit. Denkbar sei auch, dass alle anfallenden Kosten (jährliche und investive, inklusive Kosten für die Wehre) kapitalisiert werden und der Bund einmalig einen größeren Betrag bereitstelle. Dann müssten aber Land oder Kommunen die Komplettverantwortung übernehmen. Als Dienstleister stünde gegebenenfalls die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung zu Verfügung. Der Bund sei zu Gesprächen bereit. Stadt Celle und Landkreis Celle haben schon vor längerer Zeit signalisiert, sich mit je 500 000 Euro an den Kosten für die Schleusen zu beteiligen - zwei Schleusen liegen im Gebiet des Landkreises Celle. Das Land hat es bisher abgelehnt, Gespräche mit dem Bund über Kostenbeteiligungen oder Übernahme der Bundeswasserstraße zu führen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6690 2 Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weise ich darauf hin, dass ich ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung meiner Fragen habe, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. Vorbemerkung der Landesregierung Die Aller ist zwischen dem Wehr in Celle und der Einmündung in die Weser Bundeswasserstraße. Sie ist nach der neuen Systematik des Bundes in die Wasserstraßenkategorie S (Sonstige Wasserstraßen ) eingestuft und wird für die Freizeitschifffahrt genutzt. In Celle gibt es noch zwei Ausflugsschiffe . Der Bund als Eigentümer der Wasserstraße plant, die Wasserstraße Aller nicht mehr im bisherigen Umfang, sondern nur noch im Rahmen der Eigentümerverpflichtung zu unterhalten. Demzufolge sollen die inzwischen ca. 100 Jahre alten Schleusen an der Aller im Falle der Abgängigkeit nicht mehr ersetzt werden. Damit wäre faktisch ein motorbetriebener Wassersport nicht mehr möglich. Der muskelbetriebene Wassersport bleibt hiervon unberührt. Das BMVI hat im Juli 2016 das seit langem angekündigte Wassertourismuskonzept für die künftige Nutzung der Freizeitwasserstraßen dem Bundestag vorgelegt. Das Wassertourismuskonzept des BMVI ist in der jetzigen Form noch nicht sehr aussagekräftig; es soll erst in der nächsten Legislaturperiode unter Beteiligung der Länder und sonstiger Träger öffentlicher Belange konkretisiert werden. Eine konzeptionelle Neuausrichtung der Wasserstraße Aller könnte im Rahmen eines Bundesprogramms „Blaues Band“ erfolgen. 1. Wie bewertet die Landesregierung die touristische Bedeutung des Motorbootverkehrs allgemein und insbesondere auf der Aller? Die geringen Nutzerzahlen des Motorboottourismus auf der Aller erschweren die Rechtfertigung der erforderlichen Investitionen für die Instandsetzung der Schleusen. Die touristischen Stärken der Region liegen schwerpunktmäßig in anderen Bereichen (wie Städte und Kultur, Wandern, Rad und Reiten). Die Gründe für das schwierige Nutzerverhalten liegen in der fehlenden Netzstruktur - die Aller ist als Stichwasserstraße motorisiert nur zwischen Verden und Celle zu befahren. Wesentliche Anreize für eine höher frequentierte touristische Nutzung und eine daraus resultierende Wertschöpfung sind derzeit nicht gegeben. Der im Rahmen des geplanten Bundesprogramms „Blaues Band“ erwogene Rückbau und die Renaturierung könnten auch aus touristischer Sicht einen sinnvollen Ansatz darstellen. Eine weitere Nutzung der Aller für das muskelbetriebene Wasserwandern (Kanu/Kajak) bliebe zudem grundsätzlich weiter möglich. 2. Wie bewertet die Landesregierung den Umstand, dass bei Einstellung des Schleusenbetriebs kein Motorboot mehr von der Weser her den mit öffentlichen Mitteln geförderten Celler Hafen erreichen könnte? 3. Ist es aus Sicht der Landesregierung sinnvoll, mit öffentlichen Mitteln in Celle einen Motorboothafen mit Slipanlage usw. zu bauen, ohne dass die Erreichbarkeit mit Motorbooten gewährleistet bleibt? Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund ihres inhaltlichen Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6690 3 Die Planungen der Stadt Celle dienen schwerpunktmäßig einerseits dem Hochwasserschutz und andererseits der städtebaulichen Entwicklung der Allerinsel. Die Planungen sind mit den Trägern öffentlicher Belange, insbesondere mit der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, abgestimmt worden. Auf die Möglichkeit einer dauerhaften Schließung der Schleusen an der Aller wurde seitens der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes seit 2010 wiederholt hingewiesen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 4. Ist das Land bereit, mit dem Bund über eine Beteiligung an den Kosten oder eine Übernahme der Schifffahrtsstraße zu verhandeln? Für zielführende Gespräche mit dem Bund über die künftige Nutzung der Aller ist die Konkretisierung des Wassertourismuskonzeptes des Bundes für die Freizeitwasserstraßen abzuwarten (siehe dazu auch die Vorbemerkung der Landesregierung). 5. Wenn ja, wann wird das Land auf den Bund zugehen, um mit den Verhandlungen zu beginnen (es wird die Nennung eines konkreten Datums oder Zeitfensters erbeten)? Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 6. Wenn Frage 4 mit „Nein“ beantwortet wird, warum nicht? Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. (Ausgegeben am 19.10.2016) Drucksache 17/6690 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6396 - Wie steht das Land zu den Allerschleusen bei Celle? Anfrage des Abgeordneten Thomas Adasch (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr