Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/6704 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6457 - Nachfragen: Beförderung von Polizeibeamtinnen und -beamten in Niedersachsen Anfrage der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen, Dr. Marco Genthe und Christian Grascha (FDP) an die Landesregierung, eingegangen am 08.09.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 15.09.2016 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung namens der Landesregierung vom 13.10.2016, gezeichnet Boris Pistorius Vorbemerkung der Abgeordneten Aus der Antwort der Landesregierung auf unsere Kleine Anfrage zur mündlichen Beantwortung „Beförderung von Polizeibeamtinnen und -beamten in Niedersachsen“ (Drucksache 17/6320 Nr. 44) ergeben sich weitere Nachfragen im Hinblick auf die einzelnen Polizeiinspektionen. Vorbemerkung der Landesregierung Bezogen auf die Frage 3 ist ergänzend zu den Ausführungen in den Vorbemerkungen der ursprünglichen Anfrage auszuführen, dass Beförderungen nach A 12 bzw. A 13 BBesO (LG2 EA1) sowie Beförderungen nach A 15 BBesO bzw. höher der vorherigen Übertragung eines entsprechend bewerteten Dienstpostens, der nach Ausschreibung, Bewerbung und erfolgreicher Auswahl nach dem Leistungsprinzip erlangt worden ist, bedarf. Lediglich im Bereich der im Polizeivollzug gebündelten Dienstposten der Wertigkeit A 9 bis A 11 BBesO bzw. A 13/A 14 BBesO erfolgen Beförderungsauswahlentscheidungen, auch unter Beachtung des Leistungsprinzips, im Wege der sogenannten freien Vergabe gemäß den Rahmenrichtlinien für Beförderungsentscheidungen für die Polizei des Landes Niedersachsen (RdErl. d. MI v. 11.05.2009 - P 25.22-03110-01 - VORIS 20410). Das bedeutet in diesen Fällen, dass alle infrage kommenden Bewerberinnen und Bewerber schon durch die auswählende Instanz, quasi von Amts wegen, in die Auswahl einbezogen werden, ohne dass es dafür einer Bewerbung bedarf. 1. Wie viele Polizeibeamtinnen und -beamte sind mit dem Einstiegsgehalt A 9 in den Jahren 2014 und 2016 in den Ruhestand versetzt worden (bitte nach Jahren von 2014 bis 2016 und Polizeiinspektionen aufschlüsseln)? Die in der Anlage 1 genannte Anzahl an Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten ist mit dem Einstiegsamt A 9 BBesO im angefragten Zeitraum mit Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze in den Ruhestand getreten. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6704 2 2. Wie viele Polizeibeamtinnen und -beamte befinden sich noch im Einstiegsamt und haben bereits mehr als zehn Dienstjahre gearbeitet (bitte nach Dienstjahren und nach Polizeiinspektionen aufschlüsseln)? Die in der Anlage 2 aufgeführte Anzahl von Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten befindet sich mit einer Standzeit von mehr als zehn Dienstjahren nach Ernennung zur Polizeikommissarin/zum Polizeikommissar noch im Einstiegsamt A 9 BBesO (Auswertung PMV, Stand 01.08.2016). In der ursprünglich genannten Gesamtzahl von 1 882 waren insgesamt 73 Buchungsaltfälle enthalten (Beamtinnen und Beamte, die bereits nicht mehr dem Kapitel 03 20 angehören). Diese sind jetzt als Buchungsüberhang separat ausgewiesen. Hierbei handelt es sich um eine systemimmanente Buchungsnotwendigkeit im PMV. Im Übrigen siehe Vorbemerkungen. 3. Wie viele Polizeibeamtinnen und -beamte sind seit mehr als 15 Dienstjahren nicht befördert worden (bitte nach Besoldungsgruppe und nach Polizeiinspektionen aufschlüsseln )? Die in der Anlage 3 aufgeführte Anzahl von Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten befindet sich mit einer Standzeit von mehr als 15 Dienstjahren im jeweiligen Statusamt (Auswertung PMV, Stand 01.08.2016). Beginn der Standzeit ist die Ernennung im jeweiligen Statusamt. Die Dienstzeit in den bereits durchlaufenen Statusämtern bleibt unberücksichtigt. In der ursprünglich genannten Gesamtzahl von 704 waren insgesamt elf Buchungsaltfälle enthalten (Beamtinnen und Beamte, die bereits nicht mehr dem Kapitel 03 20 angehören). Diese sind jetzt als Buchungsüberhang separat ausgewiesen. Hierbei handelt es sich um eine systemimmanente Buchungsnotwendigkeit im PMV. Im Übrigen siehe Vorbemerkungen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6704 3 Anlage 1 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6704 4 Anlage 2 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6704 5 Anlage 3 (Ausgegeben am 24.10.2016) Drucksache 17/6704 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6457 Nachfragen: Beförderung von Polizeibeamtinnen und -beamten in Niedersachsen Anfrage der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen, Dr. Marco Genthe und Christian Grascha (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport