Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/6708 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6482 - Unterrichtsversorgung im Landkreis Aurich Anfrage der Abgeordneten Christian Dürr und Björn Försterling (FDP) an die Landesregierung , eingegangen am 09.09.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 19.09.2016 Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung namens der Landesregierung vom 13.10.2016, gezeichnet In Vertretung Erika Huxhold Vorbemerkung der Abgeordneten Eine gute Unterrichtsversorgung ist eine wesentliche Voraussetzung für den Bildungserfolg der Schülerinnen und Schüler. Vorbemerkung der Landesregierung Das Kultusministerium benutzt verschiedene Fachverfahren, mit denen die Einstellung und die Verteilung der Lehrkräfte auf die öffentlichen allgemeinbildenden Schulen gesteuert werden, sodass für alle öffentlichen allgemeinbildenden Schulen eine möglichst ausgeglichene Versorgung mit Lehrkräften gewährleistet wird. Einstellungen von Lehrkräften in den niedersächsischen Schuldienst und andere personalwirtschaftliche Maßnahmen werden dabei stets bedarfsgerecht durchgeführt. Eines der Fachverfahren dafür ist das Planungsinstrument izn-Stabil-Prognose. Nach Eingabe aller voraussichtlichen Soll-Bedarfe sowie der voraussichtlichen Ist-Veränderungen durch die Schulen und die Schulbehörden kann mit diesem Planungsinstrument der jeweilige Bezugswert für die Personalplanung 1 (BPP) zu einem konkreten Prognosetermin sowohl für einzelne Schulen und einzelne Schulgliederungen als auch für die jeweiligen Schulformen landesweit aggregiert sowie in der landesweiten Gesamtsumme ermittelt werden. Dieses Verfahren dient also dazu, auf Basis der ermittelten Werte eine bedarfsgerechte Verteilung von Einstellungsmöglichkeiten für die Einstellung in den niedersächsischen Schuldienst auf die Schulen vorzunehmen. Zudem dient es dazu, weitere personalwirtschaftliche Maßnahmen (z. B. Abordnungen) zu planen. Zum Prognosetermin 01.08.2016 (Endstand 18.08.2016) betrug der Bezugswert für die Personalplanung an den öffentlichen allgemeinbildenden Schulen im Landkreis Aurich 97,7 %. Ein anderes Instrument zur bedarfsgerechten Verteilung von Stellen ist das Fachverfahren zur Erhebung der Unterrichtsversorgung an den allgemeinbildenden Schulen. Dies erfolgt mithilfe des Programmes izn-Stabil zu einem bestimmten Stichtag im jeweiligen Schuljahr. Hier werden zahlreiche Daten und u. a. auch die rechnerische Unterrichtsversorgung zu einem bestimmten Termin erhoben . Die Erhebung zur Unterrichtsversorgung an den allgemeinbildenden Schulen erfolgte im Schuljahr 2016/2017 zum Statistiktermin am 18.08.2016. Anders als beim Planungsinstrument handelt es sich somit nicht um vorausschauende Planungsdaten, sondern um eine Erhebung zu ei- 1 Der Bezugswert für die Personalplanung ergibt sich aus dem Quotienten von Lehrkräfte-Ist-Stunden und Lehrkräfte-Soll-Stunden in Prozent. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6708 2 nem Stichtag. Dementsprechend kann anders als beim Planungsinstrument, das nur Planungswerte ausgibt, von einer gesicherten Datenlage gesprochen werden. Nach Vorliegen der Erhebungsdaten zum Statistiktermin findet eine aufwändige Prüfung durch die Niedersächsische Landesschulbehörde (NLSchB) und das Kultusministerium statt. Eine abschließende Aussage über die Ergebnisse der Erhebung zur Unterrichtsversorgung an den allgemeinbildenden Schulen im Schuljahr 2016/2017 kann voraussichtlich erst Ende Dezember 2016/Anfang Januar 2017 erfolgen. 1. Wie hoch ist die aktuelle Unterrichtsversorgung im Landkreis Aurich (gegebenenfalls laut IZN-Prognosemodul; bitte für jede Schule einzeln angeben)? Auf die Vorbemerkung der Landesregierung wird verwiesen. Die folgenden Daten stammen aus dem Planungsinstrument izn-Stabil-Prognose zum Prognosetermin 01.08.2016 (Endstand: 18.08.2016), da die Daten der Erhebung zur Unterrichtsversorgung zum Stichtag 18.08.2016 noch nicht abschließend geprüft sind. Abschließende Ergebnisse der Erhebung liegen - wie bereits bekannt - voraussichtlich im Dezember 2016/Januar 2017 vor. Der nachfolgenden Tabelle ist der Bezugswert für die Personalplanung (BPP) der öffentlichen allgemeinbildenden Schulen im Landkreis Aurich zu entnehmen: Schulname Ort BPP in % FöS-KM am Extumer Weg Aurich 90,3 FöS-LE am Extumer Weg Aurich 76,0 GS am Fehnkanal Wiesmoor 103,1 FöS-GB am Moortief Norden 91,0 GS Am Ottermeer Wiesmoor 93,7 GS An der Leybucht Norden 111,8 FöS-GB Astrid Lindgren Südbrookmerland 81,8 RS Aurich Aurich 97,7 IGS Aurich-West Aurich 93,6 GOBS Baltrum Baltrum 116,3 GS Berumbur Berumbur 102,2 GS Berumerfehn Großheide 104,6 FöS-LE David-Fabricius Großefehn 87,8 GS Dornum Dornum 104,8 RS Dornum Dornum 93,5 GS Egels Aurich 104,1 GS Finkenburg Aurich 102,2 GS Frya Fresena Großheide Großheide 103,3 KGS Großefehn Großefehn 93,8 HRS Großheide Großheide 96,9 FöS-LE Großheide Großheide 69,6 GS Hage Hage 101,7 KGS Hage-Norden Hage 100,0 KGS Hermann Tempel Ihlow 95,9 FöS-LE Hinnerk-Haidjer Südbrookmerland 100,9 GS Hinte Hinte 99,8 HRS Hinte Hinte 85,6 GS Holtrop Großefehn 102,1 IGS Ihlow Ihlow 105,5 GS im Gulfhof Loquard Krummhörn 105,7 GS Im Spiet Norden I Norden 101,5 GOBS Inselschule Juist Juist 116,8 GS Jennelt Krummhörn 104,5 GS Lamberti Aurich 100,0 GS Leezdorf Leezdorf 105,2 GS Linteler Schule Norden 93,0 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6708 3 Schulname Ort BPP in % GS Loppersum Hinte 102,3 IGS Marienhafe Marienhafe 95,9 GS Middels Aurich 100,9 GS Mittegroßefehn Großefehn 98,1 GS Moordorf Südbrookmerland 98,0 GS Moorhusen Südbrookmerland 100,7 GS Norddeich Norden 98,8 OBS Norden Norden 95,7 GS Norderney Norderney 89,6 KGS Norderney Norderney 102,8 GS Osteel Osteel 100,4 GS Pewsum Krummhörn 103,1 IGS Pewsum Krummhörn 94,4 GS Pfälzersch. Plaggenb. Aurich 95,5 GS Rechtsupweg Rechtsupweg 114,3 GS Reil Aurich 100,5 GS Riepe Ihlow 102,8 GS Sandhorst Aurich 101,9 HS Sandhorst Aurich 101,3 FöS-LE Schule am Meer Norden 101,7 GS Simonswolde Ihlow 99,4 GS Spetzerfehn Großefehn 102,4 GS Strackholt Großefehn 99,4 HRS Südbrookmerland Südbrookmerland 98,8 GS Süderneuland Norden 101,3 GS Tannenhausen Aurich 101,7 GS tom-Brook Südbrookmerland 101,8 GS Ubbo Emmius Greetsiel Krummhörn 120,7 GY Ulrichsgymnasium Norden 95,6 GY Ulricianum Aurich 99,7 GS Upgant-Schott Upgant-Schott 108,3 GS Upstalsboom Aurich 102,8 GS Victorbur Südbrookmerland 98,2 IGS Waldschule Egels Aurich 101,6 GS Walle Aurich 103,3 GS Wallinghausen Aurich 100,5 GS Weene Ihlow 96,8 GS Westerende-Kirchloog Ihlow 101,3 GS Wiegboldsbur Südbrookmerland 104,4 GS Wiesens Aurich 107,6 KGS Wiesmoor Wiesmoor 97,7 GS Wiesmoor-Mitte Wiesmoor 101,7 GS Wirdum Wirdum 100,5 Es wird weiterhin auf – die Drs. 17/6596 („Aktuelle Statistische Schuldaten“) als Antwort auf die Anfrage in der Drs. 17/6356 sowie – die Anfrage Drs. 17/6353 („Statistische Schuldaten“), die voraussichtlich im Dezember 2016/Januar 2017 beantwortet wird, verwiesen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6708 4 2. Wie viele zusätzliche Lehrkräfte wären aktuell im Landkreis Aurich nötig, um eine 100-prozentige Unterrichtsversorgung an den allgemeinbildenden Schulen zu gewährleisten (bitte in Vollzeitlehrereinheiten angeben)? Auf die Vorbemerkung der Landesregierung wird verwiesen. Die zur Beantwortung dieser Frage durchgeführte Berechnung bezieht sich ebenfalls auf die Daten des Planungsinstrumentes izn-Stabil-Prognose zum Prognosetermin 01.08.2016 (Endstand: 18.08.2016), da die Daten der Erhebung zur Unterrichtsversorgung zum Stichtag 18.08.2016 noch nicht abschließend geprüft sind. Abschließende Ergebnisse der Erhebung liegen - wie bereits bekannt - voraussichtlich im Dezember 2016/Januar 2017 vor. Die Berechnung der nötigen Vollzeitlehrereinheiten für einen durchschnittlich hundertprozentigen Bezugswert für die Personalplanung der öffentlichen allgemeinbildenden Schulen im Landkreis Aurich wurde wie folgt vorgenommen: Für alle öffentlichen allgemeinbildenden Schulen des Landkreises Aurich wurde jeweils die Differenz aus Lehrkräfte-Soll- und Lehrkräfte-Ist-Stunden berechnet. Diese Differenz wurde pauschal durch 26 geteilt. Gemäß der genannten Berechnung ergibt sich auf Basis des Endstandes im Planungsinstrument zum Prognosetermin 01.08.2016 für den Landkreis Aurich insgesamt ein Fehl von rund 32 Vollzeitlehrereinheiten (VZLE) (auf Einer abgerundet). Auf die mangelnde Aussagekraft dieser Information wird erneut - wie bereits oben geschehen und wie zahlreich in der jüngeren Vergangenheit mitgeteilt - hingewiesen. Konkrete und belastbare Aussagen sind erst nach dem Abschluss der Prüfungen der Erhebung zur Unterrichtsversorgung an den allgemeinbildenden Schulen zum Stichtag 18.08.2016 möglich. Daher bleibt der Abschluss der Prüfungen aus Sicht der Landesregierung abzuwarten. 3. Wie viele Stellen wurden an den allgemeinbildenden Schulen im Landkreis Aurich zum neuen Schuljahr ausgeschrieben, und wie viele davon konnten besetzt werden (bitte in Vollzeitlehrereinheiten angeben)? Im Rahmen des Einstellungsverfahrens an den öffentlichen allgemeinbildenden Schulen zum Einstellungstermin 01.08.2016 wurde der Niedersächsischen Landeschulbehörde eine hohe Anzahl an Einstellungsermächtigungen für eine bedarfsgerechte Verteilung auf die öffentlichen allgemeinbildenden Schulen zur Verfügung gestellt. Das Einstellungsverfahren endete am 07.09.2016. Zum Abschluss des Einstellungsverfahrens am 07.09.2016 konnten im Fachverfahren EiS 2 267 Besetzungen von Stellenausschreibungen festgestellt werden. Beim Einstellungsverfahren in den niedersächsischen Schuldienst handelt es sich um einen Prozess , in dessen Verlauf es zu Umwidmungen oder zu Löschungen von Stellenausschreibungen kommt. Zu Umwidmungen von Stellenausschreibungen kommt es beispielsweise, wenn es für eine mit einer bestimmten Fächerkombination ausgeschriebene Stelle keine passende Bewerberin oder keinen passenden Bewerber gibt, hingegen für andere Fächerkombinationen oder einzelne Fächer ein Bewerberpotenzial vorhanden ist. Zu Löschungen von Stellenausschreibungen kommt es beispielsweise , wenn eine Stelle einer bestimmten Schulform nicht besetzt werden kann. Diese wird dann gelöscht und kann für eine erneute Ausschreibung, z. B. an einer anderen Schulform, genutzt werden. In dem Fachverfahren EiS ist eine Nachverfolgung der weiteren Verwendung von einzelnen gelöschten Einstellungsmöglichkeiten nicht möglich. Um die maximale Anzahl an Stellenausschreibungen ermitteln zu können, wäre ein täglicher Abzug der veröffentlichten Einstellungsermächtigungen notwendig. Dieses ist nicht vorgesehen. Daher ist es unmöglich darzustellen, wie viele Ausschreibungen an öffentlichen allgemeinbildenden Schulen im gesamten Verlauf des Einstellungsverfahrens zum Einstellungstermin 01.08.2016 in Niedersachsen insgesamt oder in einzelnen Landkreisen veröffentlicht wurden. Mit Abschluss des Einstellungsverfahrens zum 01.08.2016 konnten im Landkreis Aurich insgesamt 49 Stellenausschreibungen erfolgreich besetzt werden. Unter Berücksichtigung der bei Stellenbesetzung bekannten Wünsche auf Stundenreduzierung der einzelnen Bewerberinnen und Bewerber umfassen nach den Angaben in der Fachanwendung EiS diese Stellenbesetzungen ein Volumen von 47,9 Vollzeitlehrereinheiten. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6708 5 4. Nach welchem Schlüssel werden zusätzliche Stunden für allgemeinbildende Schulen im Landkreis Aurich zugewiesen, beispielsweise für den Sprachunterricht von Flüchtlingen ? Für die Durchführung der Fördermaßnahmen (Sprachlernklassen, Förderkurse DaZ, Förderunterricht und „besondere Sprachförderkonzepte“) nach dem Runderlass des MK vom 01.07.2014 „Förderung von Bildungserfolg und Teilhabe von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache “ (SVBl. S. 330) werden zusätzliche Kontingente an Lehrerstunden zur Verfügung gestellt, deren Umfang durch die oberste Schulbehörde jährlich festgelegt wird. Voraussetzung für die Inanspruchnahme von zusätzlichen Lehrerstunden ist die Erstellung eines Sprachförderkonzeptes, das insbesondere die Verzahnung von integrativen und additiven Fördermaßnahmen vorsieht. Bei Bedarf sendet eine allgemeinbildende Schule einen diesbezüglichen Antrag mit ihrem Sprachförderkonzept an die Niedersächsische Landesschulbehörde. Die Niedersächsische Landesschulbehörde sichtet fachlich den Antrag und das Sprachförderkonzept und hat so die Möglichkeit, zusätzliche Lehrerstunden entsprechend den individuellen, organisatorischen, sächlichen und personellen Voraussetzungen der antragstellenden Schule zu vergeben. 5. Wie viele Lehrkräfte sind mit Ablauf des Schuljahres 2015/2016 im Landkreis Aurich aus dem Schuldienst ausgeschieden (bitte in Vollzeitlehrereinheiten angeben)? Im Landkreis Aurich sind im 2. Schulhalbjahr 2015/2016 Lehrkräfte im Umfang von 55,9 Vollzeitlehrereinheiten aus dem Schuldienst ausgeschieden. Für die Beantwortung der Frage sind die Daten aus dem EDV-Programm „Personalmanagementverfahren “ (PMV) verwendet worden. Die PMV-Auswertung erfolgte am 09.08.2016. Ausgewertet wurden die ausgeschiedenen Lehrkräfte einschließlich Schulleitungen der personalkostenbudgetierten Titel 422 11 und 428 11 des gesamten 2. Schulhalbjahres 2015/2016 (Zeitraum vom 01.02.2016 bis 31.07.2016) der öffentlichen allgemeinbildenden Schulen (s. auch Antwort auf die Kleine Anfrage, Drs. 17/6114). Damit sind auch die Lehrkräfte erfasst, die während des Schulhalbjahres, z. B. aus gesundheitlichen und sonstigen Gründen, ausgeschieden sind. Lehrkräfte, die mit Bezügen an Schulen in freier bzw. kirchlicher Trägerschaft beurlaubt sind, wurden ebenfalls berücksichtigt, da sie auch an öffentlichen allgemeinbildenden Schulen geführt werden . Hingegen sind im Auswertungsergebnis u. a. nicht enthalten: – befristete Beschäftigungsverhältnisse, die kürzer als ein Jahr bestanden haben (z. B. Vertretungslehrkräfte und vorübergehend eingestellte Lehrkräfte für Sprachförderung), – katechetische Lehrkräfte, – nebenamtlich und nebenberuflich tätige Lehrkräfte, – ohne Bezüge beurlaubte Lehrkräfte. (Ausgegeben am 24.10.2016) Drucksache 17/6708 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6482 Unterrichtsversorgung im Landkreis Aurich Anfrage der Abgeordneten Christian Dürr und Björn Försterling (FDP) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums