Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/6709 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6492 - Unterrichtsversorgung im Landkreis Grafschaft Bentheim Anfrage der Abgeordneten Christian Dürr und Björn Försterling (FDP) an die Landesregierung , eingegangen am 09.09.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 19.09.2016 Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung namens der Landesregierung vom 13.10.2016, gezeichnet In Vertretung Erika Huxhold Vorbemerkung der Abgeordneten Eine gute Unterrichtsversorgung ist eine wesentliche Voraussetzung für den Bildungserfolg der Schülerinnen und Schüler. Vorbemerkung der Landesregierung Das Kultusministerium benutzt verschiedene Fachverfahren, mit denen die Einstellung und die Verteilung der Lehrkräfte auf die öffentlichen allgemeinbildenden Schulen gesteuert werden, sodass für alle öffentlichen allgemeinbildenden Schulen eine möglichst ausgeglichene Versorgung mit Lehrkräften gewährleistet wird. Einstellungen von Lehrkräften in den niedersächsischen Schuldienst und andere personalwirtschaftliche Maßnahmen werden dabei stets bedarfsgerecht durchgeführt. Eines der Fachverfahren dafür ist das Planungsinstrument izn-Stabil-Prognose. Nach Eingabe aller voraussichtlichen Soll-Bedarfe sowie der voraussichtlichen Ist-Veränderungen durch die Schulen und die Schulbehörden kann mit diesem Planungsinstrument der jeweilige Bezugswert für die Personalplanung 1 (BPP) zu einem konkreten Prognosetermin sowohl für einzelne Schulen und einzelne Schulgliederungen als auch für die jeweiligen Schulformen landesweit aggregiert sowie in der landesweiten Gesamtsumme ermittelt werden. Dieses Verfahren dient also dazu, auf Basis der ermittelten Werte eine bedarfsgerechte Verteilung von Einstellungsmöglichkeiten für die Einstellung in den niedersächsischen Schuldienst auf die Schulen vorzunehmen. Zudem dient es dazu, weitere personalwirtschaftliche Maßnahmen (z. B. Abordnungen) zu planen. Zum Prognosetermin 01.08.2016 (Endstand 18.08.2016) betrug der Bezugswert für die Personalplanung an den öffentlichen allgemeinbildenden Schulen im Landkreis Grafschaft Bentheim 96,1 %. Ein anderes Instrument zur bedarfsgerechten Verteilung von Stellen ist das Fachverfahren zur Erhebung der Unterrichtsversorgung an den allgemeinbildenden Schulen. Dies erfolgt mithilfe des Programmes izn-Stabil zu einem bestimmten Stichtag im jeweiligen Schuljahr. Hier werden zahlreiche Daten und u. a. auch die rechnerische Unterrichtsversorgung zu einem bestimmten Termin erhoben . Die Erhebung zur Unterrichtsversorgung an den allgemeinbildenden Schulen erfolgte im Schuljahr 2016/2017 zum Statistiktermin am 18.08.2016. Anders als beim Planungsinstrument handelt es sich somit nicht um vorausschauende Planungsdaten, sondern um eine Erhebung zu ei- 1 Der Bezugswert für die Personalplanung ergibt sich aus dem Quotienten von Lehrkräfte-Ist-Stunden und Lehrkräfte-Soll-Stunden in Prozent. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6709 2 nem Stichtag. Dementsprechend kann anders als beim Planungsinstrument, das nur Planungswerte ausgibt, von einer gesicherten Datenlage gesprochen werden. Nach Vorliegen der Erhebungsdaten zum Statistiktermin findet eine aufwändige Prüfung durch die Niedersächsische Landesschulbehörde (NLSchB) und das Kultusministerium statt. Eine abschließende Aussage über die Ergebnisse der Erhebung zur Unterrichtsversorgung an den allgemeinbildenden Schulen im Schuljahr 2016/2017 kann voraussichtlich erst Ende Dezember 2016/Anfang Januar 2017 erfolgen. 1. Wie hoch ist die aktuelle Unterrichtsversorgung im Landkreis Grafschaft Bentheim (gegebenenfalls laut IZN-Prognosemodul; bitte für jede Schule einzeln angeben)? Auf die Vorbemerkung der Landesregierung wird verwiesen. Die folgenden Daten stammen aus dem Planungsinstrument izn-Stabil-Prognose zum Prognosetermin 01.08.2016 (Endstand: 18.08.2016), da die Daten der Erhebung zur Unterrichtsversorgung zum Stichtag 18.08.2016 noch nicht abschließend geprüft sind. Abschließende Ergebnisse der Erhebung liegen - wie bereits bekannt - voraussichtlich im Dezember 2016/Januar 2017 vor. Der nachfolgenden Tabelle ist der Bezugswert für die Personalplanung (BPP) der öffentlichen allgemeinbildenden Schulen im Landkreis Grafschaft Bentheim zu entnehmen: Schulname Ort BPP in % GS Altendorfer Nordhorn 99,8 GS Am Roggenkamp Nordhorn 98,6 FöS-LE Anne Frank Nordhorn 98,3 FöS-SR Astrid Lindgren Nordhorn 82,3 GS Auf dem Süsteresch Schüttorf 99,9 GS Bad Bentheim Bad Bentheim 102,9 RS Bad Bentheim Bad Bentheim 97,0 GS Blanke Nordhorn 86,0 GS Blumensiedlung Nordhorn 109,4 GS Bookholt Nordhorn 101,3 GS Brandlecht Nordhorn 102,2 GY Burg Bad Bentheim 94,8 OBS Deegfeld Nordhorn 105,2 GS Emlichheim Emlichheim 101,1 HS Emlichheim Emlichheim 85,7 RS Emlichheim Emlichheim 99,9 GY Emlichheim Emlichheim 94,3 FöS-LE Erich Kästner Schüttorf 123,7 GS Ernst Moritz Arndt Nordhorn 101,1 OBS Freiherr-vom-Stein Nordhorn 95,6 GS Georgsdorf Georgsdorf 108,0 GHS Gildehaus Bad Bentheim 93,1 GS Hoogstede Hoogstede 104,9 GS Itterbeck Itterbeck 104,0 GS Laar Laar 100,4 GS Lage Lage 82,0 GY Lise-Meitner Neuenhaus 104,1 GS Lohne Wietmarschen 102,1 OBS Ludwig-Povel Nordhorn 97,3 GS Maria-Montessori Nordhorn 99,2 GS Marienschule (kath.) Nordhorn 104,0 GS Neuenhaus Neuenhaus 94,8 HRS Neuenhaus Neuenhaus 94,5 GY Nordhorn Nordhorn 95,1 GS Osterwald Osterwald 95,8 GS Pestalozzi Nordhorn 101,2 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6709 3 Schulname Ort BPP in % GS Quendorf Quendorf 107,0 GS Ringe Ringe 100,4 HRS Schulzentrum Lohne Wietmarschen 95,2 OBS Schüttorf Schüttorf 89,0 GS Schüttorf (ev.) Schüttorf 91,0 GS Schüttorf (kath.) Schüttorf 102,5 GS Stadtflur Nordhorn 91,8 GS Südblanke Nordhorn 99,9 GS Uelsen Uelsen 92,4 OBS Uelsen Uelsen 98,4 FöS-GB Vechtetal Nordhorn 79,5 GS Veldhausen Neuenhaus 91,5 GS Waldschule Nordhorn 100,3 GS Wietmarschen Wietmarschen 100,0 GS Wilsum Wilsum 99,1 Es wird weiterhin auf – die Drs. 17/6596 („Aktuelle Statistische Schuldaten“) als Antwort auf die Anfrage in der Drs. 17/6356 sowie – die Anfrage Drs. 17/6353 („Statistische Schuldaten“), die voraussichtlich im Dezember 2016/Januar 2017 beantwortet wird, verwiesen. 2. Wie viele zusätzliche Lehrkräfte wären aktuell im Landkreis Grafschaft Bentheim nötig, um eine 100-prozentige Unterrichtsversorgung an den allgemeinbildenden Schulen zu gewährleisten (bitte in Vollzeitlehrereinheiten angeben)? Auf die Vorbemerkung der Landesregierung wird verwiesen. Die zur Beantwortung dieser Frage durchgeführte Berechnung bezieht sich ebenfalls auf die Daten des Planungsinstrumentes izn-Stabil-Prognose zum Prognosetermin 01.08.2016 (Endstand: 18.08.2016), da die Daten der Erhebung zur Unterrichtsversorgung zum Stichtag 18.08.2016 noch nicht abschließend geprüft sind. Abschließende Ergebnisse der Erhebung liegen - wie bereits bekannt - voraussichtlich im Dezember 2016/Januar 2017 vor. Die Berechnung der nötigen Vollzeitlehrereinheiten für einen durchschnittlich hundertprozentigen Bezugswert für die Personalplanung der öffentlichen allgemeinbildenden Schulen im Landkreis Grafschaft Bentheim wurde wie folgt vorgenommen: Für alle öffentlichen allgemeinbildenden Schulen des Landkreises Grafschaft Bentheim wurde jeweils die Differenz aus Lehrkräfte-Soll- und Lehrkräfte-Ist-Stunden berechnet. Diese Differenz wurde pauschal durch 26 geteilt. Gemäß der genannten Berechnung ergibt sich auf Basis des Endstandes im Planungsinstrument zum Prognosetermin 01.08.2016 für den Landkreis Grafschaft Bentheim insgesamt ein Fehl von rund 36 Vollzeitlehrereinheiten (VZLE) (auf Einer abgerundet). Auf die mangelnde Aussagekraft dieser Information wird erneut - wie bereits oben geschehen und wie zahlreich in der jüngeren Vergangenheit mitgeteilt - hingewiesen. Konkrete und belastbare Aussagen sind erst nach dem Abschluss der Prüfungen der Erhebung zur Unterrichtsversorgung an den allgemeinbildenden Schulen zum Stichtag 18.08.2016 möglich. Daher bleibt der Abschluss der Prüfungen aus Sicht der Landesregierung abzuwarten. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6709 4 3. Wie viele Stellen wurden an den allgemeinbildenden Schulen im Landkreis Grafschaft Bentheim zum neuen Schuljahr ausgeschrieben, und wie viele davon konnten besetzt werden (bitte in Vollzeitlehrereinheiten angeben)? Im Rahmen des Einstellungsverfahrens an den öffentlichen allgemeinbildenden Schulen zum Einstellungstermin 01.08.2016 wurde der Niedersächsischen Landeschulbehörde eine hohe Anzahl an Einstellungsermächtigungen für eine bedarfsgerechte Verteilung auf die öffentlichen allgemeinbildenden Schulen zur Verfügung gestellt. Das Einstellungsverfahren endete am 07.09.2016. Zum Abschluss des Einstellungsverfahrens am 07.09.2016 konnten im Fachverfahren EiS 2 267 Besetzungen von Stellenausschreibungen festgestellt werden. Beim Einstellungsverfahren in den niedersächsischen Schuldienst handelt es sich um einen Prozess , in dessen Verlauf es zu Umwidmungen oder zu Löschungen von Stellenausschreibungen kommt. Zu Umwidmungen von Stellenausschreibungen kommt es beispielsweise, wenn es für eine mit einer bestimmten Fächerkombination ausgeschriebene Stelle keine passende Bewerberin oder keinen passenden Bewerber gibt, hingegen für andere Fächerkombinationen oder einzelne Fächer ein Bewerberpotenzial vorhanden ist. Zu Löschungen von Stellenausschreibungen kommt es beispielsweise , wenn eine Stelle einer bestimmten Schulform nicht besetzt werden kann. Diese wird dann gelöscht und kann für eine erneute Ausschreibung, z. B. an einer anderen Schulform, genutzt werden. In dem Fachverfahren EiS ist eine Nachverfolgung der weiteren Verwendung von einzelnen gelöschten Einstellungsmöglichkeiten nicht möglich. Um die maximale Anzahl an Stellenausschreibungen ermitteln zu können, wäre ein täglicher Abzug der veröffentlichten Einstellungsermächtigungen notwendig. Dieses ist nicht vorgesehen. Daher ist es unmöglich darzustellen, wie viele Ausschreibungen an öffentlichen allgemeinbildenden Schulen im gesamten Verlauf des Einstellungsverfahrens zum Einstellungstermin 01.08.2016 in Niedersachsen insgesamt oder in einzelnen Landkreisen veröffentlicht wurden. Mit Abschluss des Einstellungsverfahrens zum 01.08.2016 konnten im Landkreis Grafschaft Bentheim insgesamt 41 Stellenausschreibungen erfolgreich besetzt werden. Unter Berücksichtigung der bei Stellenbesetzung bekannten Wünsche auf Stundenreduzierung der einzelnen Bewerberinnen und Bewerber umfassen nach den Angaben in der Fachanwendung EiS diese Stellenbesetzungen ein Volumen von 40,5 Vollzeitlehrereinheiten. 4. Nach welchem Schlüssel werden zusätzliche Stunden für allgemeinbildende Schulen im Landkreis Grafschaft Bentheim zugewiesen, beispielsweise für den Sprachunterricht von Flüchtlingen? Für die Durchführung der Fördermaßnahmen (Sprachlernklassen, Förderkurse DaZ, Förderunterricht und „besondere Sprachförderkonzepte“) nach dem Runderlass des MK vom 01.07.2014 „Förderung von Bildungserfolg und Teilhabe von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache “ (SVBl. S. 330) werden zusätzliche Kontingente an Lehrerstunden zur Verfügung gestellt, deren Umfang durch die oberste Schulbehörde jährlich festgelegt wird. Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von zusätzlichen Lehrerstunden ist die Erstellung eines Sprachförderkonzeptes, das insbesondere die Verzahnung von integrativen und additiven Fördermaßnahmen vorsieht. Bei Bedarf sendet eine allgemeinbildende Schule einen diesbezüglichen Antrag mit ihrem Sprachförderkonzept an die Niedersächsische Landesschulbehörde. Die Niedersächsische Landesschulbehörde sichtet fachlich den Antrag und das Sprachförderkonzept und hat so die Möglichkeit, zusätzliche Lehrerstunden entsprechend den individuellen, organisatorischen, sächlichen und personellen Voraussetzungen der antragstellenden Schule zu vergeben. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6709 5 5. Wie viele Lehrkräfte sind mit Ablauf des Schuljahres 2015/2016 im Landkreis Grafschaft Bentheim aus dem Schuldienst ausgeschieden (bitte in Vollzeitlehrereinheiten angeben )? Im Landkreis Grafschaft Bentheim sind im 2. Schulhalbjahr 2015/2016 Lehrkräfte im Umfang von 34,7 Vollzeitlehrereinheiten aus dem Schuldienst ausgeschieden. Für die Beantwortung der Frage sind die Daten aus dem EDV-Programm „Personalmanagementverfahren “ (PMV) verwendet worden. Die PMV-Auswertung erfolgte am 09.08.2016. Ausgewertet wurden die ausgeschiedenen Lehrkräfte einschließlich Schulleitungen der personalkostenbudgetierten Titel 422 11 und 428 11 des gesamten 2. Schulhalbjahres 2015/2016 (Zeitraum vom 01.02.2016 bis 31.07.2016) der öffentlichen allgemeinbildenden Schulen (s. auch Antwort auf die Kleine Anfrage, Drs. 17/6114). Damit sind auch die Lehrkräfte erfasst, die während des Schulhalbjahres, z. B. aus gesundheitlichen und sonstigen Gründen, ausgeschieden sind. Lehrkräfte, die mit Bezügen an Schulen in freier bzw. kirchlicher Trägerschaft beurlaubt sind, wurden ebenfalls berücksichtigt, da sie auch an öffentlichen allgemeinbildenden Schulen geführt werden . Hingegen sind im Auswertungsergebnis u. a. nicht enthalten: – befristete Beschäftigungsverhältnisse, die kürzer als ein Jahr bestanden haben (z. B. Vertretungslehrkräfte und vorübergehend eingestellte Lehrkräfte für Sprachförderung), – katechetische Lehrkräfte, – nebenamtlich und nebenberuflich tätige Lehrkräfte, – ohne Bezüge beurlaubte Lehrkräfte. (Ausgegeben am 24.10.2016) Drucksache 17/6709 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6492 Unterrichtsversorgung im Landkreis Grafschaft Bentheim Anfrage der Abgeordneten Christian Dürr und Björn Försterling (FDP) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums