Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/6732 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6575 - Populationsentwicklung von Schwarzwild Anfrage der Abgeordneten Dr. Gero Hocker und Christian Grascha (FDP) an die Landesregierung , eingegangen am 15.09.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 29.09.2016 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz namens der Landesregierung namens der Landesregierung vom 18.10.2016, gezeichnet Christian Meyer Vorbemerkung der Abgeordneten In den vergangen Jahren hat sich das Schwarzwild in Niedersachsen zunehmend vermehrt und ausgebreitet. Nicht nur in den bekannten Großstädten wie Berlin, Bonn, Wolfsburg und Hamburg gewinnt das Phänomen an zunehmender Bedeutung. Auch in Niedersachsen sorgt das Schwarzwild in städtischen und ländlichen Bereichen für Aufregung. Die Vorteile der Stadt liegen auf der Hand. Ein ganzjähriges Nahrungsangebot in Gärten, Friedhöfen und Grünanlagen mit Kompost, Obst/Gemüse, Blumenzwiebeln, Essensresten sowie Regenwürmern und Engerlingen stehen dem Schwarzwild ganzjährig zur Verfügung. Ein weiterer Grund für die Ausbreitung des Schwarzwildes in allen Städten ist die ausbleibende Bejagung . Vorbemerkung der Landesregierung Die Bejagungsmöglichkeiten des Schwarzwildes im urbanen Bereich sind mit denen im ländlichen Raum nicht vergleichbar. 1. Welche Maßnahmen gibt es zur Entschleunigung der Schwarzwildausbreitung in Städten und ländlichen Regionen Niedersachsens? Niedersachsen ist bei der Erforschung der Schwarzwildbiologie bundesweit führend. Die hieraus gewonnenen Ergebnisse sind die Grundlage der gültigen Bejagungsrichtlinie, der Verwaltungsvorgaben und der Multiplikatorenschulungen bei den Veranstaltungen der Landesjägerschaft. Ebenfalls mit Mitteln aus der Jagdabgabe hat Niedersachsen in den letzten Jahren vermutlich bundesweit das beste Schießstandnetz ausgebaut. Alle Jägerinnen und Jäger haben landesweit in der Nähe ihres Aufenthaltsortes die Möglichkeit, auf stehende und flüchtige Ziele im erforderlichen Umfang zu üben. Zusätzlich wurde eine umfassende Broschüre für die Vorbereitung von Drückjagden erstellt. Hinzu kommt eine mit allen Beteiligten verabschiedete Schwarzwilderklärung. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6732 2 2. Wie haben sich die Schwarzwildbestände Niedersachsens jeweils in Städten und ländlichen Regionen in den letzten fünf Jahren entwickelt? Schwarzwildbestände können nicht gezählt werden. Die mehrjährigen Streckenstatistiken erlauben jedoch Rückschlüsse auf die langfristige Entwicklung der Schwarzwildbestände. Es wird auf die Anlage verwiesen. 3. Wie beziffern sich jeweils die Abschusszahlen von Schwarzwild in ländlichen Regionen und in Städten in den letzten fünf Jahren? Die folgende Tabelle beinhaltet die Schwarzwildstrecken einschließlich Fallwild der letzten fünf Jagdjahre (JJ). Das JJ beginnt am 1. April des angegebenen Jahres und endet am 31. März des folgenden Jahres. JJ 2011 JJ 2012 JJ 2013 JJ 2014 JJ 2015 LK Ammerland 101 115 141 222 110 LK Aurich 14 14 9 16 16 LK Celle 2642 3204 2695 2380 2254 LK Cloppenburg 164 158 136 171 163 LK Cuxhaven 987 796 657 902 729 LK Diepholz 369 436 316 468 417 LK Emsland 455 601 470 602 653 LK Friesland 43 42 16 57 54 LK Gifhorn 2681 3183 2491 2747 2308 LK Goslar 1367 1367 1619 1287 1858 LK Göttingen 1989 3274 2453 2331 3178 LK Grafschaft Bentheim 97 114 130 346 364 LK Hameln-Pyrmont 1338 1569 1143 1380 1683 LK Harburg 1256 1727 1198 1139 1209 LK Heidekreis 2870 3553 2652 2759 2855 LK Helmstedt 1231 1351 1528 1322 1606 LK Hildesheim 1353 2056 1805 1948 1914 LK Holzminden 1228 1769 1452 1661 1870 LK Leer 18 19 15 37 26 LK Lüchow-Dannenberg 2046 2133 1678 2010 1776 LK Lüneburg 2315 2906 2299 2384 2283 LK Nienburg 837 1198 773 1118 1030 LK Northeim 1802 2750 2354 2310 2965 LK Oldenburg 250 302 204 347 298 LK Osnabrück 541 607 376 541 622 LK Osterholz 327 334 239 250 255 LK Osterode 619 1915 1296 1085 1695 LK Peine 319 310 260 325 275 LK Rotenburg 1687 1908 1378 1637 1521 LK Schaumburg 896 1316 954 1232 1420 LK Stade 261 369 199 216 198 LK Uelzen 2659 3298 2552 2592 2568 LK Vechta 81 134 84 152 115 LK Verden 223 297 199 343 344 LK Wesermarsch 0 0 1 1 2 LK Wittmund 89 111 73 107 49 LK Wolfenbüttel 1016 1531 1042 835 988 Region Hannover 1856 2466 1921 2284 2554 Stadt Braunschweig 76 111 74 120 153 Stadt Delmenhorst 0 0 0 0 1 Stadt Emden 0 0 0 0 0 Stadt Oldenburg 0 0 0 0 0 Stadt Osnabrück 2 0 1 0 2 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6732 3 JJ 2011 JJ 2012 JJ 2013 JJ 2014 JJ 2015 Stadt Salzgitter 238 285 245 210 260 Stadt Wilhelmshaven 0 0 0 0 0 Stadt Wolfsburg 237 252 241 230 295 Gesamt 38580 49881 39369 42104 44936 Schwankungen in der Schwarzwildstrecke sind normal und werden durch folgende Faktoren beeinflusst : Ausbleibender Schnee oder verregnete Mondnächte bieten in der Dunkelheit nicht ausreichend Licht für den sauberen Schuss, Vollmast bei Buche oder Eiche binden das Schwarzwild im Bestand, viele Frischlinge gerade von den jungen unerfahrenen Bachen erfrieren durch den frühen Setztermin bei strengen oder längeren Frost. 4. Wie bewertet die Landesregierung eine Lockerung der Abschussregelung von Schwarzwild in Städten, um die Vermehrungsrate einzudämmen? Welche anderen effizienten Möglichkeiten der Populationsregulierung sind der Landesregulierung bekannt ? Die niedersächsischen Jägerinnen und Jäger dürfen das Schwarzwild mit der Ausnahme der für die Aufzucht notwendigen Bachen bis zum Selbstständigwerden der Jungtiere uneingeschränkt im Rahmen der vorgegebenen Jagdzeiten bejagen und sind angehalten, das Schwarzwild intensiv und tierschutzgerecht zu bejagen. Zielführend ist eine intensive Aufklärung der Bevölkerung zum Umgang mit dem Schwarzwild, damit dieses nicht durch bewusstes Füttern angelockt wird bzw. die ungewollt gebotenen Nahrungsquellen deutlich reduziert werden. (Ausgegeben am 25.10.2016) Drucksache 17/6732 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6575 Populationsentwicklung von Schwarzwild Anfrage der Abgeordneten Dr. Gero Hocker und Christian Grascha (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbrau-cherschutz