Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/6737 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6491 - Unterrichtsversorgung im Landkreis Göttingen Anfrage der Abgeordneten Christian Dürr und Björn Försterling (FDP) an die Landesregierung , eingegangen am 09.09.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 19.09.2016 Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung namens der Landesregierung vom 14.10.2016, gezeichnet In Vertretung Erika Huxhold Vorbemerkung der Abgeordneten Eine gute Unterrichtsversorgung ist eine wesentliche Voraussetzung für den Bildungserfolg der Schülerinnen und Schüler. Vorbemerkung der Landesregierung Das Kultusministerium benutzt verschiedene Fachverfahren, mit denen die Einstellung und die Verteilung der Lehrkräfte auf die öffentlichen allgemeinbildenden Schulen gesteuert werden, sodass für alle öffentlichen allgemeinbildenden Schulen eine möglichst ausgeglichene Versorgung mit Lehrkräften gewährleistet wird. Einstellungen von Lehrkräften in den niedersächsischen Schuldienst und andere personalwirtschaftliche Maßnahmen werden dabei stets bedarfsgerecht durchgeführt. Eines der Fachverfahren dafür ist das Planungsinstrument izn-Stabil-Prognose. Nach Eingabe aller voraussichtlichen Soll-Bedarfe sowie der voraussichtlichen Ist-Veränderungen durch die Schulen und die Schulbehörden kann mit diesem Planungsinstrument der jeweilige Bezugswert für die Personalplanung 1 (BPP) zu einem konkreten Prognosetermin sowohl für einzelne Schulen und einzelne Schulgliederungen als auch für die jeweiligen Schulformen landesweit aggregiert sowie in der landesweiten Gesamtsumme ermittelt werden. Dieses Verfahren dient also dazu, auf Basis der ermittelten Werte eine bedarfsgerechte Verteilung von Einstellungsmöglichkeiten für die Einstellung in den niedersächsischen Schuldienst auf die Schulen vorzunehmen. Zudem dient es dazu, weitere personalwirtschaftliche Maßnahmen (z. B. Abordnungen) zu planen. Zum Prognosetermin 01.08.2016 (Endstand 18.08.2016) betrug der Bezugswert für die Personalplanung an den öffentlichen allgemeinbildenden Schulen im Landkreis Göttingen 99,8 %. Ein anderes Instrument zur bedarfsgerechten Verteilung von Stellen ist das Fachverfahren zur Erhebung der Unterrichtsversorgung an den allgemeinbildenden Schulen. Dies erfolgt mithilfe des Programmes izn-Stabil zu einem bestimmten Stichtag im jeweiligen Schuljahr. Hier werden zahlreiche Daten und u. a. auch die rechnerische Unterrichtsversorgung zu einem bestimmten Termin erhoben . Die Erhebung zur Unterrichtsversorgung an den allgemeinbildenden Schulen erfolgte im Schuljahr 2016/2017 zum Statistiktermin am 18.08.2016. Anders als beim Planungsinstrument handelt es sich somit nicht um vorausschauende Planungsdaten, sondern um eine Erhebung zu ei- 1 Der Bezugswert für die Personalplanung ergibt sich aus dem Quotienten von Lehrkräfte-Ist-Stunden und Lehrkräfte-Soll-Stunden in Prozent. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6737 2 nem Stichtag. Dementsprechend kann anders als beim Planungsinstrument, das nur Planungswerte ausgibt, von einer gesicherten Datenlage gesprochen werden. Nach Vorliegen der Erhebungsdaten zum Statistiktermin findet eine aufwändige Prüfung durch die Niedersächsische Landesschulbehörde (NLSchB) und das Kultusministerium statt. Eine abschließende Aussage über die Ergebnisse der Erhebung zur Unterrichtsversorgung an den allgemeinbildenden Schulen im Schuljahr 2016/2017 kann voraussichtlich erst Ende Dezember 2016/Anfang Januar 2017 erfolgen. 1. Wie hoch ist die aktuelle Unterrichtsversorgung im Landkreis Göttingen (gegebenenfalls laut IZN-Prognosemodul; bitte für jede Schule einzeln angeben)? Auf die Vorbemerkung der Landesregierung wird verwiesen. Die folgenden Daten stammen aus dem Planungsinstrument izn-Stabil-Prognose zum Prognosetermin 01.08.2016 (Endstand: 18.08.2016), da die Daten der Erhebung zur Unterrichtsversorgung zum Stichtag 18.08.2016 noch nicht abschließend geprüft sind. Abschließende Ergebnisse der Erhebung liegen - wie bereits bekannt - voraussichtlich im Dezember 2016/Januar 2017 vor. Der nachfolgenden Tabelle ist der Bezugswert für die Personalplanung (BPP) der öffentlichen allgemeinbildenden Schulen im Landkreis Göttingen zu entnehmen: Schulname Ort BPP in % GS Adolf Reichwein Göttingen 101,0 GY AGY Göttingen Göttingen 92,2 GS Albani Göttingen 102,2 OBS am Hohen Hagen Dransfeld 102,4 FöS-GB am Tannenberg Göttingen 99,8 GS am Wall Hann Münden 98,8 HS Astrid Lindgren Duderstadt 96,1 GS Astrid-Lindgren Göttingen 109,7 GS Bilshausen Bilshausen 100,6 GS Bonifatiusschule I (kath.) Göttingen 106,0 GS Bovenden Bovenden 99,5 IGS Bovenden Bovenden 98,2 GS Bremke Gleichen 106,4 GS Brüder Grimm Göttingen 100,3 GS Brüder Grimm Münden Hann Münden 110,5 OBS Carl Friedrich Gauß Friedland 99,0 GS Diemarden Gleichen 105,0 GS Dramfeld Rosdorf 102,0 GS Dransfeld Dransfeld 101,9 GS Egelsbergschule Göttingen 99,2 GS Eibenwaldschule Bovenden 105,9 GY Eichsfeld Duderstadt 96,4 GS Elliehausen Göttingen 103,5 GS Erich Kästner Göttingen 101,9 GY Felix Klein Göttingen 99,5 GS Friedland Friedland 109,2 IGS G. Ch. Lichtenberg Göttingen 97,7 GS Gartetal Gleichen 98,2 GS Gerblingerode Duderstadt 110,8 IGS Geschwister Scholl Göttingen 96,9 KGS Geschwister Scholl Göttingen 105,1 GS Gieboldehausen Gieboldehausen 99,5 KGS Gieboldehausen Gieboldehausen 98,6 GS Gimte Hann Münden 101,8 GS Godehard (kath.) Göttingen 101,4 GS Groß Lengden Gleichen 102,8 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6737 3 Schulname Ort BPP in % GS Groß Schneen Friedland 98,8 GY Grotefend Hann Münden 94,3 GS H.-C. Burckhardt Adelebsen 97,7 GS Hagenberg Göttingen 102,0 GY Hainberg Göttingen 97,0 GS Hainbundschule Göttingen 105,0 GS Hedemünden Hann Münden 102,0 FöS-KM Heinrich Böll Göttingen 102,9 GS Heinrich Grupe Rosdorf 98,0 HS Heinrich Heine Göttingen 102,8 RS Heinz Sielmann Duderstadt 103,7 GS Hemeln Hann Münden 104,8 GS Herberhausen Göttingen 108,0 GS Herman Nohl Göttingen 102,6 GS Hermann Gmeiner Staufenberg 111,0 GS Hermannshagen Hann Münden 111,8 GS Hilkerode Duderstadt 100,0 GS Hölty Göttingen 110,9 FöS-LE im Auefeld Hann Münden 108,7 GS Janosch Seulingen 99,2 GS Janusz Korczak Duderstadt 110,4 GS Janusz Korczak Göttingen 88,5 GS Johann Joachim Quantz Scheden 106,3 HS Käthe Kollwitz Göttingen 94,0 GS Königshof Hann Münden 103,5 GS Krebeck/Bodensee Krebeck 98,1 GS Langenhagen Duderstadt 115,9 GS Leineberg Göttingen 99,0 GS Lenglern Bovenden 107,3 GS Lohberg Göttingen 100,0 FöS-LE Martin Luther King Göttingen 84,7 GY Max Planck Göttingen 95,8 GS Mingerode Duderstadt 102,9 GS Mittelberg Göttingen 106,5 HS Münden Hann Münden 100,5 RS Münden Hann Münden 103,3 GS Nesselröden Duderstadt 106,0 IGS Neue (Göttingen) Göttingen 80,4 GS Obernfeld Obernfeld 106,0 GY Otto Hahn Göttingen 97,6 FöS-LE Pestalozzi Duderstadt 91,2 GS Plesse Reyershausen Bovenden 100,5 GS Rhumspringe Rhumspringe 88,4 GS St. Elisabeth (kath.) Duderstadt 100,9 GY Theodor Heuss Göttingen 95,0 GS Tiftlingerode Duderstadt 104,0 GS Uschlag Staufenberg 115,8 RS Voigt Göttingen 102,7 GS Waake Waake 99,5 RS Werra Hann Münden 103,1 GS Wilhelm Busch Ebergötzen 108,2 GS Wilhelm Busch Göttingen 103,4 GS Wilhelm Henneberg Göttingen 104,6 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6737 4 Es wird weiterhin auf – die Drs. 17/6596 („Aktuelle Statistische Schuldaten“) als Antwort auf die Anfrage in der Drs. 17/6356 sowie – die Anfrage Drs. 17/6353 („Statistische Schuldaten“), die voraussichtlich im Dezember 2016/Januar 2017 beantwortet wird, verwiesen. 2. Wie viele zusätzliche Lehrkräfte wären aktuell im Landkreis Göttingen nötig, um eine 100-prozentige Unterrichtsversorgung an den allgemeinbildenden Schulen zu gewährleisten (bitte in Vollzeitlehrereinheiten angeben)? Auf die Vorbemerkung der Landesregierung wird verwiesen. Die zur Beantwortung dieser Frage durchgeführte Berechnung bezieht sich ebenfalls auf die Daten des Planungsinstrumentes izn-Stabil-Prognose zum Prognosetermin 01.08.2016 (Endstand: 18.08.2016), da die Daten der Erhebung zur Unterrichtsversorgung zum Stichtag 18.08.2016 noch nicht abschließend geprüft sind. Abschließende Ergebnisse der Erhebung liegen - wie bereits bekannt - voraussichtlich im Dezember 2016/Januar 2017 vor. Die Berechnung der nötigen Vollzeitlehrereinheiten für einen durchschnittlich hundertprozentigen Bezugswert für die Personalplanung der öffentlichen allgemeinbildenden Schulen im Landkreis Göttingen wurde wie folgt vorgenommen: Für alle öffentlichen allgemeinbildenden Schulen des Landkreises Göttingen wurde jeweils die Differenz aus Lehrkräfte-Soll- und Lehrkräfte-Ist-Stunden berechnet. Diese Differenz wurde pauschal durch 26 geteilt. Gemäß der genannten Berechnung ergibt sich auf Basis des Endstandes im Planungsinstrument zum Prognosetermin 01.08.2016 für den Landkreis Göttingen insgesamt ein Fehl von rund drei Vollzeitlehrereinheiten (VZLE) (auf Einer abgerundet). Auf die mangelnde Aussagekraft dieser Information wird erneut - wie bereits oben geschehen und wie zahlreich in der jüngeren Vergangenheit mitgeteilt - hingewiesen. Konkrete und belastbare Aussagen sind erst nach dem Abschluss der Prüfungen der Erhebung zur Unterrichtsversorgung an den allgemeinbildenden Schulen zum Stichtag 18.08.2016 möglich. Daher bleibt der Abschluss der Prüfungen aus Sicht der Landesregierung abzuwarten. 3. Wie viele Stellen wurden an den allgemeinbildenden Schulen im Landkreis Göttingen zum neuen Schuljahr ausgeschrieben, und wie viele davon konnten besetzt werden (bitte in Vollzeitlehrereinheiten angeben)? Im Rahmen des Einstellungsverfahrens an den öffentlichen allgemeinbildenden Schulen zum Einstellungstermin 01.08.2016 wurde der Niedersächsischen Landeschulbehörde eine hohe Anzahl an Einstellungsermächtigungen für eine bedarfsgerechte Verteilung auf die öffentlichen allgemeinbildenden Schulen zur Verfügung gestellt. Das Einstellungsverfahren endete am 07.09.2016. Zum Abschluss des Einstellungsverfahrens am 07.09.2016 konnten im Fachverfahren EiS 2 267 Besetzungen von Stellenausschreibungen festgestellt werden. Beim Einstellungsverfahren in den niedersächsischen Schuldienst handelt es sich um einen Prozess , in dessen Verlauf es zu Umwidmungen oder zu Löschungen von Stellenausschreibungen kommt. Zu Umwidmungen von Stellenausschreibungen kommt es beispielsweise, wenn es für eine mit einer bestimmten Fächerkombination ausgeschriebene Stelle keine passende Bewerberin oder keinen passenden Bewerber gibt, hingegen für andere Fächerkombinationen oder einzelne Fächer ein Bewerberpotenzial vorhanden ist. Zu Löschungen von Stellenausschreibungen kommt es beispielsweise , wenn eine Stelle einer bestimmten Schulform nicht besetzt werden kann. Diese wird dann gelöscht und kann für eine erneute Ausschreibung, z. B. an einer anderen Schulform, genutzt werden. In dem Fachverfahren EiS ist eine Nachverfolgung der weiteren Verwendung von einzelnen gelöschten Einstellungsmöglichkeiten nicht möglich. Um die maximale Anzahl an Stellenaus- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6737 5 schreibungen ermitteln zu können, wäre ein täglicher Abzug der veröffentlichten Einstellungsermächtigungen notwendig. Dieses ist nicht vorgesehen. Daher ist es unmöglich darzustellen, wie viele Ausschreibungen an öffentlichen allgemeinbildenden Schulen im gesamten Verlauf des Einstellungsverfahrens zum Einstellungstermin 01.08.2016 in Niedersachsen insgesamt oder in einzelnen Landkreisen veröffentlicht wurden. Mit Abschluss des Einstellungsverfahrens zum 01.08.2016 konnten im Landkreis Göttingen insgesamt 81 Stellenausschreibungen erfolgreich besetzt werden. Unter Berücksichtigung der bei Stellenbesetzung bekannten Wünsche auf Stundenreduzierung der einzelnen Bewerberinnen und Bewerber umfassen nach den Angaben in der Fachanwendung EiS diese Stellenbesetzungen ein Volumen von 76,8 Vollzeitlehrereinheiten. 4. Nach welchem Schlüssel werden zusätzliche Stunden für allgemeinbildende Schulen im Landkreis Göttingen zugewiesen, beispielsweise für den Sprachunterricht von Flüchtlingen? Für die Durchführung der Fördermaßnahmen (Sprachlernklassen, Förderkurse DaZ, Förderunterricht und „besondere Sprachförderkonzepte“) nach dem Runderlass des MK vom 01.07.2014 „Förderung von Bildungserfolg und Teilhabe von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache “ (SVBl. S. 330) werden zusätzliche Kontingente an Lehrerstunden zur Verfügung gestellt, deren Umfang durch die oberste Schulbehörde jährlich festgelegt wird. Voraussetzung für die Inanspruchnahme von zusätzlichen Lehrerstunden ist die Erstellung eines Sprachförderkonzeptes, das insbesondere die Verzahnung von integrativen und additiven Fördermaßnahmen vorsieht. Bei Bedarf sendet eine allgemeinbildende Schule einen diesbezüglichen Antrag mit ihrem Sprachförderkonzept an die Niedersächsische Landesschulbehörde. Die Niedersächsische Landesschulbehörde sichtet fachlich den Antrag und das Sprachförderkonzept und hat so die Möglichkeit, zusätzliche Lehrerstunden entsprechend den individuellen, organisatorischen, sächlichen und personellen Voraussetzungen der antragstellenden Schule zu vergeben. 5. Wie viele Lehrkräfte sind mit Ablauf des Schuljahres 2015/2016 im Landkreis Göttingen aus dem Schuldienst ausgeschieden (bitte in Vollzeitlehrereinheiten angeben)? Im Landkreis Göttingen sind im 2. Schulhalbjahr 2015/2016 Lehrkräfte im Umfang von 69,8 Vollzeitlehrereinheiten aus dem Schuldienst ausgeschieden. Für die Beantwortung der Frage sind die Daten aus dem EDV-Programm „Personalmanagementverfahren “ (PMV) verwendet worden. Die PMV-Auswertung erfolgte am 09.08.2016. Ausgewertet wurden die ausgeschiedenen Lehrkräfte einschließlich Schulleitungen der personalkostenbudgetierten Titel 422 11 und 428 11 des gesamten 2. Schulhalbjahres 2015/2016 (Zeitraum vom 01.02.2016 bis 31.07.2016) der öffentlichen allgemeinbildenden Schulen (s. auch Antwort auf die Kleine Anfrage, Drs. 17/6114). Damit sind auch die Lehrkräfte erfasst, die während des Schulhalbjahres, z. B. aus gesundheitlichen und sonstigen Gründen, ausgeschieden sind. Lehrkräfte, die mit Bezügen an Schulen in freier bzw. kirchlicher Trägerschaft beurlaubt sind, wurden ebenfalls berücksichtigt, da sie auch an öffentlichen allgemeinbildenden Schulen geführt werden . Hingegen sind im Auswertungsergebnis u. a. nicht enthalten: – befristete Beschäftigungsverhältnisse, die kürzer als ein Jahr bestanden haben (z. B. Vertretungslehrkräfte und vorübergehend eingestellte Lehrkräfte für Sprachförderung), – katechetische Lehrkräfte, – nebenamtlich und nebenberuflich tätige Lehrkräfte, – ohne Bezüge beurlaubte Lehrkräfte. (Ausgegeben am 25.10.2016) Drucksache 17/6737 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6491 Unterrichtsversorgung im Landkreis Göttingen Anfrage der Abgeordneten Christian Dürr und Björn Försterling (FDP) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums