Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/6740 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6497 - Unterrichtsversorgung im Landkreis Hildesheim Anfrage der Abgeordneten Christian Dürr und Björn Försterling (FDP) an die Landesregierung , eingegangen am 09.09.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 21.09.2016 Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung namens der Landesregierung vom 14.10.2016, gezeichnet In Vertretung Erika Huxhold Vorbemerkung der Abgeordneten Eine gute Unterrichtsversorgung ist eine wesentliche Voraussetzung für den Bildungserfolg der Schülerinnen und Schüler. Vorbemerkung der Landesregierung Das Kultusministerium benutzt verschiedene Fachverfahren, mit denen die Einstellung und die Verteilung der Lehrkräfte auf die öffentlichen allgemeinbildenden Schulen gesteuert werden, sodass für alle öffentlichen allgemeinbildenden Schulen eine möglichst ausgeglichene Versorgung mit Lehrkräften gewährleistet wird. Einstellungen von Lehrkräften in den niedersächsischen Schuldienst und andere personalwirtschaftliche Maßnahmen werden dabei stets bedarfsgerecht durchgeführt. Eines der Fachverfahren dafür ist das Planungsinstrument izn-Stabil-Prognose. Nach Eingabe aller voraussichtlichen Soll-Bedarfe sowie der voraussichtlichen Ist-Veränderungen durch die Schulen und die Schulbehörden kann mit diesem Planungsinstrument der jeweilige Bezugswert für die Personalplanung 1 (BPP) zu einem konkreten Prognosetermin sowohl für einzelne Schulen und einzelne Schulgliederungen als auch für die jeweiligen Schulformen landesweit aggregiert sowie in der landesweiten Gesamtsumme ermittelt werden. Dieses Verfahren dient also dazu, auf Basis der ermittelten Werte eine bedarfsgerechte Verteilung von Einstellungsmöglichkeiten für die Einstellung in den niedersächsischen Schuldienst auf die Schulen vorzunehmen. Zudem dient es dazu, weitere personalwirtschaftliche Maßnahmen (z. B. Abordnungen) zu planen. Zum Prognosetermin 01.08.2016 (Endstand 18.08.2016) betrug der Bezugswert für die Personalplanung an den öffentlichen allgemeinbildenden Schulen im Landkreis Hildesheim 97,2 %. Ein anderes Instrument zur bedarfsgerechten Verteilung von Stellen ist das Fachverfahren zur Erhebung der Unterrichtsversorgung an den allgemeinbildenden Schulen. Dies erfolgt mithilfe des Programmes izn-Stabil zu einem bestimmten Stichtag im jeweiligen Schuljahr. Hier werden zahlreiche Daten und u. a. auch die rechnerische Unterrichtsversorgung zu einem bestimmten Termin erhoben . Die Erhebung zur Unterrichtsversorgung an den allgemeinbildenden Schulen erfolgte im Schuljahr 2016/2017 zum Statistiktermin am 18.08.2016. Anders als beim Planungsinstrument handelt es sich somit nicht um vorausschauende Planungsdaten, sondern um eine Erhebung zu ei- 1 Der Bezugswert für die Personalplanung ergibt sich aus dem Quotienten von Lehrkräfte-Ist-Stunden und Lehrkräfte-Soll-Stunden in Prozent. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6740 2 nem Stichtag. Dementsprechend kann anders als beim Planungsinstrument, das nur Planungswerte ausgibt, von einer gesicherten Datenlage gesprochen werden. Nach Vorliegen der Erhebungsdaten zum Statistiktermin findet eine aufwändige Prüfung durch die Niedersächsische Landesschulbehörde (NLSchB) und das Kultusministerium statt. Eine abschließende Aussage über die Ergebnisse der Erhebung zur Unterrichtsversorgung an den allgemeinbildenden Schulen im Schuljahr 2016/2017 kann voraussichtlich erst Ende Dezember 2016/Anfang Januar 2017 erfolgen. 1. Wie hoch ist die aktuelle Unterrichtsversorgung im Landkreis Hildesheim (gegebenenfalls laut IZN-Prognosemodul; bitte für jede Schule einzeln angeben)? Auf die Vorbemerkung der Landesregierung wird verwiesen. Die folgenden Daten stammen aus dem Planungsinstrument izn-Stabil-Prognose zum Prognosetermin 01.08.2016 (Endstand: 18.08.2016), da die Daten der Erhebung zur Unterrichtsversorgung zum Stichtag 18.08.2016 noch nicht abschließend geprüft sind. Abschließende Ergebnisse der Erhebung liegen - wie bereits bekannt - voraussichtlich im Dezember 2016/Januar 2017 vor. Der nachfolgenden Tabelle ist der Bezugswert für die Personalplanung (BPP) der öffentlichen allgemeinbildenden Schulen im Landkreis Hildesheim zu entnehmen: Schulname Ort BPP in % GS Achtum Hildesheim 109,1 OBS Marienbergschule Nordstemmen 99,8 OBS Söhlde Söhlde 89,9 GS Ahrbergen Giesen 116,2 FöS-LE Albert Schweitzer Sarstedt 95,3 GY Alfeld Alfeld 96,5 GS Algermissen Algermissen 102,2 GS Alter Markt Hildesheim 99,4 FöS-LE Anne Frank Hildesheim 92,2 GS Astrid Lindgren Elze 103,1 GS Auf der Höhe Hildesheim 96,0 IGS Bad Salzdetfurth Bad Salzdetfurth 92,8 GS Banteln Banteln 107,3 GS Barienrode Diekholzen 98,8 GS Barnten Nordstemmen 105,0 GY BBS Michelsenschule Hildesheim 94,4 GS Bockenem Bockenem 97,1 OBS Bockenem Bockenem 98,5 GS Bodenburg Bad Salzdetfurth 109,8 GS Bördeschule Schellerten 97,8 GS Bornum Bockenem 92,4 GS Bürgerschule Alfeld 93,3 RS Carl Benscheidt Alfeld 97,2 GS Didrik Pining Hildesheim 100,9 GS Diekholzen Diekholzen 111,5 GS Dohnse Alfeld 93,6 GS Drispenstedt Hildesheim 94,6 GS Duingen Duingen 108,5 GS Elisabeth Schule (kath.) Hildesheim 101,5 OBS Elze Elze 94,2 GS Emmerke Giesen 99,1 FöS-LE Erich Kästner Alfeld 92,2 GS Föhrste Alfeld 92,3 GS Freiherr vom Stein Bad Salzdetfurth 113,1 GS Friedrich Busse Sibbesse 103,4 HS Geschwister Scholl Hildesheim 93,2 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6740 3 Schulname Ort BPP in % GS Giesen - Hasede Giesen 105,3 GY Goethe Hildesheim 97,0 GS Gronau Gronau 100,3 KGS Gronau Gronau 98,5 FöS-GB Gudrun Pausewang Alfeld 97,2 GS Harsum Harsum 120,0 GS Himmelsthür Hildesheim 104,3 RS Himmelsthür Hildesheim 95,4 GY Himmelsthür Hildesheim 97,1 GS Hoheneggelsen Söhlde 102,2 GS Hohnsen Hildesheim 99,9 GS Holle Holle 110,7 FöS-GB im Bockfeld Hildesheim 90,3 GS Itzum Hildesheim 105,9 GS Johannes (kath.) Hildesheim 103,6 GS Joseph-Müller Bad Salzdetfurth 93,9 GS Karl Nolte Freden 108,8 GS Kaspel Harsum 76,7 GS Kastanienhof Sarstedt 102,4 GS Lammetal Bad Salzdetfurth 108,4 GS Lamspringe Lamspringe 99,0 OBS Lamspringe Lamspringe 88,1 GS Lühnde Algermissen 98,6 GS Mauritius Schule (kath.) Hildesheim 100,2 GS Mehle Elze 102,0 OBS Molitoris Harsum 98,3 GS Moritzberg Hildesheim 101,3 GS Nettlingen Söhlde 104,6 GS Neuhof Hildesheim 103,3 GS Nord Hildesheim Hildesheim 89,9 GS Nordstemmen Nordstemmen 95,5 GS Ochtersum Hildesheim 102,9 IGS Oskar-Schindler Hildesheim 91,8 GS Ottbergen Schellerten 115,7 OBS R. von Weizsäcker Schellerten 94,3 GS Regenbogenschule Sarstedt 95,4 RS Renataschule Hildesheim 99,9 IGS Robert Bosch Hildesheim 96,6 GY Sarstedt Sarstedt 97,2 GY Scharnhorst Hildesheim 95,4 OBS Schiller Sarstedt 97,4 HS Schulrat Habermalz Alfeld 87,7 GS Söhlde Söhlde 105,1 GS Söhre Diekholzen 106,5 GS Sonnenberg Eime 101,4 GS Sorsum Hildesheim 105,3 FöS-LE Sothenberg Bad Salzdetfurth 64,6 GS St. Martinus (kath.) Hildesheim 106,2 GS St. Nikolaus (kath.) Hildesheim 100,3 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6740 4 Es wird weiterhin auf – die Drs. 17/6596 („Aktuelle Statistische Schuldaten“) als Antwort auf die Anfrage in der Drs. 17/6356 sowie – die Anfrage Drs. 17/6353 („Statistische Schuldaten“), die voraussichtlich im Dezember 2016/Januar 2017 beantwortet wird, verwiesen. 2. Wie viele zusätzliche Lehrkräfte wären aktuell im Landkreis Hildesheim nötig, um eine 100-prozentige Unterrichtsversorgung an den allgemeinbildenden Schulen zu gewährleisten (bitte in Vollzeitlehrereinheiten angeben)? Auf die Vorbemerkung der Landesregierung wird verwiesen. Die zur Beantwortung dieser Frage durchgeführte Berechnung bezieht sich ebenfalls auf die Daten des Planungsinstrumentes izn-Stabil-Prognose zum Prognosetermin 01.08.2016 (Endstand: 18.08.2016), da die Daten der Erhebung zur Unterrichtsversorgung zum Stichtag 18.08.2016 noch nicht abschließend geprüft sind. Abschließende Ergebnisse der Erhebung liegen - wie bereits bekannt - voraussichtlich im Dezember 2016/Januar 2017 vor. Die Berechnung der nötigen Vollzeitlehrereinheiten für einen durchschnittlich hundertprozentigen Bezugswert für die Personalplanung der öffentlichen allgemeinbildenden Schulen im Landkreis Hildesheim wurde wie folgt vorgenommen: Für alle öffentlichen allgemeinbildenden Schulen des Landkreises Hildesheim wurde jeweils die Differenz aus Lehrkräfte-Soll- und Lehrkräfte-Ist-Stunden berechnet. Diese Differenz wurde pauschal durch 26 geteilt. Gemäß der genannten Berechnung ergibt sich auf Basis des Endstandes im Planungsinstrument zum Prognosetermin 01.08.2016 für den Landkreis Hildesheim insgesamt ein Fehl von rund 44 Vollzeitlehrereinheiten (VZLE) (auf Einer abgerundet). Auf die mangelnde Aussagekraft dieser Information wird erneut - wie bereits oben geschehen und wie zahlreich in der jüngeren Vergangenheit mitgeteilt - hingewiesen. Konkrete und belastbare Aussagen sind erst nach dem Abschluss der Prüfungen der Erhebung zur Unterrichtsversorgung an den allgemeinbildenden Schulen zum Stichtag 18.08.2016 möglich. Daher bleibt der Abschluss der Prüfungen aus Sicht der Landesregierung abzuwarten. 3. Wie viele Stellen wurden an den allgemeinbildenden Schulen im Landkreis Hildesheim zum neuen Schuljahr ausgeschrieben, und wie viele davon konnten besetzt werden (bitte in Vollzeitlehrereinheiten angeben)? Im Rahmen des Einstellungsverfahrens an den öffentlichen allgemeinbildenden Schulen zum Einstellungstermin 01.08.2016 wurde der Niedersächsischen Landeschulbehörde eine hohe Anzahl an Einstellungsermächtigungen für eine bedarfsgerechte Verteilung auf die öffentlichen allgemeinbildenden Schulen zur Verfügung gestellt. Das Einstellungsverfahren endete am 07.09.2016. Zum Abschluss des Einstellungsverfahrens am 07.09.2016 konnten im Fachverfahren EiS 2 267 Besetzungen von Stellenausschreibungen festgestellt werden. Beim Einstellungsverfahren in den niedersächsischen Schuldienst handelt es sich um einen Prozess , in dessen Verlauf es zu Umwidmungen oder zu Löschungen von Stellenausschreibungen kommt. Zu Umwidmungen von Stellenausschreibungen kommt es beispielsweise, wenn es für eine mit einer bestimmten Fächerkombination ausgeschriebene Stelle keine passende Bewerberin oder keinen passenden Bewerber gibt, hingegen für andere Fächerkombinationen oder einzelne Fächer ein Bewerberpotenzial vorhanden ist. Zu Löschungen von Stellenausschreibungen kommt es beispielsweise , wenn eine Stelle einer bestimmten Schulform nicht besetzt werden kann. Diese wird dann gelöscht und kann für eine erneute Ausschreibung, z. B. an einer anderen Schulform, genutzt werden. In dem Fachverfahren EiS ist eine Nachverfolgung der weiteren Verwendung von einzelnen gelöschten Einstellungsmöglichkeiten nicht möglich. Um die maximale Anzahl an Stellenaus- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6740 5 schreibungen ermitteln zu können, wäre ein täglicher Abzug der veröffentlichten Einstellungsermächtigungen notwendig. Dieses ist nicht vorgesehen. Daher ist es unmöglich darzustellen, wie viele Ausschreibungen an öffentlichen allgemeinbildenden Schulen im gesamten Verlauf des Einstellungsverfahrens zum Einstellungstermin 01.08.2016 in Niedersachsen insgesamt oder in einzelnen Landkreisen veröffentlicht wurden. Mit Abschluss des Einstellungsverfahrens zum 01.08.2016 konnten im Landkreis Hildesheim insgesamt 77 Stellenausschreibungen erfolgreich besetzt werden. Unter Berücksichtigung der bei Stellenbesetzung bekannten Wünsche auf Stundenreduzierung der einzelnen Bewerberinnen und Bewerber umfassen nach den Angaben in der Fachanwendung EiS diese Stellenbesetzungen ein Volumen von 74,2 Vollzeitlehrereinheiten. 4. Nach welchem Schlüssel werden zusätzliche Stunden für allgemeinbildende Schulen im Landkreis Hildesheim zugewiesen, beispielsweise für den Sprachunterricht von Flüchtlingen? Für die Durchführung der Fördermaßnahmen (Sprachlernklassen, Förderkurse DaZ, Förderunterricht und „besondere Sprachförderkonzepte“) nach dem Runderlass des MK vom 01.07.2014 „Förderung von Bildungserfolg und Teilhabe von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache “ (SVBl. S. 330) werden zusätzliche Kontingente an Lehrerstunden zur Verfügung gestellt, deren Umfang durch die oberste Schulbehörde jährlich festgelegt wird. Voraussetzung für die Inanspruchnahme von zusätzlichen Lehrerstunden ist die Erstellung eines Sprachförderkonzeptes, das insbesondere die Verzahnung von integrativen und additiven Fördermaßnahmen vorsieht. Bei Bedarf sendet eine allgemeinbildende Schule einen diesbezüglichen Antrag mit ihrem Sprachförderkonzept an die Niedersächsische Landesschulbehörde. Die Niedersächsische Landesschulbehörde sichtet fachlich den Antrag und das Sprachförderkonzept und hat so die Möglichkeit, zusätzliche Lehrerstunden entsprechend den individuellen, organisatorischen, sächlichen und personellen Voraussetzungen der antragstellenden Schule zu vergeben. 5. Wie viele Lehrkräfte sind mit Ablauf des Schuljahres 2015/2016 im Landkreis Hildesheim aus dem Schuldienst ausgeschieden (bitte in Vollzeitlehrereinheiten angeben)? Im Landkreis Hildesheim sind im 2. Schulhalbjahr 2015/2016 Lehrkräfte im Umfang von 83,5 Vollzeitlehrereinheiten aus dem Schuldienst ausgeschieden. Für die Beantwortung der Frage sind die Daten aus dem EDV-Programm „Personalmanagementverfahren “ (PMV) verwendet worden. Die PMV-Auswertung erfolgte am 09.08.2016. Ausgewertet wurden die ausgeschiedenen Lehrkräfte einschließlich Schulleitungen der personalkostenbudgetierten Titel 422 11 und 428 11 des gesamten 2. Schulhalbjahres 2015/2016 (Zeitraum vom 01.02.2016 bis 31.07.2016) der öffentlichen allgemeinbildenden Schulen (s. auch Antwort auf die Kleine Anfrage, Drs. 17/6114). Damit sind auch die Lehrkräfte erfasst, die während des Schulhalbjahres, z. B. aus gesundheitlichen und sonstigen Gründen, ausgeschieden sind. Lehrkräfte, die mit Bezügen an Schulen in freier bzw. kirchlicher Trägerschaft beurlaubt sind, wurden ebenfalls berücksichtigt, da sie auch an öffentlichen allgemeinbildenden Schulen geführt werden . Hingegen sind im Auswertungsergebnis u. a. nicht enthalten: – befristete Beschäftigungsverhältnisse, die kürzer als ein Jahr bestanden haben (z. B. Vertretungslehrkräfte und vorübergehend eingestellte Lehrkräfte für Sprachförderung), – katechetische Lehrkräfte, – nebenamtlich und nebenberuflich tätige Lehrkräfte, – ohne Bezüge beurlaubte Lehrkräfte. (Ausgegeben am 25.10.2016) Drucksache 17/6740 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6497 Unterrichtsversorgung im Landkreis Hildesheim Anfrage der Abgeordneten Christian Dürr und Björn Försterling (FDP) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums