Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/6771 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6516 - Unterrichtsversorgung im Landkreis Osnabrück Anfrage der Abgeordneten Christian Dürr und Björn Försterling (FDP) an die Landesregierung , eingegangen am 09.09.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 21.09.2016 Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung vom 17.10.2016, gezeichnet In Vertretung Erika Huxhold Vorbemerkung der Abgeordneten Eine gute Unterrichtsversorgung ist eine wesentliche Voraussetzung für den Bildungserfolg der Schülerinnen und Schüler. Vorbemerkung der Landesregierung Das Kultusministerium benutzt verschiedene Fachverfahren, mit denen die Einstellung und die Verteilung der Lehrkräfte auf die öffentlichen allgemeinbildenden Schulen gesteuert werden, sodass für alle öffentlichen allgemeinbildenden Schulen eine möglichst ausgeglichene Versorgung mit Lehrkräften gewährleistet wird. Einstellungen von Lehrkräften in den niedersächsischen Schuldienst und andere personalwirtschaftliche Maßnahmen werden dabei stets bedarfsgerecht durchgeführt. Eines der Fachverfahren dafür ist das Planungsinstrument izn-Stabil-Prognose. Nach Eingabe aller voraussichtlichen Soll-Bedarfe sowie der voraussichtlichen Ist-Veränderungen durch die Schulen und die Schulbehörden kann mit diesem Planungsinstrument der jeweilige Bezugswert für die Personalplanung 1 (BPP) zu einem konkreten Prognosetermin sowohl für einzelne Schulen und einzelne Schulgliederungen als auch für die jeweiligen Schulformen landesweit aggregiert sowie in der landesweiten Gesamtsumme ermittelt werden. Dieses Verfahren dient also dazu, auf Basis der ermittelten Werte eine bedarfsgerechte Verteilung von Einstellungsmöglichkeiten für die Einstellung in den niedersächsischen Schuldienst auf die Schulen vorzunehmen. Zudem dient es dazu, weitere personalwirtschaftliche Maßnahmen (z. B. Abordnungen) zu planen. Zum Prognosetermin 01.08.2016 (Endstand 18.08.2016) betrug der Bezugswert für die Personalplanung an den öffentlichen allgemeinbildenden Schulen im Landkreis Osnabrück 98,7 %. Ein anderes Instrument zur bedarfsgerechten Verteilung von Stellen ist das Fachverfahren zur Erhebung der Unterrichtsversorgung an den allgemeinbildenden Schulen. Dies erfolgt mithilfe des Programmes izn-Stabil zu einem bestimmten Stichtag im jeweiligen Schuljahr. Hier werden zahlreiche Daten und u. a. auch die rechnerische Unterrichtsversorgung zu einem bestimmten Termin erhoben . Die Erhebung zur Unterrichtsversorgung an den allgemeinbildenden Schulen erfolgte im Schuljahr 2016/2017 zum Statistiktermin am 18.08.2016. Anders als beim Planungsinstrument handelt es sich somit nicht um vorausschauende Planungsdaten, sondern um eine Erhebung zu ei- 1 Der Bezugswert für die Personalplanung ergibt sich aus dem Quotienten von Lehrkräfte-Ist-Stunden und Lehrkräfte-Soll-Stunden in Prozent. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6771 2 nem Stichtag. Dementsprechend kann anders als beim Planungsinstrument, das nur Planungswerte ausgibt, von einer gesicherten Datenlage gesprochen werden. Nach Vorliegen der Erhebungsdaten zum Statistiktermin findet eine aufwändige Prüfung durch die Niedersächsische Landesschulbehörde (NLSchB) und das Kultusministerium statt. Eine abschließende Aussage über die Ergebnisse der Erhebung zur Unterrichtsversorgung an den allgemeinbildenden Schulen im Schuljahr 2016/2017 kann voraussichtlich erst Ende Dezember 2016/Anfang Januar 2017 erfolgen. 1. Wie hoch ist die aktuelle Unterrichtsversorgung im Landkreis Osnabrück (gegebenenfalls laut IZN-Prognosemodul; bitte für jede Schule einzeln angeben)? Auf die Vorbemerkung der Landesregierung wird verwiesen. Die folgenden Daten stammen aus dem Planungsinstrument izn-Stabil-Prognose zum Prognosetermin 01.08.2016 (Endstand: 18.08.2016), da die Daten der Erhebung zur Unterrichtsversorgung zum Stichtag 18.08.2016 noch nicht abschließend geprüft sind. Abschließende Ergebnisse der Erhebung liegen - wie bereits bekannt - voraussichtlich im Dezember 2016/Januar 2017 vor. Der nachfolgenden Tabelle ist der Bezugswert für die Personalplanung (BPP) der öffentlichen allgemeinbildenden Schulen im Landkreis Osnabrück zu entnehmen: Schulname Ort BPP in % GS Achmer Bramsche 101,5 HS Alexander Wallenhorst 100,4 GS Alfhausen Alfhausen 110,8 GS am Berg Bissendorf 104,1 GS am Hagenberg Bad Iburg 98,2 GS am Harderberg Georgsmarienhütte 102,0 GS Am Langen Esch Quakenbrück 99,8 GS am Wiehengebirge Ostercappeln 99,4 GS Ankum Ankum 100,4 OBS Ankum Ankum 93,0 GS Antoniusschule Georgsmarienhütte 106,1 OBS Artland Quakenbrück 92,5 GY Artland Quakenbrück 99,2 FöS-LE Astrid Lindgren Bohmte 93,5 GS Bad Essen Bad Essen 94,2 OBS Bad Essen Bad Essen 97,4 GY Bad Essen Bad Essen 95,1 HS Bad Iburg Bad Iburg 98,3 RS Bad Iburg Bad Iburg 94,8 GY Bad Iburg Bad Iburg 103,6 GS Bad Laer Bad Laer 103,9 OBS Bad Laer Bad Laer 99,3 GS Bad Rothenfelde Bad Rothenfelde 103,5 GS Badbergen Badbergen 88,6 GS Belm Belm 102,0 OBS Belm Belm 101,6 GS Belm-Icker Belm 120,5 GS Berge Berge 84,5 OBS Berge Berge 90,9 GS Bersenbrück Bersenbrück 99,8 OBS Bersenbrück Bersenbrück 95,1 GY Bersenbrück Bersenbrück 98,2 GS Bippen Bippen 96,8 GS Bissendorf Bissendorf 100,6 OBS Bissendorf Bissendorf 92,0 OBS Bohmte Bohmte 98,8 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6771 3 Schulname Ort BPP in % GS Borgloh Hilter 101,8 HS Bramsche Bramsche 101,5 RS Bramsche Bramsche 98,5 IGS Bramsche Bramsche 103,5 GOBS Buer Melle 101,2 GS Christophorus (kath.) Bohmte 100,0 FöS-LE Comenius Georgsmarienhütte 99,2 GS Dissen Dissen 94,2 RS Dissen Dissen 101,3 HS Dissen Dissen aTW 93,8 GS Droeper-Schule (kath.) Georgsmarienhütte 103,4 GS Eggermühlen Eggermühlen 98,2 GS Eicken-Bruche Melle 100,7 GS Engter Bramsche 100,8 GS Epe Bramsche 100,9 GS Erich Kästner Bohmte 109,1 GS Erich Kästner Wallenhorst 103,4 GS Freiherr vom Stein Georgsmarienhütte 106,9 GS Fürstenau Fürstenau 92,7 IGS Fürstenau Fürstenau 98,5 GS Fürstenau (kath.) Fürstenau 96,6 GS Gehrde Gehrde 96,7 GS Gellenbeck Hagen 100,4 RS Georgsmarienhütte Georgsmarienhütte 100,0 GS Gesmold Melle 87,9 GS Glandorf Glandorf 89,5 OBS Glandorf Glandorf 109,8 GS Glane Bad Iburg 102,1 GS Graf Ludolf Georgsmarienhütte 100,5 GS Grafeld Grafeld 82,3 GY Greselius Bramsche 99,4 GS Grönenbergschule Melle 103,7 OBS Hagen Hagen 91,2 OBS Hasbergen Hasbergen 103,7 FöS-LE Hasetal Quakenbrück 88,5 GS Hengelage Quakenbrück 92,6 GS Herringhausen Bohmte 124,5 GS Hesepe Bramsche 105,9 OBS Hilter Hilter 96,6 GS Hüggelschule Hasbergen 98,3 GS im Engelgarten (kath.) Melle 99,8 GS im Hülsen Neuenkirchen 91,7 GS im Sande Bramsche 100,7 GS Johannesschule Rieste 107,2 GS Johannisschule Wallenhorst 99,1 GS Kantor-Wiebold Melle 101,6 GS Katharinaschule Wallenhorst 97,6 GS Keding Kettenkamp 96,0 GS Lechtingen Wallenhorst 102,4 GS Lintorf Bad Essen 102,1 GS Martinusschule (kath.) Bramsche 98,0 GY Melle Melle 100,6 IGS Melle Melle 96,6 OBS Melle-Mitte Melle 104,6 OBS Melle-Neuenkirchen Melle 88,9 GS Menslage Menslage 91,2 GS Merzen Merzen 97,3 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6771 4 Schulname Ort BPP in % GS Meyerhofschule Bramsche 97,8 GS Michaelisschule Georgsmarienhütte 93,4 OBS Neuenkirchen Neuenkirchen 101,9 GS Neustadt Quakenbrück 97,8 GS Nortrup Nortrup 99,2 GY Oesede Georgsmarienhütte 103,1 GS Oldendorf Melle 101,4 GS Ostenfelde Bad Iburg 100,0 OBS Ostercappeln Ostercappeln 95,5 GS Overbergschule Voltlage 100,8 GS Powe Belm 105,3 GS Regenbogenschule Georgsmarienhütte 101,1 GS Riemsloh Melle 111,9 GS Sandhorstschule Melle 96,0 GS Sankt Martin Hagen 99,8 GS Schwagstorf Fürstenau-Schwagstorf 99,1 GS Schwagstorf Ostercappeln 95,0 GS Schwege Glandorf 101,4 HS Sophie-Scholl Georgsmarienhütte 87,9 GS St.Bernhard Wallenhorst 103,6 GHS Süderbergschule Hilter 97,8 FöS-LE Teutoburger Wald Dissen 96,1 GS Ueffeln Bramsche 109,5 GS Vehrte Belm 103,8 GS Venne Ostercappeln 100,3 RS Wallenhorst Wallenhorst 100,9 GS Wehrendorf Bad Essen 98,7 GS Wellendorf Hilter 106,8 GS Wellingholzhausen Melle 94,2 GS Westerhausen Melle 100,3 FöS-LE Wiehengebirg Melle 99,3 GHS Wilhelm Busch Bohmte 93,9 FöS-LE Wilhelm-Busch Bramsche 116,0 GS Wissingen Bissendorf 105,1 Es wird weiterhin auf – die Drs. 17/6596 („Aktuelle Statistische Schuldaten“) als Antwort auf die Anfrage in der Drs. 17/6356 sowie – die Anfrage Drs. 17/6353 („Statistische Schuldaten“), die voraussichtlich im Dezember 2016/Januar 2017 beantwortet wird, verwiesen. 2. Wie viele zusätzliche Lehrkräfte wären aktuell im Landkreis Osnabrück nötig, um eine 100-prozentige Unterrichtsversorgung an den allgemeinbildenden Schulen zu gewährleisten (bitte in Vollzeitlehrereinheiten angeben)? Auf die Vorbemerkung der Landesregierung wird verwiesen. Die zur Beantwortung dieser Frage durchgeführte Berechnung bezieht sich ebenfalls auf die Daten des Planungsinstrumentes izn-Stabil-Prognose zum Prognosetermin 01.08.2016 (Endstand: 18.08.2016), da die Daten der Erhebung zur Unterrichtsversorgung zum Stichtag 18.08.2016 noch nicht abschließend geprüft sind. Abschließende Ergebnisse der Erhebung liegen - wie bereits bekannt - voraussichtlich im Dezember 2016/Januar 2017 vor. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6771 5 Die Berechnung der nötigen Vollzeitlehrereinheiten für einen durchschnittlich hundertprozentigen Bezugswert für die Personalplanung der öffentlichen allgemeinbildenden Schulen im Landkreis Osnabrück wurde wie folgt vorgenommen: Für alle öffentlichen allgemeinbildenden Schulen des Landkreises Osnabrück wurde jeweils die Differenz aus Lehrkräfte-Soll- und Lehrkräfte-Ist-Stunden berechnet . Diese Differenz wurde pauschal durch 26 geteilt. Gemäß der genannten Berechnung ergibt sich auf Basis des Endstandes im Planungsinstrument zum Prognosetermin 01.08.2016 für den Landkreis Osnabrück insgesamt ein Fehl von rund 29 Vollzeitlehrereinheiten (VZLE) (auf Einer abgerundet). Auf die mangelnde Aussagekraft dieser Information wird erneut - wie bereits oben geschehen und wie zahlreich in der jüngeren Vergangenheit mitgeteilt - hingewiesen. Konkrete und belastbare Aussagen sind erst nach dem Abschluss der Prüfungen der Erhebung zur Unterrichtsversorgung an den allgemeinbildenden Schulen zum Stichtag 18.08.2016 möglich. Daher bleibt der Abschluss der Prüfungen aus Sicht der Landesregierung abzuwarten. 3. Wie viele Stellen wurden an den allgemeinbildenden Schulen im Landkreis Osnabrück zum neuen Schuljahr ausgeschrieben, und wie viele davon konnten besetzt werden (bitte in Vollzeitlehrereinheiten angeben)? Im Rahmen des Einstellungsverfahrens an den öffentlichen allgemeinbildenden Schulen zum Einstellungstermin 01.08.2016 wurde der Niedersächsischen Landeschulbehörde eine hohe Anzahl an Einstellungsermächtigungen für eine bedarfsgerechte Verteilung auf die öffentlichen allgemeinbildenden Schulen zur Verfügung gestellt. Das Einstellungsverfahren endete am 07.09.2016. Zum Abschluss des Einstellungsverfahrens am 07.09.2016 konnten im Fachverfahren EiS 2 267 Besetzungen von Stellenausschreibungen festgestellt werden. Beim Einstellungsverfahren in den niedersächsischen Schuldienst handelt es sich um einen Prozess , in dessen Verlauf es zu Umwidmungen oder zu Löschungen von Stellenausschreibungen kommt. Zu Umwidmungen von Stellenausschreibungen kommt es beispielsweise, wenn es für eine mit einer bestimmten Fächerkombination ausgeschriebene Stelle keine passende Bewerberin oder keinen passenden Bewerber gibt, hingegen für andere Fächerkombinationen oder einzelne Fächer ein Bewerberpotenzial vorhanden ist. Zu Löschungen von Stellenausschreibungen kommt es beispielsweise , wenn eine Stelle einer bestimmten Schulform nicht besetzt werden kann. Diese wird dann gelöscht und kann für eine erneute Ausschreibung, z. B. an einer anderen Schulform, genutzt werden. In dem Fachverfahren EiS ist eine Nachverfolgung der weiteren Verwendung von einzelnen gelöschten Einstellungsmöglichkeiten nicht möglich. Um die maximale Anzahl an Stellenausschreibungen ermitteln zu können, wäre ein täglicher Abzug der veröffentlichten Einstellungsermächtigungen notwendig. Dieses ist nicht vorgesehen. Daher ist es unmöglich darzustellen, wie viele Ausschreibungen an öffentlichen allgemeinbildenden Schulen im gesamten Verlauf des Einstellungsverfahrens zum Einstellungstermin 01.08.2016 in Niedersachsen insgesamt oder in einzelnen Landkreisen veröffentlicht wurden. Mit Abschluss des Einstellungsverfahrens zum 01.08.2016 konnten im Landkreis Osnabrück insgesamt 99 Stellenausschreibungen erfolgreich besetzt werden. Unter Berücksichtigung der bei Stellenbesetzung bekannten Wünsche auf Stundenreduzierung der einzelnen Bewerberinnen und Bewerber umfassen nach den Angaben in der Fachanwendung EiS diese Stellenbesetzungen ein Volumen von 92,2 Vollzeitlehrereinheiten. 4. Nach welchem Schlüssel werden zusätzliche Stunden für allgemeinbildende Schulen im Landkreis Osnabrück zugewiesen, beispielsweise für den Sprachunterricht von Flüchtlingen? Für die Durchführung der Fördermaßnahmen (Sprachlernklassen, Förderkurse DaZ, Förderunterricht und „besondere Sprachförderkonzepte“) nach dem Runderlass des MK vom 01.07.2014 „Förderung von Bildungserfolg und Teilhabe von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache “ (SVBl. S. 330) werden zusätzliche Kontingente an Lehrerstunden zur Verfügung gestellt, deren Umfang durch die oberste Schulbehörde jährlich festgelegt wird. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6771 6 Voraussetzung für die Inanspruchnahme von zusätzlichen Lehrerstunden ist die Erstellung eines Sprachförderkonzeptes, das insbesondere die Verzahnung von integrativen und additiven Fördermaßnahmen vorsieht. Bei Bedarf sendet eine allgemeinbildende Schule einen diesbezüglichen Antrag mit ihrem Sprachförderkonzept an die Niedersächsische Landesschulbehörde. Die Niedersächsische Landesschulbehörde sichtet fachlich den Antrag und das Sprachförderkonzept und hat so die Möglichkeit, zusätzliche Lehrerstunden entsprechend den individuellen, organisatorischen, sächlichen und personellen Voraussetzungen der antragstellenden Schule zu vergeben. 5. Wie viele Lehrkräfte sind mit Ablauf des Schuljahres 2015/2016 im Landkreis Osnabrück aus dem Schuldienst ausgeschieden (bitte in Vollzeitlehrereinheiten angeben)? Im Landkreis Osnabrück sind im 2. Schulhalbjahr 2015/2016 Lehrkräfte im Umfang von 75,8 Vollzeitlehrereinheiten aus dem Schuldienst ausgeschieden. Für die Beantwortung der Frage sind die Daten aus dem EDV-Programm „Personalmanagementverfahren “ (PMV) verwendet worden. Die PMV-Auswertung erfolgte am 09.08.2016. Ausgewertet wurden die ausgeschiedenen Lehrkräfte einschließlich Schulleitungen der personalkostenbudgetierten Titel 422 11 und 428 11 des gesamten 2. Schulhalbjahres 2015/2016 (Zeitraum vom 01.02.2016 bis 31.07.2016) der öffentlichen allgemeinbildenden Schulen (s. auch Antwort auf die Kleine Anfrage, Drs. 17/6114). Damit sind auch die Lehrkräfte erfasst, die während des Schulhalbjahres, z. B. aus gesundheitlichen und sonstigen Gründen, ausgeschieden sind. Lehrkräfte, die mit Bezügen an Schulen in freier bzw. kirchlicher Trägerschaft beurlaubt sind, wurden ebenfalls berücksichtigt, da sie auch an öffentlichen allgemeinbildenden Schulen geführt werden . Hingegen sind im Auswertungsergebnis u. a. nicht enthalten: – befristete Beschäftigungsverhältnisse, die kürzer als ein Jahr bestanden haben (z. B. Vertretungslehrkräfte und vorübergehend eingestellte Lehrkräfte für Sprachförderung), – katechetische Lehrkräfte, – nebenamtlich und nebenberuflich tätige Lehrkräfte, – ohne Bezüge beurlaubte Lehrkräfte. (Ausgegeben am 27.10.2016) Drucksache 17/6771 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6516 Unterrichtsversorgung im Landkreis Osnabrück Anfrage der Abgeordneten Christian Dürr und Björn Försterling (FDP) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums