Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/6833 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6576 - Ist die niedersächsische Justiz auf viele Tausende Zivilklagen im Rahmen der VW-Abgasaffäre vorbereitet? Anfrage der Abgeordneten Dr. Marco Genthe und Jörg Bode (FDP) an die Landesregierung, eingegangen am 15.09.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 29.09.2016 Antwort des Niedersächsischen Justizministeriums namens der Landesregierung vom 31.10.2016, gezeichnet Antje Niewisch-Lennartz Vorbemerkung der Abgeordneten Im Rahmen der VW-Abgasaffäre sieht sich das Unternehmen einer steigenden Zahl an Zivilklagen ausgesetzt. Der Spiegel berichtete am 09.09.2016, dass beim Landgericht Braunschweig bereits 350 Klagen von Kapitalanlegern sowie weitere 69 Klagen von Fahrzeugkäufern eingegangen seien. Die EU-Kommissarin für Justiz und Verbraucherschutz, Vera Jourova, werfe VW Verstöße gegen das europäische Verbraucherschutzrecht vor und fordere eine Entschädigung europäischer Kunden (siehe Handelsblatt, Beitrag vom 05.09.2016). Dies könnte weitere Fahrzeugkäufer ermutigen, Klage einzureichen. Zudem berichtete die BILD-Zeitung am 07.09.2016 von einem „Papierkrieg“ und Tausenden Schriftsätzen, die demnach an das Landgericht Braunschweig geliefert worden sind. Vorbemerkung der Landesregierung Bis zum 07.10.2016 sind beim Landgericht Braunschweig insgesamt 80 Klagen von betroffenen Käufern eingegangen. Diese machen Ansprüche gegen die VW AG oder Autohändler wegen einer Softwaremanipulation ihrer Fahrzeuge geltend. Darüber hinaus sind 1 472 Schadensersatzklagen von Anlegern wegen der vermeintlichen Verletzung von wertpapierrechtlichen Informationspflichten beim Landgericht Braunschweig anhängig. Die Anzahl der Anleger konnte noch nicht abschließend erfasst werden, bewegt sich jedoch in einem Umfang von mehr als 3 000. Der von den Anlegern mit den genannten Klagen geltend gemachte Ersatzanspruch beläuft sich auf ca. 8,2 Milliarden Euro. Das nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz zu führende Vorlageverfahren ist bereits beim Oberlandesgericht Braunschweig anhängig. Der zuständige Zivilsenat wird so bald als möglich einen Musterkläger für das Verfahren bestimmen. Die für die Bearbeitung der vorgenannten Verfahren derzeit erforderlichen personellen, räumlichen und sachlichen Ressourcen stehen zur Verfügung. Darüber hinaus sind für die Jahre 2017 und 2018 in der Medienberichterstattung Sammelklagen von Fahrzeugeigentümern, Leasingnehmern und Flottenbetreibern gegen die VW AG angekündigt worden. Eine Rechtsanwaltskanzlei hat konkret mitgeteilt, dass sie beim Landgericht Braunschweig im Jahr 2017 Sammelklagen ihrer Mandantschaft zu erheben gedenkt. Nach dem Inhalt der Mitteilung soll es sich einerseits um Schadensersatzansprüche von Flottenbetreibern und andererseits um An- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6833 2 sprüche von Privatpersonen (VW-Kunden) handeln, die jeweils an die Mandantin der Rechtsanwaltskanzlei abgetreten wurden. Die Anzahl der abgetretenen Ansprüche soll im fünfstelligen Bereich liegen. Außerdem soll die Mandantin mit der Geltendmachung von mehr als 10 000 Schadensersatzansprüchen aufgrund von Inkassovollmachten aus EU-Mitgliedstaaten beauftragt worden sein, in denen deliktische Ansprüche nach dem dortigen Recht nicht an Dritte abgetreten werden können. Derzeit bleibt spekulativ, welche Zahl von Verfahren aufgrund der Ankündigung letztlich auf die Braunschweiger Justizbehörden zulaufen wird, da die Klagegegenstände möglichst gebündelt geltend gemacht werden sollen. Außerdem haben sich ausweislich eines Artikels in der Braunschweiger Zeitung vom 18. Oktober 2016 ca. 100 000 europäische VW-Kunden bei einer gemeinnützigen niederländischen Stiftung registrieren lassen, um gemeinsam Entschädigungsansprüche gegen VW durchzusetzen. Nach dem Inhalt des Zeitungsartikels strebt die Stiftung allerdings eine außergerichtliche Einigung an. Erkenntnisse über andere Rechtsanwaltskanzleien, die möglicherweise ebenfalls mit ähnlichen Überlegungen Ansprüche von vermeintlich geschädigten VW-Käufern bei Gericht geltend machen wollen, bestehen derzeit nicht. Das Justizministerium steht in einem ständigen und konstruktiven Austausch mit dem Oberlandesgericht Braunschweig, um die notwendigen personellen, räumlichen und sachlichen Voraussetzungen für die Bearbeitung solcher Zivilklagen sicherzustellen. 1. Wie viele Verfahren werden konkret im Zusammenhang mit der VW-Abgasaffäre vor dem Landgericht und vor dem Oberlandesgericht Braunschweiger zu erwarten sein? Es wird auf die Vorbemerkungen verwiesen. 2. Welchen Bedarf an Richtern und Justizmitarbeitern sieht die Landesregierung zur Bewältigung der Verfahren? Bei der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs 2017/2018 wurden bereits sechs zusätzliche Richterstellen für Zivilverfahren bei dem Land- und Oberlandesgericht Braunschweig berücksichtigt. Außerdem wurden schon in diesem Jahr im Rahmen der Haushaltsführung die Folgedienste bei dem Amts- und Landgericht Braunschweig um neun Vollzeiteinheiten verstärkt. Im Übrigen ist derzeit noch nicht absehbar, in welchem Umfang ein personeller Mehrbedarf im Justizbereich entstehen könnte. 3. Wie und in welcher zeitlichen Perspektive beabsichtigt die Landesregierung, den personellen und strukturellen Bedarf zu decken? Zunächst wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Die Landesregierung wird die uneingeschränkte Arbeitsfähigkeit der von den Klagebestrebungen möglicherweise betroffenen Justizbehörden jederzeit gewährleisten. Sie wird im Bedarfsfall im Laufe der Haushaltsberatungen zum Haushaltsplanentwurf 2017/2018 Vorschläge für die Sicherstellung einer angemessenen Personalausstattung bei den betroffenen Justizbehörden in die parlamentarischen Gremien einbringen. (Ausgegeben am 04.11.2016) Drucksache 17/6833 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6576 Ist die niedersächsische Justiz auf viele Tausende Zivilklagen im Rahmen der VW-Abgasaffäre vorbereitet? Anfrage der Abgeordneten Dr. Marco Genthe und Jörg Bode (FDP) Antwort des Niedersächsischen Justizministeriums