Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/6837 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6608 - Ereignis im Atomkraftwerk Grohnde Anfrage der Abgeordneten Miriam Staudte und Anja Piel (GRÜNE) sowie Ulrich Watermann (SPD) an die Landesregierung, eingegangen am 28.09.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 06.10.2016 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz namens der Landesregierung vom 27.10.2016, gezeichnet Stefan Wenzel Vorbemerkung der Abgeordneten Mit Presseerklärung vom 29.08.2016 hat die Landesregierung über ein Ereignis mit einem Transportbehälter im Atomkraftwerk Grohnde informiert. Ein Transportbehälter sei bei der Handhabung „verrutscht“. 1. Um welchen Typ von Transportbehälter mit welcher Kapazität für die Brennelemente handelt es sich? Es handelt sich dabei um den Transportbehälter ANF-18, der für unbestrahlte Brennelemente zugelassen ist. Der Behälter kann zwei Brennelemente aufnehmen. 2. Bei welcher Handhabung des beladenen Transportbehälters und an welchem Ort auf dem Anlagengelände trat das Ereignis auf? Bei Tätigkeiten zum Einschleusen des Transportbehälters kam es während des Abschlagens von der Hebetraverse zum Abgleiten des Behälters. Dies geschah auf dem Halbportalgerüst vor dem Reaktorgebäude. 3. Wie war der genaue Ablauf des Ereignisses (bitte um Darstellung der Beschleunigungskräfte , die auf Behälter und Brennelemente gewirkt haben können)? Der genaue Ablauf ist noch Gegenstand einer Ereignisanalyse. Die Beschleunigungsindikatoren hatten bei diesem Ereignis ausgelöst. Dies schließt eine Weiterverwendung der Brennelemente aus. Die Höhe der tatsächlich aufgetretenen Beschleunigungskräfte ist nicht bekannt. 4. Welche Ursache hatte das „Verrutschen“, und wie soll das künftig vermieden werden? Der genaue Ablauf ist noch Gegenstand einer Ereignisanalyse. Langfristige Maßnahmen gegen Wiederholung werden nach Abschluss der Analyse festgelegt. Kurzfristig wurden die Handlungsabläufe optimiert. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6837 2 5. Nach welchen Regeln (z. B. KTA) sind die beteiligten Handhabungseinrichtungen ausgelegt , und hält die Landesregierung das für ausreichend? Die Hebezeuge sind nach KTA-Regel 3902 ausgelegt. Die Landesregierung hält diese Regel für ausreichend. 6. Wurden die unbestrahlten Brennelemente aus dem AKW Grohnde bereits zum Hersteller nach Lingen zurücktransportiert? Die Brennelemente befinden sich zurzeit (19.10.2016) noch im Kernkraftwerk Grohnde. 7. Warum konnte die Einhaltung der Spezifikationen nicht im Reaktorgebäude geprüft werden? Eine Prüfung im Reaktorgebäude war nicht erforderlich; auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. 8. Sieht die Landesregierung Handlungsbedarf für andere Standorte? Meldungen nach der Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) ermöglichen den zuständigen Landesbehörden eine Übertragbarkeitsprüfung. (Ausgegeben am 04.11.2016) Drucksache 17/6837 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6608 Ereignis im Atomkraftwerk Grohnde Anfrage der Abgeordneten Miriam Staudte und Anja Piel (GRÜNE) sowie Ulrich Watermann (SPD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz