Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/6838 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6629 - Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Niedersachsen - wie fließen die Mittel an die Kommunen in Niedersachsen ab? Anfrage des Abgeordneten Reinhold Hilbers (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 04.10.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 07.10.2016 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 28.10.2016, gezeichnet Boris Pistorius Vorbemerkung des Abgeordneten Der Bund stellt mit dem im Juni 2015 in Kraft getretenen Kommunalinvestitionsförderungsgesetz in den Jahren 2016 bis 2018 den Ländern Finanzhilfen für Investitionen finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbände in Höhe von insgesamt 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Der niedersächsische Anteil an dem Gesamtbetrag beträgt 327,5 Millionen Euro (= 9,3583 %). Gemäß § 3 des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes sind als Förderbereiche Investitionen mit dem Schwerpunkt Infrastruktur (Krankenhäuser, Lärmbekämpfung, Städtebau, Informationstechnologie , energetische Sanierung und Luftreinhaltung) und Investitionen mit dem Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur (Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur, energetische Sanierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur, energetische Sanierung kommunaler oder gemeinnütziger Einrichtungen der Weiterbildung und Modernisierung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten) festgelegt. Gemäß § 5 des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes können Investitionen grundsätzlich nur gefördert werden, wenn sie nach dem 30.06.2015 begonnen und bis zum 31.12.2016 vollständig abgenommen und im Jahr 2019 vollständig abgerechnet werden. Gemäß § 6 des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes beteiligt sich der Bund mit bis zu 90 %, die Länder einschließlich der Gemeinden und Gemeindeverbände beteiligen sich mit mindestens 10 % am Gesamtvolumen der förderfähigen Investitionskosten. Im Juli 2015 ist das Niedersächsische Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (NKomInvFöG) in Kraft getreten. § 1 NKomInvFöG definiert finanzschwache Kommunen im Sinne der niedersächsischen Regelungen. Die Höhe der individuellen Investitionspauschale der einzelnen Kommunen sowie deren Eigenanteil ergeben sich aus der Anlage zu § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 2 NKomInvFöG. Dieser Anlage ist zu entnehmen, dass bis auf 22 abundante Kommunen alle anderen Städte, Gemeinden und Landkreise vom NKomInvFöG profitieren. Im Mai 2016 leitete die Bundesregierung dem Bundesrat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes zu (BR-Drs. 276/16). In der Gesetzesbegründung heißt es: „Von kommunaler Seite wie von Länderseite wurde darauf hingewiesen, dass es angesichts der aktuellen Herausforderungen durch die Betreuung und Unterbringung von Flüchtlingen schwierig sein dürfte, den Zeitrahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes einzuhalten“. Da es der Bundesregierung ein wichtiges Anliegen sei, dass die finanzschwachen Kommunen zur Verfügung gestellten Mittel auch tatsächlich investiert werden, sollen der Förderzeitraum und die Umsetzungsfristen um zwei Jahre verlängert werden. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6838 2 Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weise ich darauf hin, dass ich ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung meiner Fragen habe, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, so-weit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. Unter Bezugnahme auf das Urteil des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 55, gehe ich davon aus, dass der Landesregierung die Beantwortung der Anfrage in weniger als einem Monat möglich und zumutbar ist, da es sich nach meiner Auffassung um einen eng begrenzten Sachverhalt handelt und der Rechercheaufwand gering ist. Vorbemerkung der Landesregierung Mit dem Niedersächsischen Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (NKomInvFöG) vom 14. Juli 2015 haben die Landesregierung sowie der Landtag mit den Stimmen aller Fraktionen sehr schnell reagiert, um die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel an die finanzschwachen Kommunen weiterzureichen . Das NKomInvFöG ist aufbauend auf den Erfahrungen des Konjunkturpaketes II so ausgestaltet worden, dass jede teilnahmeberechtigte Kommune ein individuelles Budget erhalten hat und ihr unter Berücksichtigung der Steuereinnahmekraft auch eine individuelle Eigenanteilsquote zugeordnet wurde. Dadurch sind die Bundesmittel bereits per Gesetz im vollen Umfang an die kommunale Ebene weitergereicht worden. Die Kommunen sind nun dabei, ihre Mittelverwendung mit sinnvollen Maßnahmen zu planen, zu verbauen, oder profitieren bereits von umgesetzten Maßnahmen . Aus diesem Budget können die Kommunen Mittel abrufen, sobald förderfähige Investitionen durchgeführt wurden und entsprechende Zahlungen durch die Kommune zu leisten sind. Nach den gesetzlichen Vorgaben von Bund und Land galt das zunächst für Vorhaben, die bis spätestens Ende 2018 abgenommen werden. Die Vorbemerkung des Abgeordneten ist diesbezüglich fehlerhaft . Durch aktuelle Gesetzgebungsverfahren soll dieser Zeitraum noch einmal bis Ende 2020 verlängert werden. Diese Regelung und das in Niedersachsen ganz bewusst mit wenigen Dokumentations - und Meldepflichten ausgestattete Verfahren sollen es den Kommunen ermöglichen, die Mittel mit einem Höchstmaß an Flexibilität und somit bestmöglich in ihre örtlichen Projektplanungen einzubeziehen . Es ist in diesem Zusammenhang deshalb weder sinnvoll noch erforderlich, dass die Kommune im Vorfeld an das Ministerium für Inneres und Sport (MI) herantritt und allumfänglich über ihre Vorhaben informiert. Lediglich zwei Ausnahmen hiervon haben sich während des förderrechtlichen Vollzugs aufgrund von Aussagen seitens des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) ergeben und dienen somit der Rechtssicherheit der Kommunen für die Verwendung ihrer Investitionspauschale . Zum einen handelt es sich um Investitionen im Förderbereich Städtebau, deren Förderfähigkeit u. a. mit einer gesonderten städtebaulichen Begründung hergestellt werden kann. Hierbei ist die Mitwirkung der Ämter für Regionale Landesentwicklung erforderlich geworden, um die von den Kommunen im Vorfeld der Investition vorzulegende städtebauliche Begründung prüfen und einschätzen zu können. Zum anderen sind in den Fällen, in denen eine energetische Sanierung von Gebäuden unwirtschaftlich ist und ein Ersatzneubau realisiert werden soll, seitens des BMF weitere Voraussetzungen formuliert worden. Hierdurch hat sich de facto ein Abstimmungserfordernis seitens der Kommunen mit dem MI im Vorfeld der Investitionsmaßnahme ergeben, welches von den Kommunen im Sinne der Rechtssicherheit aber durchweg begrüßt wird. Darüber hinaus berät das MI die Kommunen auch im Vorfeld von Investitionsmaßnahmen umfangreich über die Förderfähigkeit in Einzelfällen. Generell kann festgehalten werden, dass sich das unbürokratische Verfahren durch die Investitionspauschale in Kombination mit einem anschließenden Mittelabruf, der gleichzeitig auch Verwendungsnachweis ist, über ein elektronisches Fachverfahren als äußerst kommunalfreundlich erweist. Damit einher geht das Vertrauen der Landesregierung in die kommunale Ebene, auch ohne eine vorherige Meldung oder Abstimmung mit der Förderstelle im MI die Fördermittel rechtssicher zu investieren . Im Übrigen stützen die positiven Erfahrungen aus der Umsetzung des sogenannten Konjunkturpakets II (KP II) das entsprechend gestaltete Verfahren, weshalb das NKomInvFöG seinerzeit auch von allen im Parlament vertretenen Parteien so mitgetragen wurde. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6838 3 1. Wie viele Investitionsvorhaben mit welchem Investitionsvolumen haben niedersächsische Kommunen bis zum Stichtag 15.09.2016 auf der Grundlage des NKomInvFöG beim Ministerium für Inneres und Sport angemeldet? Die folgenden Ausführungen gelten übergreifend auch für die Beantwortung der Fragen 1 bis 3 sowie der Frage 6. Es wird aufgrund der in Niedersachsen durch die Durchführungsverordnung zum Kommunalinvestitionsförderungsgesetz festgelegten Stichtage im nachfolgenden auf zwei Zeitpunkte abgestellt, da systembedingt der Stichtag 15.09.2016 nicht dargestellt werden kann und dies nur mit einem Mehraufwand hätte geleistet werden können, der eine zeitnahe Beantwortung der Fragen gefährdet hätte. Einerseits werden in der nachfolgenden Tabelle 1 die bis zum 31.07.2016 hier vorliegenden Meldungen der Kommunen aufgeführt, die den Status „geprüft“ im Sinne der Frage 2 haben und gleichzeitig durch die bisherigen Mittelauszahlungen bis zum Zahlungsmonat September 2016 die angeforderten Mittel im Sinne der Frage 3 auch abgerufen haben. Diese Investitionen sind dementsprechend auch alle „angemeldet“ gewesen im Sinne der Frage 1. Investitionsmaßnahmen, die darüber hinaus sogar bereits den Status „abgeschlossen“ haben, sind bereits verwendungsnachweiswürdig zum 01.10.2016 an das BMF übermittelt worden. Bei Kommunen, deren Maßnahmen noch nicht abgeschlossen sind, kann es sich um vorläufige Beträge handeln, die im Rahmen von Mittelnachforderungen noch konkretisiert werden. Ergänzend hierzu werden in der Tabelle 2 die im Zeitraum vom 01.08.2016 bis zum 14.10.2016 beim MI eingegangenen Meldungen der Kommunen aufgeführt, die ihr Investitionsvorhaben im Sinne der Frage 1 über das Fachverfahren angemeldet haben. Diese Investitionen sind teilweise bereits geprüft oder sogar abgeschlossen. Aufgrund des nächsten Auszahlungstermins im Dezember 2016 sind hierfür jedoch noch keine Mittel ausgezahlt worden. Es sind somit bis zum Stichtag 14.10.2016 insgesamt 106 Investitionsvorhaben mit einem Investitionsvolumen von insgesamt 44 730 851,40 Euro angemeldet worden. Die laufenden Nummern 42 bis 45 der unten stehenden Tabelle 2 sind lediglich Mittelnachforderungen für die in der Tabelle 1 unter den laufenden Nummern 61 bis 65 bereits aufgeführten Investitionsvorhaben und werden daher lediglich einfach gezählt. Unabhängig von der aufgrund des gewählten Verfahrens bestehenden Freiwilligkeit einer Anmeldung vor Projektabschluss (s. Vorbemerkung) geht das Ministerium für Inneres und Sport nach den zahlreichen Informations- und Beratungsgesprächen davon aus, dass der weit überwiegende Teil der Kommunen die ihnen zustehenden Mittel für Projekte bereits fest vorgesehen hat. Insofern sind in Niedersachsen die Mittel des NKomInvFöG nicht nur formal (durch die gesetzliche Budgetzuweisung an die einzelnen Kommunen), sondern auch vor Ort beplant und damit faktisch gebunden. Tabelle 1 zum Stichtag 31.07.2016 lfd. Nr. Kommune Stichtag Investitionsvorhaben Investitionsvolumen Bundesanteil* Status 1 Samtgemeinde Gieboldehausen 31.07.2016 Energetische Sanierung sonstiger Infrastrukturinvestitionen 447.500,00 € 210.568,23 € abgeschlossen 2 Stadt Bad Gandersheim 31.07.2016 Energetische Sanierung sonstiger Infrastrukturinvestitionen 5.069,54 € 4.645,73 € abgeschlossen 3 Stadt Bad Gandersheim 31.07.2016 Energetische Sanierung sonstiger Infrastrukturinvestitionen 1.311,28 € 1.201,66 € abgeschlossen 4 Samtgemeinde Gellersen 31.07.2016 Energetische Sanierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur 220.000,00 € 149.349,08 € abgeschlossen 5 Stadt Göttingen 31.07.2016 Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur 586.889,50 € 236.253,21 € geprüft 6 Gemeinde Vechelde 31.07.2016 Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur 275.000,00 € 186.197,04 € abgeschlossen Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6838 4 lfd. Nr. Kommune Stichtag Investitionsvorhaben Investitionsvolumen Bundesanteil* Status 7 Gemeinde Lehre 31.07.2016 Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur 433.873,86 € 394.861,54 € geprüft 8 Gemeinde Hude (Oldb) 31.07.2016 Energetische Sanierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur 930.000,00 € 177.097,74 € abgeschlossen 9 Gemeinde Hambühren 31.07.2016 Energetische Sanierung sonstiger Infrastrukturinvestitionen 57.000,00 € 51.870,00 € abgeschlossen 10 Gemeinde Hambühren 31.07.2016 Energetische Sanierung sonstiger Infrastrukturinvestitionen 117.000,00 € 104.795,98 € abgeschlossen 11 Stadt Papenburg 31.07.2016 Energetische Sanierung sonstiger Infrastrukturinvestitionen 29.505,10 € 26.855,10 € abgeschlossen 12 Gemeinde Bunde 31.07.2016 Städtebau 140.000,00 € 93.971,98 € abgeschlossen 13 Stadt Königslutter 31.07.2016 Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur 620.000,00 € 248.284,24 € geprüft 14 Stadt Bad Gandersheim 31.07.2016 Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur 8.366,30 € 7.666,88 € abgeschlossen 15 Gemeinde Liebenburg 31.07.2016 Energetische Sanierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur 39.300,00 € 36.571,00 € abgeschlossen 16 Landkreis Helmstedt 31.07.2016 Energetische Sanierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur 53.112,08 € 36.875,26 € abgeschlossen 17 Landkreis Helmstedt 31.07.2016 Energetische Sanierung sonstiger Infrastrukturinvestitionen 123.796,74 € 117.900,66 € abgeschlossen 18 Landkreis Helmstedt 01.08.2016 Energetische Sanierung sonstiger Infrastrukturinvestitionen 182.456,31 € 173.767,92 € abgeschlossen 19 Landkreis Helmstedt 31.07.2016 Energetische Sanierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur 143.161,53 € 136.344,32 € geprüft 20 Gemeinde Schwanewede 31.07.2016 Energetische Sanierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur 149.759,21 € 68.132,95 € abgeschlossen 21 Gemeinde Schwanewede 31.07.2016 Energetische Sanierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur 320.564,36 € 37.661,75 € geprüft 22 Gemeinde Schwanewede 31.07.2016 Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur 13.226,91 € 12.035,16 € abgeschlossen 23 Stadt Hemmingen 31.07.2016 Energetische Sanierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur 1.820.000,00 € 276.836,90 € geprüft 24 Samtgemeinde Bardowick 31.07.2016 Energetische Sanierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur 177.859,48 € 139.964,80 € abgeschlossen 25 Stadt Bad Gandersheim 31.07.2016 Energetische Sanierung sonstiger Infrastrukturinvestitionen 39.183,84 € 35.908,06 € abgeschlossen 26 Landkreis Helmstedt 31.07.2016 Energetische Sanierung sonstiger Infrastrukturinvestitionen 15.696,64 € 14.949,17 € geprüft 27 Stadt Bramsche 31.07.2016 Energetische Sanierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur 74.896,14 € 67.406,53 € geprüft 28 Gemeinde Hilter a.T.W. 31.07.2016 Energetische Sanierung sonstiger Infrastrukturinvestitionen 139.227,87 € 112.798,91 € abgeschlossen 29 Stadt Bad Fallingbostel 31.07.2016 Städtebau 154.688,72 € 139.092,75 € abgeschlossen Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6838 5 lfd. Nr. Kommune Stichtag Investitionsvorhaben Investitionsvolumen Bundesanteil* Status 30 Stadt Alfeld (Leine ) 31.07.2016 Energetische Sanierung sonstiger Infrastrukturinvestitionen 21.834,48 € 19.651,03 € abgeschlossen 31 Stadt Osnabrück 31.07.2016 Energetische Sanierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur 3.000.000,00 € 890.916,94 € geprüft 32 Stadt Braunschweig 31.07.2016 Energetische Sanierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur 1.882.400,00 € 34.254,32 € geprüft 33 Stadt Braunschweig 31.07.2016 Städtebau 3.130.200,00 € 103.037,83 € geprüft 34 Stadt Braunschweig 31.07.2016 Städtebau 3.086.100,00 € 100.243,01 € geprüft 35 Stadt Braunschweig 31.07.2016 Städtebau 3.088.500,00 € 214.777,02 € geprüft 36 Stadt Braunschweig 31.07.2016 Energetische Sanierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur 460.000,00 € 17.432,30 € geprüft 37 Flecken Salzhemmendorf 31.07.2016 Energetische Sanierung sonstiger Infrastrukturinvestitionen 48.887,85 € 45.671,02 € geprüft 38 Landkreis Grafschaft Bentheim 31.07.2016 Energetische Sanierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur 2.217.337,08 € 451.100,00 € geprüft 39 Stadt Wilhelmshaven 31.07.2016 Energetische Sanierung sonstiger Infrastrukturinvestitionen 950.000,00 € 74.413,59 € geprüft 40 Stadt Wilhelmshaven 31.07.2016 Energetische Sanierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur 2.899.263,00 € 139.576,67 € geprüft 41 Gemeinde Worpswede 31.07.2016 Energetische Sanierung sonstiger Infrastrukturinvestitionen 11.061,86 € 10.076,25 € abgeschlossen 42 Samtgemeinde Hage 31.07.2016 Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur 523.432,93 € 130.456,03 € geprüft 43 Gemeinde Nordstemmen 31.07.2016 Energetische Sanierung sonstiger Infrastrukturinvestitionen 12.807,27 € 11.607,51 € abgeschlossen 44 Samtgemeinde Elbtalaue 31.07.2016 Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur 1.296.000,00 € 29.143,00 € geprüft 45 Stadt Bad Gandersheim 31.07.2016 Energetische Sanierung sonstiger Infrastrukturinvestitionen 8.230,83 € 7.542,73 € abgeschlossen 46 Stadt Bergen 31.07.2016 Städtebau 10.736,66 € 9.805,79 € abgeschlossen 47 Stadt Wilhelmshaven 31.07.2016 Energetische Sanierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur 100.000,00 € 16.573,36 € geprüft 48 Stadt Geestland 31.07.2016 Energetische Sanierung sonstiger Infrastrukturinvestitionen 110.000,00 € 102.124,00 € geprüft 49 Samtgemeinde Schwaförden 31.07.2016 Energetische Sanierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur 90.105,23 € 81.784,31 € geprüft 50 Samtgemeinde Isenbüttel 31.07.2016 Energetische Sanierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur 99.910,02 € 89.898,00 € geprüft 51 Samtgemeinde Elbtalaue 31.07.2016 Energetische Sanierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur 354.000,00 € 7.961,00 € geprüft 52 Stadt Meppen 31.07.2016 Energetische Sanierung sonstiger Infrastrukturinvestitionen 403.816,49 € 358.467,00 € abgeschlossen 53 Samtgemeinde Steimbke 31.07.2016 Luftreinhaltung 147.573,35 € 91.489,59 € geprüft Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6838 6 lfd. Nr. Kommune Stichtag Investitionsvorhaben Investitionsvolumen Bundesanteil* Status 54 Stadt Achim 31.07.2016 Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur 68.600,00 € 8.731,77 € geprüft 55 Stadt Seelze 31.07.2016 Energetische Sanierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur 532.513,57 € 489.752,73 € geprüft 56 Landkreis Holzminden 31.07.2016 Energetische Sanierung sonstiger Infrastrukturinvestitionen 332.121,52 € 297.149,12 € geprüft 57 Gemeinde Nordstemmen 31.07.2016 Energetische Sanierung sonstiger Infrastrukturinvestitionen 5.000,00 € 4.532,00 € geprüft 58 Stadt Achim 31.07.2016 Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur 217.000,00 € 14.957,29 € geprüft 59 Stadt Achim 31.07.2016 Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur 92.100,00 € 6.660,19 € geprüft 60 Stadt Achim 31.07.2016 Energetische Sanierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur 85.600,00 € 35.149,37 € geprüft 61 Stadt Bad Harzburg 31.07.2016 Energetische Sanierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur 197.720,24 € 177.957,22 € geprüft 62 Stadt Damme 31.07.2016 Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur 225.000,00 € 57.200,53 € geprüft 63 Gemeinde Adendorf 31.07.2016 Energetische Sanierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur 343.662,37 € 85.024,38 € abgeschlossen 64 Stadt Northeim 31.07.2016 Energetische Sanierung sonstiger Infrastrukturinvestitionen 330.000,00 € 171.700,00 € geprüft 65 Gemeinde Südbrookmerland 31.07.2016 Energetische Sanierung sonstiger Infrastrukturinvestitionen 350.000,00 € 73.488,66 € geprüft Gesamt 34.049.960,16 € 7.760.170,11 € Tabelle 2 zum Stichtag 14.10.2016 lfd. Nr. Kommune Stichtag Investitionsvorhaben Investitionsvolumen Bundesanteil* Status 1 Gemeinde Adendorf 14.10.2016 Energetische Sanierung sonstiger Infrastrukturinvestitionen 39.000,00 € 35.000,00 € geprüft 2 Samtgemeinde Rethem (Aller) 14.10.2016 Energetische Sanierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur 7.619,13 € 7.111,69 € abgeschlossen 3 Samtgemeinde Rethem (Aller) 14.10.2016 Energetische Sanierung sonstiger Infrastrukturinvestitionen 5.939,88 € 5.544,28 € abgeschlossen 4 Stadt Rinteln 14.10.2016 Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur 334.000,00 € 297.102,40 € angemeldet 5 Flecken Salzhemmendorf 14.10.2016 Energetische Sanierung sonstiger Infrastrukturinvestitionen 70.356,39 € 43.215,02 € geprüft 6 Samtgemeinde Harpstedt 14.10.2016 Energetische Sanierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur 227.990,01 € 121.116,81 € geprüft 7 LK Hildesheim 14.10.2016 Energetische Sanierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur 1.509.662,73 € 1.133.444,10 € angemeldet 8 Stadt Rotenburg (Wümme) 14.10.2016 Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur 1.800.000,00 € 304.371,28 € geprüft 9 Samtgemeinde Boffzen 14.10.2016 Energetische Sanierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur 93.075,14 € 82.157,42 € geprüft Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6838 7 lfd. Nr. Kommune Stichtag Investitionsvorhaben Investitionsvolumen Bundesanteil* Status 10 Stadt Einbeck 14.10.2016 Energetische Sanierung sonstiger Infrastrukturinvestitionen 99.194,11 € 89.799,60 € geprüft 11 Stadt Garbsen 14.10.2016 Energetische Sanierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur 470.000,00 € 151.249,80 € geprüft 12 Gemeinde Wietze 14.10.2016 Energetische Sanierung sonstiger Infrastrukturinvestitionen 237.000,00 € 90.000,00 € geprüft 13 Stadt Laatzen 14.10.2016 Energetische Sanierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur 752.100,00 € 38.101,85 € geprüft 14 Samtgemeinde Eschershausen- Stadtoldendorf 14.10.2016 Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur 9.879,21 € 5.845,53 € geprüft 15 Samtgemeinde Selsingen 14.10.2016 Energetische Sanierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur 233.866,56 € 206.973,82 € abgeschlossen 16 Flecken Coppenbrügge 14.10.2016 Energetische Sanierung sonstiger Infrastrukturinvestitionen 230.000,00 € 210.164,06 € geprüft 17 Samtgemeinde Boffzen 14.10.2016 Energetische Sanierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur 38.866,23 € 34.307,22 € geprüft 18 Samtgemeinde Boffzen 14.10.2016 Energetische Sanierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur 80.000,00 € 70.616,00 € geprüft 19 Gemeinde Wietmarschen 14.10.2016 Energetische Sanierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur 134.000,00 € 109.046,88 € geprüft 20 Berg- und Universitätsstadt Clausthal- Zellerfeld 14.10.2016 Energetische Sanierung sonstiger Infrastrukturinvestitionen 15.000,00 € 14.000,00 € geprüft 21 Stadt Salzgitter 14.10.2016 Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur 755.000,00 € 660.243,00 € angemeldet 22 Gemeinde Beverstedt 14.10.2016 Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur 265.000,00 € 169.000,00 € geprüft 23 Gemeinde Westoverledingen 14.10.2016 Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur 1.500.000,00 € 259.961,30 € geprüft 24 Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld 14.10.2016 Energetische Sanierung sonstiger Infrastrukturinvestitionen 39.000,00 € 21.800,00 € geprüft 25 LK Oldenburg 14.10.2016 Energetische Sanierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur 235.252,28 € 206.542,07 € abgeschlossen 26 Samtgemeinde Isenbüttel 14.10.2016 Energetische Sanierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur 52.791,38 € 47.501,68 € geprüft 27 Stadt Einbeck 14.10.2016 Luftreinhaltung 9.230,40 € 8.356,20 € geprüft 28 Stadt Einbeck 14.10.2016 Energetische Sanierung sonstiger Infrastrukturinvestitionen 97.500,38 € 88.266,28 € abgeschlossen 29 Gemeinde Nordstemmen 14.10.2016 Energetische Sanierung sonstiger Infrastrukturinvestitionen 5.000,00 € 4.532,00 € geprüft 30 Samtgemeinde Lathen 14.10.2016 Energetische Sanierung sonstiger Infrastrukturinvestitionen 411.259,38 € 127.477,86 € angemeldet 31 Gemeinde Auetal 14.10.2016 Energetische Sanierung sonstiger Infrastrukturinvestitionen 41.800,00 € 38.903,26 € geprüft Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6838 8 lfd. Nr. Kommune Stichtag Investitionsvorhaben Investitionsvolumen Bundesanteil* Status 32 Stadt Norden 14.10.2016 Energetische Sanierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur 455.000,00 € 172.881,50 € geprüft 33 Gemeinde Nordstemmen 14.10.2016 Energetische Sanierung sonstiger Infrastrukturinvestitionen 17.000,00 € 15.408,00 € geprüft 34 Stadt Bad Gandersheim 14.10.2016 Energetische Sanierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur 76.474,60 € 70.081,32 € abgeschlossen 35 Gemeinde Schwanewede 14.10.2016 Energetische Sanierung sonstiger Infrastrukturinvestitionen 115.358,79 € 102.810,57 € geprüft 36 Samtgemeinde Ostheide 14.10.2016 Energetische Sanierung sonstiger Infrastrukturinvestitionen 44.816,21 € 41.600,00 € geprüft 37 Gemeinde Liebenburg 14.10.2016 Energetische Sanierung sonstiger Infrastrukturinvestitionen 62.600,00 € 58.255,56 € angemeldet 38 Samtgemeinde Hollenstedt 14.10.2016 Energetische Sanierung sonstiger Infrastrukturinvestitionen 12.554,16 € 9.828,00 € geprüft 39 Stadt Hessisch Oldendorf 14.10.2016 Energetische Sanierung sonstiger Infrastrukturinvestitionen 27.766,96 € 12.938,01 € geprüft 40 Stadt Lingen (Ems) 14.10.2016 Energetische Sanierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur 52.218,51 € 45.400,00 € geprüft 41 Stadt Einbeck 14.10.2016 Energetische Sanierung sonstiger Infrastrukturinvestitionen 17.718,80 € 16.040,68 € geprüft 42 Stadt Damme 14.10.2016 Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur 0 € 54.930,22 € geprüft 43 Gemeinde Adendorf 14.10.2016 Energetische Sanierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur 0 € 2.800,00 € abgeschlossen 44 Stadt Northeim 14.10.2016 Energetische Sanierung sonstiger Infrastrukturinvestitionen 0 € 126.659,60 € geprüft 45 Gemeinde Südbrookmerland 14.10.2016 Energetische Sanierung sonstiger Infrastrukturinvestitionen 0 € 95.036,71 € geprüft Gesamt 10.680.891,24 € 5.506.421,58 € 2. Wie viele dieser Investitionsvorhaben mit welchem Investitionsvolumen haben vom Ministerium für Inneres und Sport den Status „geprüft“ erhalten? Von den 106 angemeldeten Investitionen sind 101 geprüft worden. Diese umfassen ein Investitionsvolumen von insgesamt 44 116 346,98 Euro. 3. In welcher Höhe sind bereits für wie viele niedersächsische Kommunen Finanzhilfen i. S. d. NKomInvFöG abgerufen worden? Für 43 niedersächsische Kommunen sind bisher 7 760 170,11 Euro für 65 Investitionsmaßnahmen ausgezahlt geworden. Siehe hierzu auch Tabelle 1 und Antwort zu Frage 1. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6838 9 4. Wie viele Investitionsvorhaben mit welchem Investitionsvolumen sind von den jeweiligen Kommunen bis zum Stichtag 15.09.2016 (falls Daten zum Stichtag 15.09.2016 nicht vorliegen alternativ zum Stichtag 30.06.2016) für Investitionsförderungsmaßnahmen für finanzschwache Kommunen in den anderen Bundesländern angemeldet worden (bitte einzeln nach Bundesländern aufführen)? Im Zuge einer kurzfristigen Länderabfrage sind folgende Informationen seitens der Länder an das MI übermittelt worden. Es ist an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass die Ausgestaltung der Verwaltungsverfahren in den Ländern höchst unterschiedlich ist. Während einige Länder ein Verfahren mit Antragsstichtagen, konkreten Projektmeldungen und Projektgenehmigungen im Vorfeld der Investitionen aufgrund von Förderrichtlinien etabliert haben, hat insbesondere Niedersachen durch das in den Vorbemerkungen kurz skizzierte Verfahren des nachträglichen Mittelabrufs einen anderen Weg gewählt. Die nachstehend aufbereiteten Zahlen der Länder sind somit nicht miteinander vergleichbar, bilden sie in der Regel nämlich lediglich den Planungsstand ab, der zum 30.06.2016 an das BMF gemeldet werden musste und den Ländern zu diesem Zeitpunkt bekannt war. Für die Mehrzahl der Länder, die eine weitest gehende Beplanung ihrer Mittel nachweisen, gilt überdies, dass konsequenter Weise auch noch kein allzu umfänglicher Mittelabruf erfolgen konnte. lfd. Nr. Land Stichtag Anzahl der Investitionsvorhaben Investitionsvolumen Bundesanteil Status 1 Baden- Württemberg 30.06.2016 1 224 406.191.033,62 € 171.286.747,18 € geprüft 2 Bayern 30.06.2016 693 397.515.087,00 € 289.240.000,00 € geprüft 3 Berlin 30.06.2016 54 93.684.088,00 € 84.315.679,20 € angemeldet 4 Brandenburg 30.06.2016 507 142.041.489,82 € 107.612.147,37 € angemeldet (ca. 50 geprüft ) 5 Bremen 30.06.2016 36 43.052.732,00 € 38.747.458,80 € angemeldet 6 Hamburg 30.06.2016 25 31.316.896,00 € 28.141.307,00 € angemeldet 7 Hessen 30.06.2016 202 70.647.978,86 € 59.027.954,10 € angemeldet /geprüft 8 Mecklenburg- Vorpommern 30.06.2016 24 81.896.226,00 € 73.706.603,00 € angemeldet /geprüft 9 Nordrhein- Westfalen 30.06.2016 851 466.294.777,41 € 387.069.596,55 € angemeldet /geprüft 10 Rheinland- Pfalz 30.06.2016 671 352.792.551,04 € 232.297.287,47 € angemeldet (48 geprüft) 11 Saarland 30.06.2016 320 133.679.451,00 € 120.311.107,00 € angemeldet /geprüft 12 Sachsen 30.06.2016 880 291.887.572,92 € 171.921.137,96 € angemeldet 13 Sachsen- Anhalt 14.10.2016 108 55.369.839,39 € k.A. angemeldet (20 geprüft) 14 Schleswig- Holstein 30.06.2016 26 10.427.605,49 € 7.975.833,64 € angemeldet 15 Thüringen 30.06.2016 493 72.825.776,87 € 52.276.868,36 € angemeldet 2.649.623.105,42 € 1.823.929.727,63 € 5. Wie viele dieser Investitionsvorhaben mit welchem Investitionsvolumen sind von den zuständigen Stellen bereits genehmigt bzw. bewilligt worden bzw. haben einen dem niedersächsischen Status „geprüft“ vergleichbaren Status (bitte einzeln nach Bundesländern aufführen)? Siehe Antwort zu Frage 4. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6838 10 6. Welche niedersächsische Kommune hat bis zum Stichtag 15.09.2016 wann welches Investitionsvorhaben mit welchem Investitionsvolumen und welcher Förderhöhe angemeldet , und welchen Status hat das jeweilige Vorhaben? Siehe Antwort zu Frage 1 sowie die zugehörigen Tabellen 1 und 2. (Ausgegeben am 04.11.2016) Drucksache 17/6838 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6629 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Niedersachsen - wie fließen die Mittel an die Kommunen in Niedersachsen ab? Anfrage des Abgeordneten Reinhold Hilbers (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport