Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/6844 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6605 - Wie bewertet die Landesregierung die Funde von Toxinen und anderen Schadstoffen auf der Aschedeponie Lüthorst? Anfrage der Abgeordneten Sabine Tippelt (SPD) an die Landesregierung, eingegangen am 30.09.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 06.10.2016 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz namens der Landesregierung vom 03.11.2016, gezeichnet Stefan Wenzel Vorbemerkung der Abgeordneten Die Aschedeponie zwischen Lüthorst und Wangelnstedt ist seit geraumer Zeit aufgrund ihrer Staubemissionen Gegenstand einer Bürgerinitiative (BI), die sich für eine unabhängige Untersuchung der Auswirkungen der Stäube auf die Gesundheit der Einwohnerinnen und Einwohner einsetzt. Zudem fordert die BI, die Deponie nicht auszubauen sowie den laufenden Betrieb so emissionsfrei bzw. schadstofffrei wie möglich zu gestalten. Im Täglichen Anzeiger Holzminden (TAH) vom 20. September 2016 war zu erfahren, dass die Grünen des Ortsverbandes Dassel bei der aufsichtführenden Behörde in Braunschweig Akteneinsicht bekommen haben. Dem Bericht nach gibt es laut Aussage der Grünen nach Sichtung der Akten Hinweise auf verschiedene Toxine, Furane und TetraCCD in der Altlast der bestehenden Deponie. Der aktuelle Stand aus Sicht der Anwohner und der BI ist, dass die Staubbelastungen trotz der Auflagen des Umweltministeriums nicht weniger geworden sind. Dies belegten über die letzten Wochen gesammelte Wischproben, welche der Staatsanwaltschaft zugeleitet werden. Mittlerweile liegt Strafanzeige wegen Körperverletzung von Bürgern aus Wangelnstedt gegen die Deponie vor. Der Betreiber emittiert, so zitiert die BI ihn selbst, jedes Jahr rund 20 t Feinstaub, davon 4 t lungengängig. Vorbemerkung der Landesregierung Die Vertreter des Ortsverbandes Dassel der Grünen haben im August und September 2016 im Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt (GAA) Braunschweig die Akten der Deponie Lüthorst eingesehen . Dabei haben sie sich im Wesentlichen die Dokumentation der Abfalleinlagerung seit 1989 angesehen . Im Rahmen der Abfallüberwachung werden die Rückstände aus Kraftwerken, in denen Abfälle mitverbrannt werden (im wesentlichen VW Kraftwerk Wolfsburg West), auf Dioxine und Furane analysiert. Bei diesen Untersuchungen der Kraftwerksabfälle wurden - wenn überhaupt - Toxizitätsäquivalente im einstelligen Nanogrammbereich festgestellt. Diese Werte liegen somit in einer Größenordnung wie sie vom Umweltbundesamt als Hintergrundbelastung, z. B. für Ackerund Grünlandböden, angegeben werden. Bei den in der Vorbemerkung genannten Staubmengen ist zu beachten, dass die Gesamtstaubmenge , die durch den Einbau (Fahrbewegungen und Verladetätigkeit) und durch Abwehungen entsteht , in einem späteren Gutachten auf 15,5 t/a korrigiert wurde. Diese Staubmenge verbleibt größtenteils im Nahbereich des Entstehungsortes. Staubimmissionen müssen in jedem Fall den Immissionsgrenzwert der TA Luft von 0,35 g/(m2d) unterschreiten. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6844 2 1. Ist die Darstellung von Schadstofffunden, wie im TAH vom 20. September 2016, so korrekt und vollständig dargelegt? Wie bewertet das Umweltministerium diese Funde? Die dem MU und dem GAA Braunschweig bekannten Messwerte zu Dioxinen und Furanen, die die Deponie Lüthorst und die auf dieser abgelagerten Abfälle betreffen (Untersuchung der angelieferten Kraftwerksrückstände und Messwerte von Proben, die als „Boden“ bezeichnet werden), entsprechen der Hintergrundbelastung, wie sie vom Umweltbundesamt, z. B. für Acker- und Grünlandböden , angegeben wird. Derartige Befunde, die der allgemeinen Hintergrundbelastung entsprechen , erfüllen nicht die Voraussetzungen, um als Schadstofffunde bezeichnet zu werden. Der Vollständigkeit halber ist festzustellen, dass die im einstelligen Nanogrammbereich liegenden Messwerte weit unterhalb der Maßnahmenwerte nach dem Bodenschutzrecht liegen. Diese Maßnahmenwerte betragen für Dioxine/Furane (PCDD/F) bei Kinderspielflächen 100 ng TEq/kg TM sowie für Wohngebiete und Park- und Freizeitanlagen 1.000 ng TEq/kg TM. 2. Warum führt das Gewerbeaufsichtsamt (GAA) keine unangemeldeten Überprüfungen in der Deponie durch? Je nach dem Ziel einer Überprüfung werden durch das GAA Braunschweig auch unangemeldete Überprüfungen durchgeführt. Auch die Deponie Lüthorst wurde in der Vergangenheit unangemeldet überprüft. 3. Wer überprüft die Umsetzung der Auflagen des Umweltministeriums und des GAA, und in welcher Form geschieht dies? Der Deponiebetrieb und die Einhaltung der Auflagen des Deponiebescheides werden vom GAA durch Inaugenscheinnahme vor Ort und die Prüfung von Dokumenten überwacht. Die Anforderungen , die das MU gegenüber dem GAA Braunschweig mit der Bitte um Umsetzung verfügt hat, werden auf der Grundlage eines freiwilligen Konzeptes der Deponiebetreiberin umgesetzt. Sofern festgestellt werden würde, dass Maßnahmen dem Anforderungskatalog nicht genügen, sind vom GAA ergänzende Anordnungen zu treffen. Im Falle einer Zulassung der Deponieerweiterung wird der Planfeststellungsbeschluss von vornherein Auflagen enthalten. (Ausgegeben am 10.11.2016) Drucksache 17/6844 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6605 Wie bewertet die Landesregierung die Funde von Toxinen und anderen Schadstoffen auf der Aschedeponie Lüthorst? Anfrage der Abgeordneten Sabine Tippelt (SPD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz