Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/6858 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6571 - Brände in Abfallanlagen: Wie können sie zum Schutz von Anwohnerinnen und Anwohner und Umwelt vermieden werden? Anfrage der Abgeordneten Meta Janssen-Kucz, Volker Bajus, Thomas Schremmer (GRÜNE) und Frank Henning (SPD) an die Landesregierung, eingegangen am 13.09.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 29.09.2016 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz namens der Landesregierung vom 01.11.2016, gezeichnet Stefan Wenzel Vorbemerkung der Abgeordneten Am Himmelfahrtwochenende brannte ein Abfalllager im Recyclingcenter der Stadt Osnabrück. Es wurde der längste Einsatz in der Geschichte der Osnabrücker Feuerwehr: Berufsfeuerwehr und freiwillige Feuerwehr waren sieben Tage im Einsatz. Ursache für den Brand war Selbstentzündung. Auch ein weiterer Brand wenige Tage vorher sei auf Selbstentzündung zurückzuführen, so ein Bericht der NOZ vom 16. Juni. Es kommt immer wieder zu Bränden in Abfallbehandlungsanlagen. Auch der Brand bei einer Recyclingfirma in Stuhr konnte im Mai 2015 erst nach mehreren Tagen unter Kontrolle gebracht werden . Im Januar 2016 brannte in derselben Anlage erneut ein Hackschnitzellager. Die Brände stellen aufgrund des Brandmaterials an die Einsatzkräfte besondere Herausforderungen . Betroffen sind insbesondere Anlagen, in denen auch Kunststoffe lagern, wie sie im Dualen System gesammelt werden. In anderen Bundesländern wurde als Ursache von Bränden in Abfallbehandlungsanlagen häufig eine Selbstentzündung der dort gelagerten Materialien festgestellt. Brennen Kunststoffe und andere Abfälle, werden mit den Rauchemissionen gefährliche Luftschadstoffe wie Dioxine, Furane und polyzyklische Kohlenwasserstoffe freigesetzt, die Gefahren für die Anwohnerinnen und Anwohner darstellen können. 1. Welche Emissionen gehen von Bränden in solchen Anlagen aus? Bei Bränden in Abfallbehandlungsanlagen werden in der Regel Kohlenstoffdioxid, Kohlenstoffmonoxid , Stickoxide und Schwefeloxide freigesetzt. Darüber hinaus kann eine Vielzahl von Schadstoffen in Abhängigkeit von der konkreten Zusammensetzung der gelagerten Abfälle, die bei derartigen Bränden oxidiert werden, entstehen. Die Feuerwehr analysiert keinen Brandrauch, sondern führt nur bei Bedarf Schadstoffmessungen durch, um weitere Gefahrenabwehrmaßnahmen planen zu können (z. B. Rundfunkdurchsagen, Evakuierung). Dabei wird nur auf die im Brandrauch üblicherweise zu erwartenden Schadstoffe abgestellt . In besonderen Fällen werden die Messungen gegebenenfalls unter Hinzuziehung anderer Institutionen auf weitere Schadstoffe ausgedehnt. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6858 2 2. Welche Gesundheitsrisiken entstehen dabei für Anlieger? Bei gesundheitlichen Risiken für die Nachbarschaft dominieren diejenigen, die von der direkten inhalativen Exposition gegenüber den Brandgasen ausgehen können. Darüber hinaus sind im konkreten Einzelfall weitere Möglichkeiten der Exposition in Betracht zu ziehen, z. B. in Zusammenhang mit Kontaminationen von Böden, Nutzpflanzen oder Oberflächengewässern als Folge des Brandes. Die Zusammensetzung der Brandgase kann in Abhängigkeit von der konkreten Zusammensetzung der gelagerten Abfälle, der jeweiligen Verbrennungstemperatur, dem zeitlichen Brandund Temperaturverlauf sowie der Sauerstoffzufuhr stark variieren. Neben den typischen Verbrennungsprodukten wie Kohlenstoffmonoxid (CO), Kohlenstoffdioxid (CO2), Cyanwasserstoff (HCN), Chlorwasserstoff (HCl), Bromwasserstoff (HBr), Stickoxiden (NOX), Schwefeldioxiden (SO2 und SO3), Ammoniak (NH3), Acrolein (Prop-2-enal) und Wasser (H2O) können auch die Produkte einer unvollständigen Verbrennung wie z. B. aromatische Kohlenwasserstoffe (Benzol, Xylole, Ethylbenzol , Toluol, Styrol, Alkylbenzole, Alkenylbenzole, Alkinylbenzole), aliphatische Kohlenwasserstoffe, alicyclische Kohlenwasserstoffe, Carbonylverbindungen, Phenole und stickstoffhaltige Verbindungen freigesetzt werden. Bei Bränden von Abfällen, in denen halogenierte Chemikalien (insbesondere Chlor- und Bromverbindungen) enthalten sind, können halogenierte Dibenzodioxine und halogenierte Dibenzofurane sowie polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) gebildet werden. Akute toxische Wirkungen treten vor allem bei den klassischen anorganischen Brandgasen (CO, CO2, HCN, HCl, HBr, NOX, SO2/SO3, NH3) sowie bei Acrolein auf. Für Kohlenmonoxid und Kohlendioxid sind akute Effekte auf das Atemzentrum, den Stoffwechsel sowie das Herz-/Kreislauf- und Zentralnervensystem bekannt. Bei den anderen Substanzen dominieren Reiz- und Ätzwirkungen auf Augen und Atemwege, weniger auf die Haut. Bei entsprechend hohen Luftkonzentrationen besteht auch die Gefahr einer schweren Lungenschädigung. Stoffe, die bei pyrolytischen Prozessen, Verschwelungen und bei der Verbrennung gebildet werden, wie die aromatischen/aliphatischen Kohlenwasserstoffe, die alicyclischen Kohlenwasserstoffe, Carbonylverbindungen, Phenole und stickstoffhaltige Verbindungen, können bei entsprechend hoher Luftbelastung ebenfalls akute Wirkungen zeigen. Im Regelfall sind die Konzentrationen der zuletzt genannten Substanzen in der Atemluft unterhalb der Schwelle ihrer akuten Toxizität. Bei lang andauernder Exposition sind für diese ebenfalls chronische Wirkungen bekannt. Einige der genannten Einzelsubstanzen sind als krebserzeugend für den Menschen eingestuft, z. B. das Benzol. Für einige Stoffe sind auch erbgutverändernde und reproduktionstoxische Eigenschaften bekannt. Halogenierte Dibenzodioxine und halogenierte Dibenzofurane haben zum Teil ein sehr hohes (akut)toxisches Wirkpotenzial. Von den insgesamt 210 chlorierten Dibenzo-p-dioxin- und Dibenzofuran-Kongeneren (PCDD/PCDF) werden nur 17 in 2,3,7,8-Position chlorierten Kongenere als toxikologisch relevant angesehen. Als spezifisch (vor allem für PCDD-Exposition) gilt nur die Chlorakne, eine Erkrankung der Haut. Die Hautmanifestationen werden meist von einem schweren allgemeinen Krankheitsgefühl begleitet (Kopfschmerz , Übelkeit, Schwäche, Müdigkeit, Schlafstörungen, Reizbarkeit, Leistungsabfall, Potenzstörung u. a.). Für eine vertiefte, weitergehende Betrachtung möglicher gesundheitlicher Effekte aus Emissionen von Bränden in Abfallanlagen müssen also die Identität der Stoffe und ihre Konzentrationen im relevanten Umweltmedium (Außenluft, Boden, Wasser) bekannt sein. Inwieweit gesundheitliche Risiken für die Nachbarschaft existieren, ist daher stets im konkreten Einzelfall zu ermitteln und zu bewerten . 3. Welche Angaben kann die Landesregierung darüber machen, wie viele Brände es in den vergangenen zehn Jahren in niedersächsischen Abfallbehandlungsanlagen bzw. Mülldeponien gab (es wird je Brandereignis um Angabe des Ortes, der Zeit, Art der Anlage , der Firma und der Schadenshöhe gebeten)? Brandereignisse in Abfallentsorgungsanlagen werden in der jährlich von den Gemeinden zu erstellenden Feuerwehrstatistik nicht gesondert ausgewiesen. Vollständige Daten über die Brände in niedersächsischen Abfallbehandlungsanlagen bezogen auf die vergangenen zehn Jahre liegen der Landesregierung nicht vor und konnten in dem für die Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeitraum nicht recherchiert werden. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6858 3 Das MU hat jedoch im Jahr 2013 bei den Staatlichen Gewerbeaufsichtsämtern (GAÄ) Daten zu allen Brandereignissen in niedersächsischen Abfallentsorgungsanlagen für den Zeitraum der Jahre 2010 bis Mitte 2013 abgefragt. Die Brandereignisse und die dazu vorliegenden Daten sind in der dieser Antwort beigefügten Tabelle zusammengestellt. Für diesen Zeitraum waren dem MU insgesamt 63 Brandereignisse unter Beifügung von erläuternden Angaben mitgeteilt worden (siehe Anlage). Diese vergleichsweise hohe Zahl umfasst auch Ereignisse, bei denen Entstehungsbrände frühzeitig durch den Betreiber erfolgreich bekämpft wurden und keine umfangreichen Schäden oder Belästigungen im Umfeld eingetreten sind. Zur jeweiligen Schadenhöhe sind keine Daten abgefragt worden, diese liegen den GAÄ im Regelfall nicht vor. 4. Welche Ursachen wurden für die jeweiligen Brände ermittelt? Die häufigste angegebene Brandursache war eine festgestellte oder vermutete Selbstentzündung der Abfälle (18 Fälle), wobei auch weitere gemeldete Fälle nach Art und Umstand des Brandfalls vermutlich in diese Ursachsenkategorie fallen dürften (z. B. bei Brandorten in Müllbunkern, Lagerhallen ohne erkennbare sonstige Zündquelle). Dabei ist unter Selbstentzündung im Abfallbereich vielfach nicht die spontane Selbstentzündung zu verstehen, sondern die Tatsache, dass bei längeren Lagerzeiten z. B. von heizwertreichen Siedlungsabfallfraktionen die Brandneigung zunimmt (insbesondere durch die häufig dokumentierte sukzessive Selbsterwärmung infolge von Zersetzungsprozessen) und dann eine kleine Zündquelle ausreicht, um einen Brand auszulösen (z. B. Funkenflug an der Sortiermaschine). Derartige Brandverläufe können auch dann auftreten, wenn nicht für das gesamte Abfallhaufwerk lange Lagerzeiten vorausgegangen sind, sondern Teilmengen (z. B. in Müllbunkern von Entsorgungsanlagen ) weniger häufig von einem Umschlag erfasst werden. Weiterhin wurde bei einigen Bränden berichtet, dass bereits Containerladungen mit schwelendem Inhalt angeliefert wurden. Bei den im Umgang mit Metallen aufgetretenen Bränden werden z. B. Restöle, Restkraftstoffe oder explodierte Sprühdosen als Brandauslöser genannt. Aus anderen Zusammenhängen ist bekannt - z. B. von früheren Deponiebränden auf Abschnitten, auf denen früher die Schredderleichtfraktion aus der Verwertung von Altkraftfahrzeugen ablagert wurde - dass auch Metallstäube wegen ihrer hohen chemischen Reaktionsfähigkeit zum Entzündungsrisiko beitragen können. Darüber hinaus wurden als auslösende Momente Funkenflug (z. B. bei Arbeiten) und Überhitzung von Aggregaten genannt (z. B. nach deren Blockieren, insgesamt fünf Fälle). In einem Fall lag eine Brandstiftung vor. 5. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über mangelnden Brandschutz bei den betroffenen Anlagen vor? Wie wurde hier Abhilfe geschaffen, bzw. wie wurden diese Mängel beseitigt oder Verstöße gegen den Brandschutz geahndet? Zu Mängeln in einzelnen Anlagen liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Für die Beantwortung sind nachgeordnete Behörden zuständig. Innerhalb des für die Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeitraumes war eine Abfrage nicht möglich; die Beteiligung könnte nachgeholt werden. 2013 wurden unter Beteiligung der GAÄ die Brandereignisse zwischen 2010 und 2013 analysiert (Liste der Brandereignisse siehe Anlage zu Frage 3). Als Ergebnis wurde 2014 per Erlass der Rahmen der seit 2008 praktizierten Zusammenarbeit zwischen Brandschutzbehörden und Zulassungsbehörden weiter konkretisiert. Mit Erlass vom 01.08.2016 wurde die Thematik abermals aufgenommen , um die lösungsorientierte behördenübergreifende Zusammenarbeit weiter zu optimieren . Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6858 4 6. Welche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung wurden bei den Bränden getroffen? Bei jedem Einsatz der Feuerwehr wird im Rahmen der Lageerkundung und -beurteilung eine Entscheidung getroffen, ob eine erhöhte Gefährdung für die Bevölkerung besteht und besondere Schutzmaßnahmen ergriffen werden müssen. Die Maßnahmen an sich richten sich dabei jedes Mal nach den konkreten einsatzspezifischen und örtlichen Verhältnissen, sodass hier keine generalisierte Aussage für Abfallbehandlungsanlagen oder Abfalldeponien getroffen werden kann. 7. Verfügen die örtlichen Feuerwehren über geeignete Ausstattung, um Schadstofffreisetzungen zu messen? Die Gemeinden sind verpflichtet, ihre Feuerwehren den örtlichen Verhältnissen entsprechend auszustatten , sodass Messgeräte für Schadstoffmessungen in den Landkreisen vorhanden sind und den Einsatzstellen zugeführt werden können, wenn im Einsatzfall Schadstoffmessungen erforderlich werden (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 Niedersächsisches Brandschutzgesetz - NBrandSchG). 8. Wie ist der Brandschutz in diesen Anlagen geregelt? Die Genehmigung der Errichtung und des Betriebes von Abfallentsorgungsanlagen erfolgt durch das zuständige Staatliche Gewerbeaufsichtsamt (GAA), wenn es sich um eine genehmigungsbedürftige Anlage im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) handelt, andernfalls durch die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde. Die kommunalen Brandschutzprüfer/Berufsfeuerwehren sind zu beteiligen, wenn besondere Brandschutzkonzepte oder andere fachliche Beurteilungen erforderlich sind. Unabhängig davon, ob die Baugenehmigung in die immissionsschutzrechtliche Zulassung aufgenommen wird oder ob eine eigenständige Baugenehmigung ausgesprochen wird, gelten die Vorschriften des baulichen Brandschutzes. Nach dem Bauordnungsrecht gilt für Abfallbehandlungsanlagen wie auch für andere bauliche Anlagen zunächst § 14 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO). Danach müssen bauliche Anlagen so errichtet, geändert und instand gehalten werden und so angeordnet, beschaffen und für ihre Benutzung geeignet sein, dass der Entstehung eines Brandes sowie der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind. Konkretes regeln insbesondere auf der Grundlage der NBauO erlassene Verordnungen wie die Allgemeine Durchführungsverordnung zur Niedersächsischen Bauordnung (DVO-NBauO). Da Abfallbehandlungsanlagen im Allgemeinen Sonderbauten im Sinne des § 2 Abs. 5 der NBauO sind, können an diese nach § 51 NBauO im Einzelfall über die ansonsten bestehenden allgemeinen Anforderungen hinaus besondere Anforderungen u. a. hinsichtlich des Brandschutzes gestellt werden , um die bauordnungsrechtlichen Schutzziele zu erfüllen. Welche besonderen Brandschutzanforderungen (z. B. Vorhandensein einer Brandmeldeanlage oder einer Feuerlöschanlage) bauordnungsrechtlich zu stellen sind, entscheidet die zuständige Behörde jeweils nach den Umständen des Einzelfalles. Darüber hinaus sind Technische Baubestimmungen nach § 83 NBauO bekannt gemacht worden, die auch auf bestimmte Abfallbehandlungsanlagen anzuwenden sind: Die Richtlinie über den Brandschutz bei der Lagerung von sekundären Rohstoffen aus Kunststoff (Kunststofflager-Richtlinie - KLR, Nds. MBl. 1998, S. 431) enthält abgestufte Anforderungen an die Größe der Flächen von Brand- und Lagerabschnitten, die Lagerguthöhe sowie die Begrenzung der Brand- und Lagerabschnitte durch Wände oder Freiflächen bei der Lagerung von sekundären Rohstoffen aus Kunststoff. Die Richtlinie zur Bemessung von Löschwasser-Rückhalteanlagen beim Lagern wassergefährdender Stoffe (Löschwasser-Rückhalte-Richtlinie - LöRüRL, Nds. MBl. 1993, S. 441) regelt die Bemessung von Löschwasser-Rückhalteanlagen beim Lagern wassergefährdender Stoffe. Der betriebliche Brandschutz ist Angelegenheit des Betreibers. Den Gemeinden obliegen der abwehrende Brandschutz für die in deren Gebiet befindlichen Abfallentsorgungsanlagen. Zur Erfül- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6858 5 lung dieser Aufgaben haben sie eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen (§ 2 Abs. 1 NBrandSchG). 9. Wie oft werden die Anlagen kontrolliert und von wem? Abfallentsorgungsanlagen werden als genehmigungsbedürftige Anlagen oder nicht genehmigungsbedürftige Anlagen im Sinne des BImSchG von den GAÄ überwacht. Die Überwachungszuständigkeit der GAÄ umfasst dabei über den Immissionsschutz hinaus u. a. den Arbeitsschutz, die abfallrechtlichen Belange und die Anforderungen an die Lagerung wassergefährdender Stoffe, aber nicht die Belange des NBrandSchG. Die Häufigkeit der Regelüberwachung ist in der Dienstanweisung für die GAÄ in Niedersachsen geregelt. Abfallentsorgungsbetriebe sind mindestens einmal in vier Jahren aufzusuchen. Für Anlagen, die der EU-Industrieemissionsrichtlinie unterliegen, die Betriebsbereiche nach der Störfall-Verordnung umfassen oder die als Anlage mit der Kennzeichnung „G“ im Anhang 1 der 4. Bundes-Immissionsschutzverordnung einem förmlichen Genehmigungsverfahren unterliegen, sind engere Besichtigungsfrequenzen vorgegeben. Unabhängig von der Regelüberwachung können anlassbezogene Überwachungen erforderlich werden. Der Brandschutzprüfer des Landkreises wird gemäß Erlasslage zu den Terminen der GAÄ eingeladen bzw. über deren Ergebnisse informiert, um die ihm obliegenden Belange überprüfen zu können (Gemeinsame Runderlasse des MU und MI vom 25.03.2008, 06.10.2014 und 01.08.2016). Der Brandschutzprüfer führt seine Begehungen auf der Grundlage des § 27 NBrandSchG durch. Nach § 27 Abs. 1 Satz 1 NBrandSchG ist eine bauliche Anlage oder eine Anlage nach § 3 Abs. 5 BImSchG, von der eine erhöhte Brandgefahr ausgeht oder im Fall eines Brandes, einer Explosion oder eines anderen Schadensereignisses eine besondere Umweltgefährdung oder eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit einer größeren Anzahl von Menschen oder für erhebliche Sachwerte ausgehen würde, in regelmäßigen Zeitabständen auf ihre Brandsicherheit zu prüfen (Brandverhütungsschau ). Die Kommune prüft im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung, in welchen Anlagen Brandverhütungsschauen durchzuführen sind. Sie legt ebenfalls im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung fest, in welchen regelmäßigen Zeitabständen die der Brandverhütungsschau unterliegenden Anlagen zu prüfen sind. Nach dem Bauordnungsrecht obliegt es gemäß § 58 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 NBauO den unteren Bauaufsichtsbehörden, soweit erforderlich, darüber zu wachen und darauf hinzuwirken, dass u. a. bauliche Anlagen und Grundstücke dem öffentlichen Baurecht entsprechen. Aus dieser allgemeinen Überwachungsaufgabe folgt keine behördliche Verpflichtung zu einer systematischen lückenlosen Überwachung, sondern zunächst nur die Aufgabe, die Überwachungsgegenstände daraufhin zu beobachten, ob sich baurechtwidrige Zustände entwickeln. § 78 NBauO dagegen ermächtigt die unteren Bauaufsichtsbehörden dazu, zur Erfüllung der bauordnungsrechtlichen Schutzziele regelmäßige Überprüfungen baulicher Anlagen oder von Teilen baulicher Anlagen, wie z. B. sicherheitstechnische Anlagen, durch die Bauaufsichtsbehörde selbst oder durch Sachkundige oder Sachverständige vorzuschreiben. Entsprechende Anordnungen erfolgen jeweils in Abhängigkeit von den Umständen des Einzelfalles. 10. Bei wie vielen Abfallbehandlungsanlagen bzw. Mülldeponien wurden im Rahmen der Überwachung in den vergangenen fünf Jahren Verstöße gegen bestehende Brandschutzvorschriften unabhängig von Brandereignissen festgestellt? Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Die Frage kann nur von nachgeordneten Behörden beantwortet werden. Innerhalb des für die Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeitraumes war eine Abfrage nicht möglich. Die Beteiligung der nachgeordneten Behörden könnte nachgeholt werden. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6858 6 11. Welche Maßnahmen sind geeignet, Selbstentzündungen zu verhindern? Bei Langzeitlagern für heizwertreiche Abfälle hatte es in den Jahren 2006 bis 2008 eine Häufung oft großer Brandereignisse gegeben. Nach Umsetzung einer von der Zentralen Unterstützungsstelle Abfall, Gentechnik und Gerätesicherheit beim GAA Hildesheim (ZUS AGG) in Abstimmung mit dem zuständigen Brandschutzreferat des MI erarbeiteten Handreichung (AbfallwirtschaftsFakten 13.1 „Brandschutz in Abfallzwischenlagern“) und eines Erlasses des MU vom 21.07.2006, Az.: 36-62800/5/2, sind in diesem Bereich keine Brände mehr vorgekommen. Der Erlass gibt vor, dass die Langzeitlagerung von heizwertreichen Abfällen nur in folienumwickelten Ballen erfolgen darf, damit ein Zutritt von Wasser und Sauerstoff stark reduziert und eine biologische Selbsterhitzung weitgehend unterdrückt wird. Eine Übertragung auf die aktuell betroffenen Kurzzeitlager und Behandlungsanlagen ist aus betrieblichen Gründen nicht möglich, sodass anderweitige Maßnahmen geprüft werden müssen. Soweit geringe Lagerungszeiten betrieblich nicht möglich sind, kann ein regelmäßiges Umsetzen der Abfälle auf dem Gelände der Abfallentsorgungsanlage Selbsterhitzungsprozessen entgegenwirken . Die Begrenzung der Einlagerungsmenge in Länge und Höhe pro Brandabschnitt reduziert nicht nur die jeweilige Brandlast, sondern trägt auch zur Verringerung des Risikos der Selbstentzündung bei, weil sich große Haufwerke bei Umsetzungsprozessen wegen der spezifisch geringeren Haufwerksoberfläche stärker erwärmen. Die Gewerbeaufsichtsverwaltung hat in einem Fall für ein selbsterhitzungsgefährdetes illegales Abfalllager mit einem Temperaturmonitoring über Messlanzen grundsätzlich gute Erfahrungen gemacht . In der Fachliteratur werden die Vor- und Nachteile anderer technischer Vorkehrungen (z. B. Wärmebildkameras ) dargestellt. 12. Welche weiteren Möglichkeiten sieht die Landesregierung, um den Brandschutz und die Überwachung zu verbessern? Diese Frage wird gemeinsam mit der Frage 13 beantwortet. 13. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung darüber hinaus, um die Anzahl der Brände und die Brandanfälligkeit der Anlagen zu verringern? Das MS wird prüfen, ob der Geltungsbereich der Kunststofflager-Richtlinie dahin gehend präzisiert oder klargestellt werden muss, dass auch die kurzfristige Lagerung von dieser Richtlinie erfasst wird. Da es sich bei der Richtlinie um die Umsetzung einer Musterregelung der Bauministerkonferenz (BMK) handelt, werden die Ergebnisse von hierzu erforderlichen Beratungen der entsprechenden Gremien der BMK zu berücksichtigen sein. 14. Wer zahlt die Kosten der Feuerwehreinsätze? Der Einsatz der Feuerwehr bei Bränden erfolgt unentgeltlich (§ 29 Abs. 1 NBrandSchG). Die Kosten fallen beim Träger der Feuerwehr (Gemeinde) an. Die Kommunen können jedoch gegenüber Verursacherinnen und Verursachern bei Vorliegen einer Gefährdungshaftung den Ersatz von Aufwendungen geltend machen. 15. Wer haftet bei Schäden außerhalb des Betriebsgeländes? Wer für einen Schaden einzustehen hat, ist auf der Basis der Umstände des Einzelfalls und der Voraussetzungen der einschlägigen rechtlichen Haftungsgrundlagen zu bewerten. Grundsätzlich haftet für einen Schaden derjenige, der durch sein Verhalten adäquat kausal, zurechenbar, rechtswidrig und schuldhaft das Rechtsgut eines anderen verletzt hat. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6858 7 In den Fällen, in denen infolge eines Brandes innerhalb einer Abfallbehandlungsanlage oder eines Abfalllagers außerhalb des Betriebsgeländes ein Schaden entstanden ist, kommt zudem eine verschuldensunabhängige Haftung des Inhabers der Anlage gemäß § 1 des Umwelthaftungsgesetzes (UmweltHG) in Betracht, sofern die Anlage ihrer Art nach einem der im Katalog des Anhangs 1 des UmweltHG genannten Anlagentypen unterfällt. (Ausgegeben am 08.11.2016) Anlage Brandereignisse in Betrieben der Abfallwirtschaft, die der abfallrechtlichen Überwachung gemäß § 4 ZustVO-Abfall durch die Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter (GAÄ) unterliegen, zwischen den Jahren 2010 und Mitte 2013 Lfd. Nr. Betrieb / Stadt Datum des Brandes Abfallart, die gebrannt hat Abfallkategorie Brandursache / Bemerkungen 1 Innova Recycling GmbH / Goslar 16.08.11 Zirkonium-Späne spezielle Abfallarten Durch Funkenflug verursachte Entzündung von ca. 300 kg Zirkonium-Spänen. / Zügige Löschung durch Einsatz von betriebseigenem Sonderlöschmittel. 2 Exner Trenntechnik GmbH / Langelsheim 10.03.2012 Rückstände (Papier und Kunststoff) aus der trockenmechanischen Aufbereitung von metallhaltigen Verbundmaterialien Schrott / heizwertreiche Abfälle Selbstentzündung 3 Elektrorecycling GmbH / Goslar 11./12.07.2013 Fraktionen aus der Zerlegung von Elektroaltgeräten (Tonerkartuschen, Stecker, Netzteile, Akkus etc.) Schrott (hier: Elektronikschrott ) keine Angabe 4 Struck Recycling / Hambühren 13.04.2012 Restkarossen mit Kunststoffanteilen Schrott (hier: Altfahrzeuge) Brandursache ungeklärt / Polizei und Feuerwehr hielten Ermittlung der Ursache nicht für erforderlich. 5 Struck Recycling / Hambühren 31.05.2012 Schreddermaterial Schrott Schreddermaterial wurde zum Abtransport durch einen Bagger verladen. Beim Beladen der LKW-Mulde entzündete sich die Ladung, wahrscheinlich durch explodierte Sprühdosen. 6 Jacobs Garten- und Landschaftsbau GmbH / Bremervörde 03.07.2010 Sperrmüll heizwertreiche Abfälle Brand im Eingangslager der Sperrmüllaufbereitungsanlage , ca. 150 t 7 Jacobs Garten- und Landschaftsbau GmbH / Bremervörde 24.01.2011 Sortierreste heizwertreiche Abfälle Brand in der Gewerbeabfallsortieranlage bzw. im Lager für Sortierreste, ca. 100 t 8 Nehlsen / Breinermoor 12.03.2013 Reste von Kunststoffabfällen in einer nicht mehr in Betrieb befindlichen Abfallsortieranlage heizwertreiche Abfälle Bei Abbauarbeiten entstanden (Brenn- oder Trennschleifarbeiten ?) 9 DA Schiffsverwertung / Papenburg 07.09.2012 Schrott (Altbinnenschiff zum Abwracken ) Schrott Entzündung von Bilgeöl bei Brennarbeiten 10 Emsschrott / Meppen 30.08.2012 Schrott (Schreddervormaterial, trockengelegte Autowracks) Schrott (hier: Altfahrzeuge) Entzündung von Restmengen Kraftstoff in Autowracks bei Umschlagarbeiten 11 Abeln & Sohn / Aschendorf 13.12.2011 Baustellenmischabfälle heizwertreiche Abfälle unbekannt Lfd. Nr. Betrieb / Stadt Datum des Brandes Abfallart, die gebrannt hat Abfallkategorie Brandursache / Bemerkungen 12 B-Plast 2000 / Aurich 12.06.2011 geschredderte Kunststoffabfälle Kunststoffabfälle Selbstentzündung 13 MBA Südniedersachsen 30.11.2010 Hausmüll oder hausmüllähnliche Gewerbeabfälle heizwertreiche Abfälle Schwelbrand in der Verladehalle vermutlich durch Fehlwürfe von Carbid im Abfall 14 MBA Südniedersachsen 28.04.2011 Hausmüll oder hausmüllähnliche Gewerbeabfälle heizwertreiche Abfälle Schwelbrand in der Aufbereitung vermutlich durch Fehlwürfe von Carbid im Abfall 15 GP Günter Papenburg AG / Hannover 03.05.2010 Schlacke (unbehandelt) der MVA Hannover MVA-Asche Schwelbrand nach Selbstentzündung 16 Noris Entsorgung GmbH / Hannover 27.05.2010 Zerkleinerungstrommel (EBS) heizwertreiche Abfälle keine Angabe 17 E.ON Energy from Waste Hannover GmbH / Hannover 11.08.2010 Abfall im Bunker heizwertreiche Abfälle Brand bereits im Anlieferfahrzeug, erst nach dem Entladen festgestellt 18 Abfallwirtschafts- Gesellschaft mbH (AWG) / Bassum 17.11.2010 EBS heizwertreiche Abfälle Selbstentzündung im Zwischenlager, Schwelbrand 19 Glasrecycling Leeseringen GmbH & Co. KG / Estorf 20.01.2011 Filter der Trocknungsanlage kein Abfall betroffen Funkenflug / Abfall ist nicht in Brand geraten 20 aha Abfallbehandlungszentrum / Hannover 21.04.2011 Sperr- und Gewerbeabfälle heizwertreiche Abfälle Selbstentzündung 21 aha Abfallbehandlungszentrum / Hannover 20.05.2011 ausströmende Gase im Ofen innerhalb einer Absaugkabine (im Labor Gefahrstofflager) kein Abfall betroffen Selbstentzündung bzw. Temperatur im Ofen 22 REMONDIS GmbH & Co. KG Region Nord / Hannover 06.11.2011 gemischter Gewerbeabfall in Halle heizwertreiche Abfälle Selbstentzündung / erheblicher Sachschaden 23 Noris Entsorgung GmbH / Hannover 05.12.2011 Papier, Zerkleinerungs- Aggregat heizwertreiche Abfälle (hier: Papier) Durch Reibung wegen Papierstau um Welle. 24 AbfallWirtschafts- Gesellschaft (AWG) / Bassum 10.01.2012 Hausabfall in Anlieferhalle heizwertreiche Abfälle Selbstentzündung, Schwelbrand 25 AbfallWirtschafts- Gesellschaft (AWG) / Bassum 25.01.2012 Hausabfall in Anlieferhalle heizwertreiche Abfälle Selbstentzündung, Schwelbrand 26 Noris Entsorgung GmbH / Hannover 30.03.2012 Radlader kein Abfall betroffen Überhitzung des Radladers 27 Hennies Rohstoffe GmbH / Hannover 24.08.2012 Schreddervormaterial Schrott Selbstentzündung 28 Raiffeisen Agil Leese / Leese 27.12.2012 Altholz heizwertreiche Abfälle (hier: Altholz) Selbstentzündung, Schwelbrand Lfd. Nr. Betrieb / Stadt Datum des Brandes Abfallart, die gebrannt hat Abfallkategorie Brandursache / Bemerkungen 29 Noris Entsorgung GmbH / Hannover 11.01.2013 Anlieferbunker EBS heizwertreiche Abfälle Ausgelöst durch bei Anlieferung von schwelendem Material . 30 Tönsmeier Entsorgung Niedersachsen GmbH & Co. KG / Hannover 04.05.2013 gemischter Gewerbeabfall in Halle heizwertreiche Abfälle Selbstentzündung / kein Sachschaden 31 Noris Entsorgung GmbH / Hannover 05.05.2013 EBS-Material heizwertreiche Abfälle Kabelbrand 32 REMONDIS Industrie Service GmbH & Co. KG / Uetze 24.05.2013 fester Abfall während der Konditionierung spezielle Abfallarten Ursache noch nicht bekannt / kleine Flamme, kaum Rauchentwicklung, vor Eintreffen der Feuerwehr gelöscht 33 BAWN Entsorgungszentrum / Nienburg 07.06.2013 gemischter Gewerbeabfall unter Schleppdachhalle heizwertreiche Abfälle Selbstentzündung / erheblicher Schaden 34 REMONDIS Industrie Service GmbH & Co. KG / Uetze 15.06.2013 Kunststoffabfälle mit Organik im Absetzcontainer heizwertreiche Abfälle Selbstentzündung 35 AbfallWirtschafts- Gesellschaft (AWG) / Bassum 08.07.2013 Hausabfall im Container heizwertreiche Abfälle Entzündung Presscontainer bei Anlieferung 36 Ekural GmbH / Hildesheim (Hinweis: Kunststoffrecyclinganlage ) 20.05.2013 Inputmaterial zur Herstellung von Kunststoffgranulat aus Polyamid 6 und Polyamid 6.6 heizwertreiche Abfälle (hier: Kunststoffe) Brandursache ist nicht eindeutig. Inputmaterial sind saubere, hochwertige Produktionsreste mit einem hohen positiven Marktwert. Insofern handelt es sich nicht um einen typischen Betrieb der Abfallwirtschaft. 37 Interseroh / Bückeburg (Hinweis: Altholzaufbereitung für die thermische Verwertung) 25.02.2011 Holzhackschnitzel heizwertreiche Abfälle (hier: Altholz) Brandstiftung in Lagerhalle 3 (Lagerung von Holzhackschnitzeln ). - Interseroh /Bückeburg (Hinweis: Altholzaufbereitung für die thermische Verwertung) 21.01.2011 Biomasse kein Brandereignis Feuerwehreinsatz aufgrund eines Täuschungsalarms. Aus einem Biomasse-Haufwerk stieg Wasserdampf auf, der fälschlicherweise als Brand gedeutet wurde. 38 Zajons / Melbeck 2010/2011 EBS heizwertreiche Abfälle mit großer Wahrscheinlichkeit Selbstentzündung 39 Zajons / Melbeck 2010/2011 EBS heizwertreiche Abfälle mit großer Wahrscheinlichkeit Selbstentzündung 40 Zajons / Melbeck 2010/2011 EBS heizwertreiche Abfälle mit großer Wahrscheinlichkeit Selbstentzündung 41 Zajons / Melbeck 2012 EBS heizwertreiche Abfälle mit großer Wahrscheinlichkeit Selbstentzündung / EBS- Lagerhalle nahezu komplett zerstört 42 Wiechern / Stelle (Hinweis: Schrottverwertung ) Zeitraum 2010- 2013 Dämmmaterial Schrott Durch Funkenflug beim Trennschneiden kommt es zu einer Entzündung von Dämmmaterial, das in einer Wand eines Kühlaufliegers eingebaut war. Lfd. Nr. Betrieb / Stadt Datum des Brandes Abfallart, die gebrannt hat Abfallkategorie Brandursache / Bemerkungen 43 Veolia / Uelzen (Hinweis:Umschlaganlage) 03.08.2013 Anlieferungsmaterial heizwertreiche Abfälle Vermutlich Selbstentzündung / In der Umschlaghalle kommt es auf dem Gelände der Zentraldeponie Borg zu einem Brand im Anlieferungsbereich, der entgegen der Genehmigung am Wochenende nicht geleert war. 44 ERSA Fahrzeugrecycling / Hatten 08.03.2010 Altfahrzeuge Schrott (hier: Altfahrzeuge) Brand von Altfahrzeugen aus der Abwrackprämie auf einer illegal genutzten externen Abstellfläche in der Stadt Oldenburg am Alten Postweg. 45 NIBA / Saterland 05.06.2011 Gewerbeabfall und Altholz heizwertreiche Abfälle Brände in einer Lagerhalle und auf dem Betriebsgelände mit Zerstörung der Halle. 46 Ostendorf /Lastrup 25.07.2012 Gewerbeabfall heizwertreiche Abfälle Vermutlich Selbstentzündung / geringer Schaden, da der brennende Abfall mit einem Radlader aus der überdachten Halle ins Freie gezogen werden konnte und es sich nur um eine geringe Menge gehandelt hat. 47 Dollegoor GmbH /Laar (Hinweis: Anlage zur Aufbereitung und Lagerung von HMV- Aschen) 14.02.2012 HMV-Aschen MVA-Asche Schwelbrand in der HMV-Aschenhalde 48 EVI Abfallverwertung B.V. & Co. KG / Laar (Hinweis: Abfallverbrennungsanlage ) 15.03.2010 Müll heizwertreiche Abfälle Brand im Müllbunker 49 Helector Recyclingcenter Osnabrück GmbH / Osnabrück (Hinweis: Trockenstabilatanlage ) 04.06.2010 kein Abfall betroffen kein Abfall betroffen Brand in der Maschinenhalle an der Scheibensiebanlage 50 Helector Recyclingcenter Osnabrück GmbH / Osnabrück (Hinweis: Trockenstabilatanlage ) 09.11.2010 Restmüll heizwertreiche Abfälle Brand im Puffer-Bunker der mechanischen Aufbereitung 51 Helector Recyclingcenter Osnabrück GmbH / Osnabrück (Hinweis: Trockenstabilatanlage ) 08.12.2010 Rottematerial heizwertreiche Abfälle Rauchentwicklung in einer der Rotteboxen 52 Helector Recyclingcenter Osnabrück GmbH / Osnabrück (Hinweis: Trockenstabilatanlage ) 27.04.2011 Müll heizwertreiche Abfälle Schwelbrand im Müllbunker Lfd. Nr. Betrieb / Stadt Datum des Brandes Abfallart, die gebrannt hat Abfallkategorie Brandursache / Bemerkungen 53 Helector Recyclingcenter Osnabrück GmbH / Osnabrück (Hinweis: Trockenstabilatanlage ) 24.07.2012 Müll heizwertreiche Abfälle Schwelbrand im Müllbunker 54 Helector Recyclingcenter Osnabrück GmbH / Osnabrück (Hinweis: Trockenstabilatanlage ) 31.05.2013 Metall heizwertreiche Abfälle - Metallbrand Metallbrand im Vorzerkleinerer (zwischen Müllbunker und Rotteboxen) 55 Helector Recyclingcenter Osnabrück GmbH / Osnabrück (Hinweis: Trockenstabilatanlage ) 12.06.2013 Metall heizwertreiche Abfälle - Metallbrand Metallbrand im Zwischenbunker beim Wiederanfahren der Anlage 56 Levien Industrieentsorgung Rohstoffrecycling GmbH / Osnabrück (Hinweis: Anlage zur EBS- Herstellung) 17.05.2010 EBS heizwertreiche Abfälle Brand im Vorzerkleinerer 57 REMONDIS Industrie Service GmbH / Bramsche (Hinweis: Abfallentsorgungswerk ) 23.06.2011 Keine Angabe spezielle Abfallarten Brand im Zerkleinerer 58 Rohstoff Recycling Osnabrück GmbH / Osnabrück 01.07.2010 Metallspäne/ Schleifschlämme Schrott und spezielle Abfallarten Keine Angabe 59 Rohstoff Recycling Osnabrück GmbH / Osnabrück 26./27.01.2013 NE-Metall (getrennt gelagert in Anlage für heizwertreiche Siedlungsabfälle) Metall Brand im NE-Lager 60 Recyclinghof Ankum AWIGO GmbH / Ankum 14.07.2013 Holz heizwertreiche Abfälle (hier: Altholz) Entzündung Haufwerk Holz 61 Recyclinghof Isterberg Abfallwirtschaftsbetrieb Grafschaft-Bentheim / Isterberg 05.07.2013 Müll heizwertreiche Abfälle (hier: Restmüll) Brand in der Müllpresse Lfd. Nr. Betrieb / Stadt Datum des Brandes Abfallart, die gebrannt hat Abfallkategorie Brandursache / Bemerkungen 62 MBA Wilsum Abfallwirtschaftsbetrieb Grafschaft-Bentheim / Wilsum 21.08.2012 heizwertreiche Abfälle heizwertreiche Abfälle Brand im Anlieferbunker 63 Övermöhle Recycling GmbH / Kettenkamp 11.09.2010 gemischte Fraktion heizwertreiche Abfälle Brand in gemischter Fraktion Drucksache 17/6858 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6571 Brände in Abfallanlagen: Wie können sie zum Schutz von Anwohnerinnen und Anwohner und Umwelt vermieden werden? Anfrage der Abgeordneten Meta Janssen-Kucz, Volker Bajus, Thomas Schremmer (GRÜNE) und Frank Henning (SPD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz Anlage