Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/6859 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6431 - Wird der Runderlass vom 07.05.2013 zur Zuweisung von Pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung an den Förderschulen in Niedersachsen umgesetzt? Anfrage der Abgeordneten Ulf Thiele, Rudolf Götz und Kai Seefried (CDU) an die Landesregierung , eingegangen am 02.09.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 09.09.2016 Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung vom 01.11.2016, gezeichnet In Vertretung Erika Huxhold Vorbemerkung der Abgeordneten An den Förderschulen emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung sowie körperliche und motorische Entwicklung ist in Niedersachsen eine Begleitung und Unterstützung durch Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorgesehen, die in unterrichtsbegleitender und in therapeutischer Funktion eingesetzt werden. Die Größenordnung richtet sich dabei nach dem im Runderlass vom 07.05.2013 festgelegten Umfang der Sollstunden für die pädagogische Begleitung. In mehreren Gesprächen mit Schulleitern hat sich gezeigt, dass der Erlass an den Schulen offenbar nicht umgesetzt wird. Seit längerer Zeit wurde diesen Angaben zufolge nicht einmal die aktuelle Versorgung der Schulen ermittelt. In ihrer Antwort auf eine Mündliche Anfrage von Abgeordneten der CDU-Landtagsfraktion aus März 2016 (Drucksache 17/5350 Nr. 11) hat die Landesregierung mitgeteilt, dass in Bezug auf Förderschulen mit Schwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung zwar die Gesamtstundenzahl laut Erlass formell erreicht werde, es aber noch „Unterschiede in der Versorgung der einzelnen Schulen“ gebe. Die Landesschulbehörde sei jedoch „bemüht, die Versorgungsunterschiede der Schulen durch personalwirtschaftliche Maßnahmen auszugleichen sowie im Bedarfsfall Neueinstellungen vorzunehmen“. Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weisen wir darauf hin, dass wir ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung unserer Fragen habe, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. Vorbemerkung der Landesregierung Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unterrichtsbegleitender sowie in therapeutischer Funktion werden in Förderschulen mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung und in Förderschulen mit dem Schwerpunkt Körperliche und Motorische Entwicklung eingesetzt. Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unterrichtsbegleitender Funktion (Erzieherinnen und Erzieher bzw. Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger) übernehmen während des Unterrichts unter Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6859 2 Verantwortung der Lehrkraft Teilaufgaben und leisten darüber hinaus individuelle Hilfestellungen - z. B. Hilfen bei der Erstellung von Unterrichtsaufzeichnungen, Hilfen beim Toilettengang oder auch bei der Einnahme von Mahlzeiten. Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in therapeutischer Funktion (z. B. Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten, Logopädinnen und Logopäden ) führen mit einzelnen Schülerinnen und Schülern parallel zum Unterricht Einzelmaßnahmen durch, ohne die die Schülerinnen und Schüler nicht in der Lage wären, körperlich die gesamte Unterrichtszeit durchzustehen, z. B. Massagen und Lageänderungen bei körperlich stark beeinträchtigten Schülerinnen und Schülern oder spezielle Übungen zur Entwicklung der Motorik oder der Sprache. Das Kultusministerium benutzt verschiedene Fachverfahren, mit denen die Einstellung und die Verteilung der Lehrkräfte auf die öffentlichen allgemeinbildenden Schulen gesteuert werden, sodass für alle öffentlichen allgemeinbildenden Schulen eine möglichst ausgeglichene Versorgung mit Lehrkräften gewährleistet wird. Einstellungen von Lehrkräften in den niedersächsischen Schuldienst und andere personalwirtschaftliche Maßnahmen werden dabei stets bedarfsgerecht durchgeführt. Ein Instrument zur bedarfsgerechten Verteilung von Stellen ist das Fachverfahren zur Erhebung der Unterrichtsversorgung an den allgemeinbildenden Schulen. Dies erfolgt mithilfe des Programms izn-Stabil zu einem bestimmten Stichtag im jeweiligen Schuljahr. Hier werden zahlreiche Daten und u. a. auch die rechnerische Unterrichtsversorgung zu einem bestimmten Termin erhoben. Die Erhebung zur Unterrichtsversorgung an den allgemeinbildenden Schulen erfolgte im Schuljahr 2016/2017 zum Statistiktermin am 18.08.2016. Nach Vorliegen der Erhebungsdaten zum Statistiktermin findet eine aufwändige Prüfung durch die Niedersächsische Landesschulbehörde (NLSchB) und das Kultusministerium statt. Grundsätzlich wird auch der Einsatz von nichtlehrendem Personal - u. a. auch von Pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern - im Rahmen der Erhebung zur Unterrichtsversorgung an allgemeinbildenden Schulen erfasst. Für die bedarfsgerechte und ausgeglichene Versorgung der öffentlichen allgemeinbildenden Schulen mit Lehrkräften spielen die Daten der Lehrkräfte selbstverständlich eine besondere Rolle, während für diesen Zweck die Daten zu den Pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine nachrangige Bedeutung haben. Zur Beantwortung wurde daher auf das Personalmanagementverfahren (PMV) zurückgegriffen. PMV dient der NLSchB vornehmlich zur Bearbeitung von Personalvorgängen. Die erfassten Daten lassen sich aber teilweise im Sinne der Fragestellungen auswerten. Für das Jahr 2017 plant die Landesregierung, im Kultusministerium eine spezielle und umfassende Erhebung zum Bedarf und zum konkreten Einsatz von Pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vorzubereiten, um das Verfahren zur bedarfsgerechten Versorgung der Schulen diesen Beschäftigten zu verbessern. Derzeit findet die Bedarfsermittlung durch die NLSchB statt. 1. Wie ist die Ausstattung der Förderschulen mit den Schwerpunkten emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung sowie körperliche und motorische Entwicklung mit Pädagogischen Mitarbeitern im Schuljahr 2016/2017 laut dem Erlass vom 07.05.2013 (bitte die Zeit- bzw. Vertragsstundenzahl für die drei Schwerpunkte getrennt darstellen)? Die Ausstattung der öffentlichen Förderschulen mit den genannten Schwerpunkten mit Pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gestaltet sich am 10.10.2016 für das Schuljahr 2016/2017 wie folgt: Emotionale und soziale Entwicklung (ES): 38,54 VZE, Geistige Entwicklung (GB): 876,26 VZE, Körperliche und motorische Entwicklung (KM): 174,78 VZE. Ausgewertet wurden die Pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einschließlich der Betreuungskräfte an öffentlichen Förderschulen ES, GB, KM sowie Förderschulen mit mehreren Förder- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6859 3 schwerpunkten z. B. FöS-LE/GB (Kapitel 0711) der personalkostenbudgetierten Titel 428 01 und 428 05. 2. Wie war die Ausstattung der Förderschulen mit den Schwerpunkten emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung sowie körperliche und motorische Entwicklung mit Pädagogischen Mitarbeitern im Schuljahr 2015/2016 laut dem Erlass vom 07.05.2013 (bitte die Zeit- bzw. Vertragsstundenzahl für die drei Schwerpunkte getrennt darstellen)? Die Ausstattung der öffentlichen Förderschulen mit den genannten Schwerpunkten mit Pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Schuljahres 2015/2016 wurde am 17.05.2016 ausgewertet : Emotionale und soziale Entwicklung (ES): 38,40 VZE, Geistige Entwicklung (GB) 890,89 VZE, Körperliche und motorische Entwicklung (KM): 170,20 VZE. Ausgewertet wurden die Pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einschließlich der Betreuungskräfte an öffentlichen Förderschulen ES, GB, KM sowie Förderschulen mit mehreren Förderschwerpunkten z. B. FöS-LE/GB (Kapitel 0711) der personalkostenbudgetierten Titel 428 01 und 428 05. 3. Welche Förderschulen der genannten drei Schwerpunkte verfügen derzeit über Pädagogische Mitarbeiter entsprechend dem Erlass vom 07.05.2013, welche nicht (bitte für jede Schule unter Angabe des Schwerpunktes und der zur Verfügung stehenden Zeitstundenzahl einzeln aufführen)? Für die Beantwortung der Frage wurden die einzelnen öffentlichen Förderschulen ES, GB, KM sowie Förderschulen mit mehreren Förderschwerpunkten z. B. FöS-LE/GB (Kapitel 0711) der personalkostenbudgetierten Titel 428 01 und 428 05 und die Pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einschließlich der Betreuungskräfte - mit dem IST-Stand 10.10.2016 - aus PMV ausgewertet. Die PM-Soll-Werte je Förderschule sind - wie im Erlass vom 07.05.2013 geregelt - in PMV nicht erfasst . PM in VZE-Ist-Stand: 10.10.2016 FöS-ES Ilsede Ilsede 2,62 FöS-GB Wilhelm-Schade Hannover 24,52 FöS-GB H. E. Stötzner Hannover 22,69 FöS-ES auf der Bult Hannover 18,38 FöS-GB ILMASI-Schule Garbsen 18,55 FöS-GB am Deister Bad Nenndorf 14,55 FöS-GB Weper Hardegsen 10,70 FöS-GB Heinrich Kielhorn Hameln 28,08 FöS-GB Eberhard Schomburg Laatzen 7,67 FöS-GB Selma Lagerlöf Ronnenberg 14,70 FöS-GB am Wasserwerk Burgdorf 20,33 FöS-GB Unter den Eichen Wedemark 10,32 FöS-GB Janusz Korczak Springe 9,21 FöS-GB Paul Moor Wunstorf 10,84 FöS-GB Astrid Lindgren Nienburg 14,04 FöS-GB Helen-Keller Stolzenau 11,69 FöS-GB Gudrun Pausewang Alfeld 0,67 FöS-KM Heinrich Böll Göttingen 27,28 FöS-GB am Tannenberg Göttingen 6,52 FöS-GB im Bockfeld Hildesheim 6,84 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6859 4 PM in VZE-Ist-Stand: 10.10.2016 FöS-GB Holzminden Holzminden 11,90 FöS-KM F. von Schiller Wolfsburg 15,99 FöS-GB an Boerns Soll Buchholz 28,56 FöS-GB am Meer Cuxhaven 11,10 FöS-GB am Wiesendamm Bad Bederkesa 22,62 FöS-GB Paul Klee Celle 21,50 FöS-GB am Knieberg Lüneburg 23,80 FöS-GB am Klosterplatz Osterholz-Scharmbeck 17,62 FöS-KM Seepark Langen 14,99 FöS-KM Anne Frank Osnabrück 23,38 FöS-ES Herman Nohl Osnabrück 6,09 FöS-GB Montessori-Schule Osnabrück 32,76 FöS-GB Vechtetal Nordhorn 32,46 FöS-KM am Extumer Weg Aurich 18,83 FöS-LE/GB David-Fabricius Großefehn 0,80 FöS-GB Astrid Lindgren Südbrookmerland 14,55 FöS-GB am Moortief Norden 15,04 FöS-GB Leer Leer 15,69 FöS-GB Oswald Berkhan Braunschweig 35,63 FöS-KM Hans Würtz Braunschweig 29,17 FöS-GB Peter Pan Wolfsburg 24,22 FöS-GB Montessori Salzgitter-Lebenstedt 9,87 FöS-GB am Harly Vienenburg 17,27 FöS-GB Rudolf Dießel Königslutter 21,68 FöS-GB Stade Stade 18,86 FöS-GB Peter Räuber Wolfenbüttel 19,21 FöS-GB Astrid Lindgren Ilsede 30,7 FöS-GB an der Karlstraße Delmenhorst 17,78 FöS-GB an der Kleiststr. Oldenburg 17,38 FöS-KM Borchersweg Oldenburg 25,36 FöS-ES H. Neukäter Schortens 3,86 FöS-ES Oldenburg Oldenburg 3,31 FöS-LE/GB am Mahlersberg Bremervörde 3,43 FöS-LE/GB K. Löwenstein Bleckede 1,35 FöS-LE/KM K. Kollwitz Bergen 6,85 FöS-LE/KM/SR Schaper Lüneburg 2,05 FöS-LE/ES Soeste Barßel 2,21 FöS-LE/GB Am Siel Nordenham 10,50 FöS-LE/GB Hasetal Quakenbrück 6,40 FöS-LE/GB Vielstedter Straße Hude 11,66 FöS-LE/GB Wiehengebirge Melle 9,43 FöS-LE/GB Wilh. Busch Bramsche 7,01 FöS-LE/GB Pestalozzi Emden 10,91 FöS-LE/GB Maximilian Kolbe Löningen 4,74 FöS-LE/SR/GB Elisabethschule Friesoythe 4,82 FöS-LE/ES Pestalozzi Sassenburg 0,65 FöS-LE/GB Pestalozzi Duderstadt 0,50 FöS-LE/GB im Auefeld Hann. Münden 4,07 FöS-LE/GB/KM Sehusa 1) Seesen 0,00 FöS-LE/GB/KM Wartberg Osterode 21,75 FöS-LE/GB Hache Syke 4,81 FöS-LE/GB Anne Frank Seelze 3,36 FöS-LE/GB Astrid-Lindgren Edewecht 14,27 FöS-LE/GB Friedr.-Schlosser Jever 13,57 FöS-LE/GB Pestalozzi Weener 5,04 FöS-LE/GB am Patersweg Westoverledingen 18,09 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6859 5 PM in VZE-Ist-Stand: 10.10.2016 FöS-LE/ES am Habbrügger Weg Ganderkesee 1,43 FöS-LE/GB Astrid-Lindgren Bohmte 7,76 FöS-LE/GB Elisabethschule Vechta 14,10 FöS-LE/GB Ch. W. Schneider Esens 8,98 FöS-LE/GB an der Lessingstr. Wittmund 7,67 1) Erweitert um die Förderschwerpunkte Geistige Entwicklung sowie Körperliche und Motorische Entwicklung zum Schuljahr 2016/2017. Abordnungsmöglichkeiten zur Versorgung dieser neuen Schulzweige mit PM werden zurzeit von der NLSchB geprüft. 4. Falls es zutrifft, dass für einzelne Schulen keine dem Runderlass entsprechenden Zuweisungen an die Förderschulen stattgefunden haben: Was sind die Gründe dafür, dass die Schulen nicht ausgestattet wurden? Die NLSchB ist darum bemüht, Versorgungsunterschiede durch personalwirtschaftliche Maßnahmen auszugleichen sowie im Bedarfsfall Neueinstellungen vorzunehmen. Insbesondere gilt dies für zusätzlich entstehende Bedarfe durch die Einbeziehung weiterer Schuljahrgänge in die o. a. Erlassbestimmungen . 5. Nach welchem Schlüssel werden derzeit Stellen für Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Förderschulen der verschiedenen Schwerpunkte zugewiesen? Die Zuweisung der Beschäftigungsmöglichkeiten für Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Förderschulen erfolgt unter Berücksichtigung der laufend gemeldeten Bedarfsveränderungen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 6. Wie viele Stellen von Pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind gemäß diesem Schlüssel derzeit unbesetzt? Von den mit Kassenanschlag 2016 zugewiesenen Beschäftigungsmöglichkeiten für Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an (allen) Förderschulen sind gemäß PMV-Auswertung - Stellenbesetzung (Stand: 10.10.2016) rund 23 VZE unbesetzt. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen , dass die NLSchB zurzeit mit freien Stellenanteilen bedarfsgerecht geplante Neuausschreibungen vorbereitet und konkrete Stellenbesetzungsverfahren betreut. Weiterhin werden freie Stellenanteile u. a. benötigt, um auslaufende Teilzeitbeschäftigungen gegenzufinanzieren. 7. Welche Datenbasis nutzt die Landesregierung für eine zeit- und bedarfsgerechte Zuweisung von Pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zum Beginn eines Schuljahres? Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. 8. Nach welchem Verfahren geht die Landesregierung vor, wenn ein erhöhter Bedarf festgestellt wird? Im dringenden Bedarfsfall können Lehrerstellen umgewandelt werden, um Beschäftigungsmöglichkeiten für Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Förderschulen zu erhalten. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6859 6 9. Liegen aktuell Anträge von Förderschulen der genannten Schwerpunkte auf Zuweisung von Pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei der Landesschulbehörde vor? Wenn ja, in welchem Umfang? Aktuell liegen der NLSchB rund zehn schriftliche Anträge auf Zuweisung von Stellenanteilen für Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiterbei vor. Weiterhin wird aus der Regionalabteilung Osnabrück berichtet, dass es rund 15 telefonische Anfragen wegen eines möglichen Bedarfs an Stellenanteilen für Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gegeben habe. 10. In welchem Umfang standen bzw. stehen in den Haushaltsjahren 2014, 2015 und 2016 Finanzmittel für die Zuweisung von Pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Verfügung, und reichten bzw. reichen sie aus, um den Bedarf gemäß Runderlass vom 07.05.2013 abzudecken? In den Haushaltsjahren 2014, 2015 und 2016 wurden folgende Finanzmittel für Beschäftigungsmöglichkeiten für Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Förderschulen zugewiesen: HJ 2014: 67,1 Millionen Euro, HJ 2015: 67,9 Millionen Euro, HJ 2016: 70,1 Millionen Euro. Der Berechnung wurden die standardisierten Personalkostensätze für die Durchführung von Gesetzesfolgenabschätzungen (HJ 2014 - RdErl. d. MF v. 13.02.2014 - 12-00 33.33/2014 - und HJ 2015/2016 - RdErl. d. MF v. 08.06.2015 - 12-00 33.33/2015) zugrunde gelegt. Im Rahmen der Zukunftsoffensive Bildung wurden für die Inklusion zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten für Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geschaffen. Insgesamt wurden 30 Stellen für Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Förderschulen durch Umwandlung von Lehrerstellen finanziert. Daneben erfolgte die Bereitstellung von zusätzlichen 15 Beschäftigungsvolumen für Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit dem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf emotionale und sozialen Entwicklung im Rahmen der Inklusion an Grundschulen. Diese Beschäftigungsmöglichkeiten wurden der NLSchB mit Erlass vom 11.08.2014-12-4-04 032/14 zur Besetzung zugewiesen. 11. Beabsichtigt die Landesregierung, die im Runderlass vom 07.05.2013 genannte Größenordnung von Stunden für Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die im Erlass vorgesehene Steigerung hinaus zu erhöhen? Dies ist zurzeit nicht geplant. 12. Gibt es derzeit aufgrund eines Mangels an qualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern Schwierigkeiten, Pädagogische Mitarbeiter an Förderschulen einzustellen? Falls nein, wie stellt sich aus Sicht der Landesregierung die Bewerbersituation derzeit dar? Es gibt kein zentrales Bewerbungs- und Auswahlverfahren, sodass Daten zu dieser Frage nicht vorliegen. 13. Werden im Bedarfsfall - also z. B. bei Lehrermangel an Förderschulen - Lehrerstellen in Stellen für Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter umgewandelt? a) Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage und in welchem Umfang ist das geschehen ? b) Wenn nein, warum nicht? Die Sicherung der Unterrichtsversorgung an Förderschulen kann nicht durch den Einsatz von Pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erfolgen. Lehrerstellen können im Bedarfsfall um- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6859 7 gewandelt werden, um Beschäftigungsmöglichkeiten für Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Förderschulen zu erhalten. Dieses Mittel wurde bisher bei einem unabweislichen Bedarf in Ausnahmefällen angewendet, wenn die Unterrichtsversorgung durch die zur Verfügung stehenden Lehrerstellen landesweit gesichert war und an einzelnen Förderschulen ein erhöhter Bedarf an Pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durch die NLSchB festgestellt und gemeldet wurde, der durch die im Haushalt zur Verfügung stehenden Stellen für Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht abzudecken war. (Ausgegeben am 09.11.2016) Drucksache 17/6859 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6431 Wird der Runderlass vom 07.05.2013 zur Zuweisung von Pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung an den Förderschulen in Niedersachsen umgesetzt? Anfrage der Abgeordneten Ulf Thiele, Rudolf Götz und Kai Seefried (CDU) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums