Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/6867 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6628 - Sanierung der Landesstraße 44 im Landkreis Grafschaft Bentheim Anfrage des Abgeordneten Reinhold Hilbers (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 04.10.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 07.10.2016 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr namens der Landesregierung vom 31.10.2016, gezeichnet Olaf Lies Vorbemerkung des Abgeordneten Bei der Vorlage des Straßenzustandsberichts 2015 kündigte Verkehrsminister Olaf Lies (SPD) im August für die kommenden Jahre erhöhte Investitionen an. Laut Straßenzustandsbericht 2015 sind 15,5 % der Landesstraßen - etwa 1 330 Kilometer - in einem verbesserungsbedürftigen, schlechten Zustand. Dies betrifft auch die Landesstraße 44 im Landkreis Grafschaft Bentheim, die in einem schlechten Zustand mit teilweise größeren Fahrbahnschäden ist. Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weise ich darauf hin, dass ich ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung meiner Fragen habe, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. Vorbemerkung der Landesregierung Am 8. August 2016 stellte Minister Lies das Ergebnis der „Zustandserfassung und -bewertung 2015 (ZEB 2015)“ vor. Die ZEB 2015 dient dazu, mithilfe technischer Mess- und Aufnahmeverfahren den Zustand der Fahrbahnen einheitlich und objektiv zu erfassen. Hierbei sammeln Messfahrzeuge Daten der Längsebenheit, Querebenheit, Griffigkeit und der Oberflächenbeschaffenheit einer Straße. Die Bewertung der Messdaten erfolgt nach einem bundesweit verwendeten Verfahren. Die veröffentlichte Auswertung zeigt durch den direkten Vergleich mit der im Jahr 2010 durchgeführten Messkampagne deutlich, dass sich der Zustand der niedersächsischen Landesstraßen landesweit verbessert hat. Mit der von der Landesregierung initiierten Erhaltungsstrategie ist es gelungen, den Anteil an schlechten Landesstraßen von 22,2 % auf 16,5 % zu senken. Die ZEB bewertet das 8 000 km lange Landesstraßennetz in jeweils 100 m langen Teilabschnitten. Die verwendeten Algorithmen basieren auf einer bundeseinheitlichen Richtlinie. Dabei werden die Zustandsgrößen - ähnlich den Schulnoten - in dimensionslose Zustandswerte zwischen 1 und 5 überführt. Für die grafische Darstellung erfolgte eine farbliche Darstellung in den Ampelfarben grün, gelb, rot. Aus bautechnischen und wirtschaftlichen Gründen können nicht alle schlechten 100-Meter-Abschnitte mit einer Baumaßnahme belegt werden. Die Fahrbahnen altern weiterhin und allein ein strenger Winter schädigt die Straßen unterschiedlich. Es ist das Ziel der Landesregierung, den Anteil schlechter Strecken kontinuierlich zu reduzieren. Aus den vorgenannten Gründen wird immer ein „Bodensatz“ schlechterer 100-Meter-Straßenabschnitte verbleiben. Die ZEB ist eine Substanzbewertung der Straßen und Grundlage des Erhaltungsmanagements für die Bildung von Erhaltungsmaßnahmen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6867 2 1. Welcher Kategorie ist die L 44 im Landkreis Grafschaft Bentheim im Straßenzustandsbericht 2015 zugeordnet? Wie in den Vorbemerkungen bereits beschrieben, bildet die ZEB 100-Meter-auswerteabschnittsbezogene Zustandswerte. Da das Bewertungsraster in Ortsdurchfahrten auf 20 m verkleinert ist, ergeben sich für die rund 25,5 km der Landesstraße über 30 000 Teilabschnitte. Dabei werden alle Zustandswerte zwischen 1 und 5 erreicht. In den zusammenhängenden schlechten Streckenabschnitten sind überwiegend Netzrisse und Flickstellen vorhanden. Den Fahrkomfort beeinträchtigende Spurrinnen und Unebenheiten sind auf der gesamten L 44 eher selten. Einzelheiten sind der veröffentlichten Zustandskarte zu entnehmen (http://www.mw.niedersach sen.de/aktuelles/presseinformationen/zustand-der-landesstraen-hat-sich-verbessert-145742.html). 2. Wann ist mit einer Sanierung der L 44 im Landkreis Grafschaft Bentheim zu rechnen? Die schadhaften Bereiche der Landesstraße 44 werden so zusammengestellt, dass daraus wirtschaftliche Baulose entstehen. Die eigentliche Bautätigkeit kann erst erfolgen, wenn Haushaltsmittel für ein konkretes Projekt bereitstehen. Durch die Jährlichkeit des Haushaltes ist i. d. R. erst mit der Genehmigung des Bauprogrammes im Frühjahr eine konkrete Zeitangabe möglich. Da die L 44 mit zahlreichen Landesstraßen in Konkurrenz steht, kann zum Sanierungszeitraum jetzt keine Aussage getroffen werden. Dies ist auch abhängig von der Schadensentwicklung in den nächsten Wintern und den verfügbaren Fahrbahnerhaltungsmitteln. 3. Welche Sanierungsmaßnahmen sind konkret geplant? In 2016 wurde bereits ein 5,4 km langer Abschnitt zwischen der niederländischen Grenze und Emlichheim für rund 800 000 Euro saniert. Im Abschnitt zwischen Hoogstede und Neuenhaus ist auf einer Länge von rund 9 km eine Fahrbahninstandsetzung als dünne Schicht im Heißeinbau (DSH) geplant. Große zusammenhängende Streckenabschnitte befinden sich in einem guten Zustand. Mit den genannten Maßnahmen ist die L 44 im landesweiten Vergleich dann in einem sehr guten Zustand . 4. Wie viele Haushaltsmittel des Landes stehen zu welchem Zeitpunkt für die Sanierungsmaßnahmen an der L 44 im Landkreis Grafschaft Bentheim zur Verfügung? Die vorgenannte Maßnahme ist für 2017 mit einem Kostenaufwand von rund 800 000 Euro geplant. Weitere Maßnahmen ergeben sich aus dem zukünftigen Schadensbild und werden zeitnah im Rahmen der dann zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bedarfsgerecht eingesetzt. (Ausgegeben am 09.11.2016) Drucksache 17/6867 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6628 Sanierung der Landesstraße 44 im Landkreis Grafschaft Bentheim Anfrage des Abgeordneten Reinhold Hilbers (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr