Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/6868 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6620 - Wie viele Deponien für Z2-Böden fehlen in Niedersachsen? Anfrage der Abgeordneten Horst Kortlang, Dr. Gero Hocker, Christian Grascha und Jörg Bode (FDP) an die Landesregierung, eingegangen am 29.09.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 07.10.2016 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz namens der Landesregierung vom 03.11.2016, gezeichnet Stefan Wenzel Vorbemerkung der Abgeordneten Die Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) ist ein Arbeitsgremium der deutschen Umweltministerkonferenz . Ihre Zielsetzung ist die Sicherstellung eines möglichst ländereinheitlichen Vollzugs des Abfallrechts in der Bundesrepublik Deutschland. Sie veröffentlicht Empfehlungen dazu in den LAGA-Mitteilungen. Die LAGA hat in ihrer Mitteilung 20 (LAGA M 20) von 1997 verschiedene Zuordnungskategorien festgelegt, in denen z. B. die Behandlung und Beseitigung von Bodenaushub und Bauschutt geregelt werden. Diese Mitteilung ist 2004 u. a. für den Bereich Boden aktualisiert worden. Je nach Belastungsgrad wird das Material in eine der LAGA-Einbauklassen (Z0 bis Z5) eingestuft, welche die Möglichkeit zur weiteren Verwendung des Materials regeln. Laut Presseberichterstattung gibt es in der Region Hannover derzeit einen Deponiebetreiber für Z2-Böden (HAZ, 26.09.2016). Dieser hat den Preis für die Annahme dieser Böden von ursprünglich 8,50 Euro pro Tonne auf nun 18,50 Euro pro Tonne angehoben, wobei eine weitere Preiserhöhung bereits angekündigt wurde. Es wird in diesem Presseartikel bemängelt, dass dieser Deponiebetreiber als Monopolist „frei schalten und walten“ dürfe. Gleichzeitig wurde die Kommunalebene in der Region Hannover kritisiert, dass sie selbst keine Deponien vorhalte. Vorbemerkung der Landesregierung Um entsprechend den Grundpflichten der Kreislaufwirtschaft (§ 7 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes [KrWG]) Abfälle – nach ihrer Beschaffenheit, – dem Ausmaß der Verunreinigungen und – der Art der Verwertung möglichst weitgehend und schadlos verwerten zu können, werden in der Mitteilung 20 der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA-Mitteilung 20) unterschiedliche Einbauklassen (0, 1.1, 1.2 und 2) festgelegt, die durch entsprechende Zuordnungswerte (Z-Werte: Z 0, Z 1.1, Z 1.2, Z 2) begrenzt werden. Die LAGA-Mitteilung 20 ist in Niedersachsen und in anderen Ländern Grundlage für die Bewertung der Schadlosigkeit der Verwertung von mineralischen Abfällen. In der Vorbemerkung der Anfrage wird die 4. Auflage der LAGA-Mitteilung 20 (Stand: 06.11.1997) erwähnt. Das Bundesverwaltungsgericht hat in dem sogenannten Tongrubenurteil vom 14.04.2005 festgestellt, dass diese Ausgabe nicht mehr für den Verwaltungsvollzug herangezogen werden darf, weil sie das geltende Bodenschutzrecht nicht berücksichtigt, das im Jahr 1999 in Kraft getreten ist. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6868 2 Außerdem beziehen sich die Ausführungen zum Abfallrecht in dieser Ausgabe der LAGA- Mitteilung 20 noch auf das AbfG. Daher werden im niedersächsischen Verwaltungsvollzug die 5. Auflage der LAGA-Mitteilung 20 (Stand: 06.11.2003) und die überarbeitete Technische Regel für die Verwertung von Bodenmaterial (TR Boden, Stand: 05.11.2004) angewendet. Abfälle, die aufgrund fehlender oder unzureichender bautechnischer Eigenschaften oder aufgrund ihrer Schadstoffbelastung nicht in bodenähnlichen Anwendungen, zur Verfüllung von Abgrabungen, in technischen Bauwerken oder bei Rekultivierungsmaßnahmen im Bergbau über Tage verwertet werden können, sind auf Deponien zu entsorgen. Grundlage für die Bewertung von Abfällen, die auf Deponien abgelagert werden, ist die Deponieverordnung, in der unterschiedliche Deponieklassen (0, I, II, III und IV) unterschieden werden. Für die Zuordnungswerte, die die Deponieklassen I, II und III begrenzen, werden in der abfallwirtschaftlichen Praxis auch die Bezeichnungen Z 3 (für die Deponieklasse I), Z 4 (für die Deponieklasse II) und Z 5 (für die Deponieklasse III) verwendet (siehe Abb. I.4-2 des Allgemeinen Teils der LAGA-Mitteilung 20). Bei der Kalirückstandshalde Friedrichhall bei Sehnde, über die in dem Zeitungsartikel in der HAZ vom 26.09.2016 berichtet wird, handelt es sich nicht um eine Deponie, sondern um eine bergbauliche Rekultivierungsmaßnahme (Abfallverwertung), die von der Firma K+S Baustoffrecycling GmbH betrieben wird (http://www.ks-baustoff.de). Aufgrund der dort vorhandenen technischen Sicherungsmaßnahmen dürfen für die Rekultivierung dieser Halde bestimmte mineralische Abfälle, die in den Annahmebedingungen genannt werden, bis zu den Zuordnungswerten Z 2 der LAGA- Mitteilung 20 verwertet werden. Derartige Abfälle dürfen auch in technischen Bauwerken (z. B. Lärm- und Sichtschutzwälle) verwertet oder auf Deponien der Deponieklassen I und höher abgelagert werden. Der Betrieb von Deponien und von Verwertungsmaßnahmen, wie sie z. B. in dem Artikel beschrieben werden, verursacht erhebliche Kosten, die durch die Preise für die angenommenen Abfälle gedeckt werden müssen. Hierzu gehören Kosten für die Planung, die technische Ausstattung (z. B. Abdichtung, Entwässerung, Rekultivierung), die Infrastruktur (z. B. Eingangsbereich, Zwischenlager , Abfalltransport innerhalb der Maßnahme) und den Betrieb (z. B. Personal, Betriebsstoffe). Insbesondere die Anforderungen an die technischen Sicherungsmaßnahmen zum Schutz der Umwelt und damit auch deren Kosten haben sich in den vergangenen Jahren deutlich erhöht. Unabhängig davon führt die angespannte Lage in Niedersachsen bei der Bereitstellung von Deponievolumen der Deponieklasse I, die vor allem auf die mangelnde Bereitschaft einiger öffentlichrechtlicher Entsorgungsträger zurückzuführen ist, derartiges Deponievolumen zu schaffen, diesbezügliche Deponieplanungen zu unterstützen oder sich entsprechendes Deponievolumen bei privaten Deponiebetreibern kostengünstig zu sichern, nach den bestimmenden Faktoren der Marktwirtschaft (Angebot, Nachfrage, Preis) zu steigenden Preisen. Daran wird deutlich, dass die Bereitstellung von ausreichendem Deponievolumen durch die hierfür verantwortlichen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger ein wichtiger Faktor für die Entwicklung der regionalen Infrastruktur ist. Zu geringe Deponiekapazitäten gefährden die regionale Entwicklung. Für den Schutz der Umwelt, die Funktionsfähigkeit der Infrastruktur, ein geeignetes Umfeld für Unternehmen und den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit ist die Bereitstellung einer geordneten und funktionierenden Abfallentsorgung einschließlich der Bereitstellung von Deponieraum unerlässlich. Auch vor diesem Hintergrund ist es das Ziel der Landesregierung, im Landes-Raumordnungsprogramm Festlegungen zu treffen, die die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger verpflichten, Deponievolumen für mäßig belastete mineralische Abfälle in vertretbarer Entfernung bereitzustellen. Dieses wird auch zu einer Reduzierung der Umweltbelastungen durch Abfalltransporte führen. 1. Wie viele Tonnen Bodenaushub (gestaffelt nach LAGA Z0 bis Z5) fallen in Niedersachsen jährlich an, und welche Belastungsstufen haben diese im Einzelnen? Aufgrund von Entscheidungen zu Deregulierung und Bürokratieabbau auf Bundesebene sind die Nachweispflichten für die Entsorgung von Abfällen auf ein Minimum reduziert worden. Dieses gilt auch für die nicht gefährlichen mineralischen Abfälle, die z. B. als Bodenaushub und Bauschutt anfallen . Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6868 3 Bei Abfällen, die auf Deponien abgelagert werden, werden in dieser Hinsicht nur der Abfallschlüssel und die Masse des angelieferten Abfalls erfasst. Daher ist eine vollständige und systematische Erfassung der Masse der jährlich anfallenden mineralischen Abfälle auf der Grundlage der vorhandenen Daten nicht möglich, sodass auch Aussagen über Zuordnung des in Niedersachsen anfallenden Bodenaushubs zu den einzelnen Einbauklassen der LAGA-Mitteilung 20 und zu den Deponieklassen der Deponieverordnung nicht möglich sind. 2. Wo dürfen diese Böden nach Belastungsstufe abgelagert werden? Bodenaushub der Einbauklasse 0 darf zur Verfüllung von Abgrabungen und Senken, im Landschaftsbau oder in technischen Bauwerken verwertet werden. Bodenaushub der Einbauklasse 1 und der Einbauklasse 2 darf in technischen Bauwerken verwertet werden, das heißt, in mit dem Boden verbundenen Anlagen, die aus Bauprodukten und/oder mineralischen Abfällen hergestellt werden und technische Funktionen erfüllen. Hierzu gehören insbesondere Straßen, Wege, Verkehrs-, Industrie-, Gewerbeflächen (Ober- und Unterbau) einschließlich begleitender Erdbaumaßnahmen (z. B. Lärm- und Sichtschutzwälle) und Gebäude (einschließlich Unterbau). Für den Einbau in der Einbauklasse 2 sind definierte technische Sicherungsmaßnahmen erforderlich, die eine Durchsickerung des Abfalls und den damit verbundenen Austrag von Schadstoffen über das Sickerwasser verhindern. Bodenaushub darf auch im Bergbau über Tage z. B. zur Rekultivierung von Kalirückstandshalden verwendet werden. Außerdem darf Bodenaushub auf Deponien abgelagert werden, wenn er die in der Deponieverordnung festgelegten Zuordnungswerte für die jeweilige Deponieklasse einhält. 3. Welche Böden dürfen recycelt werden? Bodenaushub darf dann verwertet werden, wenn er bautechnisch geeignet ist und die Anforderungen einhält, die in der Technischen Regel für die Verwertung von Bodenmaterial (TR Boden, Stand: 05.11.2004) der LAGA-Mitteilung 20 festgelegt worden sind. Werden die für die Verwertung maßgeblichen Schadstoffkonzentrationen und -gehalte (Zuordnungswerte ) überschritten, können die für die Verwertung vorgesehenen Abfälle unter Beachtung der Verwertungsgrundsätze der LAGA-Mitteilung 20 so behandelt werden, dass die Schadstoffe – abgetrennt und umweltverträglich entsorgt (z. B. Bodenwäsche) oder – durch geeignete Verfahren und chemische Umsetzungen (z. B. biologische oder thermische Bodenbehandlung) zerstört werden. Das Einbinden schadstoffhaltiger Abfälle z. B. mit Zement (Verfestigung) stellt keine zulässige Maßnahme zur Schadstoffentfrachtung dar. Bautechnisch geeigneter Bodenaushub darf auch im Bergbau über Tage z. B. zur Rekultivierung von Kalirückstandshalden verwendet werden, wenn die „Anforderungen an die stoffliche Verwertung von Abfällen im Bergbau über Tage - Technische Regeln“ des Länderausschusses Bergbau (LAB, Stand:30.03.2004) eingehalten werden. 4. Wie viele Deponien für LAGA-Z2-Böden gibt es in Niedersachsen, und wo sind diese? Bodenaushub, der der Einbauklasse 2 gemäß der LAGA-Mitteilung 20 entspricht, darf auf Deponien der Klasse I oder höherwertig abgelagert werden. In Niedersachsen gibt es als öffentlich zugängliche Anlagen 8 Deponien der Klasse I und 19 Deponien der Klasse II. Aufgrund ihrer Ausstattung sind grundsätzlich Deponien der Klasse I geeignet, die Abfälle zu angemessenen Preisen aufzunehmen , während die aus den früheren Hausmülldeponien hervorgegangenen Deponien der Klasse II über Ausstattungselemente wie eine Gasfassung und eine aufwendige Reinigung für organisch verschmutztes Sickerwasser verfügen, die für Bodenaushub entsprechend der Einbauklasse Z 2 nicht erforderlich sind, sich aber in den Entgelten oder Gebühren niederschlagen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6868 4 Während die für die Ablagerung dieser Abfälle nur nachrangig vorgesehenen Deponien der Klasse II weitgehend gleichmäßig in Niedersachsen verteilt sind, gibt es bei den Deponien der Klasse I im Norden und Westen von Niedersachsen nur eine Anlage im Randbereich zu Hamburg (Deponie Hittfeld im Landkreis Harburg). 5. Wie viel Kapazität fassen diese Deponien? Nach der letzten Bestandsaufnahme zum Stichtag 31.12.2015 betrug die Restkapazität der öffentlich zugänglichen Deponien der Klasse I in Niedersachsen insgesamt 4,6 Millionen Mg und die Restkapazität der Deponien der Klasse II insgesamt 9,6 Millionen Mg. 6. Welche dieser Deponien werden kommunal betrieben? Von den öffentlich zugänglichen Deponien der Klasse I werden folgende Deponien kommunal betrieben : – Deponie Im Bollenrott/Dransfeld und Deponie Breitenberg (beide Landkreis Göttingen), – Deponie Hattorf (Landkreis Osterode am Harz), – Deponie Delligsen (Landkreis Holzminden), – Deponie Höfer (Zweckverband Abfallwirtschaft Celle). Die drei anderen öffentlich zugänglichen Deponien der Klasse I sind in privater Trägerschaft und befinden sich im Landkreis Hildesheim (Standort Mehle), im Landkreis Helmstedt (Standort Alversdorf ) und im Landkreis Harburg (Standort Hittfeld). Die 19 Deponien der Klasse II befinden sich in kommunaler Trägerschaft. 7. Wie viele Deponien für LAGA-Z2-Böden werden in Niedersachsen wo bis wann benötigt ? Um Bodenaushub der Einbauklasse Z 2, der nicht verwertet werden kann, zu angemessenen Preisen beseitigen zu können, werden Deponien der Klasse I benötigt (siehe Antwort auf die Frage 4). Die Restkapazität sollte so bemessen sein, dass an jedem Standort noch eine Restlaufzeit von mindestens fünf Jahren - optimal sind zehn Jahre - vorgehalten wird, und dass auch die Restlaufzeit über die Gesamtkapazität des Landes den Zeitraum von zehn Jahren nicht unterschreitet. Allein aus dem letzten Kriterium heraus werden für Niedersachsen noch zusätzliche 5,5 Millionen Mg an DK I-Kapazitäten benötigt, da das Gesamtaufkommen an DK I-Abfällen ca. 1 Million Mg/Jahr beträgt . Darüber hinaus werden aufgrund der Disparität der Verteilung der Standorte der Deponieklasse I dringend zusätzliche Standorte im Norden und Westen des Landes benötigt. Neue Deponieabschnitte der Klasse II, die speziell auf mineralische Abfälle ausgerichtet sind und über die für diese Abfälle nicht erforderlichen Ausstattungsmerkmale nicht verfügen (z. B. Deponieentgasung, Reinigungsvorrichtung für organisch belastetes Sickerwasser) sind ebenfalls geeignet, mäßig belastete mineralische Abfälle zu angemessenen Preisen aufzunehmen. Deshalb sind entsprechende Erweiterungsvorhaben z. B. an den Standorten der Deponien Bassum und Alversdorf geeignet, zur Entsorgungssicherheit für die betreffenden Abfälle beizutragen. Die Zahl der künftig erforderlichen Deponien hängt jedoch von der Recyclingquote ab. 8. Wie lange halten die derzeit bestehenden Deponiekapazitäten für die Entsorgung von belastetem Bodenmaterial noch vor? Die Kapazitäten für die öffentlich zugänglichen Deponien der Klasse I in Niedersachsen ergeben rechnerisch auf ganz Niedersachsen bezogen eine Restlaufzeit von 4,5 Jahren. Die mittlere Restlaufzeit liegt damit unter dem Zielwert von zehn Jahren. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6868 5 Die Restkapazität von 9,6 Millionen Mg bei den ehemaligen Hausmülldeponien der Klasse II ergibt gemessen an dem Aufkommen an DK II-Abfällen von ca. 0,56 Millionen Mg/Jahr eine Restlaufzeit von ca. 17 Jahren und ist somit ausreichend. Auf diesen Deponien der Klasse II sind aber vorzugsweise höher belastete mineralische Abfälle abzulagern. 9. Wie viele Tonnen Bauschutt aus LAGA-Z2-Boden fallen pro Jahr etwa an? Aufgrund von Entscheidungen zu Deregulierung und Bürokratieabbau auf Bundesebene sind die Nachweispflichten für die Entsorgung von Abfällen auf ein Minimum reduziert worden. Eine vollständige und systematische Erfassung der Masse des in Niedersachsen anfallenden Bauschutts sowie dessen Zuordnung zu den einzelnen Einbauklassen der LAGA-Mitteilung 20 ist daher auf der Grundlage nicht möglich. 10. In welcher Form kann Z2-Boden wiederverwendet werden? Bei Unterschreitung der Zuordnungswerte Z 2 ist ein Einbau von Bodenaushub - vorausgesetzt, dieser ist technisch geeignet - bei Erdbaumaßnahmen als Lärm- und Sichtschutzwall oder Straßendamm (Unterbau) grundsätzlich möglich, sofern durch aus technischer Sicht geeignete einzelne oder kombinierte Maßnahmen (technische Sicherungsmaßnahmen) sichergestellt wird, dass das Niederschlagswasser vom eingebauten Abfall weitestgehend ferngehalten wird. Der Abstand zwischen der Schüttkörperbasis und dem höchsten zu erwartenden Grundwasserstand soll mindestens 1 m betragen. Der Einbau in kontrollierte Großbaumaßnahmen ist zu bevorzugen. Dabei sollen nur solche Flächen ausgewählt werden, bei denen nicht mit häufigen Aufbrüchen (z. B. Reparaturarbeiten an Verund Entsorgungsleitungen) zu rechnen ist. In Einzelfällen kann bautechnisch geeigneter Bodenaushub möglicherweise auch in Schichten des Straßen-, Wege- und Verkehrsflächenbau (z. B. Flugplätze, Hafenbereiche, Güterverkehrszentren) sowie bei der Anlage von befestigten Flächen in Industrie- und Gewerbegebieten (z. B. Parkplätze, Lagerflächen) verwertet werden. Bodenaushub der Einbauklasse 2 kann auch im Bergbau über Tage z. B. zur Rekultivierung von Kalirückstandshalden verwendet werden. Die Grundlagen hierfür sind in den „Anforderungen an die stoffliche Verwertung von Abfällen im Bergbau über Tage - Technische Regeln“ des Länderausschusses Bergbau (LAB, Stand: 30.03.2004) festgelegt worden, denen die Systematik der LAGA- Mitteilung 20 zugrunde liegt. 11. Wie hoch ist der Anteil des LAGA-Z2-Bodens in Niedersachsen, der wiederverwendet werden kann? Aufgrund von Entscheidungen zu Deregulierung und Bürokratieabbau auf Bundesebene sind die Nachweispflichten für die Entsorgung von Abfällen auf ein Minimum reduziert worden. Eine vollständige und systematische Erfassung der Masse des in Niedersachsen anfallenden und potenziell verwertbaren Bodenaushubs sowie dessen Zuordnung zu den einzelnen Einbauklassen der LAGA- Mitteilung 20 ist daher nicht möglich. 12. Wie gestalten sich derzeit die Annahmepreise für mineralische Reststoffe und Bauschutt bei den Deponien in Niedersachsen (bitte nach Deponie und Zuordnungswert getrennt darstellen)? Die Annahmepreise von Deponien sind nicht Gegenstand der abfallrechtlichen Überwachung und liegen dem MU nicht vor. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6868 6 13. Wie haben sich diese Annahmepreise in den letzten 15 Jahren entwickelt (bitte nach Deponie und Zuordnungswert getrennt darstellen)? Siehe Antwort auf die Frage 12. 14. Erkennt die Landesregierung mittel- oder langfristig einen Handlungsbedarf, um ausreichende Deponiekapazitäten in Niedersachsen vorzuhalten bzw. zu entwickeln (bitte nach Regionen getrennt beschreiben)? Die Landesregierung erkennt seit langem den Bedarf zur Schaffung zusätzlicher Kapazitäten in der Deponieklasse I. Regional besteht besonderer Bedarf insbesondere im Norden und Westen von Niedersachsen, aber auch in den übrigen Bereichen sind rechtzeitig Anschlusskapazitäten zu schaffen, um die jeweils aufgebrauchten Deponievolumina aufkommensgerecht zu ersetzen. Die Landesregierung hat verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die Rahmenbedingungen zur Schaffung der benötigten Deponiekapazitäten zu verbessern. In den Entwurf des Landes-Raumordnungsprogrammes ist der Deponiebedarf als Grundsatz der Raumordnung neu aufgenommen worden . 15. Wie viel müssen Kommunen für die Entsorgung von LAGA-Z2-Boden auf privaten Deponien in Niedersachsen zahlen, und wie hat sich der Preis seit dem Jahr 2000 entwickelt ? Siehe Antwort auf die Frage 12. 16. Wie bewertet die Landesregierung den Vorwurf, dass es bei den privaten Deponien in vielen Regionen nur einen Betreiber gibt, dessen Preisgestaltung nicht ausreichend überwacht würde? Nach den bestimmenden Faktoren der Marktwirtschaft hängt der Preis vom Verhältnis von Angebot zu Nachfrage ab. Die mangelnde Bereitschaft der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, ausreichendes Deponievolumen bereitzustellen, und öffentlicher Auftraggeber, Großbaumaßnahmen unter Verwendung von mineralischen Abfällen der Einbauklasse 2 der LAGA-Mitteilung 20 zu errichten , führt insbesondere in Ballungsräumen aufgrund des hohen Aufkommens an mäßig belasteten mineralischen Abfällen und des knappen Deponievolumens zu höheren Preisen. Aufgrund der im geografischen Dreieck Hannover-Hildesheim-Braunschweig vorhandenen Deponien ist jedoch noch ein gewisser Wettbewerb zwischen den unterschiedlichen Entsorgungsanlagen vorhanden, bei dem jedoch auch die Transportkosten zu berücksichtigen sind. Vor diesem Hintergrund ist festzustellen , dass es zwar eine Reihe von Entsorgungslagen gibt, die von privaten Gesellschaften betrieben werden. Es handelt sich jedoch um unterschiedliche Gesellschaften, die miteinander im Wettbewerb stehen. Zu diesen unterschiedlichen Gesellschaften gehört auch die Firma K+S Baustoffrecycling GmbH, die die Rekultivierung der Kalirückstandshalde Sehnde als Verwertungsmaßnahme betreibt. Unabhängig davon ist die Bereitstellung von aufkommensnahem Deponievolumen durch die öffentlich -rechtlichen Entsorgungsträger im Rahmen ihrer Zuständigkeit für die Entsorgung von Abfällen zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen nach § 20 KrWG auch weiterhin ein wichtiges Ziel der Landesregierung, um dadurch auch den Kostenanstieg für die Ablagerung von Abfällen auf Deponien zu dämpfen (Ablagerungs- und Transportkosten). Daher werden im Landes-Raumordnungsprogramm Festlegungen getroffen, die die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger verpflichten, Deponievolumen für mäßig belastete mineralische Abfälle in vertretbarer Entfernung bereitzustellen. (Ausgegeben am 10.11.2016) Drucksache 17/6868 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6620 Wie viele Deponien für Z2-Böden fehlen in Niedersachsen? Anfrage der Abgeordneten Horst Kortlang, Dr. Gero Hocker, Christian Grascha und Jörg Bode (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz