Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/6870 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6606 - Wurde das Konzept für die Implementierung eines Liegenschaftscontrollings für die Polizei Niedersachsen vollständig umgesetzt? Anfrage der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen und Christian Grascha (FDP) an die Landesregierung , eingegangen am 30.09.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 06.10.2016 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 03.11.2016, gezeichnet In Vertretung Stephan Manke Vorbemerkung der Abgeordneten Aus dem Abschlussbericht und dem Umsatzkonzept für die Implementierung eines Liegenschaftscontrollings für die Polizei Niedersachsen vom 30. Juni 2012 geht hervor, dass das vorrangige Projektziel die Entwicklung und Implementierung eines Bewertungssystems ist, das geeignet ist, die bestehenden baulichen Bedarfe im Liegenschaftsbereich der Polizei nach objektiven Kriterien zu bewerten und in einer landesweiten Prioritätenliste darzustellen. Darüber hinaus sollte ein Controlling-Kennzahlensystem entwickelt werden, das die Steuerung der Ressourcen im Liegenschaftsbereich (Mieten, Betriebsmittel, Unterhaltungsaufwendungen) künftig stärker mit Parametern des tatsächlichen Bedarfs im Kontext mit verteilungsgerechten, wirtschaftlichen und umweltrelevanten Kriterien verknüpft. Vorbemerkung der Landesregierung Das mit Projektabschlussbericht vom 30. Juni 2012 vorgelegte System eines Liegenschaftscontrollings wurde seit 2013 flächendeckend im Polizeibereich eingeführt. Vorrangiges Ziel war und ist es nicht, die Ausgaben für die Unterbringung von Polizeidienststellen zu reduzieren, sondern vielmehr, die verfügbaren Mittel für die Unterbringungsbedarfe einzusetzen, für die der größte Handlungsbedarf besteht, und die durch das Controlling nach objektiven Kriterien identifiziert wurden. Der ZPD Niedersachsen, dem LKA Niedersachsen und der Polizeiakademie Niedersachsen wurde und wird die Anwendung und Nutzung des Liegenschaftscontrollings freigestellt. Im Gegensatz zu den weiteren Polizeidirektionen können die einzelnen Organisationseinheiten dieser Polizeisonderbehörden wegen ihrer Einmaligkeit keiner der gebildeten Vergleichsgruppen Polizeidirektion, Polizeiinspektion , Polizeikommissariat, Polizeistation zugeordnet werden. Eine Auswertung im Sinne eines Rankings, auf der das Liegenschaftscontrolling basiert, ist deshalb für die Einheiten dieser Sonderpolizeibehörden nicht möglich. Für die Polizeidirektionen Hannover, Braunschweig, Oldenburg, Osnabrück, Göttingen und Lüneburg stellt das vorhandene Liegenschaftscontrolling indes eine Entscheidungshilfe bei Unterbringungsfragen dar. Eine umfassende Bewertung der Unterbringungssituation einer Dienststelle bemisst sich allerdings nicht allein an den in Zahlen direkt messbaren Kriterien. Von erheblicher Bedeutung sind neben diesen sogenannten Harten Kriterien auch sogenannte Weiche Kriterien, wie Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6870 2 z. B. Standort der Liegenschaft im Hinblick auf die Einsatzbereitschaft und die Erreichbarkeit für den Bürger und die Zuschnitte der vorhandenen Räume. Eine ganzheitliche Betrachtung der Unterbringungssituation im Polizeibereich ist mit dem Controlling auf dem bisherigen Entwicklungstand noch nicht möglich, da nicht-monetär oder nicht in konkreten Zahlen messbare Kriterien noch unberücksichtigt bleiben. So bleibt z. B. die insbesondere für eine Polizeidienststelle existenzielle Frage des geeigneten Standortes im Hinblick auf einsatztaktische Belange und auch die Erreichbarkeit für den Bürger derzeit noch unberücksichtigt im Ranking des Liegenschaftscontrollings. In einer bereits eingesetzten Arbeitsgruppe wird zu dieser Thematik eine Lösung erarbeitet. Das Controlling kann deshalb bisher nur eine Entscheidungshilfe darstellen und darf auch nur als solche verstanden werden. 1. Wird eine jährliche Auswertung, die als Grundlage für liegenschaftsbezogene Entscheidungen dient, vorgenommen? Ja. Die jährliche Auswertung dient als Entscheidungshilfe bei der Verbesserung der Unterbringung von Polizeidienststellen. Auf die Vorbemerkungen wird verwiesen. 2. Wurde neben den für das Liegenschaftscontrolling erforderlichen Strukturdaten die Dateneingabe auch für ergänzende Liegenschaftsinformationen eingeführt? Ja. Neben dem Vorhalten der durch das Controlling auszuwertenden Daten (Personalmenge, Bereitstellungs - und Bewirtschaftungsausgaben, Sanierungsbedarf und Raumbedarf und -angebot) ermöglicht die Datenbank die Eingabe aller wesentlichen Daten der jeweiligen Unterbringung, wie z. B. Daten des Mietvertrages (Name, Anschrift des Vermieters, Laufzeit, Kündigungsfristen, pp) und Angabe von betriebskostensteigernden Faktoren, z. B. Werkstatt, Raumschießanlage, Küche, pp. Auch die Hinterlegung von Dateien, wie dem Mietvertrag oder dem Baubedarfsnachweis, ist möglich und empfohlen. Zur Anschaulichkeit kann ebenfalls ein Foto eingebracht werden. Der aus der Datenbank generierbare Liegenschaftssteckbrief bietet alle relevanten Daten der jeweiligen Liegenschaft „auf einen Blick“ und stellt damit eine komprimierte und anschauliche Informationsquelle dar. 3. Wurden regelmäßige Liegenschaftsbegehungen auch bei angemieteten Liegenschaften durch Liegenschaftssachbearbeiter durchgeführt? Ja. Allein schon aus der Richtlinie für die Durchführung von Bauaufgaben des Landes (RLBau) ergibt sich die Verpflichtung der nutzenden Dienststellen, vertreten durch die Liegenschaftsverwaltung , das jeweils zuständige Staatliche Baumanagement jährlich, mindestens aber alle zwei Jahre zu Baubegehungen in landeseigenen Liegenschaften einzuladen. Dieses wird von den Polizeiverwaltungen im Wesentlichen stringent durchgeführt. Darüber hinaus werden auch die angemieteten Liegenschaften regelmäßig, mindestens aber anlassbezogen durch die Liegenschaftsverwaltung besucht. 4. Welche landeseinheitlichen Standards wurden für die arbeitsmedizinischen Untersuchungen der Gewahrsamzellen gemäß der Polizeigewahrsamsordnung eingeführt? In Nr. 16.5 der Polizeigewahrsamsordnung, RdErl. d. MI v. 15.12.2008 - P 22.2-12340/1 - VORIS 21011 -, ist festgelegt: „Die Polizeiärztin oder der Polizeiarzt überwacht die Gewahrsamszentren und Gewahrsamsräume in hygienischer Hinsicht und überzeugt sich einmal im Jahr von deren ordnungsgemäßem Zustand.“ Diese Überprüfung der Gewahrsamszentren und Gewahrsamsräume wird von den Polizeiärztinnen und Polizeiärzten, grundsätzlich einmal im Jahr durchgeführt. Grundlage und damit einheitlicher landesweiter Standard dieser Überprüfungen sind im weitesten Sinne die Ausführungen in Nr. 16.2 bis Nr. 16.4 der Polizeigewahrsamsordnung. Darüber hinaus wurden keine landeseinheitlichen Standards „für die arbeitsmedizinischen Untersuchungen der Gewahr- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6870 3 samszellen“ gemäß der Polizeigewahrsamsordnung eingeführt und sind aus hiesiger Sicht auch nicht erforderlich. 5. Inwiefern wurde der vorgelegte Evaluationsplan bisher umgesetzt? Prozessbegleitend werden die „Schwachstellen“ des bisher eingeführten Liegenschaftscontrollings fortlaufend dokumentiert und damit für eine spätere Evaluation gesichert. Sofern diese durch geringen Programmieraufwand behebbar sind, wurde dies bereits umgesetzt. Die Umsetzung des Evaluationsplanes wurde bisher noch nicht eingeleitet, da dies vor dem Hintergrund der aktuell anstehenden Fortentwicklung des Controllings und damit der Ergänzung der Gesamtauswertung um die „weichen Kriterien“ (s. Vorbemerkungen) noch nicht sinnbringend erscheint. Vielmehr wurde die Projektgruppe, wie vorstehend ausgeführt, mit der Überarbeitung des Evaluationsplans im Hinblick auf die mit diesem Projekt neu hinzukommenden Bewertungskriterien beauftragt. (Ausgegeben am 14.11.2016) Drucksache 17/6870 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6606 - Wurde das Konzept für die Implementierung eines Liegenschaftscontrollings für die Polizei Niedersachsen vollständig umgesetzt? Anfrage der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen und Christian Grascha (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Spor