Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/6880 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6654 - Wie steht es mit der Aufgabenkritik zur Konsolidierung des Haushalts von Seite 21 der Koalitionsvereinbarung ? Anfrage des Abgeordneten Christian Grascha (FDP) an die Landesregierung, eingegangen am 07.10.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 13.10.2016 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 07.11.2016, gezeichnet Boris Pistorius Vorbemerkung der Abgeordneten In der Koalitionsvereinbarung haben sich SPD und Bündnis 90/Die Grünen für eine moderne Haushaltspolitik im Sinne einer nachhaltigen und gerechten Konsolidierung ausgesprochen. In der Koalitionsvereinbarung heißt es: „Dabei setzt sie“ (die rot-grüne Koalition, Anmerkung des Fragestellers) „auf einen Dreiklang aus Einsparungen durch Aufgabenkritik und Effizienzsteigerungen, Investitionen in Maßnahmen, die die künftige Einnahmesituation verbessern und dabei soziale und ökologische Kosten vermeiden, sowie auf nachhaltige Verbesserung der Einnahmen durch eine stärkere Beteiligung hoher Einkommen und Vermögen an der Finanzierung der Aufgaben. Zur Konsolidierung des Landeshaushalts ist in Zusammenarbeit mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine konsequente Aufgabenanalyse und -kritik erforderlich, die alle Bereiche und Ressorts erfasst.“ Bereits im Vorfeld der Landtagswahl 2013 hat der Landesbezirk von ver.di eine sachgerechte Aufgabenkritik und Evaluation unter Einbeziehung von Gewerkschaften und Personalräten eingefordert (http://nds-bremen.verdi.de/presse/pressemitteilungen/++co++bd6075cc-4be7-11e3-b759-5254005 9119e). Von Vertretern des Finanzministeriums wurde die Aufgabenkritik zuletzt für das Jahr 2016 angekündigt . Vorbemerkung der Landesregierung Die Aufgaben- und Budgetanalyse der Landesregierung war bereits Thema in den parlamentarischen Anfragen des Abg. Hilbers (Drs. 17/1390, S. 64, 65) sowie der Abg. Grascha, Bode und Frau König (Drs. 17/2055, S. 78, 79 ). Um die Lesbarkeit zu verbessern, wird nicht auf diese Antworten verwiesen, allerdings werden inhaltsgleiche Fragen nachfolgend auch inhaltsgleich beantwortet. Mit dem Projekt der Aufgaben- und Budgetanalyse hat die Landesregierung einen von vornherein mittelfristig angelegten Prozess begonnen, der alle wichtigen und haushaltsrelevanten Aufgabenbereiche der Landesverwaltung erfasst und diese insbesondere auch hinsichtlich der Auswirkungen des demografischen Wandels in den Blick nimmt. Noch während der laufenden Bestandsaufnahme und deren Bewertung wurde deutlich, dass die zeitweilig dramatisch gestiegenen Flüchtlingszahlen etliche Annahmen haben obsolet werden lassen: Kleine Schulstandorte, die noch vor zwei Jahren keine Zukunft mehr gehabt hätten, wurden aufgrund der schulpflichtigen Flüchtlingskinder teilweise erhalten; eine vergleichbare Entwicklung ist im vorschulischen Bereich zu konstatieren. Generell haben sich durch die eingetretene Situation die Anforderungen insbesondere an die soziale und gesundheitliche Infrastruktur im Land verändert. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6880 2 Ministerpräsident Weil hat mehrfach darauf hingewiesen, dass es sich keineswegs um ein nur vorübergehendes Phänomen handelt, sondern eine große Zahl der Flüchtlinge absehbar für längere Zeit in Deutschland bleiben wird. Diese große Zahl von Menschen zu integrieren, erfordert Anstrengungen nicht nur zivilgesellschaftlicher und finanzieller Art, sondern beeinflusst auch demografische Entwicklungen. Abgesehen von diesen auch langfristigen Folgen war die unmittelbare Konsequenz des tagespolitischen Ereignisdrucks, dass die im Lenkungsausschuss zur Aufgabenanalyse versammelten Staatssekretäre sich vorrangig um andere Themen, insbesondere den Flüchtlingszuzug , zu kümmern hatten. 1. Wie ist der Stand der landesregierungsseitig beabsichtigten Aufgabenkritik, bzw. was ist seit Beginn der 17. Wahlperiode diesbezüglich passiert oder eingeleitet worden, und welche Methodik wurde gewählt? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 2. Welche Gremien sind mit welcher Teilnehmerzusammensetzung gebildet worden, und wann haben diese getagt, bzw. wann tagen diese in der Zukunft? Zu 1 und 2: In allen Ressorts wurden im Herbst 2013 Projektgruppen zur Bearbeitung der Fragestellungen im Zusammenhang mit der Aufgaben- und Budgetanalyse unter Beteiligung von Personalvertretungen, Gleichstellungsbeauftragten und Vertrauensleuten für Menschen mit Behinderungen gebildet. Die Größe der Projektgruppen variierte zwischen acht und 20 Personen, insgesamt waren in dieser Phase der Projektgruppenarbeit in den Ressorts ca. 130 Beschäftigte einbezogen. Für vertiefende Einzelbetrachtungen oder bestimmte Fragestellungen wurden in einzelnen Häusern darüber hinaus zeitweilig Unterarbeitsgruppen gebildet. Im Rahmen der Projektgruppenarbeit wurden Personalstrukturdaten erhoben und mit Blick auf die künftigen Aufgabenbereiche und absehbaren Personalbedarfe der einzelnen Häuser bewertet. Für den Austausch der Projektverantwortlichen untereinander wurde unter Vorsitz des Ministeriums für Inneres und Sport ein Koordinierungskreis eingerichtet, der zweimal getagt hat (4. September und 17. Oktober 2013). Die Steuerung des Gesamtprojekts oblag von Anfang an einem Lenkungsausschuss auf Staatssekretärsebene (StK - Leitung, MF, MI, MU), dem eine organisatorisch beim MI verankerte Geschäftsstelle zugearbeitet hat. Der Lenkungsausschuss hat bis heute in 15 Sitzungen getagt, nämlich im Jahr 2013 am 1. August, 2., 16. und 30. September, 29. Oktober, 25. November und 16. Dezember, im Jahr 2014 am 11. und 26. Februar, 17. März, 14. Juli, 13. und 30. Oktober sowie im Jahr 2015 am 26. Januar und 22. Juni. In der Folge waren nicht nur die Staatssekretäre, sondern auch die Mitglieder des Koordinierungskreises vorrangig mit den Herausforderungen der stark gestiegenen Flüchtlingszahlen beschäftigt , wenn sie insoweit nicht sogar gleich ganz auf neue Dienstposten wechselten (der Leiter des Koordinierungskreises wurde Leiter der neuen Flüchtlingsabteilung im MI). 3. Welche Ergebnisse sind bisher erarbeitet worden, wann ist das Ende der sachgerechten Aufgabenkritik terminiert, und wann dürfen die Bürgerinnen und Bürger mit Aufgabenanpassungen , Verwaltungserleichterungen und Kostenreduzierungen rechnen? Die - dauerhaften - Anforderungen der Unterbringung und Integration einer großen Zahl von Menschen haben neue Aufgaben geschaffen und auch die Rahmendaten zu Haushalt und Demografie in Niedersachsen verändert. Der dem Landtag derzeit zur Beratung vorliegende Entwurf des Doppelhaushalts für die Jahre 2017/2018 und die zugehörige Mittelfristige Finanzplanung bilden diese neuen Aufgaben und Rahmendaten für die nächsten Jahre auf Basis der heutigen Annahmen ab. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6880 3 Demgegenüber wurde die von den Ressorts durchgeführte Bestandsaufnahme im Rahmen der Aufgabenanalyse bereits vor der Eskalation des Syrien-Konflikts und dem dadurch ganz wesentlich verstärkten Flüchtlingszuzug nach Westeuropa abgeschlossen. Die erhobenen Daten müssen dadurch zumindest teilweise als veraltet gelten, zumal auch andere Einflussfaktoren - zu nennen sind hier insbesondere die verschärfte Sicherheitslage und auch die immer deutlicher spürbaren Auswirkungen der Digitalisierung - eine teilweise Neubewertung der künftigen Aufgabenbereiche und absehbaren Personalbedarfe der Landesverwaltung erforderlich machen. Eine seriöse Aufgaben- und Budgetanalyse hat die veränderten Rahmenbedingungen in Deutschland und der Welt zu berücksichtigen und kann nicht auf eine rein fiskalische Betrachtung verengt werden. Insbesondere sind die neuen demografischen Entwicklungen hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf Umfang und Verteilung öffentlicher Leistungsangebote im Land zu reflektieren. Notwendige Aufgabenanpassungen führen dabei, entgegen der Annahme des Fragestellers, nicht zu Kostenreduzierungen , sondern tendenziell zu Mehrausgaben. 4. Für den Fall, dass eine Aufgabenanalyse und -kritik noch nicht abgeschlossen ist: Worin liegen die Gründe dafür? Vgl. Vorbemerkung. 5. Hält es die Landesregierung für realistisch, eine Aufgabenkritik vor Ende der 17. Legislaturperiode im Sinne des Koalitionsvertrages abzuschließen? Bereits mehrfach hat die Landesregierung den prozesshaften Charakter der Aufgabenanalyse und die damit verbundene eher mittelfristige Perspektive betont. Insbesondere die Ereignisse der letzten beiden Jahre machen deutlich, dass Aufgabenschwerpunkte und Personalbedarfe kontinuierlich und immer häufiger auch kurzfristig anzupassen sind. Ein förmlicher Abschluss der Aufgabenanalyse ist daher nicht vorgesehen. Stattdessen sollen die erhobenen Personalstrukturdaten fortgeschrieben sowie die Aufgabenbereiche und Personalbedarfe der Ressorts mit Blick auf aktuelle Ereignisse fortlaufend angepasst werden. Die Erkenntnisse aus der Aufgabenanalyse geben den Häusern dabei ein zusätzliches Steuerungsinstrument an die Hand, das sowohl unterjährig als auch im Rahmen künftiger Haushaltsaufstellungsverfahren eine regulative Wirkung entfalten kann. Das Haushaltsaufstellungsverfahren selbst trägt seit der Aufstellung des Haushalts für 2016 selbst noch stärker zu einer Konsolidierung bei, indem die Ressortplanungen auf einem vorangehenden Eckwertebeschluss der Landesregierung beruhen. Dementsprechend wird das Ziel eines konsolidierten Landeshaushalts auch und gerade in Bezug auf die grundgesetzlich verankerte Schuldenbremse entsprechend den Zahlen der von der Landesregierung beschlossenen Mittelfristigen Finanzplanung erreicht. Ein besonderer finanzpolitischer Erfolg liegt darin, dass schon 2018 und erstmals in der Geschichte des Landes der Haushalt ohne Nettoneuverschuldung ausgeglichen sein wird. (Ausgegeben am 15.11.2016) Drucksache 17/6880 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6654 Wie steht es mit der Aufgabenkritik zur Konsolidierung des Haushalts von Seite 21 der Koalitionsvereinbarung? Anfrage des Abgeordneten Christian Grascha (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport