Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/6886 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6653 - Doppeltes „Büroversehen“? Änderungen in Verfahrensbeschreibungen der SKB-Arbeitsdateien Anfrage der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen und Christian Grascha (FDP) an die Landesregierung , eingegangen am 07.10.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 13.10.2016 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 09.11.2016, gezeichnet Boris Pistorius Vorbemerkung der Abgeordneten Die Landesregierung hat vor einigen Monaten und im August 2016 auf parlamentarische Anfragen hin bekräftigt, es seien keine Kontakt- und Begleitpersonen in den drei SKB-Dateien in Niedersachsen gespeichert (Drucksachen 17/4279, 17/5280 und 17/6334). In der Drucksache 17/5280 hieß es jedoch wörtlich: „Im Rahmen der Verfahrensbeschreibung der PD Hannover wäre eine Speicherung von Daten zu Kontakt- und Begleitpersonen allerdings möglich.“ Darauf angesprochen, erwiderte die Landesregierung im August 2016, dass der zitierten Formulierung in der Beantwortung der Frage 15 in der Drucksache 17/5280 aufgrund eines Büroversehens nicht die Verfahrensbeschreibung für die SKB-Arbeitsdatei in Hannover vom 01.03.2005 zugrunde gelegen habe. Wie an den Standorten Braunschweig und Wolfsburg sei eine Speicherung von Kontakt- und Begleitpersonen in der SKB-Arbeitsdatei nach der Errichtungsanordnung oder Verfahrensbeschreibung auch in Hannover nicht möglich. Im September 2016 widerrief die Landesregierung ihre Antwort wieder. Die Speicherung von Daten über Kontakt- und Begleitpersonen war und ist doch möglich. Vorbemerkung der Landesregierung Das beschriebene Büroversehen ist ein mehr als bedauerlicher Umstand, Grundlage dafür war das Nichtvorliegen der aktuell gültigen Verfahrensbeschreibung der Polizeidirektion Hannover. Kontakt- und Begleitpersonen sind mit Stand vom 28.10.2016 bislang nicht gespeichert worden, obwohl es möglich wäre. Aus Sicht der Landesregierung bilden die SKB-Arbeitsdateien eine Grundlage für die Polizei, um der Gewalt im Zusammenhang mit Fußballspielen wirkungsvoll begegnen zu können. 1. Warum stellte die Landesregierung in ihrer Augustantwort ausschließlich auf die Verfahrensbeschreibung aus 2005 ab, obwohl die Fragesteller nicht nach einem bestimmten Jahr, sondern nur grundsätzlich nach der Möglichkeit der Speicherung von Daten über Kontakt- und Begleitpersonen gefragt hatten? Die Beantwortung erfolgte auf Basis der zu dem Zeitpunkt vorliegenden Verfahrensbeschreibung von 2005 und nicht anhand der aktuellen Verfahrensbeschreibung der Polizeidirektion Hannover von 2014. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6886 2 Eine Übersendung von Verfahrensbeschreibungen nach § 8 des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes an das Ministerium ist seit dem 18.11.2010 grundsätzlich nicht vorgesehen. Dies erfolgt nur in Fällen von besonderer Bedeutung nach Ermessen der Behörde bzw. des behördlichen Datenschutzbeauftragten sowie in den Fällen des § 42 Abs. 1 des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung. 2. Wie viele und welche Änderungen bei den Verfahrensbeschreibungen der drei SKB-Dateien Niedersachsen gab es seit 2005, und wann wurden diese jeweils dem Innenministerium und der Landesbeauftragten für den Datenschutz übermittelt? In der Polizeidirektion Hannover wurde die Verfahrensbeschreibung vom 01.03.2005 nach der Vorabprüfung des Datenschutzbeauftragten der Behörde durch die aktuell gültige Verfahrensbeschreibung vom 14.08.2014 ersetzt. Die Änderungen waren vorgenommen worden, um den aktuellen rechtlichen Grundlagen zu entsprechen und die Zweckbestimmung zu präzisieren. In diesem Zusammenhang wurde im Bereich „Kreis der Betroffenen“ die Gruppe „Kontakt- und Begleitpersonen“ sowie im Bereich „Art der gespeicherten Daten“ der Merker „Datei Gewalttäter Sport“ aufgenommen . Darüber hinaus wurden Änderungen sowie Ergänzungen im behördeninternen Teil der Verfahrensbeschreibung vorgenommen. In der Polizeidirektion Braunschweig werden SKB-Arbeitsdateien in Braunschweig und Wolfsburg geführt. Die Verfahrensbeschreibung der Polizeiinspektion (PI) Braunschweig vom 26.08.2002 ist am 17.07.2013 fortgeschrieben worden. Einhergehend mit dem Grund der Änderung, dem Wechsel der Datenbankanwendung von MS Access auf rsCase©, wurde der Bereich „Kreis der Betroffenen“ ebenfalls um die Gruppe „Kontakt- und Begleitpersonen“ erweitert. In der PI Wolfsburg/Helmstedt hat nach wie vor die Verfahrensbeschreibung vom 09.02.2006 Gültigkeit. Die Übersendung der Verfahrensbeschreibungen an die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen erfolgte für die PI Braunschweig am 04.03.2009 bzw. am 20.01.2014, durch die PD Hannover am 05.11.2014 und für die PI Wolfsburg/Helmstedt am 14.02.2006. Dem Ministerium für Inneres und Sport ist die ursprüngliche Verfahrensbeschreibung der Polizeidirektion Hannover vom 01.03.2005 am 04.11.2005 zugegangen. Die Verfahrensbeschreibung der PI Braunschweig vom 26.08.2002 und die der PI Wolfsburg/Helmstedt vom 09.02.2006 liegen dem Ministerium zwar vor, das Datum des genauen Eingangs lässt sich jedoch nicht mehr nachvollziehen . Die Verfahrensbeschreibungen von 2014 liegen auf Anforderung seit dem 25.08.2016 (PD Hannover) bzw. dem 28.10.2016 (PI Braunschweig) vor. Im Übrigen liegen zu den gültigen Verfahrensbeschreibungen aus Braunschweig, Hannover und Wolfsburg keine Beanstandungen durch die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen vor. 3. Wann erfolgten die Änderungen in den Verfahrensbeschreibungen jeweils, und was waren die Gründe für die Änderungen? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 4. Weichen die zur Speicherung vorgesehenen Daten zwischen Errichtungsanordnung und Verfahrensbeschreibung(en) voneinander ab? Der Führung der SKB-Arbeitsdateien liegen ausschließlich Verfahrensbeschreibungen gemäß § 8 des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes zugrunde. Errichtungsanordnungen sind ausschließlich für Dateien auf Grundlage des Bundeskriminalamtgesetzes vorgesehen. (Ausgegeben am 17.11.2016) Drucksache 17/6886 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6653 Doppeltes „Büroversehen“? Änderungen in Verfahrensbeschreibungen der SKB-Arbeitsdateien Anfrage der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen und Christian Grascha (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport