Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/6887 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6625 - Der BREXIT und die Folgen - Was tut Niedersachsen? Anfrage der Abgeordneten der Abgeordneten Dirk Toepffer und Axel Miesner (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 04.10.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 07.10.2016 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr namens der Landesregierung vom 09.11.2016, gezeichnet Olaf Lies Vorbemerkung der Abgeordneten Nach der BREXIT-Entscheidung in Großbritannien gibt es offenbar immer mehr Wirtschaftsunternehmen , die einen Sitz in einem EU-Land benötigen und daher perspektivisch das Vereinigte Königreich verlassen müssten. Der Presse ist verschiedentlich zu entnehmen, dass die Länder Hamburg und Berlin, aber sicher auch einige weitere Städte mehr oder weniger offen um Unternehmensansiedlungen dieser Firmen werben. Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weisen wir darauf hin, dass wir ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung unserer Fragen haben, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. Vorbemerkung der Landesregierung In einer Volksabstimmung hat sich die britische Bevölkerung im Juni 2016 mehrheitlich für einen Austritt Großbritanniens (hier synonym verwendet für das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland) aus der EU entschieden. Bis heute hat die britische Regierung keinen Antrag auf Austritt aus der EU nach Artikel 50 des EU-Vertrags gestellt. Mit Antragsstellung beginnt ein zweijähriger politischer Verhandlungsprozess, in dem auch über die Bedingungen der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen Großbritanniens mit der EU nach dem Austritt entschieden wird. Die Freizügigkeit von Gütern, Dienstleistungen und Arbeitskräften im EU-Binnenmarkt sind für international agierende Unternehmen in der EU eine wesentliche Voraussetzung für ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit. Vor dem Hintergrund der derzeit herrschenden Unsicherheit über die BREXIT-Konsequenzen überdenken sowohl Unternehmen aus dem Finanz- als auch aus dem produzierenden Sektor ihr Engagement in Großbritannien. Dies gilt insbesondere für Unternehmen aus Nicht-EU-Staaten, die den EU-Binnenmarkt über eine Standortgründung in Großbritannien erschlossen haben. Ob und wann Unternehmen mit einem ausschließlichen Sitz in Großbritannien Standortverlagerungen bzw. Niederlassungsgründungen in anderen EU-Staaten beabsichtigen bzw. vollziehen, ist vor allem vom Ergebnis des politischen Verhandlungsprozesses abhängig, aber auch von der Bedeutung des restlichen EU-Marktes für die einzelnen Unternehmen aus Großbritannien . Die Landesregierung beabsichtigt ihr wirtschaftsbezogenes Standortmarketing und ihre ansiedlungsorientierte Akquisetätigkeiten in Großbritannien zu verstärken. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6887 2 1. Was konkret tut das Land Niedersachsen, um die Ansiedlung von Unternehmen zu forcieren , die bisher einen ausschließlichen Sitz in Großbritannien hatten und nunmehr auf dem europäischen Kontinent einen Firmensitz begründen wollen? Das für die internationale Investorenanwerbung zuständige Referat im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr ist aktuell in der Planung von Standortmarketing- und Akquisemaßnahmen zur Gewinnung von Unternehmen aus Großbritannien. Der Schwerpunkt wird die Ansprache von Unternehmen aus den Branchen sein, in denen Niedersachsen komparative Vorteile besitzt. Die Ansprache erfolgt hierbei insbesondere über Netzwerke, Veranstaltungen sowie Messe- und Konferenzpräsenz in Großbritannien. So wird das Land u. a. auf der Foreign Direct Investment Expo am 17./18.11.2016 in London präsent sein und an der Offshore Wind Energy vom 06. Bis 08.06.2017 in London teilnehmen. Darüber hinaus werden generell alle Unternehmen mit Ansiedlungsinteresse am Standort Niedersachsen von der Landesregierung umfassend begleitet und unterstützt. 2. Was tut die Landesregierung, um Kommunen in Niedersachsen dabei zu unterstützen, derartige Ansiedlungen zu forcieren? Bei der Ansiedlung von Unternehmen arbeitet das Land eng mit den kommunalen Wirtschaftsförderungen zusammen, um interessierten Unternehmen ein bedarfsgerechtes Standortangebot zu unterbreiten und Hilfestellungen zu geben. Soweit erforderlich unterstützt und begleitet das Land die Kommunen bei den Unternehmensanfragen, selbstverständlich auch aus Großbritannien. 3. Beabsichtigt die Landesregierung, hierfür in den Doppelhaushalt 2017/2018 Mittel zur Unterstützung von Kommunen bei der Ansiedlung von Unternehmen aus Großbritannien einzustellen? Nein. 4. Wenn ja, in welcher Höhe? Entfällt. 5. Wenn nein, warum nicht? Zum Zwecke des Standortmarketings und für die Unternehmensakquise wird die Landesregierung für gezielte Aktivitäten des Landes in Großbritannien Mittel einsetzen. Dies ist der effizienteste Mitteleinsatz für die internationale Unternehmensakquise, da international die Wahrnehmung eines Bundeslandes im Vergleich zum Auftritt einzelner Kommunen wesentlich größer ist. Grundsätzlich gilt für internationale Standortmarketingaktivitäten, dass das Angebot von größeren regionalen Einheiten mit einem großen Portfolio an Standorten eher Beachtung findet als das Angebot einzelner Standorte. Hinsichtlich der Zusammenarbeit mit den Kommunen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 6. Nach Einschätzung von Experten war für derartige Außenwirtschaftswerbung bis 2013 NGlobal zuständig. Hält die Landesregierung die nunmehr praktizierte organisatorische Anbindung der Außenwirtschaftswerbung im Ministerium selbst auch unter den Rahmenbedingungen des Wettbewerbs um britische Unternehmen nach wie vor für richtig? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? Wenn in der Fragestellung mit „derartige Außenwirtschaftswerbung“ Maßnahmen des internationalen Standortmarketings und der Unternehmensakquise gemeint sind, so lässt sich feststellen, dass NGlobal bis 2011 für Aktivitäten dieser Art zuständig war. Von 2012 bis 2013 waren die Ansiedlungsförderung und das damit zusammenhängende wirtschaftsbezogenen Standortmarketing Aufgabe des Innovationszentrums Niedersachsen GmbH bzw. der Innovatives Niedersachsen GmbH. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6887 3 Die Bündelung der Aufgaben der Außenwirtschaftsförderung, der Ansiedlungsförderung und des Standortmarketings in einem Referat des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zum 01.01.2014 hält die Landesregierung für richtig, auch für die anstehenden Ansiedlungsaktivitäten im Zusammenhang mit der BREXIT-Entscheidung. Die Organisationsstruktur hat sich in der Praxis bewährt. So können Maßnahmen der Außenwirtschaftsförderung, des wirtschaftsbezogenen Standortmarketings sowie der internationalen Ansiedlungsakquise besser aufeinander abgestimmt und vorhandene Ressourcen effizient eingesetzt werden. Die enge Zusammenarbeit und Abstimmung mit den Fachreferaten innerhalb des Ministeriums ermöglicht zudem eine umfassendere fachliche Begleitung ansiedlungsinteressierter Unternehmen. (Ausgegeben am 17.11.2016) Drucksache 17/6887 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6625 Der BREXIT und die Folgen - Was tut Niedersachsen? Anfrage der Abgeordneten der Abgeordneten Dirk Toepffer und Axel Miesner (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr