Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/6888 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6624 - Wann plant die Landesregierung einen behindertengerechten Ausbau des Bahnhofs Suderburg ? Anfrage des Abgeordneten Jörg Hillmer (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 04.10.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 07.10.2016 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr namens der Landesregierung vom 09.11.2016, gezeichnet Olaf Lies Vorbemerkung des Abgeordneten In ihrer Antwort auf die Anfrage „Warum wird der Bahnhof Suderburg nicht behindertengerecht ausgebaut?“ (Drs. 17/6087) erklärt die Landesregierung, „dass die Umsetzung von insgesamt sieben der im September 2015 ursprünglich gemeldeten Stationen im Rahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms (ZIP) nicht weiterverfolgt werden konnte.“ Hintergrund dafür sei, „dass eine Realisierung dieser Maßnahmen entweder nach Einschätzung der DB Station & Service AG bis 2020 gar nicht möglich oder mit solchen technischen bzw. zeitlichen Risiken verbunden wäre, dass die Gefahr einer insgesamt deutlich mehr als 50-prozentigen Kostenbelastung für das Land im Rahmen des ZIP sehr wahrscheinlich erscheint.“ Für den barrierefreien Ausbau von Bahnhöfen mit unter 1 000 Ein- und Ausstiegen am Tag hat das Bundesverkehrsministerium ein Zukunftsinvestitionsprogramm eingerichtet, dessen Programmzeitraum bis 2020 ausgelegt ist. Die Kosten übernehmen Bund und Land gemeinsam. Für das Investitionsprogramm meldete das Land Niedersachsen 20 kleine Bahnstationen an. Zu den angemeldeten Bahnstationen gehört der Bahnhof Suderburg, für den barrierefreie Bahnsteigzugänge mit Aufzügen vorgesehen waren. In ihrer Antwort auf die Anfrage Drs. 17/6087 nennt die Landesregierung als Kriterien, nach denen die 20 Bahnhöfe für das Zukunftsinvestitionsprogramm angemeldet wurden: „Die Anzahl der Einund Ausstiege sowie das Vorhandensein von Bedarfsschwerpunkten in der Nähe der Stationen, der mögliche Realisierungszeitraum und die Kosten der Maßnahmen.“ Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weise ich darauf hin, dass ich ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung meiner Fragen habe, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. Vorbemerkung der Landesregierung Die Infrastrukturverantwortung für die Station Suderburg und die meisten Bahnstationen in Niedersachsen liegt bei der DB Station&Service AG und somit beim Bund. Die Landesregierung begrüßt, dass insgesamt 16 Stationen im Rahmen des Teilprogramms „Barrierefreier Ausbau von kleinen Schienenverkehrsstationen“ des Zukunftsinvestitionsprogramms (ZIP) des Bundes in den kommenden Jahren barrierefrei ausgebaut werden können. Niedersachsen ist einer der Hauptprofiteure dieses ZIP-Teilprogramms: Das Land Niedersachsen kann im Ländervergleich mit fast 15 % aller Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6888 2 Ausbauvorhaben die zweitmeisten Stationsausbauten realisieren und verfügt mit einem Anteil von 23,5 % am Gesamtvolumen über das höchste Investitionsvolumen im Rahmen des ZIP. Neben dem bislang bekannten ZIP-Teilprogramm „Barrierefreier Ausbau von kleinen Schienenverkehrsstationen “ existiert allerdings, wie der Landesregierung auf Anfrage seitens des Bundesministeriums für Verkehr und Infrastruktur (BMVi) zwischenzeitlich mitgeteilt wurde, auch noch ein ZIP- Teilprogramm „Planungsvorrat Barrierefreiheit“. Im Rahmen dieses Teilprogramms finanziert der Bund ohne finanzielle Beteiligung der Länder Beplanungen zur Herstellung von Elementen der Barrierefreiheit von Schienenverkehrsstationen. Erfreulicherweise ist im ZIP-Teilprogramm „Planungsvorrat Barrierefreiheit“ vonseiten des Bundes und der Deutschen Bahn AG (DB AG) auch die Beplanung des barrierefreien Ausbaus der Station Suderburg enthalten und wird bis Ende 2018 angestrebt . Die Landesregierung begrüßt dies ausdrücklich und sieht darin eine Bestätigung ihrer Bemühungen zum weiteren barrierefreien Ausbau von Bahnstationen auch über das aktuelle ZIP-Teilprogramm „Barrierefreier Ausbau von kleinen Schienenverkehrsstationen“ hinaus sowie speziell des von ihr mehrfach betonten Erfordernisses zum barrierefreien Ausbau der Station Suderburg. Es ist erfreulich , dass Bund und DB AG mit der Durchführung entsprechender Planungsleistungen ihrer Infrastrukturverantwortung für Bahnstationen nachkommen. Gleichzeitig wird mit dem ZIP-Teilprogramm „Planungsvorrat Barrierefreiheit“ anerkannt, wie wichtig es ist, Planungen für Ausbaumaßnahmen von Stationen zu haben, um bei künftigen Ausbauprogrammen schneller Maßnahmen umsetzen zu können. Nach erfolgreichem Abschluss der Planung des barrierefreien Ausbaus des Bahnhofs Suderburg sowie weiterer niedersächsischer Planvorhaben aus dem ZIP-Teilprogramm „Planungsvorrat Barrierefreiheit “ erwartet die Landesregierung, dass Bund und DB AG im Anschluss auch zeitnah die Möglichkeiten dafür schaffen, den barrierefreien Ausbau der beplanten Stationen tatsächlich umsetzen zu können. Gegenüber dem Bund hat die Landesregierung deshalb dafür geworben, das ZIP-Teilprogramm „Barrierefreier Ausbau von kleinen Schienenverkehrsstationen“ entweder zu verlängern oder baldmöglichst ein Nachfolgeprogramm ZIP II aufzulegen. 1. Liegen für alle in das Programm aufgenommene Bahnhöfe fertige Planungen vor? 2. Wenn nein, für welche Bahnhöfe liegen noch keine fertigen Planungen vor, und aus welchem Grund sind sie trotzdem in das Zukunftsinvestitionsprogramm aufgenommen worden? Die Fragen 1 und 2 werden wegen ihres Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet. Nur für den barrierefreien Ausbau der Station in Weener liegen noch keine Planungen vor. Hier erscheint ein barrierefreier Ausbau innerhalb des Programmzeitraums allerdings ausnahmsweise dennoch möglich, weil sich aufgrund der Unpassierbarkeit der Friesenbrücke Sperrpausen leichter einrichten lassen als dies sonst der Fall ist. 3. Warum ist es nach Ansicht der Landesregierung offenbar nicht möglich, innerhalb von vier Jahren zwei Fahrstühle einzubauen? Der Einbau zweier Fahrstühle wird in der Tat deutlich kürzer als vier Jahre dauern. Problematisch ist jedoch der umfangreiche Planungsvorlauf, der bei Maßnahmen der DB AG stets nötig ist. Neben den Planungen müssen zudem Sperrpausen angemeldet werden, was ebenfalls lange Zeit im Voraus erfolgen muss. Zudem ist das ZIP-Teilprogramm „Barrierefreier Ausbau von kleinen Schienenverkehrsstationen “ so angelegt, dass das Risiko von Zeitverzögerungen und Kostenerhöhungen, abgesehen von Kostensteigerungen vor Ende 2018, einseitig auf Seiten des Landes liegt. Umso erfreulicher ist es, dass Bund und DB AG im Rahmen des ZIP-Teilprogramms „Planungsvorrat Barrierefreiheit “ die Planung des barrierefreien Ausbaus des Bahnhofs Suderburg weiterverfolgen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6888 3 4. Wann plant die Landesregierung einen behindertengerechten Ausbau des Bahnhofs Suderburg? Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. (Ausgegeben am 17.11.2016) Drucksache 17/6888 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6624 Wann plant die Landesregierung einen behindertengerechten Ausbau des Bahnhofs Suderburg? 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