Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/6890 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6621 - Sind vermehrte Weideausbrüche auf den Wolf zurückzuführen? Anfrage des Abgeordneten Ernst Ingolf Angermann (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 04.10.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 07.10.2016 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz namens der Landesregierung vom 07.11.2016, gezeichnet Stefan Wenzel Vorbemerkung des Abgeordneten In der jüngsten Vergangenheit ist festzustellen, dass in den Verkehrsnachrichten zunehmend auf ausgebrochene Rinder- und Pferdeherden hingewiesen wird. Bei genauer Betrachtung der Ausbrüche , insbesondere der Junghengste im Solling, ist festzustellen, dass sich das Ausbruchverhalten der betreffenden Tiere verändert hat. Üblicherweise brechen nur wenige Tiere aufgrund verschiedener Gründe aus ihrer Umzäunung aus, legen nur eine kurze Wegstrecke zurück und kehren oftmals selbstständig wieder zur Gesamtherde zurück. Bei den jüngsten Ausbrüchen ist erkennbar, dass gesamte Herden ausbrechen, sofort weite Strecken zurücklegen und nur schwer wieder einzufangen sind - dieses oftmals bei zuvor vollständig intakten Einzäunungen. Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weise ich darauf hin, dass ich ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung meiner Fragen habe, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. Unter Bezugnahme auf das Urteil des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 55, gehe ich davon aus, dass der Landesregierung die Beantwortung der Anfrage in weniger als einem Monat möglich und zumutbar ist, da es sich nach meiner Auffassung um einen eng begrenzten Sachverhalt handelt und der Rechercheaufwand gering ist. Vorbemerkung der Landesregierung Ausbrüche von Weidetieren kommen vor, seit es Weidehaltung gibt. Die Gründe für diese Ausbrüche sind unterschiedlichster Natur, am häufigsten schlechte oder schadhafte Zäune, Hunger, Durst oder Geschlechtstrieb der Weidetiere. Das unbefugte Öffnen von Zäunen ist ein weiterer Grund für Weideausbrüche. Auch das Treiben durch andere Tiere gehört zu den möglichen Ursachen. Der Eindruck, dass sich solche Ausbrüche in letzter Zeit häufen, kann nicht bestätigt werden. Eine statistische Erhebung ist der Landesregierung hierzu nicht bekannt. Das mit „üblicherweise“ bezeichnete Verhalten ist dabei eine mögliche Variante, genauso möglich und „üblich“ ist jedoch, dass sich ausgebrochene Weidetiere weit von der Weide entfernen. Sowohl Rinder als auch Pferde entwickeln bereits nach einer kurzen Zeit in der „Freiheit“ ein starkes Fluchtverhalten, zumal, wenn versucht wurde, sie durch Treiben wieder einzufangen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6890 2 1. Worauf führt die Landesregierung das veränderte Ausbruchverhalten der Rinder- und Pferdeherden zurück? Da, wie in den Vorbemerkungen der Landesregierung beschrieben, kein nachweislich verändertes Ausbruchsverhalten beim Großvieh erkennbar ist, führt die Landesregierung dieses auch nicht auf eine bestimmte Ursache zurück. 2. Sind der Landesregierung Herdenausbrüche bekannt, die aller Wahrscheinlichkeit nach auf Wölfe zurückzuführen sind? Ja. 3. Kann die Landesregierung bei dem Ausbruch der 49 Pferde in Neuhaus im Solling den Wolf als Verursacher ausschließen? Es gibt keine Hinweise auf einen Wolf als Verursacher. 4. Welche Unterstützung bietet die Landesregierung den Haltern von Rindern und Pferden , die von Herdenausbrüchen (nachweislich von Wolf verursacht) betroffen waren, zur Vermeidung zukünftiger Ausbrüche? Halter von Rindern und Pferden, deren Herden nachweislich Angriffe durch den Wolf erlitten haben, haben - unabhängig von ihrer geografischen Position im Lande - die Möglichkeit, die Förderung für Präventivmaßnahmen auf der Basis der Richtlinie Wolf in Anspruch zu nehmen. Die Landesregierung empfiehlt, diese Förderung in Anspruch zu nehmen, wenn möglich. 5. Wird die Landesregierung zukünftig auch die Folgekosten von Weideausbrüchen übernehmen , die nachweislich durch den Wolf verursacht wurden? Tierhalterinnen und Tierhalter sollten sich immer über eine Betriebshaftpflichtversicherung und/oder eine Tierhalterhaftpflichtversicherung absichern, da es sehr vielfältige Ursachen für einen Schadensfall gibt. Diese Versicherungen decken jedoch nicht zwingend oder nicht regelmäßig die Folgekosten für die Tiere selbst ab. Hier greifen die Billigkeitsleistung des Landes für Nutztierrisse durch den Wolf und die Zuwendungen für Präventionsmaßnahmen. Es sind freiwillige Leistungen des Landes, die einerseits die Tierhalterinnen und Tierhalter unterstützen, andererseits das Miteinander von Mensch, Wolf und Nutztieren in unserer Kulturlandschaft fördern sollen. (Ausgegeben am 17.11.2016) Drucksache 17/6890 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6621 Sind vermehrte Weideausbrüche auf den Wolf zurückzuführen? Anfrage des Abgeordneten Ernst Ingolf Angermann (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz