Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/6930 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6716 - Fachkräfteeinwanderung 2015: Leichter Anstieg auch in Niedersachsen? Anfrage der Abgeordneten Christian Dürr und Christian Grascha (FDP) an die Landesregierung , eingegangen am 17.10.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 20.10.2016 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr namens der Landesregierung vom 15.11.2016, gezeichnet Olaf Lies Vorbemerkung der Abgeordneten Im Jahr 2015 wanderten 2,1 Millionen Menschen in die Bundesrepublik ein. Darunter waren 82 200 aus nicht EU-Staaten, die einen der gesetzlichen Aufenthaltstitel für qualifizierte Arbeit nutzten. Dies geht aus Zahlen des Statistischen Bundesamtes und des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hervor („Deutschland zieht kaum Fachkräfte an“, FAZ vom 04.10.16). Laut BAMF wurde 5 867 hochqualifizierten Neueinwanderern die sogenannte Blue Card erteilt, weitere 192 Hochqualifizierte nutzten daneben die gesetzliche Möglichkeit, sich zum Zweck der Arbeitssuche bis zu sechs Monate hier aufzuhalten. Vorbemerkung der Landesregierung Der Rat der Europäischen Union hat am 25.05.2009 die „Richtlinie 2009/50/EG über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung“ (Hochqualifiziertenrichtlinie) erlassen, die durch die EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme von Dänemark, Großbritannien und Irland in nationales Recht umgesetzt wurde. Die Hochqualifiziertenrichtlinie zielte darauf ab, einen gemeinsamen Aufenthaltstitel für Hochqualifizierte auf EU-Ebene einzuführen, diesen attraktiv auszugestalten und so die Migration von Hochqualifizierten zu erleichtern und zu fördern. Gleichzeitig wurde der neue Aufenthaltstitel „Blaue Karte EU“ für Hochqualifizierte eingeführt, dessen Erteilung an konkrete Vorgaben (z. B. berufliche Qualifikation und festzulegendes Mindestgehalt) gebunden ist und der besondere Rechte, beispielsweise hinsichtlich Mobilität, Familiennachzug und Daueraufenthalt, verleiht. Die Hochqualifiziertenrichtlinie trat im Juni 2009 in Kraft und wurde in Deutschland durch das „Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifiziertenrichtlinie der Europäischen Union“ vom 01.06.2012 umgesetzt . Seitdem ermöglicht die Blaue Karte EU (§ 19 a Aufenthaltsgesetz) in Deutschland den Zuzug von Akademikerinnen und Akademikern aus Nicht-EU-Staaten. Ebenfalls mit dem Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifiziertenrichtlinie wurde im Jahr 2012 die „Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für qualifizierte Fachkräfte“ (§ 18 c Aufenthaltsgesetz) neu eingeführt. Seitdem haben ausländische Hochschulabsolventinnen und -absolventen die Möglichkeit , sich für einen maximal sechsmonatigen Zeitraum in Deutschland aufzuhalten, um sich einen ihrer Qualifikation angemessenen Arbeitsplatz zu suchen, sofern ihr Lebensunterhalt in dieser Zeit ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel gesichert ist und sie sich nicht bereits mit einem Aufenthaltstitel zu einem anderen Zweck als dem der Erwerbstätigkeit im Inland aufhalten. Die Regelung sollte ursprünglich am 01.08.2016 außer Kraft treten, gilt nunmehr aber unbefristet. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6930 2 Um die von den Fragestellern erbetenen Angaben zu ermitteln, wurden sowohl das Statistische Bundesamt wie auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) unter Hinweis auf den Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 04.10.2016 gebeten mitzuteilen, ob ihnen die gewünschten länderspezifischen Angaben vorliegen bzw. ob diese ermittelt werden können. Das Statistische Bundesamt übermittelte länderspezifische Bestandszahlen für Niedersachsen zu den angegebenen Stichtagen, die sich aus dem vom BAMF als Registerbehörde geführten Ausländerzentralregister ergeben. Das Ausländerzentralregister enthält keine Angaben über die Erteilung bestimmter Aufenthaltstitel in bestimmten Zeiträumen, sondern bildet nur den zu einem bestimmten Stichtag vorhandenen Bestand ab. Die unterjährigen Fluktuationen werden daher nicht abgebildet. Danach ergeben sich für die Ausländerbehörden in Niedersachsen die in nachfolgender Tabelle 1 dargestellten Bestandszahlen (die Darstellung der Jahre 2008 bis 2011 ist nicht möglich, da die erfragten Aufenthaltstitel erst im Laufe des Jahres 2012 neu eingeführt wurden): Tabelle 1: Aufenthaltstitel in Niedersachsen Quelle: Ausländerzentralregister (BAMF) Bestand am 31.12.2012 31.12.2013 31.12.2014 31.12.2015 Blaue Karte EU (§ 19 a Abs. 1 AufenthG, befristeter Aufenthaltstitel) 240 1 275 1 671 1 932 Niederlassungserlaubnis für Inhaber einer Blauen Karte EU (§ 19 a Abs. 6 AufenthG, unbefristeter Aufenthaltstitel) 14 157 471 885 Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche (§ 18 c AufenthG) 2 9 10 13 Das BAMF übermittelte zudem im Rahmen einer Sonderauswertung, wie viele der erfragten Aufenthaltstitel jahresbezogen in Niedersachsen von den hiesigen Ausländerbehörden erteilt wurden. Danach ergeben sich für das Land Niedersachsen die in nachfolgender Tabelle 2 dargestellten Zahlen: Tabelle 2: Erteilte Aufenthaltstitel in Niedersachsen Quelle: Sonderauswertung des BAMF Erteilungsjahr 2012 2013 2014 2015 Blaue Karte EU (§ 19 a Abs. 1 AufenthG, befristeter Aufenthaltstitel) 292 964 1 025 1 175 Niederlassungserlaubnis für Inhaber einer Blauen Karte EU (§ 19 a Abs. 6 AufenthG, unbefristeter Aufenthaltstitel) 6 126 294 484 Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche (§ 18 c AufenthG) 2 13 21 29 1. Wie viele der bundesweit 5 867 neuen Blue-Card-Inhaber haben eine Arbeitsstelle in Niedersachsen finden können? Der Landesregierung liegen hierzu keine Angaben vor. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen . Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6930 3 2. Wie viele der bundesweit 5 867 neuen Blue-Card-Inhaber haben ihren Erstwohnsitz in Niedersachsen gemeldet? Der Landesregierung liegen hierzu keine Angaben vor. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen . 3. Wie viele der bundesweit 192 Hochqualifizierten, die sich zur Arbeitssuche hier aufhielten , konnten einen Arbeitsplatz in Niedersachsen finden? Der Landesregierung liegen hierzu keine Angaben vor. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen . 4. Wie viele der bundesweit 192 Hochqualifizierten, die sich zur Arbeitssuche hier aufhielten , gehen einer Tätigkeit in Niedersachsen nach? Der Landesregierung liegen hierzu keine Angaben vor. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen . 5. Welche Entwicklung lässt sich bezüglich der Fragen 1. bis 4. jeweils im Vergleich zu den Jahren 2008, 2009, 2010, 2011, 2012, 2013 und 2014 feststellen? Da der Landesregierung die zu den Fragen 1 bis 4 erbetenen Angaben nicht vorliegen, kann auch die in dieser Frage erbetene Feststellung nicht getroffen werden. (Ausgegeben am 22.11.2016) Drucksache 17/6930 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6716 - Fachkräfteeinwanderung 2015: Leichter Anstieg auch in Niedersachsen? Anfrage der Abgeordneten Christian Dürr und Christian Grascha (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr