Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/6989 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6806 - Resonanz bei pensionierten Lehrkräften für den Unterricht in Sprachlernklassen Anfrage des Abgeordneten Sebastian Lechner (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 26.10.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 01.11.2016 Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung vom 21.11.2016, gezeichnet In Vertretung Erika Huxhold Vorbemerkung des Abgeordneten Im Herbst 2015 hat das Kultusministerium mehr als 17 000 pensionierte Lehrkräfte angeschrieben und für den Sprachförderunterricht an Niedersachsens Schulen geworben. Den pensionierten Lehrerinnen und Lehrern werden zeitlich befristete Verträge für mindestens sechs Monate bis zu zwei Jahren angeboten. Pensionierte Lehrkräfte sind auch Bestandteil des „17-Punkte-Aktionsplans zur Lehrkräftegewinnung“ des Kultusministeriums vom 03.08.2016 zur Deckung des Lehrkräftebedarfs. Nach Kritik am Bewerbungsverfahren wurde dieses vereinfacht. Das neue Verfahren erläuterte das Kultusministerium in einer Pressemitteilung vom 22.04.2016. Im sogenannten vereinfachten Onlinebewerbungsverfahren sind nun die persönlichen Daten, die letzte Stammschule, eine Zeugniskopie der Staatsprüfung, Nachweise über zusätzliche Qualifikationen und eventuell ein Schwerbehindertenausweis einzureichen. Zur Resonanz bei den pensionierten Lehrkräften sagte Kultusministerin Heiligenstadt in der Plenarsitzung des Landtags am 16.12.2015, es seien derzeit 80 Verträge zur Sprachförderung mit zeitlich befristeten Verträgen abgeschlossen worden, das entspreche rund 30 Vollzeitlehrereinheiten. Darunter seien jedoch nicht ausschließlich pensionierte Lehrkräfte. Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weise ich darauf hin, dass ich ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung meiner Fragen habe, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. Vorbemerkung der Landesregierung Um die vorhandenen Bedarfe im Bereich Sprachförderung an den niedersächsischen Schulen zu decken, ist es erforderlich, ein effizientes und schnelles Verfahren zu nutzen, das Bewerberinnen und Bewerber erfasst und bedarfsgerecht an Schulen vermittelt. Dazu wurde auf das vorhandene Bewerbungs- und Informationsportal EIS-Online zurückgegriffen. Das Portal wird im Rahmen der Bewerbungs- und Einstellungsverfahren von Lehrkräften in den niedersächsischen Schuldienst i. d. R. von mehreren tausend Bewerberinnen und Bewerbern pro Schulhalbjahr genutzt. Zur Bewerbung auf Verträge - Spracherwerb Flüchtlinge - (VSF) ist eine Registrierung in EIS-Online notwendig. Für die Eingabe der Daten sollten Bewerberinnen und Bewerber maximal eine Vier- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6989 2 telstunde benötigen. Das Verfahren für pensionierte Lehrkräfte ist bereits vor einiger Zeit verschlankt worden. Zudem ist es möglich, dass sich in dem Portal nicht nur neue Bewerberinnen und Bewerber registrieren , sondern gleichzeitig auch die bereits in EIS-Online registrierten Bewerberinnen und Bewerber nachträglich ihre Bereitschaft zur Annahme von VSF erklären können. Über das Portal erhalten die Interessenten eine Übersicht über alle ausgeschriebenen Verträge. Erst nach Registrierung ist es möglich, dass die Bewerberinnen und Bewerber sich auf in diesem Portal konkret ausgeschriebene VSF bewerben. Auch den Schulen ist es aufgrund der elektronischen Form der Bewerbung möglich, eine Übersicht über die registrierten Bewerberinnen und Bewerber zu erhalten und gegebenenfalls Interessenten anzusprechen. Die Digitalisierung der Daten ermöglicht eine deutlich schnellere Verarbeitung. Grundsätzlich steht außerdem die Niedersächsische Landesschulbehörde bei allen Fragen zum Verfahren für eine Beratung zur Verfügung. Interessenten können sich an die jeweiligen Servicestellen in den vier Regionalabteilungen der Schulbehörde wenden und erhalten Unterstützung bei ihrem konkreten Anliegen. Mit dem gewählten Verfahren steht folglich eine effiziente Möglichkeit zur Verfügung, Bewerberinnen und Bewerber zu erfassen, um sie dann schnell und bedarfsgerecht an Schulen zu vermitteln. 1. Wie viele Verträge mit pensionierten Lehrkräften sind bis heute abgeschlossen worden, und wie vielen Vollzeitlehrereinheiten entspricht das? Mit Pensionärinnen und Pensionären, Rentnerinnen und Rentnern sowie im Rahmen von Weiterbeschäftigungen wurden - Stand: 01.11.2016 - insgesamt 250 Verträge abgeschlossen. Diese Verträge weisen einen Gesamtumfang von 1 842 Stunden bzw. rund 71 Vollzeitlehrereinheiten auf. 2. Wie viele Ruheständler arbeiten ehrenamtlich bei der Sprachförderung in Schulen? Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor. Um hier Daten ermitteln zu können, wäre eine aufwändige Abfrage der Regionalabteilungen der Niedersächsischen Landesschulbehörde bei den Schulen durchzuführen, ferner müssten die Rückmeldungen überprüft und zusammengeführt werden. Die einzelnen Schulleitungen müssten für ihre Meldungen zu einem festgelegten Stichtag recherchieren und berichten. Damit wäre ein Arbeitsaufwand verbunden, der ohne Zurückstellung drängender Aufgaben der Schulleitungen nicht möglich wäre und zudem im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage nicht geleistet werden kann. 3. Welche Gründe sind nach Auffassung der Landesregierung für die geringe Resonanz bei den Lehrkräften im Ruhestand verantwortlich? Der Landesregierung liegen diesbezüglich keine Erkenntnisse zu den individuellen Beweggründen der Lehrkräfte im Ruhestand vor. Bei der Einstellung von Pensionärinnen und Pensionären ist allerdings die sogenannte Hinzuverdienstgrenze als ein Problem benannt worden. Die Hinzuverdienstgrenze ergibt sich aus den §§ 64 ff. des Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetzes. Dort ist festgelegt, wieviel eine Pensionärin oder ein Pensionär zu ihren oder seinen Ruhestandsbezügen hinzuverdienen kann. Dieser Betrag muss individuell für jede Ruhestandbeamtin oder jeden Ruhestandbeamten ausgerechnet werden. Änderungen der Hinzuverdienstgrenzen könnten nur durch eine Änderung des NBeamtVG erfolgen. Die Landesregierung sieht allerdings derzeit keinen Anlass, diese für alle Pensionärinnen und Pensionäre des Landes geltende Regelung zu verändern. Für die Schulen bedeutet selbst der Einsatz weniger Stunden eine große Hilfe und Unterstützung. Sprachlernklassen oder Sprachförderkurse können auch von mehreren Lehrkräften gegeben werden , die sich z. B. tageweise abwechseln. Die Stunden können teilweise auch gebündelt werden: Mit den pensionierten Lehrkräften wird ein Stundenrahmenvertrag abgeschlossen, der eine Ge- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6989 3 samtstundenzahl umfasst, die innerhalb des Vertragszeitraums (sechs Monate bis zwei Jahre) flexibel nach Absprache erteilt werden kann. 4. Warum müssen pensionierte Lehrer bei der Onlinebewerbung auch im vereinfachten Verfahren noch immer die oben aufgeführten Dokumente für ihre Bewerbung einreichen , obwohl das Kultusministerium für die verbeamteten Ruheständler bereits über die vollständigen Personalakten verfügt? Die Personalakten der pensionierten Lehrkräfte werden von der jeweiligen personalaktenführenden Stelle aufbewahrt. Ohne Registrierung in EIS-Online müsste die jeweilige Personalakte einer Bewerberin oder eines Bewerbers zunächst herausgesucht werden. Dadurch würde sich das Bewerbungsverfahren deutlich in die Länge ziehen. Die Akten der pensionierten Lehrkräfte sind in Papierform archiviert. Die Daten wären dann von der Niedersächsischen Landesschulbehörde erneut im System einzupflegen und könnten erst im Anschluss mit den Bedarfen der Schulen abgeglichen werden. Dies wäre deutlich zeitintensiver. Ziel des Kultusministeriums ist es jedoch, die Lehrkräfte so schnell wie möglich an die Schulen zu vermitteln. 5. Plant die Landesregierung, die Anzahl der reaktivierten pensionierten Lehrer zu erhöhen ? Die Frage, ob die Landesregierung plant, die Anzahl der reaktivierten pensionierten Lehrkräfte mit VSF-Verträgen zu erhöhen, kann nur vor dem Hintergrund der allgemeinen Problematik zur Deckung des Lehrkräftebedarfs beantwortet werden. Eine Besonderheit in Bezug auf die Sprachfördermaßnahmen ergibt sich hier nicht. a) Wenn ja, welche Maßnahmen sollen gegebenenfalls dafür ergriffen werden, z. B. attraktivere Verträge mit Unterrichtsverpflichtungen an zusammenhängenden Tagen, flexible Urlaubsregelung mit Nacharbeitsmöglichkeit oder Direktbewerbung an den Schulen? Die vereinbarten Stunden können auch jetzt schon teilweise gebündelt werden: Mit den pensionierten Lehrkräften wird ein Stundenrahmenvertrag abgeschlossen, der eine Gesamtstundenzahl umfasst , die innerhalb des Vertragszeitraums (sechs Monate bis zwei Jahre) flexibel nach Absprache erteilt werden kann. Sprachlernklassen oder Sprachförderkurse können auch von mehreren Lehrkräften gegeben werden, sodass auch flexible und individuelle Zeitvereinbarungen zwischen den Schulen und den pensionierten Lehrkräften getroffen werden können. b) Wenn nein, warum ist dies nicht geplant? Entfällt. 6. Erwägt die Landesregierung, den zahlreichen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern in den Sprachlernklassen eine Aufwandsentschädigung für Fahrtkosten etc. zu zahlen, z. B. über Erhöhung der Mittel für die Schulbudgets? Wenn nein, was sind die Gründe dafür? Die Landesregierung hat im Rahmen eines Sonderprogramms zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements in der Flüchtlingshilfe für die Jahre 2015 und 2016 insgesamt einen Betrag von 2,69 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Eine Fortsetzung dieser Förderung ist für die Jahre 2017 und 2018 geplant (je 1,69 Millionen Euro). Von diesen Mitteln können Freiwillige profitieren. Für insgesamt 250 000 Euro wurden Lehrbücher für die Sprachmittlungstätigkeit von Freiwilligen mit Flüchtlingen vor Ort (nicht in Sprachlernklassen) erworben, die über die Kommunen im Land an Ehrenamtliche ausgegeben wurden. Mit dem verbleibenden Betrag von 2,44 Millionen Euro sollen Ausgaben, die ehrenamtlich Tätigen im Rahmen von niedrigschwelligen Angeboten bei der Flüchtlingshilfe tatsächlich entstehen, erstattet werden. Darunter fallen insbesondere Fahrkarten, Benzinkosten, Eintrittsgelder, Material für Sprachmittlung, die Initiierung von „Willkommenscafés“ und dadurch anfallende Kosten sowie sons- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6989 4 tige Verbrauchsmaterialien. 2016 können auch bis zu 10 % der zur Verfügung stehenden Mittel für Qualifizierungsangebote für Freiwillige eingesetzt werden. Die Mittel werden je zur Hälfte über die Kommunen (antragsberechtigt sind die Landkreise, kreisfreien Städte, Landeshauptstadt und Region Hannover sowie die Stadt Göttingen) und die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen e. V. an die Ehrenamtlichen auf Antrag ausgezahlt. Anträge können auch von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern in den Sprachlernklassen gestellt werden. Aufwandsentschädigungen werden aus diesen Mitteln nicht gezahlt. Der Unterricht in Sprachlernklassen wird von Lehrkräften durchgeführt (vgl. auch Ziff. 3.2 des RdErl. d. MK v. 01.07.2014 zur „Förderung von Bildungserfolg und Teilhabe von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache“ (SVBl. S. 330). Sofern es sich um bereits pensionierte Lehrkräfte handelt, erfolgt der Einsatz im Rahmen von Arbeitsverträgen auf Basis des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Eine ehrenamtliche Tätigkeit als Helferin oder Helfer in Sprachlernklassen ist hier nicht vorgesehen. Aus dem Budget der Schule sind als Pflichtaufgaben die Kosten der schulinternen Lehrerfortbildung sowie die Reisekosten der Lehrkräfte bei Schulfahrten zu finanzieren. Sofern die Schule zusätzliche Aufgaben wie z. B. die Verlässlichkeit der Grundschule oder den Ganztagsschulbetrieb übernimmt , erhält sie ein erhöhtes Budget zur Finanzierung dieser Aufgaben. Mittel für Aufwandsentschädigungen etc. sind hier nicht veranschlagt. Im Übrigen gibt es keine Rechtsgrundlage zur Gewährung von Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer in Sprachlernklassen für z. B. Fahrtkosten. Zahlungen ohne Rechtsgrund dürfen aus Landesmitteln nicht geleistet werden. Eine Erhöhung der Mittel für die Schulbudgets kann daher nicht erfolgen. (Ausgegeben am 30.11.2016) Drucksache 17/6989 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6806 - Resonanz bei pensionierten Lehrkräften für den Unterricht in Sprachlernklassen Anfrage des Abgeordneten Sebastian Lechner (CDU) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums