Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/6999 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6817 - „Missbrauch und Diskriminierung an unseren Schulen entschieden entgegentreten“? - Wie entwickelt sich die Arbeit der „Anlaufstelle für Opfer und Fragen sexuellen Missbrauchs und Diskriminierung in Schulen und Tageseinrichtungen für Kinder“ im Kultusministerium? Anfrage des Abgeordneten Clemens Lammerskitten (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 26.10.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 02.11.2016 Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung vom 28.11.2016, gezeichnet In Vertretung Erika Huxhold Vorbemerkung des Abgeordneten Mit Beschluss des Landtages vom 21.03.2012 (Drs. 16/4640) wurde die Einrichtung einer unabhängigen Anlaufstelle für Opfer und Fragen sexuellen Missbrauchs und Diskriminierung in Schulen und Tageseinrichtungen für Kinder beschlossen. Die von der CDU-geführten Landesregierung konzipierte und im Kultusministerium eingerichtete „Anlaufstelle für Opfer und Fragen sexuellen Missbrauchs an Schulen und Tageseinrichtungen für Kinder“ ist seit 2012 für alle Kinder und Jugendlichen , Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Eltern und andere Hinweisgeber aus ganz Niedersachsen erreichbar. Sowohl in der im November 2013 erfolgten Unterrichtung des Kultusausschusses als auch in der Unterrichtung im September 2014 über die Arbeit der Anlaufstelle durch die Landesregierung wurde deutlich, dass die damalige personelle Ausstattung der Anlaufstelle hinter der von Kultusminister Dr. Bernd Althusmann im Jahr 2011 geplanten personellen Ausstattung zurückgeblieben ist. Damals war die Besetzung mit drei vollen Stellen geplant, aufgeteilt in eine Leitungsstelle und zwei Sachbearbeiterstellen. In den Unterrichtungen wurde mitgeteilt, dass die Leitungsfunktion nicht als volle Stelle wahrgenommen wird und auch die Sachbearbeiterstellen nicht entsprechend besetzt sind. Da in den Unterrichtungen deutlich wurde, dass die personelle Ausstattung nicht dem Arbeitsaufkommen entspricht, wurde seitens der Landesregierung mitgeteilt, dass Anfang Januar 2014 eine dritte Stelle besetzt werden solle. In der Unterrichtung im September 2014 wurde dann dargestellt , dass zwar eine Besetzung der Stelle erfolgt ist, aber keine volle Planstelle zur Verfügung steht. Ebenso wurde in den Unterrichtungen im November 2013 und im September 2014 klar, dass die Öffentlichkeitsarbeit der Anlaufstelle momentan nicht wie ursprünglich geplant durch die Pressestelle des Kultusministeriums unterstützt wird. Auch hier wurde im Rahmen der Unterrichtungen dargestellt, dass geplant sei, dass sich die Öffentlichkeitsarbeit zukünftig verbessern werde. Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weise ich darauf hin, dass ich ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung meiner Fragen habe(n), die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6999 2 1. Wird die Leitungsfunktion der Anlaufstelle mittlerweile mit einer vollen Stelle wahrgenommen ? Die Leitungsfunktion wird in bewährter Weise in Funktionseinheit von Anlaufstellenleitung und Referatsleitung im Rahmen einer vollen Stelle wahrgenommen. 2. Sind beide Sachbearbeiterstellen besetzt? Wenn nein, warum nicht? Ja. 3. Sind momentan der bzw. die Sachbearbeiter mit voller Stundenzahl für die Anlaufstelle tätig? Wenn nein, warum nicht? Beide Bearbeiterinnen sind - wie auch die Leitung - zur besseren Verzahnung der Aufgaben von Anlaufstelle und Prävention zudem in die sogenannte Linienarbeit eingebunden. Der Umfang der Tätigkeit richtet sich prioritär nach den anfallenden Aufgaben in der Anlaufstelle, ist flexibel und umfasst je nach Bedarf variierende Anteile der jeweiligen Vollzeitstelle. 4. Wie viele Personen sind insgesamt mit welchen Stundenanteilen ihrer Arbeitszeit für die Anlaufstelle tätig? Die Arbeit in der Anlaufstelle wird durch ein interdisziplinäres Team geleistet. Hierzu zählen die Professionen Psychologie, Pädagogik, Recht, Pädagogik/Kriminologie. Durch die Mehrfachqualifikationen des Personals wird das gesamte erforderliche Spektrum der fachlichen Arbeit abgedeckt. Die Stundenkontingente der Personen umfassen im Mittel: Psychologie: 50 %, Pädagogik/Leitung: 50 %, Recht: nach Bedarf, Pädagogik/Kriminologie: 80 %. Zusammen mit der juristischen Unterstützung , die im Rechtsreferat der Abteilung angesiedelt ist, sind für die Anlaufstelle mit flexiblen Zeitanteilen, die sich nach dem tatsächlichen Bedarf richten, insgesamt vier Personen tätig. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 5. In welchem täglichen Zeitraum ist die Hotline der Anlaufstelle telefonisch erreichbar? Die Anlaufstelle ist montags bis donnerstags von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr über die Hotline durchgängig erreichbar. Zusätzlich kann die Anlaufstelle 24 Stunden per E-Mail kontaktiert werden, dies ist unter der E-Mailadresse anlaufstelle@mk.niedersachsen.de möglich. 6. Wie viele Personen nehmen die Anrufe an der Hotline regelmäßig entgegen? Die Anrufe nehmen drei Personen im Wechsel mit unterschiedlichen Zeitanteilen entgegen. 7. Ist beabsichtigt, die Anlaufstelle personell weiter zu verstärken? Nein. 8. Welche Maßnahmen zur Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit wurden mit der Pressestelle des Kultusministeriums vereinbart und auch umgesetzt? Von der Pressestelle wurde in enger Abstimmung mit der Anlaufstelle ein Flyer zu deren Angebot herausgegeben, der den Schulen zur Verfügung gestellt und bei Veranstaltungen ausgelegt bzw. verteilt wird. Der Flyer steht auch als PDF-Version zum Download zur Verfügung. Zusätzlich ist über die Weitergabe von Kontaktdaten der Anlaufstelle im Visitenkartenformat die Information über die Hotline verbessert worden. Über weitere Formen - durch Präsenz auf der Opferschutzplattform Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6999 3 (www.opferschutz.niedersachsen.de), auf Netzwerktreffen von Opferunterstützungseinrichtungen, Dienstbesprechungen auf kommunaler sowie auf der Ebene der Niedersächsischen Landesschulbehörde (NLSchB), Vorträge vor Interessenvertretungen (Schwerbehindertenvertretung, Gleichstellungsbeauftrage etc.) - werden Informationen zum Angebot der Anlaufstelle kommuniziert. Bereits bei Einrichtung der Anlaufstelle wurde in einem an die Eltern gerichteten Ministerbrief auf die Anlaufstelle hingewiesen. Aktuell wird in Abstimmung mit der Pressestelle die Verteilung der vorgenannten Flyer in Grundschulen organisiert. Aus der Durchführungsbegleitung bei bundesweiten Fahndungen (LKA NI) zur Identifizierung von Opfern kinderpornografischer Darstellungen und sexuellen Missbrauchs durch die Anlaufstelle ergeben sich zusätzlich zahllose der Arbeit der Anlaufstelle förderliche Kontakte mit Schulleitungen. 9. Wie oft haben sich seit der Einrichtung der Anlaufstelle Ratsuchende an die Anlaufstelle gewandt, und aus welchem der Bereiche Missbrauch, sexuelles Fehlverhalten, Distanzverletzung oder Diskriminierung/Mobbing kamen jeweils die Fälle (aufgelistet nach Jahren und Bereichen)? Zur Datenregistrierung werden die Kontakte der Hilfesuchenden zur Anlaufstelle gezählt. Eine Differenzierung nach Einzelfällen wird nicht vorgenommen. Dies beruht u. a. darauf, dass unterschiedliche Personen in der Anlaufstelle als Ansprechpartner verfügbar sind, und somit organisatorisch keine sichere Zuordnung erfolgen könnte. Die im Jahr 2012 getroffene Entscheidung für diese Form der Erfassung orientiert sich auch daran, dass dies für Hilfsangebote auf Bundes- und Landesebene , bei Kommunen und bei sonstigen Beratungsstellen gängige Praxis ist. Im Jahr 2012 (Juli bis Dezember) wurde die Anlaufstelle von Hilfesuchenden 72 Mal kontaktiert. Die Anliegen der Hilfesuchenden untergliedern sich wie folgt: Im Jahr 2013 wurden insgesamt 471 Kontaktgesuche zur Anlaufstelle registriert. Die Anzahl der anonymen Hilfegesuche lag bei 60. In 119 Kontakten suchten männliche Personen um Beratung nach. In 292 Kontakten wurden von weiblichen Personen Beratung und Hilfe gewünscht. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6999 4 Die Verteilung der vorgetragenen Anliegen ergibt sich aus der Grafik: Im Jahr 2014 wurden in der Anlaufstelle 510 Kontaktgesuche registriert. Hiervon entfallen auf weibliche Hilfesuchende 294 Kontakte. Die männlichen Personen sind mit 172 Kontakten gelistet. Anonyme Hilfegesuche an die Anlaufstelle erfolgten 44 Mal. Die Verteilung der Anliegen ergibt sich aus der Grafik: In der Anlaufstelle wurde im Jahr 2015 in 395 Kontakten um Hilfe nachgesucht. Die Verteilung stellt sich folgendermaßen dar: 62 anonyme Hilfsgesuche, 108 männliche Personen und 225 weibliche Personen wandten sich mit ihren Anliegen an die Anlaufstelle. Die Themen der Anliegen von Hilfesuchenden sind in der Grafik dargestellt: Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6999 5 Für das laufende Kalenderjahr sind bis Ende Oktober 2016 insgesamt 406 Hilfsgesuche an die Anlaufstelle gerichtet worden. Hiervon thematisierten die Hilfesuchenden in 71 Anliegen Angelegenheiten , die dem Themenkomplex Missbrauch, sexuelles Fehlverhalten bzw. Distanzverletzungen zuzurechnen sind. Eine detailliertere Auswertung wird erst nach Abschluss des Kalenderjahres vorliegen . 10. In wie vielen Fällen konnten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Anlaufstelle Probleme lösen, Konflikte schlichten oder Hilfesuchende an geeignete Hilfseinrichtungen weiter verweisen? Die Arbeit der Anlaufstelle umfasst bei jedem Kontakt zu Hilfesuchenden eine individuelle Beratung . Vor dem Hintergrund der fachlichen Standards wird in allen Fällen die Problemlage geklärt und jeweils ein erster weiterer Schritt mit den Hilfesuchenden erörtert. Je nach Sachlage wird dieser dann - sofern gewünscht - durch den Hilfesuchenden selbst oder bei Bedarf auch durch Vermittlung der Anlaufstelle angebahnt bzw. realisiert. Somit wird bei allen Kontakten eine Problemlösung initiiert. 11. In wie vielen Fällen wurden Disziplinarverfahren eingeleitet, und in wie vielen Fällen wurde die Staatsanwaltschaft oder die Polizei über Fehlverhalten informiert? Auf Veranlassung der Anlaufstelle ist im Jahr 2016 die Staatsanwaltschaft in einem Fall über den Verdacht eines (sexuellen) Fehlverhaltens einer Lehrkraft, in einem weiteren Fall über den Verdacht schweren sexuellen Missbrauchs durch einen Sozialpädagogen im Landesdienst informiert worden. In weiteren Fällen ist die Anlaufstelle in unterschiedlichen Verfahrensständen involviert, wobei die Beratung der Hilfesuchenden im Fall einer juristischen Intervention und bei schwebenden Verfahren ausgesetzt wird. 12. Über welches Budget verfügt die Anlaufstelle im Jahr 2016 ausweislich des Haushaltsplans des Landes, und welche Mittel wurden für 2017/2018 angemeldet? Die Anlaufstelle verfügt über kein eigenes Budget. Erforderliche Mittel wurden und werden im Rahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (Kapitel 07 01) generiert bzw. aus den für Fachaufgaben (z. B. Kapitel 07 03 TG 67 Fortbildung, TG 66 Weiterbildung) zur Verfügung stehenden Mitteln bestritten. Durch eine enge Verzahnung mit der Linienarbeit zur Prävention und Gesundheitsförderung werden für diese Zwecke angemeldete Mittel eingesetzt und so Synergien erzeugt. 13. Haben die Schulen mittlerweile den in dem Entschließungsantrag (Drs. 16/4640) beschlossenen Handlungsleitfaden erhalten? Die Schulen können online auf Informationen zum Thema sexuelle Grenzverletzungen/Sexueller Missbrauch zugreifen. Diese umfassen ein Kapitel der Empfehlungen zum Umgang mit Krisen und Notfällen in Schulen und werden im geschützten Bereich des Portals der NLSchB zum Download vorgehalten. Die Informationen können auf diese Weise aktuell gehalten werden. Über die darin enthaltenen Links ist sichergestellt, dass umfangreiche Angebote aus dem Bereich Opferschutz und Opferhilfe jederzeit abgerufen werden können. Weitere Printmaterialien werden gegenwärtig nicht für erforderlich gehalten. Im Rahmen des Aufgreifens der Kampagne des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) „Kein Raum für Missbrauch“ sind Vorbereitungen zu einer nachhaltigen Implementation von Kinderschutzkonzepten - auch mit Institutionen im außerschulischen Bereich (z. B. Deutscher Kinderschutzbund) - angelaufen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6999 6 14. Wann ist mit der im Entschließungsantrag erbetenen jährlichen Information des Kultusausschusses zu rechnen, und wie erklärt sich, dass 2015 keine entsprechenden Informationen erfolgt sind? Eine Unterrichtung des Kultusausschusses kann nach Übermittlung eines diesbezüglichen Unterrichtungswunsches jederzeit erfolgen. Die vorangegangenen Unterrichtungen waren vom Ausschuss erbeten und auf die Tagesordnung gesetzt worden. Ein Unterrichtungswunsch wurde vom Kultusausschuss weder für 2015 noch für 2016 ausgesprochen. 15. Wie viele Schulungen haben aufgrund des im Entschließungsantrag beschlossenen Auftrags zu Nr. 2 stattgefunden? Wenn keine Schulungen stattgefunden haben, warum nicht? Die sich an einen unter Nr. 4 b des Entschließungsantrags genannten Personenkreis richtenden Schulungen sind für die Gruppe der Beratungslehrerinnen und Beratungslehrer (BL) dahin gehend erfolgt, dass das Themenfeld in das Curriculum der BL-Weiterbildung Eingang gefunden hat und seit 2014 in jedem WB-Durchgang (jährlich i. d. R. acht Studienzirkel mit 80 Teilnehmerinnen und Teilnehmern) behandelt wird. Bereits vorher ausgebildete BL erhalten zum Themenkomplex sexueller Missbrauch/sexuelle Grenzverletzungen über die betreuenden schulpsychologischen Dezernentinnen und Dezernenten diesbezügliche Unterweisungen. Im Rahmen des Fallmanagements der Anlaufstelle finden jeweils auf den konkreten Fall bezogen auch Coachings für Schulleitungen und Aufsichtspersonal unter dem besonderen Fokus der Gewährleistung des Opferschutzes statt. Alle vier Regionalabteilungen der NLSchB wurden 2015 von je zwei Angehörigen der Anlaufstelle aufgesucht und anhand ausgewählter Fallbeispiele für den Kinder- und Opferschutz in Fällen von sexuellem Missbrauch und Grenzverletzungen sensibilisiert. Seit Verabschiedung des Entschließungsantrags und der damit einhergehenden Auftragslage hat die Anlaufstelle zu den Themenkomplexen sexueller Missbrauch, sexuelle Grenzverletzungen, Opferschutz , Kinderschutz und dem vorgehaltenen Angebot der Beratung 22 Schulungen von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren durchgeführt. Darüber hinaus wurden auch im Rahmen von internen und externen Dienstbesprechungen etc. Informationen über das Angebot der Anlaufstelle und ihre Arbeit transportiert. Für weitere Personengruppen - etwa Schulleitungen - sind Maßnahmen für 2017 und Folgejahre projektiert. Darüber hinaus arbeitet die Anlaufstelle an einer Projektskizze zum eLearning. Für diese Angebotsform wird die Realisierbarkeit geprüft. 16. Sieht die Landesregierung den Bedarf, die Konzeption der Anlaufstelle weiterzuentwickeln ? Die der Arbeit der Anlaufstelle zugrundeliegende Konzeption hat sich als geeignet und zureichend erwiesen, sodass zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Veränderungen als erforderlich angesehen werden. Die Erfahrungen aus der Anlaufstellenarbeit sind geeignet, in die Entwicklung eines nachhaltigen Kinderrechte- und Kinderschutzkonzeptes für Niedersachsen einzufließen. (Ausgegeben am 05.12.2016) Drucksache 17/6999 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6817 „Missbrauch und Diskriminierung an unseren Schulen entschieden entgegentreten“? - Wie entwickelt sich die Arbeit der „Anlaufstelle für Opfer und Fragen sexuellen Missbrauchs und Diskriminierung in Schulen und Tageseinrichtungen für Kinder“ im Kultusministerium? Anfrage des Abgeordneten Clemens Lammerskitten (CDU) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums