Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/7015 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6642 - - Teilantwort - Kam die Landesregierung ihrer Antwortpflicht in den Sitzungen des Ausschusses für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes am 15.06.2016 und 11.08.2016 vollständig nach? Anfrage der Abgeordneten Jens Nacke, Thomas Adasch, Angelika Jahns, Mechthild Ross- Luttmann, Ansgar-Bernhard Focke, Johann-Heinrich Ahlers, Karl-Heinz Klare, Volker Meyer, Lutz Winkelmann und Editha Lorberg (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 05.10.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 11.10.2016 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 29.11.2016, gezeichnet Boris Pistorius Vorbemerkung der Abgeordneten Mit Schreiben vom 20.05.2016 beantragten die Mitglieder der CDU im Ausschuss für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes eine Unterrichtung zu den der Landesregierung vorliegenden Erkenntnissen über die möglichen Kontakte von Saleh S. zu IS-Verbindungsleuten in der Türkei, über den Aufenthaltsort von Saleh S., eine mögliche Verletzung der Schulpflicht, über Kontakte von Saleh S. zu möglichen „Gefährdern“ und den Kenntnissen der niedersächsischen Sicherheitsbehörden über diese Sachverhalte. Hintergrund war ein Bericht der Neuen Presse vom 18.05.2016 („Safias Terror-Bruder (17) ist zurück“). Die Unterrichtung erfolgte zunächst am 15.06.2016 und wurde dann am 11.08.2016 fortgesetzt. Am 17.08.2016 berichtete die Neue Presse („War das Hannovers erster IS-Anschlag?“), dass die Polizei inzwischen gegen Saleh S. auch wegen des Verdachts eines Angriffs mit zwei Brandsätzen auf Passanten vom Dach eines hannoverschen Einkaufszentrums ermittele. In der Unterrichtung vom 11.08.2016 wurde der Ausschuss hierüber von der Landesregierung nicht informiert. Bereits am 29.07.2016 hatte wegen dieses Vorwurfes aber eine erneute Durchsuchung von Räumen stattgefunden , die Saleh S. genutzt hat. Auf Antrag der CDU-Fraktion unterrichtete die Landesregierung den Landtag erneut am 18.08.2016 im Ausschuss für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und am 07.09.2016 im Rechtsausschuss . In der Sitzung vom 18.08.2016 sagte der für das Justizministerium anwesende Leiter der Abteilung IV zu dem nun bekannt gewordenen Ermittlungsverfahren laut Seite 9 der Niederschrift: „Ich bin über den Umstand, dass dieses Ermittlungsverfahren überhaupt bekannt geworden ist, alles andere als glücklich. Es wäre für das Verfahren und die zu führenden Ermittlungen weitaus besser gewesen, wenn diese Information heute noch geheim wäre. Deswegen, um die Ermittlungen nicht zu gefährden, ist auch keine Ausschussunterrichtung erfolgt.“ Später erklärte er zu seinen Überlegungen, ob er in der vorherigen Ausschusssitzung vom 11.08.2016 über dieses neue Ermittlungsverfahren unterrichten wollte, laut Seite 10 der Niederschrift : „Als ich den Bericht bekommen habe, habe ich überlegt, ob der Landtag an sich zu unterrichten ist, und dabei primär den Rechtsausschuss als den für die Angelegenheiten der Staatsanwaltschaft zuständigen Ausschuss im Blick gehabt. Die Überlegung war, dass das Ermittlungsverfahren zu Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7015 2 dem Zeitpunkt in der Öffentlichkeit noch nicht bekannt war und - besser noch - auch unbekannt geblieben wäre, um die weiteren Ermittlungen nicht zu gefährden. Es hätte ohnehin nichts Substanzielles zu berichten gegeben, außer dem Umstand, dass es das Verfahren gab.“ Auf Seite 12 sagt dann der Abteilungsleiter des Justizministeriums: „Ich würde auch jetzt noch nicht mehr dazu sagen, weil ich noch nicht mehr weiß. Wir würden, wenn der Umstand nicht bereits in der Öffentlichkeit bekannt wäre, auch jetzt noch nicht darüber unterrichten, um die Ermittlungen in dieser Richtung nicht weiter zu gefährden.“ Auf Nachfrage, ob das auch für vertrauliche Sitzungen gelte, äußert der Abteilungsleiter außerdem, dass ihm die Vertraulichkeit auch nicht ausreichen würde. Saleh S. und seine Schwester Safia sind laut Medienberichten mit Ahmed Feredaws A. befreundet. Dieser hält sich seit mehreren Jahren als anerkannter Flüchtling in Deutschland auf. Allerdings soll er Medienberichten zufolge geplant haben, in seine Heimat Afghanistan zu reisen, um dort einen Terroranschlag zu begehen. Wegen entsprechender Hinweise wurden ihm seine Ausweispapiere abgenommen, um die Ausreise zu verhindern. Außerdem wurden ihm Meldeauflagen erteilt. Inzwischen kommt er diesen Meldeauflagen nicht nach und ist verschollen. Hierzu fand eine Unterrichtung des Ausschusses für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes am 14.09.2016 statt. Zu dem Angriff der damals 15-jährigen Safia S. auf einen Bundespolizisten im Februar 2016 in Hannover fanden am 08.03.2016 und 11.03.2016 Unterrichtungen statt. Dieser Fall war der Auslöser zur Einsetzung des 23. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses. Zu diesem Freundeskreis gehört weiterhin Mohamad Hasan K., der zunächst öffentlich bekannt wurde, als er nach der Absage des Fußballspieles in Hannover im November 2015 ein Video im Stadion drehte und veröffentlichte, in dem er seine Sympathie zum sogenannten Islamischen Staat („IS“) in Syrien und Irak erklärte. Auch zu der Absage des Länderspieles wurde der Landtag unterrichtet . Wegen zahlreicher offener Fragen aus den Unterrichtungen und der konkreten Weigerung des Abteilungsleiters des Justizministeriums zur vollständigen Unterrichtung der Ausschüsse stellen wir diese Anfrage zur schriftlichen Beantwortung. Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weisen wir darauf hin, dass wir ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung unserer Fragen haben, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. Unter Bezugnahme auf das Urteil des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 55, gehen wir davon aus, dass der Landesregierung die Beantwortung der Anfrage in weniger als einem Monat möglich und zumutbar ist, da es sich nach unserer Auffassung um einen eng begrenzten Sachverhalt handelt und der Rechercheaufwand gering ist. Wir gehen davon aus, dass, insoweit die Landesregierung auf vorherige Anfrage oder Niederschriften von Sitzungen verweist, die konkreten Seiten angeben werden. Vorbemerkung der Landesregierung Die unverzügliche Beantwortung von Anfragen aus dem Landtag hat für die Landesregierung uneingeschränkte Priorität. Vor diesem Hintergrund wurden die für die Beantwortung der vorliegenden Kleinen Anfrage zuständigen Ressorts (Staatskanzlei, Justizministerium, Kultusministerium) unmittelbar nach Vorlage der Anfrage unter Federführung der Ministeriums für Inneres und Sport um entsprechende Antwortbeiträge gebeten. Für einen Großteil der in der vorliegenden Anfrage befindlichen 81 Einzelfragen ist jedoch im Kern eine sehr zeitintensive Erhebung einer Vielzahl von individuellen Daten aus nach gegenwärtigem Kenntnisstand rund 200 Einzelvorgängen durch die beteiligten Ressorts bzw. den ihnen nachgeordneten Behörden erforderlich. Die Erhebung und die Zusammenfassung der nachgefragten Daten konnte bis zum derzeitigen Zeitpunkt trotz hoher Priori- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7015 3 sierung noch nicht vollumfänglich abgeschlossen werden. Darüber hinaus erfordert das sehr umfangreiche Mitzeichnungsverfahren zwischen den beteiligten Häusern eine längere Bearbeitungsdauer , als üblich. Vor diesem Hintergrund ist zum jetzigen Zeitpunkt lediglich eine Teilbeantwortung der vorliegenden Kleinen Anfrage zu den Fragen 10 bis 12, 14 bis 17, 20 bis 24, 32, 35 bis 43, 54, 59 bis 62, 73 und 78 bis 81 möglich. Die vollständige Beantwortung wird in der 49. Kalenderwoche erfolgen. Die Landesregierung bezieht ihre Antwort ferner nur auf die Unterrichtung der ständigen bzw. nichtständigen Ausschüsse des Landtages, nicht auf den 23. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss . A) Saleh. S. 1. Welche Vorgänge mit welchen Aktenzeichen wurden gegen Saleh S. an welchem Tag bei Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichten oder Verfassungsschutz von welchem Bearbeiter eingetragen (Angabe ohne Tatvorwurf und Namen des Bearbeiters, Funktionsbezeichnung genügt)? Die unverzügliche Beantwortung von Anfragen aus dem Landtag hat für die Landesregierung uneingeschränkte Priorität. Vor diesem Hintergrund wurden die für die Beantwortung der vorliegenden Kleinen Anfrage zuständigen Ressorts (Staatskanzlei, Justizministerium, Kultusministerium) unmittelbar nach Vorlage der Anfrage unter Federführung der Ministeriums für Inneres und Sport um entsprechende Antwortbeiträge gebeten. Für einen Großteil der in der vorliegenden Anfrage befindlichen 81 Einzelfragen ist jedoch im Kern eine sehr zeitintensive Erhebung einer Vielzahl von individuellen Daten aus nach gegenwärtigem Kenntnisstand rund 200 Einzelvorgängen durch die beteiligten Ressorts bzw. die ihnen nachgeordneten Behörden erforderlich. Die Erhebung und die Zusammenfassung der nachgefragten Daten konnten bis zum derzeitigen Zeitpunkt trotz hoher Priorisierung noch nicht vollumfänglich abgeschlossen werden. Darüber hinaus erfordert das sehr umfangreiche Mitzeichnungsverfahren zwischen den beteiligten Häusern eine längere Bearbeitungsdauer als üblich. Vor diesem Hintergrund ist zum jetzigen Zeitpunkt lediglich eine Teilbeantwortung der vorliegenden Kleinen Anfrage zu den Fragen 10 bis 12, 14 bis 17, 21 bis 24, 32, 35 bis 43, 54, 59 bis 62, 73 und 78 bis 81 möglich. Die vollständige Beantwortung wird in der 49. Kalenderwoche erfolgen. 2. Welche dieser Vorgänge gegen Saleh S. wurden an welchen Tagen an welche andere Dienststelle auf welchem Wege weiter- oder bekannt gegeben? Die unverzügliche Beantwortung von Anfragen aus dem Landtag hat für die Landesregierung uneingeschränkte Priorität. Vor diesem Hintergrund wurden die für die Beantwortung der vorliegenden Kleinen Anfrage zuständigen Ressorts (Staatskanzlei, Justizministerium, Kultusministerium) unmittelbar nach Vorlage der Anfrage unter Federführung der Ministeriums für Inneres und Sport um entsprechende Antwortbeiträge gebeten. Für einen Großteil der in der vorliegenden Anfrage befindlichen 81 Einzelfragen ist jedoch im Kern eine sehr zeitintensive Erhebung einer Vielzahl von individuellen Daten aus nach gegenwärtigem Kenntnisstand rund 200 Einzelvorgängen durch die beteiligten Ressorts bzw. die ihnen nachgeordneten Behörden erforderlich. Die Erhebung und die Zusammenfassung der nachgefragten Daten konnten bis zum derzeitigen Zeitpunkt trotz hoher Priorisierung noch nicht vollumfänglich abgeschlossen werden. Darüber hinaus erfordert das sehr umfangreiche Mitzeichnungsverfahren zwischen den beteiligten Häusern eine längere Bearbeitungsdauer als üblich. Vor diesem Hintergrund ist zum jetzigen Zeitpunkt lediglich eine Teilbeantwortung der vorliegenden Kleinen Anfrage zu den Fragen 10 bis 12, 14 bis 17, 21 bis 24, 32, 35 bis 43, 54, 59 bis 62, 73 und 78 bis 81 möglich. Die vollständige Beantwortung wird in der 49. Kalenderwoche erfolgen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7015 4 3. Wann kamen diese weitergebenen Vorgänge gegen Saleh S. bei welchen Dienststellen an? Die unverzügliche Beantwortung von Anfragen aus dem Landtag hat für die Landesregierung uneingeschränkte Priorität. Vor diesem Hintergrund wurden die für die Beantwortung der vorliegenden Kleinen Anfrage zuständigen Ressorts (Staatskanzlei, Justizministerium, Kultusministerium) unmittelbar nach Vorlage der Anfrage unter Federführung der Ministeriums für Inneres und Sport um entsprechende Antwortbeiträge gebeten. Für einen Großteil der in der vorliegenden Anfrage befindlichen 81 Einzelfragen ist jedoch im Kern eine sehr zeitintensive Erhebung einer Vielzahl von individuellen Daten aus nach gegenwärtigem Kenntnisstand rund 200 Einzelvorgängen durch die beteiligten Ressorts bzw. die ihnen nachgeordneten Behörden erforderlich. Die Erhebung und die Zusammenfassung der nachgefragten Daten konnten bis zum derzeitigen Zeitpunkt trotz hoher Priorisierung noch nicht vollumfänglich abgeschlossen werden. Darüber hinaus erfordert das sehr umfangreiche Mitzeichnungsverfahren zwischen den beteiligten Häusern eine längere Bearbeitungsdauer als üblich. Vor diesem Hintergrund ist zum jetzigen Zeitpunkt lediglich eine Teilbeantwortung der vorliegenden Kleinen Anfrage zu den Fragen 10 bis 12, 14 bis 17, 21 bis 24, 32, 35 bis 43, 54, 59 bis 62, 73 und 78 bis 81 möglich. Die vollständige Beantwortung wird in der 49. Kalenderwoche erfolgen. 4. Unter welchen Aktenzeichen wurden dort von welchen Sachbearbeitern der jeweiligen Dienststelle neue Vorgänge mit welchem Aktenzeichen mit Bezug zu Saleh S. angelegt (Funktionsbezeichnung genügt)? Die unverzügliche Beantwortung von Anfragen aus dem Landtag hat für die Landesregierung uneingeschränkte Priorität. Vor diesem Hintergrund wurden die für die Beantwortung der vorliegenden Kleinen Anfrage zuständigen Ressorts (Staatskanzlei, Justizministerium, Kultusministerium) unmittelbar nach Vorlage der Anfrage unter Federführung der Ministeriums für Inneres und Sport um entsprechende Antwortbeiträge gebeten. Für einen Großteil der in der vorliegenden Anfrage befindlichen 81 Einzelfragen ist jedoch im Kern eine sehr zeitintensive Erhebung einer Vielzahl von individuellen Daten aus nach gegenwärtigem Kenntnisstand rund 200 Einzelvorgängen durch die beteiligten Ressorts bzw. die ihnen nachgeordneten Behörden erforderlich. Die Erhebung und die Zusammenfassung der nachgefragten Daten konnten bis zum derzeitigen Zeitpunkt trotz hoher Priorisierung noch nicht vollumfänglich abgeschlossen werden. Darüber hinaus erfordert das sehr umfangreiche Mitzeichnungsverfahren zwischen den beteiligten Häusern eine längere Bearbeitungsdauer als üblich. Vor diesem Hintergrund ist zum jetzigen Zeitpunkt lediglich eine Teilbeantwortung der vorliegenden Kleinen Anfrage zu den Fragen 10 bis 12, 14 bis 17, 21 bis 24, 32, 35 bis 43, 54, 59 bis 62, 73 und 78 bis 81 möglich. Die vollständige Beantwortung wird in der 49. Kalenderwoche erfolgen. 5. Wann wurden von welchen Beschäftigten zur Unterrichtung des Landtages zu Saleh S. am 15.06.2016 welche Vorgänge (Aktenzeichen) oder Informationen mit welcher Fristsetzung und welchem Wortlaut angefordert? Die unverzügliche Beantwortung von Anfragen aus dem Landtag hat für die Landesregierung uneingeschränkte Priorität. Vor diesem Hintergrund wurden die für die Beantwortung der vorliegenden Kleinen Anfrage zuständigen Ressorts (Staatskanzlei, Justizministerium, Kultusministerium) unmittelbar nach Vorlage der Anfrage unter Federführung der Ministeriums für Inneres und Sport um entsprechende Antwortbeiträge gebeten. Für einen Großteil der in der vorliegenden Anfrage befindlichen 81 Einzelfragen ist jedoch im Kern eine sehr zeitintensive Erhebung einer Vielzahl von individuellen Daten aus nach gegenwärtigem Kenntnisstand rund 200 Einzelvorgängen durch die beteiligten Ressorts bzw. die ihnen nachgeordneten Behörden erforderlich. Die Erhebung und die Zusammenfassung der nachgefragten Daten konnten bis zum derzeitigen Zeitpunkt trotz hoher Priorisierung noch nicht vollumfänglich abgeschlossen werden. Darüber hinaus erfordert das sehr umfangreiche Mitzeichnungsverfahren zwischen den beteiligten Häusern eine längere Bearbeitungsdauer als üblich. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7015 5 Vor diesem Hintergrund ist zum jetzigen Zeitpunkt lediglich eine Teilbeantwortung der vorliegenden Kleinen Anfrage zu den Fragen 10 bis 12, 14 bis 17, 21 bis 24, 32, 35 bis 43, 54, 59 bis 62, 73 und 78 bis 81 möglich. Die vollständige Beantwortung wird in der 49. Kalenderwoche erfolgen. 6. Wann wurden von welchen Beschäftigten zur Unterrichtung des Landtages zu Saleh S. am 11.08.2016 welche Vorgänge (Aktenzeichen) oder Informationen mit welcher Fristsetzung und welchem Wortlaut angefordert? Die unverzügliche Beantwortung von Anfragen aus dem Landtag hat für die Landesregierung uneingeschränkte Priorität. Vor diesem Hintergrund wurden die für die Beantwortung der vorliegenden Kleinen Anfrage zuständigen Ressorts (Staatskanzlei, Justizministerium, Kultusministerium) unmittelbar nach Vorlage der Anfrage unter Federführung der Ministeriums für Inneres und Sport um entsprechende Antwortbeiträge gebeten. Für einen Großteil der in der vorliegenden Anfrage befindlichen 81 Einzelfragen ist jedoch im Kern eine sehr zeitintensive Erhebung einer Vielzahl von individuellen Daten aus nach gegenwärtigem Kenntnisstand rund 200 Einzelvorgängen durch die beteiligten Ressorts bzw. die ihnen nachgeordneten Behörden erforderlich. Die Erhebung und die Zusammenfassung der nachgefragten Daten konnten bis zum derzeitigen Zeitpunkt trotz hoher Priorisierung noch nicht vollumfänglich abgeschlossen werden. Darüber hinaus erfordert das sehr umfangreiche Mitzeichnungsverfahren zwischen den beteiligten Häusern eine längere Bearbeitungsdauer als üblich. Vor diesem Hintergrund ist zum jetzigen Zeitpunkt lediglich eine Teilbeantwortung der vorliegenden Kleinen Anfrage zu den Fragen 10 bis 12, 14 bis 17, 21 bis 24, 32, 35 bis 43, 54, 59 bis 62, 73 und 78 bis 81 möglich. Die vollständige Beantwortung wird in der 49. Kalenderwoche erfolgen. 7. Wer entschied über die Anforderungen von Informationen und/oder Akten für die genannten Unterrichtungen bei nachgeordneten Behörden (Funktionsbezeichnung genügt )? Die unverzügliche Beantwortung von Anfragen aus dem Landtag hat für die Landesregierung uneingeschränkte Priorität. Vor diesem Hintergrund wurden die für die Beantwortung der vorliegenden Kleinen Anfrage zuständigen Ressorts (Staatskanzlei, Justizministerium, Kultusministerium) unmittelbar nach Vorlage der Anfrage unter Federführung der Ministeriums für Inneres und Sport um entsprechende Antwortbeiträge gebeten. Für einen Großteil der in der vorliegenden Anfrage befindlichen 81 Einzelfragen ist jedoch im Kern eine sehr zeitintensive Erhebung einer Vielzahl von individuellen Daten aus nach gegenwärtigem Kenntnisstand rund 200 Einzelvorgängen durch die beteiligten Ressorts bzw. die ihnen nachgeordneten Behörden erforderlich. Die Erhebung und die Zusammenfassung der nachgefragten Daten konnten bis zum derzeitigen Zeitpunkt trotz hoher Priorisierung noch nicht vollumfänglich abgeschlossen werden. Darüber hinaus erfordert das sehr umfangreiche Mitzeichnungsverfahren zwischen den beteiligten Häusern eine längere Bearbeitungsdauer als üblich. Vor diesem Hintergrund ist zum jetzigen Zeitpunkt lediglich eine Teilbeantwortung der vorliegenden Kleinen Anfrage zu den Fragen 10 bis 12, 14 bis 17, 21 bis 24, 32, 35 bis 43, 54, 59 bis 62, 73 und 78 bis 81 möglich. Die vollständige Beantwortung wird in der 49. Kalenderwoche erfolgen. 8. Wann erhielt der Leiter der Abteilung IV des Justizministeriums von wem Kenntnis über welche Ermittlungs-, Straf- oder sonstigen Verfahren mit Bezug zu Saleh S. (Aktenzeichen , aktenführende Stelle und weitergebende Stelle)? Die unverzügliche Beantwortung von Anfragen aus dem Landtag hat für die Landesregierung uneingeschränkte Priorität. Vor diesem Hintergrund wurden die für die Beantwortung der vorliegenden Kleinen Anfrage zuständigen Ressorts (Staatskanzlei, Justizministerium, Kultusministerium) unmittelbar nach Vorlage der Anfrage unter Federführung der Ministeriums für Inneres und Sport um entsprechende Antwortbeiträge gebeten. Für einen Großteil der in der vorliegenden Anfrage befindlichen 81 Einzelfragen ist jedoch im Kern eine sehr zeitintensive Erhebung einer Vielzahl von indi- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7015 6 viduellen Daten aus nach gegenwärtigem Kenntnisstand rund 200 Einzelvorgängen durch die beteiligten Ressorts bzw. die ihnen nachgeordneten Behörden erforderlich. Die Erhebung und die Zusammenfassung der nachgefragten Daten konnten bis zum derzeitigen Zeitpunkt trotz hoher Priorisierung noch nicht vollumfänglich abgeschlossen werden. Darüber hinaus erfordert das sehr umfangreiche Mitzeichnungsverfahren zwischen den beteiligten Häusern eine längere Bearbeitungsdauer als üblich. Vor diesem Hintergrund ist zum jetzigen Zeitpunkt lediglich eine Teilbeantwortung der vorliegenden Kleinen Anfrage zu den Fragen 10 bis 12, 14 bis 17, 21 bis 24, 32, 35 bis 43, 54, 59 bis 62, 73 und 78 bis 81 möglich. Die vollständige Beantwortung wird in der 49. Kalenderwoche erfolgen. 9. Welche Personen (Funktionsbezeichnung genügt) entschieden, welche Informationen wann über Saleh S. in den Unterrichtungen öffentlich, nicht öffentlich oder vertraulich an den Landtag gegeben werden sollten? Die unverzügliche Beantwortung von Anfragen aus dem Landtag hat für die Landesregierung uneingeschränkte Priorität. Vor diesem Hintergrund wurden die für die Beantwortung der vorliegenden Kleinen Anfrage zuständigen Ressorts (Staatskanzlei, Justizministerium, Kultusministerium) unmittelbar nach Vorlage der Anfrage unter Federführung der Ministeriums für Inneres und Sport um entsprechende Antwortbeiträge gebeten. Für einen Großteil der in der vorliegenden Anfrage befindlichen 81 Einzelfragen ist jedoch im Kern eine sehr zeitintensive Erhebung einer Vielzahl von individuellen Daten aus nach gegenwärtigem Kenntnisstand rund 200 Einzelvorgängen durch die beteiligten Ressorts bzw. die ihnen nachgeordneten Behörden erforderlich. Die Erhebung und die Zusammenfassung der nachgefragten Daten konnten bis zum derzeitigen Zeitpunkt trotz hoher Priorisierung noch nicht vollumfänglich abgeschlossen werden. Darüber hinaus erfordert das sehr umfangreiche Mitzeichnungsverfahren zwischen den beteiligten Häusern eine längere Bearbeitungsdauer als üblich. Vor diesem Hintergrund ist zum jetzigen Zeitpunkt lediglich eine Teilbeantwortung der vorliegenden Kleinen Anfrage zu den Fragen 10 bis 12, 14 bis 17, 21 bis 24, 32, 35 bis 43, 54, 59 bis 62, 73 und 78 bis 81 möglich. Die vollständige Beantwortung wird in der 49. Kalenderwoche erfolgen. 10. Wurde der Leiter der Abteilung IV des Justizministeriums bevollmächtigt, alleine über den Umfang der Unterrichtung des Landtages über die Verfahren gegen Saleh S. zu unterrichten , wie seine Einlassungen im Ausschuss nahelegen? Wenn ja, von wem? Am 18.08.2016 nahm der Leiter der Abteilung IV an der Unterrichtung des Ausschusses für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes teil. Der Leiter der Abteilung IV hat entsprechend seiner Aufgabe und seiner Funktion im Justizministerium im Einvernehmen mit der zuständigen Staatsanwaltschaft Hannover und der Generalstaatsanwaltschaft in Celle nach Abwägung des Einzelfalls unter Beachtung der Maßgaben des Artikels 24 NV und der danach vorzunehmenden Gesamtabwägung über den Inhalt und den Umfang der Unterrichtung im Ausschuss für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes am 18.8.2016 entschieden. Wie in anderen Fällen auch hat der Leiter der Abteilung IV des Justizministeriums den Landtag nach bestem Wissen und im zulässigen Umfang über strafrechtliche Verfahren unterrichtet. Die Justizministerin hat keine Vorgaben zur Unterrichtung im Landtag gemacht. Vom Leiter der Abteilung IV des Justizministeriums waren u. a. auch folgende Aspekte zu berücksichtigen: Die Strafverfolgung ist Teil einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege . Der Staat ist verfassungsrechtlich verpflichtet, die Einleitung und Durchführung des Strafverfahrens sicherzustellen. Die Strafprozessordnung setzt ein zu wahrendes Ermittlungsgeheimnis voraus. Dementsprechend sind Auskünfte aus Akten, die Einsichtnahme in diese sowie ihre Vorlage oder Herausgabe zu versagen, wenn Zwecke des Strafverfahrens entgegenstehen. Weitergehende Auskünfte oder Vorlagen können Ermittlungsmaßnahmen erschweren oder gar vereiteln, weshalb aus dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit folgt, dass dann das betroffene Interesse der Allgemeinheit an der Gewährleistung einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege und Strafverfolgung Vorrang vor parlamentarischen Informationsinteressen hat. Dies gilt ungeachtet der in Niedersachsen geltenden Regelungen in § 93 (Öffentlichkeit und Vertraulichkeit) und § 95 a (Vertrauliche Unterlagen ) der Geschäftsordnung des Niedersächsischen Landtags (GO-LT). Auch dann, wenn nach Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7015 7 § 93 GO-LT die Sitzung des Ausschusses als vertraulich eingestuft und damit ausschussfremde Zuhörer ausgeschlossen würden, könnten die strafrechtlichen Ermittlungen allein wegen der Erweiterung des Kreises der Unterrichteten gefährdet sein. 11. Wie kommt der Leiter der Abteilung IV des Justizministeriums zu dem Schluss, dass ein Verfahren gegen Saleh S. wegen der Brandsatzwürfe „nichts Substanzielles“ wäre? Für einen möglichen Zusammenhang zwischen der Tat und Saleh S. gab es im Zeitpunkt der Unterrichtung durch den Leiter der Abteilung IV des Justizministeriums nur vage Anhaltspunkte. Es handelte sich dabei um einen Spurenansatz, der im Zuge der Ermittlungen zu verfolgen war. Ein Nachweis für die Begehung der Tat durch Saleh S. oder die Beteiligung des Saleh S. daran lag damit noch nicht vor. Die Ermittlungen wurden trotz dieses Spurenansatzes in alle Richtungen fortgeführt . Angesichts des noch fehlenden Nachweises für einen Zusammenhang sowie zum Schutz der Persönlichkeitsrechte des Saleh S. und um die laufenden Ermittlungen nicht zu gefährden, war eine umfassendere Unterrichtung des Landtags zum damaligen Zeitpunkt weder möglich noch geboten . 12. Was sind für die Landesregierung substanzielle Verfahren, über die der Landtag zu unterrichten wäre? Der Inhalt und Umfang der Unterrichtung eines Ausschusses des Landtags erfolgt nach Abwägung des Einzelfalls unter Beachtung der Maßgaben des Artikels 24 NV und der danach vorzunehmenden Gesamtabwägung. 13. Wann fanden mit welchen Teilnehmern Besprechungen zur Vorbereitung der Unterrichtungen des Landtages zu Saleh S. statt? Die unverzügliche Beantwortung von Anfragen aus dem Landtag hat für die Landesregierung uneingeschränkte Priorität. Vor diesem Hintergrund wurden die für die Beantwortung der vorliegenden Kleinen Anfrage zuständigen Ressorts (Staatskanzlei, Justizministerium, Kultusministerium) unmittelbar nach Vorlage der Anfrage unter Federführung der Ministeriums für Inneres und Sport um entsprechende Antwortbeiträge gebeten. Für einen Großteil der in der vorliegenden Anfrage befindlichen 81 Einzelfragen ist jedoch im Kern eine sehr zeitintensive Erhebung einer Vielzahl von individuellen Daten aus nach gegenwärtigem Kenntnisstand rund 200 Einzelvorgängen durch die beteiligten Ressorts bzw. die ihnen nachgeordneten Behörden erforderlich. Die Erhebung und die Zusammenfassung der nachgefragten Daten konnten bis zum derzeitigen Zeitpunkt trotz hoher Priorisierung noch nicht vollumfänglich abgeschlossen werden. Darüber hinaus erfordert das sehr umfangreiche Mitzeichnungsverfahren zwischen den beteiligten Häusern eine längere Bearbeitungsdauer als üblich. Vor diesem Hintergrund ist zum jetzigen Zeitpunkt lediglich eine Teilbeantwortung der vorliegenden Kleinen Anfrage zu den Fragen 10 bis 12, 14 bis 17, 21 bis 24, 32, 35 bis 43, 54, 59 bis 62, 73 und 78 bis 81 möglich. Die vollständige Beantwortung wird in der 49. Kalenderwoche erfolgen. 14. Wer hat die Gefahrenanalyse erstellt, wonach die Information des Landtages über welche Vorgänge in Bezug auf Saleh S. Ermittlungen gefährden könnte? Eine Gefahrenanalyse wurde nicht erstellt. 15. Wie wurde bei der Entscheidung über den Umfang der Unterrichtung des Landtages berücksichtigt, dass Landtagsausschüsse auch vertraulich tagen können? Siehe Antwort zu Frage 10. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7015 8 16. Wurden die Überlegungen, über welche Vorgänge mit Bezug auf Saleh S. der Landtag informiert werden kann, ohne Ermittlungen zu gefährden, schriftlich festgehalten? Wenn ja, von wem, und wo liegen diese Überlegungen noch vor? Wenn nein, warum nicht? Ja. Diese Überlegungen sind in den Berichten des Leitenden Oberstaatsanwalts in Hannover sowie in den Vermerken des Leiters der Abteilung IV des Justizministeriums zur Unterrichtung des Landtags in den Vorgängen des Justizministeriums enthalten. 17. Wann wurden wegen der Verfahren mit Bezug zu Saleh S. welche Räumlichkeiten durchsucht? In dem Ermittlungsverfahren 6964 Js 22600/16 wurden am 29.07.2016 die vom Beschuldigten Saleh S. genutzten Räumlichkeiten durchsucht. In dem Ermittlungsverfahren 2813 Js 78798/16 wurden am 16.08.2016 das Zimmer des Beschuldigten im Maßregelvollzugszentrum Niedersachsen sowie erneut die von ihm zuvor genutzten Räumlichkeiten durchsucht. 18. Welche Behörden erfuhren wann und von wem von welchen Durchsuchungen in Zusammenhang mit Saleh S.? Die unverzügliche Beantwortung von Anfragen aus dem Landtag hat für die Landesregierung uneingeschränkte Priorität. Vor diesem Hintergrund wurden die für die Beantwortung der vorliegenden Kleinen Anfrage zuständigen Ressorts (Staatskanzlei, Justizministerium, Kultusministerium) unmittelbar nach Vorlage der Anfrage unter Federführung der Ministeriums für Inneres und Sport um entsprechende Antwortbeiträge gebeten. Für einen Großteil der in der vorliegenden Anfrage befindlichen 81 Einzelfragen ist jedoch im Kern eine sehr zeitintensive Erhebung einer Vielzahl von individuellen Daten aus nach gegenwärtigem Kenntnisstand rund 200 Einzelvorgängen durch die beteiligten Ressorts bzw. die ihnen nachgeordneten Behörden erforderlich. Die Erhebung und die Zusammenfassung der nachgefragten Daten konnten bis zum derzeitigen Zeitpunkt trotz hoher Priorisierung noch nicht vollumfänglich abgeschlossen werden. Darüber hinaus erfordert das sehr umfangreiche Mitzeichnungsverfahren zwischen den beteiligten Häusern eine längere Bearbeitungsdauer als üblich. Vor diesem Hintergrund ist zum jetzigen Zeitpunkt lediglich eine Teilbeantwortung der vorliegenden Kleinen Anfrage zu den Fragen 10 bis 12, 14 bis 17, 21 bis 24, 32, 35 bis 43, 54, 59 bis 62, 73 und 78 bis 81 möglich. Die vollständige Beantwortung wird in der 49. Kalenderwoche erfolgen. 19. Wann erfuhr der Leiter der Abteilung IV des Justizministeriums von welchen Durchsuchungen im Zusammenhang mit Saleh S.? Die unverzügliche Beantwortung von Anfragen aus dem Landtag hat für die Landesregierung uneingeschränkte Priorität. Vor diesem Hintergrund wurden die für die Beantwortung der vorliegenden Kleinen Anfrage zuständigen Ressorts (Staatskanzlei, Justizministerium, Kultusministerium) unmittelbar nach Vorlage der Anfrage unter Federführung der Ministeriums für Inneres und Sport um entsprechende Antwortbeiträge gebeten. Für einen Großteil der in der vorliegenden Anfrage befindlichen 81 Einzelfragen ist jedoch im Kern eine sehr zeitintensive Erhebung einer Vielzahl von individuellen Daten aus nach gegenwärtigem Kenntnisstand rund 200 Einzelvorgängen durch die beteiligten Ressorts bzw. die ihnen nachgeordneten Behörden erforderlich. Die Erhebung und die Zusammenfassung der nachgefragten Daten konnten bis zum derzeitigen Zeitpunkt trotz hoher Priorisierung noch nicht vollumfänglich abgeschlossen werden. Darüber hinaus erfordert das sehr umfangreiche Mitzeichnungsverfahren zwischen den beteiligten Häusern eine längere Bearbeitungsdauer als üblich. Vor diesem Hintergrund ist zum jetzigen Zeitpunkt lediglich eine Teilbeantwortung der vorliegenden Kleinen Anfrage zu den Fragen 10 bis 12, 14 bis 17, 21 bis 24, 32, 35 bis 43, 54, 59 bis 62, 73 und 78 bis 81 möglich. Die vollständige Beantwortung wird in der 49. Kalenderwoche erfolgen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7015 9 20. Wer entschied, ob und wann der Landtag über diese Durchsuchungen unterrichtet wird? Die unverzügliche Beantwortung von Anfragen aus dem Landtag hat für die Landesregierung uneingeschränkte Priorität. Vor diesem Hintergrund wurden die für die Beantwortung der vorliegenden Kleinen Anfrage zuständigen Ressorts (Staatskanzlei, Justizministerium, Kultusministerium) unmittelbar nach Vorlage der Anfrage unter Federführung der Ministeriums für Inneres und Sport um entsprechende Antwortbeiträge gebeten. Für einen Großteil der in der vorliegenden Anfrage befindlichen 81 Einzelfragen ist jedoch im Kern eine sehr zeitintensive Erhebung einer Vielzahl von individuellen Daten aus nach gegenwärtigem Kenntnisstand rund 200 Einzelvorgängen durch die beteiligten Ressorts bzw. die ihnen nachgeordneten Behörden erforderlich. Die Erhebung und die Zusammenfassung der nachgefragten Daten konnten bis zum derzeitigen Zeitpunkt trotz hoher Priorisierung noch nicht vollumfänglich abgeschlossen werden. Darüber hinaus erfordert das sehr umfangreiche Mitzeichnungsverfahren zwischen den beteiligten Häusern eine längere Bearbeitungsdauer als üblich. Vor diesem Hintergrund ist zum jetzigen Zeitpunkt lediglich eine Teilbeantwortung der vorliegenden Kleinen Anfrage zu den Fragen 10 bis 12, 14 bis 17, 21 bis 24, 32, 35 bis 43, 54, 59 bis 62, 73 und 78 bis 81 möglich. Die vollständige Beantwortung wird in der 49. Kalenderwoche erfolgen. 21. Inwieweit war die Justizministerin mit der Frage befasst, welche Informationen zu Saleh S. an den Landtag gegeben werden? Die Justizministerin war mit der Frage, welche Informationen zu Saleh S. in den angesprochenen Ausschusssitzungen an den Landtag gegeben werden, nicht befasst. 22. Inwieweit war der Innenminister mit der Frage befasst, welche Informationen zu Saleh S. an den Landtag gegeben werden? Der Innenminister war mit der Frage, welche Informationen zu Saleh S. in den angesprochenen Ausschusssitzungen an den Landtag gegeben werden, nicht befasst. 23. Inwieweit war die Kultusministerin mit der Frage befasst, welche Informationen zu Saleh S. an den Landtag gegeben werden? Die Kultusministerin war mit der Frage, welche Informationen zu Saleh S. in den angesprochenen Ausschusssitzungen an den Landtag gegeben werden, nicht befasst. 24. Inwieweit war der Ministerpräsident mit der Frage befasst, welche Informationen zu Saleh S. an den Landtag gegeben werden? Der Ministerpräsident war mit der Frage, welche Informationen zu Saleh S. in den angesprochenen Ausschusssitzungen an den Landtag gegeben werden, nicht befasst. B. Ahmed Feredaws A. 25. Welche Vorgänge mit welchen Aktenzeichen wurden gegen Ahmed Feredaws A. an welchem Tag bei Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichten oder Verfassungsschutz von welchem Bearbeiter eingetragen (Angabe ohne Tatvorwurf und Namen des Bearbeiters, Funktionsbezeichnung genügt)? Die unverzügliche Beantwortung von Anfragen aus dem Landtag hat für die Landesregierung uneingeschränkte Priorität. Vor diesem Hintergrund wurden die für die Beantwortung der vorliegenden Kleinen Anfrage zuständigen Ressorts (Staatskanzlei, Justizministerium, Kultusministerium) unmittelbar nach Vorlage der Anfrage unter Federführung der Ministeriums für Inneres und Sport um Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7015 10 entsprechende Antwortbeiträge gebeten. Für einen Großteil der in der vorliegenden Anfrage befindlichen 81 Einzelfragen ist jedoch im Kern eine sehr zeitintensive Erhebung einer Vielzahl von individuellen Daten aus nach gegenwärtigem Kenntnisstand rund 200 Einzelvorgängen durch die beteiligten Ressorts bzw. die ihnen nachgeordneten Behörden erforderlich. Die Erhebung und die Zusammenfassung der nachgefragten Daten konnten bis zum derzeitigen Zeitpunkt trotz hoher Priorisierung noch nicht vollumfänglich abgeschlossen werden. Darüber hinaus erfordert das sehr umfangreiche Mitzeichnungsverfahren zwischen den beteiligten Häusern eine längere Bearbeitungsdauer als üblich. Vor diesem Hintergrund ist zum jetzigen Zeitpunkt lediglich eine Teilbeantwortung der vorliegenden Kleinen Anfrage zu den Fragen 10 bis 12, 14 bis 17, 21 bis 24, 32, 35 bis 43, 54, 59 bis 62, 73 und 78 bis 81 möglich. Die vollständige Beantwortung wird in der 49. Kalenderwoche erfolgen. 26. Welche dieser Vorgänge gegen Ahmed Feredaws A. wurden an welchen Tagen an welche andere Dienststelle auf welchem Wege weiter- oder bekannt gegeben? Die unverzügliche Beantwortung von Anfragen aus dem Landtag hat für die Landesregierung uneingeschränkte Priorität. Vor diesem Hintergrund wurden die für die Beantwortung der vorliegenden Kleinen Anfrage zuständigen Ressorts (Staatskanzlei, Justizministerium, Kultusministerium) unmittelbar nach Vorlage der Anfrage unter Federführung der Ministeriums für Inneres und Sport um entsprechende Antwortbeiträge gebeten. Für einen Großteil der in der vorliegenden Anfrage befindlichen 81 Einzelfragen ist jedoch im Kern eine sehr zeitintensive Erhebung einer Vielzahl von individuellen Daten aus nach gegenwärtigem Kenntnisstand rund 200 Einzelvorgängen durch die beteiligten Ressorts bzw. die ihnen nachgeordneten Behörden erforderlich. Die Erhebung und die Zusammenfassung der nachgefragten Daten konnten bis zum derzeitigen Zeitpunkt trotz hoher Priorisierung noch nicht vollumfänglich abgeschlossen werden. Darüber hinaus erfordert das sehr umfangreiche Mitzeichnungsverfahren zwischen den beteiligten Häusern eine längere Bearbeitungsdauer als üblich. Vor diesem Hintergrund ist zum jetzigen Zeitpunkt lediglich eine Teilbeantwortung der vorliegenden Kleinen Anfrage zu den Fragen 10 bis 12, 14 bis 17, 21 bis 24, 32, 35 bis 43, 54, 59 bis 62, 73 und 78 bis 81 möglich. Die vollständige Beantwortung wird in der 49. Kalenderwoche erfolgen. 27. Wann kamen diese weitergebenen Vorgänge gegen Ahmed Feredaws A. bei welchen Dienststellen an? Die unverzügliche Beantwortung von Anfragen aus dem Landtag hat für die Landesregierung uneingeschränkte Priorität. Vor diesem Hintergrund wurden die für die Beantwortung der vorliegenden Kleinen Anfrage zuständigen Ressorts (Staatskanzlei, Justizministerium, Kultusministerium) unmittelbar nach Vorlage der Anfrage unter Federführung der Ministeriums für Inneres und Sport um entsprechende Antwortbeiträge gebeten. Für einen Großteil der in der vorliegenden Anfrage befindlichen 81 Einzelfragen ist jedoch im Kern eine sehr zeitintensive Erhebung einer Vielzahl von individuellen Daten aus nach gegenwärtigem Kenntnisstand rund 200 Einzelvorgängen durch die beteiligten Ressorts bzw. die ihnen nachgeordneten Behörden erforderlich. Die Erhebung und die Zusammenfassung der nachgefragten Daten konnten bis zum derzeitigen Zeitpunkt trotz hoher Priorisierung noch nicht vollumfänglich abgeschlossen werden. Darüber hinaus erfordert das sehr umfangreiche Mitzeichnungsverfahren zwischen den beteiligten Häusern eine längere Bearbeitungsdauer als üblich. Vor diesem Hintergrund ist zum jetzigen Zeitpunkt lediglich eine Teilbeantwortung der vorliegenden Kleinen Anfrage zu den Fragen 10 bis 12, 14 bis 17, 21 bis 24, 32, 35 bis 43, 54, 59 bis 62, 73 und 78 bis 81 möglich. Die vollständige Beantwortung wird in der 49. Kalenderwoche erfolgen. 28. Unter welchen Aktenzeichen wurden dort von welchen Sachbearbeitern der jeweiligen Dienststelle neue Vorgänge mit welchem Aktenzeichen mit Bezug zu Ahmed Feredaws A. angelegt (Funktionsbezeichnung genügt)? Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7015 11 Die unverzügliche Beantwortung von Anfragen aus dem Landtag hat für die Landesregierung uneingeschränkte Priorität. Vor diesem Hintergrund wurden die für die Beantwortung der vorliegenden Kleinen Anfrage zuständigen Ressorts (Staatskanzlei, Justizministerium, Kultusministerium) unmittelbar nach Vorlage der Anfrage unter Federführung der Ministeriums für Inneres und Sport um entsprechende Antwortbeiträge gebeten. Für einen Großteil der in der vorliegenden Anfrage befindlichen 81 Einzelfragen ist jedoch im Kern eine sehr zeitintensive Erhebung einer Vielzahl von individuellen Daten aus nach gegenwärtigem Kenntnisstand rund 200 Einzelvorgängen durch die beteiligten Ressorts bzw. die ihnen nachgeordneten Behörden erforderlich. Die Erhebung und die Zusammenfassung der nachgefragten Daten konnten bis zum derzeitigen Zeitpunkt trotz hoher Priorisierung noch nicht vollumfänglich abgeschlossen werden. Darüber hinaus erfordert das sehr umfangreiche Mitzeichnungsverfahren zwischen den beteiligten Häusern eine längere Bearbeitungsdauer als üblich. Vor diesem Hintergrund ist zum jetzigen Zeitpunkt lediglich eine Teilbeantwortung der vorliegenden Kleinen Anfrage zu den Fragen 10 bis 12, 14 bis 17, 21 bis 24, 32, 35 bis 43, 54, 59 bis 62, 73 und 78 bis 81 möglich. Die vollständige Beantwortung wird in der 49. Kalenderwoche erfolgen. 29. Wann wurden von welchen Beschäftigten zu Unterrichtungen des Landtages zu Ahmed Feredaws A. welche Vorgänge (Aktenzeichen) oder Informationen mit welcher Fristsetzung und Wortlaut angefordert (Funktionsbezeichnung genügt)? Die unverzügliche Beantwortung von Anfragen aus dem Landtag hat für die Landesregierung uneingeschränkte Priorität. Vor diesem Hintergrund wurden die für die Beantwortung der vorliegenden Kleinen Anfrage zuständigen Ressorts (Staatskanzlei, Justizministerium, Kultusministerium) unmittelbar nach Vorlage der Anfrage unter Federführung der Ministeriums für Inneres und Sport um entsprechende Antwortbeiträge gebeten. Für einen Großteil der in der vorliegenden Anfrage befindlichen 81 Einzelfragen ist jedoch im Kern eine sehr zeitintensive Erhebung einer Vielzahl von individuellen Daten aus nach gegenwärtigem Kenntnisstand rund 200 Einzelvorgängen durch die beteiligten Ressorts bzw. die ihnen nachgeordneten Behörden erforderlich. Die Erhebung und die Zusammenfassung der nachgefragten Daten konnten bis zum derzeitigen Zeitpunkt trotz hoher Priorisierung noch nicht vollumfänglich abgeschlossen werden. Darüber hinaus erfordert das sehr umfangreiche Mitzeichnungsverfahren zwischen den beteiligten Häusern eine längere Bearbeitungsdauer als üblich. Vor diesem Hintergrund ist zum jetzigen Zeitpunkt lediglich eine Teilbeantwortung der vorliegenden Kleinen Anfrage zu den Fragen 10 bis 12, 14 bis 17, 21 bis 24, 32, 35 bis 43, 54, 59 bis 62, 73 und 78 bis 81 möglich. Die vollständige Beantwortung wird in der 49. Kalenderwoche erfolgen. 30. Wer entschied über die Anforderungen von Informationen und/oder Akten für die Unterrichtungen zu Ahmed Feredaws A. bei nachgeordneten Behörden (Funktionsbezeichnung genügt)? Die unverzügliche Beantwortung von Anfragen aus dem Landtag hat für die Landesregierung uneingeschränkte Priorität. Vor diesem Hintergrund wurden die für die Beantwortung der vorliegenden Kleinen Anfrage zuständigen Ressorts (Staatskanzlei, Justizministerium, Kultusministerium) unmittelbar nach Vorlage der Anfrage unter Federführung der Ministeriums für Inneres und Sport um entsprechende Antwortbeiträge gebeten. Für einen Großteil der in der vorliegenden Anfrage befindlichen 81 Einzelfragen ist jedoch im Kern eine sehr zeitintensive Erhebung einer Vielzahl von individuellen Daten aus nach gegenwärtigem Kenntnisstand rund 200 Einzelvorgängen durch die beteiligten Ressorts bzw. die ihnen nachgeordneten Behörden erforderlich. Die Erhebung und die Zusammenfassung der nachgefragten Daten konnten bis zum derzeitigen Zeitpunkt trotz hoher Priorisierung noch nicht vollumfänglich abgeschlossen werden. Darüber hinaus erfordert das sehr umfangreiche Mitzeichnungsverfahren zwischen den beteiligten Häusern eine längere Bearbeitungsdauer als üblich. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7015 12 Vor diesem Hintergrund ist zum jetzigen Zeitpunkt lediglich eine Teilbeantwortung der vorliegenden Kleinen Anfrage zu den Fragen 10 bis 12, 14 bis 17, 21 bis 24, 32, 35 bis 43, 54, 59 bis 62, 73 und 78 bis 81 möglich. Die vollständige Beantwortung wird in der 49. Kalenderwoche erfolgen. 31. Wann erhielt der Leiter der Abteilung IV des Justizministeriums von wem Kenntnis über welche Ermittlungs-, Straf- oder sonstigen Verfahren mit Bezug zu Ahmed Feredaws A. (Aktenzeichen, aktenführend Stelle und weitergebende Stelle)? Die unverzügliche Beantwortung von Anfragen aus dem Landtag hat für die Landesregierung uneingeschränkte Priorität. Vor diesem Hintergrund wurden die für die Beantwortung der vorliegenden Kleinen Anfrage zuständigen Ressorts (Staatskanzlei, Justizministerium, Kultusministerium) unmittelbar nach Vorlage der Anfrage unter Federführung der Ministeriums für Inneres und Sport um entsprechende Antwortbeiträge gebeten. Für einen Großteil der in der vorliegenden Anfrage befindlichen 81 Einzelfragen ist jedoch im Kern eine sehr zeitintensive Erhebung einer Vielzahl von individuellen Daten aus nach gegenwärtigem Kenntnisstand rund 200 Einzelvorgängen durch die beteiligten Ressorts bzw. die ihnen nachgeordneten Behörden erforderlich. Die Erhebung und die Zusammenfassung der nachgefragten Daten konnten bis zum derzeitigen Zeitpunkt trotz hoher Priorisierung noch nicht vollumfänglich abgeschlossen werden. Darüber hinaus erfordert das sehr umfangreiche Mitzeichnungsverfahren zwischen den beteiligten Häusern eine längere Bearbeitungsdauer als üblich. Vor diesem Hintergrund ist zum jetzigen Zeitpunkt lediglich eine Teilbeantwortung der vorliegenden Kleinen Anfrage zu den Fragen 10 bis 12, 14 bis 17, 21 bis 24, 32, 35 bis 43, 54, 59 bis 62, 73 und 78 bis 81 möglich. Die vollständige Beantwortung wird in der 49. Kalenderwoche erfolgen. 32. Hat der Leiter der Abteilung IV des Justizministeriums konkret zu Ahmed Feredaws A. entschieden, dass der Landtag über bestimmte Verfahren nicht oder später informiert wird? Wenn ja, welche und warum? Nein. 33. Welche Personen (Funktionsbezeichnungen genügen) entschieden, welche Informationen wann über Ahmed Feredaws A. in den Unterrichtungen öffentlich, nicht öffentlich oder vertraulich an den Landtag gegeben werden sollten? Die unverzügliche Beantwortung von Anfragen aus dem Landtag hat für die Landesregierung uneingeschränkte Priorität. Vor diesem Hintergrund wurden die für die Beantwortung der vorliegenden Kleinen Anfrage zuständigen Ressorts (Staatskanzlei, Justizministerium, Kultusministerium) unmittelbar nach Vorlage der Anfrage unter Federführung der Ministeriums für Inneres und Sport um entsprechende Antwortbeiträge gebeten. Für einen Großteil der in der vorliegenden Anfrage befindlichen 81 Einzelfragen ist jedoch im Kern eine sehr zeitintensive Erhebung einer Vielzahl von individuellen Daten aus nach gegenwärtigem Kenntnisstand rund 200 Einzelvorgängen durch die beteiligten Ressorts bzw. die ihnen nachgeordneten Behörden erforderlich. Die Erhebung und die Zusammenfassung der nachgefragten Daten konnten bis zum derzeitigen Zeitpunkt trotz hoher Priorisierung noch nicht vollumfänglich abgeschlossen werden. Darüber hinaus erfordert das sehr umfangreiche Mitzeichnungsverfahren zwischen den beteiligten Häusern eine längere Bearbeitungsdauer als üblich. Vor diesem Hintergrund ist zum jetzigen Zeitpunkt lediglich eine Teilbeantwortung der vorliegenden Kleinen Anfrage zu den Fragen 10 bis 12, 14 bis 17, 21 bis 24, 32, 35 bis 43, 54, 59 bis 62, 73 und 78 bis 81 möglich. Die vollständige Beantwortung wird in der 49. Kalenderwoche erfolgen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7015 13 34. Wann fanden mit welchen Teilnehmern Besprechungen zur Vorbereitung der Unterrichtungen des Landtages zu Ahmed Feredaws A. statt? Die unverzügliche Beantwortung von Anfragen aus dem Landtag hat für die Landesregierung uneingeschränkte Priorität. Vor diesem Hintergrund wurden die für die Beantwortung der vorliegenden Kleinen Anfrage zuständigen Ressorts (Staatskanzlei, Justizministerium, Kultusministerium) unmittelbar nach Vorlage der Anfrage unter Federführung der Ministeriums für Inneres und Sport um entsprechende Antwortbeiträge gebeten. Für einen Großteil der in der vorliegenden Anfrage befindlichen 81 Einzelfragen ist jedoch im Kern eine sehr zeitintensive Erhebung einer Vielzahl von individuellen Daten aus nach gegenwärtigem Kenntnisstand rund 200 Einzelvorgängen durch die beteiligten Ressorts bzw. die ihnen nachgeordneten Behörden erforderlich. Die Erhebung und die Zusammenfassung der nachgefragten Daten konnten bis zum derzeitigen Zeitpunkt trotz hoher Priorisierung noch nicht vollumfänglich abgeschlossen werden. Darüber hinaus erfordert das sehr umfangreiche Mitzeichnungsverfahren zwischen den beteiligten Häusern eine längere Bearbeitungsdauer als üblich. Vor diesem Hintergrund ist zum jetzigen Zeitpunkt lediglich eine Teilbeantwortung der vorliegenden Kleinen Anfrage zu den Fragen 10 bis 12, 14 bis 17, 21 bis 24, 32, 35 bis 43, 54, 59 bis 62, 73 und 78 bis 81 möglich. Die vollständige Beantwortung wird in der 49. Kalenderwoche erfolgen. 35. Wer hat die Gefahrenanalyse erstellt, wonach die Information des Landtages über welche Vorgänge in Bezug auf Ahmed Feredaws A. Ermittlungen gefährden könnte? Eine Gefahrenanalyse wurde nicht erstellt. 36. Wurden die Überlegungen, über welche Vorgänge mit Bezug auf Ahmed Feredaws A. der Landtag informiert werden kann, ohne Ermittlungen zu gefährden, schriftlich festgehalten ? Wenn ja, von wem, und wo liegen diese Überlegungen noch vor? Wenn nein, warum nicht? Die Überlegungen wurden bei der Staatsanwaltschaft Göttingen durch deren Leiter angestellt und schriftlich in dessen Bericht vom 17.05.2016 an den Generalstaatsanwalt in Braunschweig festgehalten . Eine Abschrift des Berichts findet sich in den Generalakten (402) der Staatsanwaltschaft Göttingen. 37. Wann wurden wegen der Verfahren mit Bezug zu Ahmed Feredaws A. welche Räumlichkeiten durchsucht? Strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen Ahmed Feredaws A. waren und sind derzeit bei der Staatsanwaltschaft Hannover nicht anhängig. Durchsuchungen wurden in den Verfahren mit Bezug zu Ahmed Feredaws A. nicht vorgenommen. 38. Welche Behörden erfuhren wann und von wem von welchen Durchsuchungen in Zusammenhang mit Ahmed Feredaws A. Siehe Antwort zu Frage 37. 39. Wer entschied, ob und wann der Landtag über diese Durchsuchungen unterrichtet wird? Siehe Antwort zu Frage 37. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7015 14 40. Inwieweit war die Justizministerin mit der Frage befasst, welche Informationen zu Ahmed Feredaws A. an den Landtag gegeben werden? Die Justizministerin war mit der Frage, welche Informationen zu Ahmed Feredaws A. in den angesprochenen Ausschusssitzungen an den Landtag gegeben werden, nicht befasst. 41. Inwieweit war der Innenminister mit der Frage befasst, welche Informationen zu Ahmed Feredaws A. an den Landtag gegeben werden? Der Innenminister war mit der Frage, welche Informationen zu Ahmed Feredaws A. in den angesprochenen Ausschusssitzungen an den Landtag gegeben werden, nicht befasst. 42. Inwieweit war die Kultusministerin mit der Frage befasst, welche Informationen zu Ahmed Feredaws A. an den Landtag gegeben werden? Die Kultusministerin war mit der Frage, welche Informationen zu Ahmed Feredaws A. in den angesprochenen Ausschusssitzungen an den Landtag gegeben werden, nicht befasst. 43. Inwieweit war der Ministerpräsident mit der Frage befasst, welche Informationen zu Ahmed Feredaws A. an den Landtag gegeben werden? Der Ministerpräsident war mit der Frage, welche Informationen zu Ahmed Feredaws. A. in den angesprochenen Ausschusssitzungen an den Landtag gegeben werden, nicht befasst. C. Safia S. 44. Welche Vorgänge mit welchen Aktenzeichen wurden gegen Safia S. an welchem Tag bei Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichten oder Verfassungsschutz von welchem Bearbeiter eingetragen (Angabe ohne Tatvorwurf und Namen des Bearbeiters, Funktionsbezeichnung genügt)? Die unverzügliche Beantwortung von Anfragen aus dem Landtag hat für die Landesregierung uneingeschränkte Priorität. Vor diesem Hintergrund wurden die für die Beantwortung der vorliegenden Kleinen Anfrage zuständigen Ressorts (Staatskanzlei, Justizministerium, Kultusministerium) unmittelbar nach Vorlage der Anfrage unter Federführung der Ministeriums für Inneres und Sport um entsprechende Antwortbeiträge gebeten. Für einen Großteil der in der vorliegenden Anfrage befindlichen 81 Einzelfragen ist jedoch im Kern eine sehr zeitintensive Erhebung einer Vielzahl von individuellen Daten aus nach gegenwärtigem Kenntnisstand rund 200 Einzelvorgängen durch die beteiligten Ressorts bzw. die ihnen nachgeordneten Behörden erforderlich. Die Erhebung und die Zusammenfassung der nachgefragten Daten konnten bis zum derzeitigen Zeitpunkt trotz hoher Priorisierung noch nicht vollumfänglich abgeschlossen werden. Darüber hinaus erfordert das sehr umfangreiche Mitzeichnungsverfahren zwischen den beteiligten Häusern eine längere Bearbeitungsdauer als üblich. Vor diesem Hintergrund ist zum jetzigen Zeitpunkt lediglich eine Teilbeantwortung der vorliegenden Kleinen Anfrage zu den Fragen 10 bis 12, 14 bis 17, 21 bis 24, 32, 35 bis 43, 54, 59 bis 62, 73 und 78 bis 81 möglich. Die vollständige Beantwortung wird in der 49. Kalenderwoche erfolgen. 45. Welche dieser Vorgänge gegen Safia S. wurden an welchen Tagen an welche andere Dienststelle auf welchem Wege weiter- oder bekannt gegeben? Die unverzügliche Beantwortung von Anfragen aus dem Landtag hat für die Landesregierung uneingeschränkte Priorität. Vor diesem Hintergrund wurden die für die Beantwortung der vorliegenden Kleinen Anfrage zuständigen Ressorts (Staatskanzlei, Justizministerium, Kultusministerium) unmittelbar nach Vorlage der Anfrage unter Federführung der Ministeriums für Inneres und Sport um Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7015 15 entsprechende Antwortbeiträge gebeten. Für einen Großteil der in der vorliegenden Anfrage befindlichen 81 Einzelfragen ist jedoch im Kern eine sehr zeitintensive Erhebung einer Vielzahl von individuellen Daten aus nach gegenwärtigem Kenntnisstand rund 200 Einzelvorgängen durch die beteiligten Ressorts bzw. die ihnen nachgeordneten Behörden erforderlich. Die Erhebung und die Zusammenfassung der nachgefragten Daten konnten bis zum derzeitigen Zeitpunkt trotz hoher Priorisierung noch nicht vollumfänglich abgeschlossen werden. Darüber hinaus erfordert das sehr umfangreiche Mitzeichnungsverfahren zwischen den beteiligten Häusern eine längere Bearbeitungsdauer als üblich. Vor diesem Hintergrund ist zum jetzigen Zeitpunkt lediglich eine Teilbeantwortung der vorliegenden Kleinen Anfrage zu den Fragen 10 bis 12, 14 bis 17, 21 bis 24, 32, 35 bis 43, 54, 59 bis 62, 73 und 78 bis 81 möglich. Die vollständige Beantwortung wird in der 49. Kalenderwoche erfolgen. 46. Wann kamen diese weitergebenen Vorgänge gegen Safia S. bei welchen Dienststellen an? Die unverzügliche Beantwortung von Anfragen aus dem Landtag hat für die Landesregierung uneingeschränkte Priorität. Vor diesem Hintergrund wurden die für die Beantwortung der vorliegenden Kleinen Anfrage zuständigen Ressorts (Staatskanzlei, Justizministerium, Kultusministerium) unmittelbar nach Vorlage der Anfrage unter Federführung der Ministeriums für Inneres und Sport um entsprechende Antwortbeiträge gebeten. Für einen Großteil der in der vorliegenden Anfrage befindlichen 81 Einzelfragen ist jedoch im Kern eine sehr zeitintensive Erhebung einer Vielzahl von individuellen Daten aus nach gegenwärtigem Kenntnisstand rund 200 Einzelvorgängen durch die beteiligten Ressorts bzw. die ihnen nachgeordneten Behörden erforderlich. Die Erhebung und die Zusammenfassung der nachgefragten Daten konnten bis zum derzeitigen Zeitpunkt trotz hoher Priorisierung noch nicht vollumfänglich abgeschlossen werden. Darüber hinaus erfordert das sehr umfangreiche Mitzeichnungsverfahren zwischen den beteiligten Häusern eine längere Bearbeitungsdauer als üblich. Vor diesem Hintergrund ist zum jetzigen Zeitpunkt lediglich eine Teilbeantwortung der vorliegenden Kleinen Anfrage zu den Fragen 10 bis 12, 14 bis 17, 21 bis 24, 32, 35 bis 43, 54, 59 bis 62, 73 und 78 bis 81 möglich. Die vollständige Beantwortung wird in der 49. Kalenderwoche erfolgen. 47. Unter welchen Aktenzeichen wurden dort von welchen Sachbearbeitern der jeweiligen Dienststelle neue Vorgänge mit welchem Aktenzeichen mit Bezug zu Safia S. angelegt (Funktionsbezeichnung genügt)? Die unverzügliche Beantwortung von Anfragen aus dem Landtag hat für die Landesregierung uneingeschränkte Priorität. Vor diesem Hintergrund wurden die für die Beantwortung der vorliegenden Kleinen Anfrage zuständigen Ressorts (Staatskanzlei, Justizministerium, Kultusministerium) unmittelbar nach Vorlage der Anfrage unter Federführung der Ministeriums für Inneres und Sport um entsprechende Antwortbeiträge gebeten. Für einen Großteil der in der vorliegenden Anfrage befindlichen 81 Einzelfragen ist jedoch im Kern eine sehr zeitintensive Erhebung einer Vielzahl von individuellen Daten aus nach gegenwärtigem Kenntnisstand rund 200 Einzelvorgängen durch die beteiligten Ressorts bzw. die ihnen nachgeordneten Behörden erforderlich. Die Erhebung und die Zusammenfassung der nachgefragten Daten konnten bis zum derzeitigen Zeitpunkt trotz hoher Priorisierung noch nicht vollumfänglich abgeschlossen werden. Darüber hinaus erfordert das sehr umfangreiche Mitzeichnungsverfahren zwischen den beteiligten Häusern eine längere Bearbeitungsdauer als üblich. Vor diesem Hintergrund ist zum jetzigen Zeitpunkt lediglich eine Teilbeantwortung der vorliegenden Kleinen Anfrage zu den Fragen 10 bis 12, 14 bis 17, 21 bis 24, 32, 35 bis 43, 54, 59 bis 62, 73 und 78 bis 81 möglich. Die vollständige Beantwortung wird in der 49. Kalenderwoche erfolgen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7015 16 48. Wann wurden von welchen Beschäftigten zu Unterrichtungen des Landtages zu Safia S. welche Vorgänge (Aktenzeichen) oder Informationen mit welcher Fristsetzung und Wortlaut angefordert (Funktionsbezeichnung genügt)? Die unverzügliche Beantwortung von Anfragen aus dem Landtag hat für die Landesregierung uneingeschränkte Priorität. Vor diesem Hintergrund wurden die für die Beantwortung der vorliegenden Kleinen Anfrage zuständigen Ressorts (Staatskanzlei, Justizministerium, Kultusministerium) unmittelbar nach Vorlage der Anfrage unter Federführung der Ministeriums für Inneres und Sport um entsprechende Antwortbeiträge gebeten. Für einen Großteil der in der vorliegenden Anfrage befindlichen 81 Einzelfragen ist jedoch im Kern eine sehr zeitintensive Erhebung einer Vielzahl von individuellen Daten aus nach gegenwärtigem Kenntnisstand rund 200 Einzelvorgängen durch die beteiligten Ressorts bzw. die ihnen nachgeordneten Behörden erforderlich. Die Erhebung und die Zusammenfassung der nachgefragten Daten konnten bis zum derzeitigen Zeitpunkt trotz hoher Priorisierung noch nicht vollumfänglich abgeschlossen werden. Darüber hinaus erfordert das sehr umfangreiche Mitzeichnungsverfahren zwischen den beteiligten Häusern eine längere Bearbeitungsdauer als üblich. Vor diesem Hintergrund ist zum jetzigen Zeitpunkt lediglich eine Teilbeantwortung der vorliegenden Kleinen Anfrage zu den Fragen 10 bis 12, 14 bis 17, 21 bis 24, 32, 35 bis 43, 54, 59 bis 62, 73 und 78 bis 81 möglich. Die vollständige Beantwortung wird in der 49. Kalenderwoche erfolgen. 49. Wer entschied über die Anforderungen von Informationen und/oder Akten für die Unterrichtungen zu Safia S. bei nachgeordneten Behörden (Funktionsbezeichnung genügt)? Die unverzügliche Beantwortung von Anfragen aus dem Landtag hat für die Landesregierung uneingeschränkte Priorität. Vor diesem Hintergrund wurden die für die Beantwortung der vorliegenden Kleinen Anfrage zuständigen Ressorts (Staatskanzlei, Justizministerium, Kultusministerium) unmittelbar nach Vorlage der Anfrage unter Federführung der Ministeriums für Inneres und Sport um entsprechende Antwortbeiträge gebeten. Für einen Großteil der in der vorliegenden Anfrage befindlichen 81 Einzelfragen ist jedoch im Kern eine sehr zeitintensive Erhebung einer Vielzahl von individuellen Daten aus nach gegenwärtigem Kenntnisstand rund 200 Einzelvorgängen durch die beteiligten Ressorts bzw. die ihnen nachgeordneten Behörden erforderlich. Die Erhebung und die Zusammenfassung der nachgefragten Daten konnten bis zum derzeitigen Zeitpunkt trotz hoher Priorisierung noch nicht vollumfänglich abgeschlossen werden. Darüber hinaus erfordert das sehr umfangreiche Mitzeichnungsverfahren zwischen den beteiligten Häusern eine längere Bearbeitungsdauer als üblich. Vor diesem Hintergrund ist zum jetzigen Zeitpunkt lediglich eine Teilbeantwortung der vorliegenden Kleinen Anfrage zu den Fragen 10 bis 12, 14 bis 17, 21 bis 24, 32, 35 bis 43, 54, 59 bis 62, 73 und 78 bis 81 möglich. Die vollständige Beantwortung wird in der 49. Kalenderwoche erfolgen. 50. Wann erhielt der Leiter der Abteilung IV des Justizministeriums von wem Kenntnis über welche Ermittlungs-, Straf- oder sonstigen Verfahren mit Bezug zu Safia S. (Aktenzeichen , aktenführend Stelle und weitergebende Stelle)? Die unverzügliche Beantwortung von Anfragen aus dem Landtag hat für die Landesregierung uneingeschränkte Priorität. Vor diesem Hintergrund wurden die für die Beantwortung der vorliegenden Kleinen Anfrage zuständigen Ressorts (Staatskanzlei, Justizministerium, Kultusministerium) unmittelbar nach Vorlage der Anfrage unter Federführung der Ministeriums für Inneres und Sport um entsprechende Antwortbeiträge gebeten. Für einen Großteil der in der vorliegenden Anfrage befindlichen 81 Einzelfragen ist jedoch im Kern eine sehr zeitintensive Erhebung einer Vielzahl von individuellen Daten aus nach gegenwärtigem Kenntnisstand rund 200 Einzelvorgängen durch die beteiligten Ressorts bzw. die ihnen nachgeordneten Behörden erforderlich. Die Erhebung und die Zusammenfassung der nachgefragten Daten konnten bis zum derzeitigen Zeitpunkt trotz hoher Priorisierung noch nicht vollumfänglich abgeschlossen werden. Darüber hinaus erfordert das sehr umfangreiche Mitzeichnungsverfahren zwischen den beteiligten Häusern eine längere Bearbeitungsdauer als üblich. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7015 17 Vor diesem Hintergrund ist zum jetzigen Zeitpunkt lediglich eine Teilbeantwortung der vorliegenden Kleinen Anfrage zu den Fragen 10 bis 12, 14 bis 17, 21 bis 24, 32, 35 bis 43, 54, 59 bis 62, 73 und 78 bis 81 möglich. Die vollständige Beantwortung wird in der 49. Kalenderwoche erfolgen. 51. Hat der Leiter der Abteilung IV des Justizministeriums konkret zu Safia S. entschieden, dass der Landtag über bestimmte Verfahren nicht oder später informiert wird? Wenn ja, welche und warum? Die unverzügliche Beantwortung von Anfragen aus dem Landtag hat für die Landesregierung uneingeschränkte Priorität. Vor diesem Hintergrund wurden die für die Beantwortung der vorliegenden Kleinen Anfrage zuständigen Ressorts (Staatskanzlei, Justizministerium, Kultusministerium) unmittelbar nach Vorlage der Anfrage unter Federführung der Ministeriums für Inneres und Sport um entsprechende Antwortbeiträge gebeten. Für einen Großteil der in der vorliegenden Anfrage befindlichen 81 Einzelfragen ist jedoch im Kern eine sehr zeitintensive Erhebung einer Vielzahl von individuellen Daten aus nach gegenwärtigem Kenntnisstand rund 200 Einzelvorgängen durch die beteiligten Ressorts bzw. die ihnen nachgeordneten Behörden erforderlich. Die Erhebung und die Zusammenfassung der nachgefragten Daten konnten bis zum derzeitigen Zeitpunkt trotz hoher Priorisierung noch nicht vollumfänglich abgeschlossen werden. Darüber hinaus erfordert das sehr umfangreiche Mitzeichnungsverfahren zwischen den beteiligten Häusern eine längere Bearbeitungsdauer als üblich. Vor diesem Hintergrund ist zum jetzigen Zeitpunkt lediglich eine Teilbeantwortung der vorliegenden Kleinen Anfrage zu den Fragen 10 bis 12, 14 bis 17, 21 bis 24, 32, 35 bis 43, 54, 59 bis 62, 73 und 78 bis 81 möglich. Die vollständige Beantwortung wird in der 49. Kalenderwoche erfolgen. 52. Welche Personen (Funktionsbezeichnungen genügen) entschieden, wann und welche Informationen über Safia S. in den Unterrichtungen öffentlich, nicht öffentlich oder vertraulich an den Landtag gegeben werden sollten? Die unverzügliche Beantwortung von Anfragen aus dem Landtag hat für die Landesregierung uneingeschränkte Priorität. Vor diesem Hintergrund wurden die für die Beantwortung der vorliegenden Kleinen Anfrage zuständigen Ressorts (Staatskanzlei, Justizministerium, Kultusministerium) unmittelbar nach Vorlage der Anfrage unter Federführung der Ministeriums für Inneres und Sport um entsprechende Antwortbeiträge gebeten. Für einen Großteil der in der vorliegenden Anfrage befindlichen 81 Einzelfragen ist jedoch im Kern eine sehr zeitintensive Erhebung einer Vielzahl von individuellen Daten aus nach gegenwärtigem Kenntnisstand rund 200 Einzelvorgängen durch die beteiligten Ressorts bzw. die ihnen nachgeordneten Behörden erforderlich. Die Erhebung und die Zusammenfassung der nachgefragten Daten konnten bis zum derzeitigen Zeitpunkt trotz hoher Priorisierung noch nicht vollumfänglich abgeschlossen werden. Darüber hinaus erfordert das sehr umfangreiche Mitzeichnungsverfahren zwischen den beteiligten Häusern eine längere Bearbeitungsdauer als üblich. Vor diesem Hintergrund ist zum jetzigen Zeitpunkt lediglich eine Teilbeantwortung der vorliegenden Kleinen Anfrage zu den Fragen 10 bis 12, 14 bis 17, 21 bis 24, 32, 35 bis 43, 54, 59 bis 62, 73 und 78 bis 81 möglich. Die vollständige Beantwortung wird in der 49. Kalenderwoche erfolgen. 53. Wann fanden mit welchen Teilnehmern Besprechungen zur Vorbereitung der Unterrichtungen des Landtages zu Safia S. statt? Die unverzügliche Beantwortung von Anfragen aus dem Landtag hat für die Landesregierung uneingeschränkte Priorität. Vor diesem Hintergrund wurden die für die Beantwortung der vorliegenden Kleinen Anfrage zuständigen Ressorts (Staatskanzlei, Justizministerium, Kultusministerium) unmittelbar nach Vorlage der Anfrage unter Federführung der Ministeriums für Inneres und Sport um entsprechende Antwortbeiträge gebeten. Für einen Großteil der in der vorliegenden Anfrage befindlichen 81 Einzelfragen ist jedoch im Kern eine sehr zeitintensive Erhebung einer Vielzahl von individuellen Daten aus nach gegenwärtigem Kenntnisstand rund 200 Einzelvorgängen durch die betei- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7015 18 ligten Ressorts bzw. die ihnen nachgeordneten Behörden erforderlich. Die Erhebung und die Zusammenfassung der nachgefragten Daten konnten bis zum derzeitigen Zeitpunkt trotz hoher Priorisierung noch nicht vollumfänglich abgeschlossen werden. Darüber hinaus erfordert das sehr umfangreiche Mitzeichnungsverfahren zwischen den beteiligten Häusern eine längere Bearbeitungsdauer als üblich. Vor diesem Hintergrund ist zum jetzigen Zeitpunkt lediglich eine Teilbeantwortung der vorliegenden Kleinen Anfrage zu den Fragen 10 bis 12, 14 bis 17, 21 bis 24, 32, 35 bis 43, 54, 59 bis 62, 73 und 78 bis 81 möglich. Die vollständige Beantwortung wird in der 49. Kalenderwoche erfolgen. 54. Wer hat die Gefahrenanalyse erstellt, wonach die Information des Landtages über welche Vorgänge in Bezug auf Safia S. Ermittlungen gefährden könnte? Eine Gefahrenanalyse wurde nicht erstellt. 55. Wurden die Überlegungen, über welche Vorgänge mit Bezug auf Safia S. der Landtag informiert werden kann, ohne Ermittlungen zu gefährden, schriftlich festgehalten? Wenn ja von wem, und wo liegen diese Überlegungen noch vor? Wenn nein, warum nicht? Die unverzügliche Beantwortung von Anfragen aus dem Landtag hat für die Landesregierung uneingeschränkte Priorität. Vor diesem Hintergrund wurden die für die Beantwortung der vorliegenden Kleinen Anfrage zuständigen Ressorts (Staatskanzlei, Justizministerium, Kultusministerium) unmittelbar nach Vorlage der Anfrage unter Federführung der Ministeriums für Inneres und Sport um entsprechende Antwortbeiträge gebeten. Für einen Großteil der in der vorliegenden Anfrage befindlichen 81 Einzelfragen ist jedoch im Kern eine sehr zeitintensive Erhebung einer Vielzahl von individuellen Daten aus nach gegenwärtigem Kenntnisstand rund 200 Einzelvorgängen durch die beteiligten Ressorts bzw. die ihnen nachgeordneten Behörden erforderlich. Die Erhebung und die Zusammenfassung der nachgefragten Daten konnten bis zum derzeitigen Zeitpunkt trotz hoher Priorisierung noch nicht vollumfänglich abgeschlossen werden. Darüber hinaus erfordert das sehr umfangreiche Mitzeichnungsverfahren zwischen den beteiligten Häusern eine längere Bearbeitungsdauer als üblich. Vor diesem Hintergrund ist zum jetzigen Zeitpunkt lediglich eine Teilbeantwortung der vorliegenden Kleinen Anfrage zu den Fragen 10 bis 12, 14 bis 17, 21 bis 24, 32, 35 bis 43, 54, 59 bis 62, 73 und 78 bis 81 möglich. Die vollständige Beantwortung wird in der 49. Kalenderwoche erfolgen. 56. Wann wurden wegen der Verfahren mit Bezug zu Safia S. welche Räumlichkeiten durchsucht? Die unverzügliche Beantwortung von Anfragen aus dem Landtag hat für die Landesregierung uneingeschränkte Priorität. Vor diesem Hintergrund wurden die für die Beantwortung der vorliegenden Kleinen Anfrage zuständigen Ressorts (Staatskanzlei, Justizministerium, Kultusministerium) unmittelbar nach Vorlage der Anfrage unter Federführung der Ministeriums für Inneres und Sport um entsprechende Antwortbeiträge gebeten. Für einen Großteil der in der vorliegenden Anfrage befindlichen 81 Einzelfragen ist jedoch im Kern eine sehr zeitintensive Erhebung einer Vielzahl von individuellen Daten aus nach gegenwärtigem Kenntnisstand rund 200 Einzelvorgängen durch die beteiligten Ressorts bzw. die ihnen nachgeordneten Behörden erforderlich. Die Erhebung und die Zusammenfassung der nachgefragten Daten konnten bis zum derzeitigen Zeitpunkt trotz hoher Priorisierung noch nicht vollumfänglich abgeschlossen werden. Darüber hinaus erfordert das sehr umfangreiche Mitzeichnungsverfahren zwischen den beteiligten Häusern eine längere Bearbeitungsdauer als üblich. Vor diesem Hintergrund ist zum jetzigen Zeitpunkt lediglich eine Teilbeantwortung der vorliegenden Kleinen Anfrage zu den Fragen 10 bis 12, 14 bis 17, 21 bis 24, 32, 35 bis 43, 54, 59 bis 62, 73 und 78 bis 81 möglich. Die vollständige Beantwortung wird in der 49. Kalenderwoche erfolgen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7015 19 57. Welche Behörden erfuhren wann und von wem von welchen Durchsuchungen in Zusammenhang mit Safia S.? Die unverzügliche Beantwortung von Anfragen aus dem Landtag hat für die Landesregierung uneingeschränkte Priorität. Vor diesem Hintergrund wurden die für die Beantwortung der vorliegenden Kleinen Anfrage zuständigen Ressorts (Staatskanzlei, Justizministerium, Kultusministerium) unmittelbar nach Vorlage der Anfrage unter Federführung der Ministeriums für Inneres und Sport um entsprechende Antwortbeiträge gebeten. Für einen Großteil der in der vorliegenden Anfrage befindlichen 81 Einzelfragen ist jedoch im Kern eine sehr zeitintensive Erhebung einer Vielzahl von individuellen Daten aus nach gegenwärtigem Kenntnisstand rund 200 Einzelvorgängen durch die beteiligten Ressorts bzw. die ihnen nachgeordneten Behörden erforderlich. Die Erhebung und die Zusammenfassung der nachgefragten Daten konnten bis zum derzeitigen Zeitpunkt trotz hoher Priorisierung noch nicht vollumfänglich abgeschlossen werden. Darüber hinaus erfordert das sehr umfangreiche Mitzeichnungsverfahren zwischen den beteiligten Häusern eine längere Bearbeitungsdauer als üblich. Vor diesem Hintergrund ist zum jetzigen Zeitpunkt lediglich eine Teilbeantwortung der vorliegenden Kleinen Anfrage zu den Fragen 10 bis 12, 14 bis 17, 21 bis 24, 32, 35 bis 43, 54, 59 bis 62, 73 und 78 bis 81 möglich. Die vollständige Beantwortung wird in der 49. Kalenderwoche erfolgen. 58. Wer entschied, ob und wann der Landtag über diese Durchsuchungen unterrichtet wird? Die unverzügliche Beantwortung von Anfragen aus dem Landtag hat für die Landesregierung uneingeschränkte Priorität. Vor diesem Hintergrund wurden die für die Beantwortung der vorliegenden Kleinen Anfrage zuständigen Ressorts (Staatskanzlei, Justizministerium, Kultusministerium) unmittelbar nach Vorlage der Anfrage unter Federführung der Ministeriums für Inneres und Sport um entsprechende Antwortbeiträge gebeten. Für einen Großteil der in der vorliegenden Anfrage befindlichen 81 Einzelfragen ist jedoch im Kern eine sehr zeitintensive Erhebung einer Vielzahl von individuellen Daten aus nach gegenwärtigem Kenntnisstand rund 200 Einzelvorgängen durch die beteiligten Ressorts bzw. die ihnen nachgeordneten Behörden erforderlich. Die Erhebung und die Zusammenfassung der nachgefragten Daten konnten bis zum derzeitigen Zeitpunkt trotz hoher Priorisierung noch nicht vollumfänglich abgeschlossen werden. Darüber hinaus erfordert das sehr umfangreiche Mitzeichnungsverfahren zwischen den beteiligten Häusern eine längere Bearbeitungsdauer als üblich. Vor diesem Hintergrund ist zum jetzigen Zeitpunkt lediglich eine Teilbeantwortung der vorliegenden Kleinen Anfrage zu den Fragen 10 bis 12, 14 bis 17, 21 bis 24, 32, 35 bis 43, 54, 59 bis 62, 73 und 78 bis 81 möglich. Die vollständige Beantwortung wird in der 49. Kalenderwoche erfolgen. 59. Inwieweit war die Justizministerin mit der Frage befasst, welche Informationen zu Safia S. an den Landtag gegeben werden? Die Justizministerin war mit der Frage, welche Informationen zu Safia S. in den angesprochenen Ausschusssitzungen an den Landtag gegeben werden, nicht befasst. 60. Inwieweit war der Innenminister mit der Frage befasst, welche Informationen zu Safia S. an den Landtag gegeben werden? Der Innenminister war mit der Frage, welche Informationen zu Safia S. in den angesprochenen Ausschusssitzungen an den Landtag gegeben werden, nicht befasst. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7015 20 61. Inwieweit war die Kultusministerin mit der Frage befasst, welche Informationen zu Safia S. an den Landtag gegeben werden? Die Kultusministerin war mit der Frage, welche Informationen zu Safia S. in den angesprochenen Ausschusssitzungen an den Landtag gegeben werden, nicht befasst. 62. Inwieweit war der Ministerpräsident mit der Frage befasst, welche Informationen zu Safia S. an den Landtag gegeben werden? Der Ministerpräsident war mit der Frage, welche Informationen zu Safia S. in den angesprochenen Ausschusssitzungen an den Landtag gegeben werden, nicht befasst. D. Mohamad Hasan K. 63. Welche Vorgänge mit welchen Aktenzeichen wurden gegen Mohamad Hasan K. an welchem Tag bei Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichten oder Verfassungsschutz von welchem Bearbeiter eingetragen (Angabe ohne Tatvorwurf und Namen des Bearbeiters, Funktionsbezeichnung genügt)? Die unverzügliche Beantwortung von Anfragen aus dem Landtag hat für die Landesregierung uneingeschränkte Priorität. Vor diesem Hintergrund wurden die für die Beantwortung der vorliegenden Kleinen Anfrage zuständigen Ressorts (Staatskanzlei, Justizministerium, Kultusministerium) unmittelbar nach Vorlage der Anfrage unter Federführung der Ministeriums für Inneres und Sport um entsprechende Antwortbeiträge gebeten. Für einen Großteil der in der vorliegenden Anfrage befindlichen 81 Einzelfragen ist jedoch im Kern eine sehr zeitintensive Erhebung einer Vielzahl von individuellen Daten aus nach gegenwärtigem Kenntnisstand rund 200 Einzelvorgängen durch die beteiligten Ressorts bzw. die ihnen nachgeordneten Behörden erforderlich. Die Erhebung und die Zusammenfassung der nachgefragten Daten konnten bis zum derzeitigen Zeitpunkt trotz hoher Priorisierung noch nicht vollumfänglich abgeschlossen werden. Darüber hinaus erfordert das sehr umfangreiche Mitzeichnungsverfahren zwischen den beteiligten Häusern eine längere Bearbeitungsdauer als üblich. Vor diesem Hintergrund ist zum jetzigen Zeitpunkt lediglich eine Teilbeantwortung der vorliegenden Kleinen Anfrage zu den Fragen 10 bis 12, 14 bis 17, 21 bis 24, 32, 35 bis 43, 54, 59 bis 62, 73 und 78 bis 81 möglich. Die vollständige Beantwortung wird in der 49. Kalenderwoche erfolgen. 64. Welche dieser Vorgänge gegen Mohamad Hasan K. wurden an welchen Tagen an welche andere Dienststelle auf welchem Wege weiter- oder bekannt gegeben? Die unverzügliche Beantwortung von Anfragen aus dem Landtag hat für die Landesregierung uneingeschränkte Priorität. Vor diesem Hintergrund wurden die für die Beantwortung der vorliegenden Kleinen Anfrage zuständigen Ressorts (Staatskanzlei, Justizministerium, Kultusministerium) unmittelbar nach Vorlage der Anfrage unter Federführung der Ministeriums für Inneres und Sport um entsprechende Antwortbeiträge gebeten. Für einen Großteil der in der vorliegenden Anfrage befindlichen 81 Einzelfragen ist jedoch im Kern eine sehr zeitintensive Erhebung einer Vielzahl von individuellen Daten aus nach gegenwärtigem Kenntnisstand rund 200 Einzelvorgängen durch die beteiligten Ressorts bzw. die ihnen nachgeordneten Behörden erforderlich. Die Erhebung und die Zusammenfassung der nachgefragten Daten konnten bis zum derzeitigen Zeitpunkt trotz hoher Priorisierung noch nicht vollumfänglich abgeschlossen werden. Darüber hinaus erfordert das sehr umfangreiche Mitzeichnungsverfahren zwischen den beteiligten Häusern eine längere Bearbeitungsdauer als üblich. Vor diesem Hintergrund ist zum jetzigen Zeitpunkt lediglich eine Teilbeantwortung der vorliegenden Kleinen Anfrage zu den Fragen 10 bis 12, 14 bis 17, 21 bis 24, 32, 35 bis 43, 54, 59 bis 62, 73 und 78 bis 81 möglich. Die vollständige Beantwortung wird in der 49. Kalenderwoche erfolgen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7015 21 65. Wann kamen diese weitergebenen Vorgänge gegen Mohamad Hasan K. bei welchen Dienststellen an? Die unverzügliche Beantwortung von Anfragen aus dem Landtag hat für die Landesregierung uneingeschränkte Priorität. Vor diesem Hintergrund wurden die für die Beantwortung der vorliegenden Kleinen Anfrage zuständigen Ressorts (Staatskanzlei, Justizministerium, Kultusministerium) unmittelbar nach Vorlage der Anfrage unter Federführung der Ministeriums für Inneres und Sport um entsprechende Antwortbeiträge gebeten. Für einen Großteil der in der vorliegenden Anfrage befindlichen 81 Einzelfragen ist jedoch im Kern eine sehr zeitintensive Erhebung einer Vielzahl von individuellen Daten aus nach gegenwärtigem Kenntnisstand rund 200 Einzelvorgängen durch die beteiligten Ressorts bzw. die ihnen nachgeordneten Behörden erforderlich. Die Erhebung und die Zusammenfassung der nachgefragten Daten konnten bis zum derzeitigen Zeitpunkt trotz hoher Priorisierung noch nicht vollumfänglich abgeschlossen werden. Darüber hinaus erfordert das sehr umfangreiche Mitzeichnungsverfahren zwischen den beteiligten Häusern eine längere Bearbeitungsdauer als üblich. Vor diesem Hintergrund ist zum jetzigen Zeitpunkt lediglich eine Teilbeantwortung der vorliegenden Kleinen Anfrage zu den Fragen 10 bis 12, 14 bis 17, 21 bis 24, 32, 35 bis 43, 54, 59 bis 62, 73 und 78 bis 81 möglich. Die vollständige Beantwortung wird in der 49. Kalenderwoche erfolgen. 66. Unter welchen Aktenzeichen wurden dort von welchen Sachbearbeitern der jeweiligen Dienststelle neue Vorgänge mit welchem Aktenzeichen mit Bezug zu Mohamad Hasan K. angelegt (Funktionsbezeichnung genügt)? Die unverzügliche Beantwortung von Anfragen aus dem Landtag hat für die Landesregierung uneingeschränkte Priorität. Vor diesem Hintergrund wurden die für die Beantwortung der vorliegenden Kleinen Anfrage zuständigen Ressorts (Staatskanzlei, Justizministerium, Kultusministerium) unmittelbar nach Vorlage der Anfrage unter Federführung der Ministeriums für Inneres und Sport um entsprechende Antwortbeiträge gebeten. Für einen Großteil der in der vorliegenden Anfrage befindlichen 81 Einzelfragen ist jedoch im Kern eine sehr zeitintensive Erhebung einer Vielzahl von individuellen Daten aus nach gegenwärtigem Kenntnisstand rund 200 Einzelvorgängen durch die beteiligten Ressorts bzw. die ihnen nachgeordneten Behörden erforderlich. Die Erhebung und die Zusammenfassung der nachgefragten Daten konnten bis zum derzeitigen Zeitpunkt trotz hoher Priorisierung noch nicht vollumfänglich abgeschlossen werden. Darüber hinaus erfordert das sehr umfangreiche Mitzeichnungsverfahren zwischen den beteiligten Häusern eine längere Bearbeitungsdauer als üblich. Vor diesem Hintergrund ist zum jetzigen Zeitpunkt lediglich eine Teilbeantwortung der vorliegenden Kleinen Anfrage zu den Fragen 10 bis 12, 14 bis 17, 21 bis 24, 32, 35 bis 43, 54, 59 bis 62, 73 und 78 bis 81 möglich. Die vollständige Beantwortung wird in der 49. Kalenderwoche erfolgen. 67. Wann wurden von welchen Beschäftigten zu Unterrichtungen des Landtages zu Mohamad Hasan K. welche Vorgänge (Aktenzeichen) oder Informationen mit welcher Fristsetzung und Wortlaut angefordert (Funktionsbezeichnung genügt)? Die unverzügliche Beantwortung von Anfragen aus dem Landtag hat für die Landesregierung uneingeschränkte Priorität. Vor diesem Hintergrund wurden die für die Beantwortung der vorliegenden Kleinen Anfrage zuständigen Ressorts (Staatskanzlei, Justizministerium, Kultusministerium) unmittelbar nach Vorlage der Anfrage unter Federführung der Ministeriums für Inneres und Sport um entsprechende Antwortbeiträge gebeten. Für einen Großteil der in der vorliegenden Anfrage befindlichen 81 Einzelfragen ist jedoch im Kern eine sehr zeitintensive Erhebung einer Vielzahl von individuellen Daten aus nach gegenwärtigem Kenntnisstand rund 200 Einzelvorgängen durch die beteiligten Ressorts bzw. die ihnen nachgeordneten Behörden erforderlich. Die Erhebung und die Zusammenfassung der nachgefragten Daten konnten bis zum derzeitigen Zeitpunkt trotz hoher Priorisierung noch nicht vollumfänglich abgeschlossen werden. Darüber hinaus erfordert das sehr umfangreiche Mitzeichnungsverfahren zwischen den beteiligten Häusern eine längere Bearbeitungsdauer als üblich. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7015 22 Vor diesem Hintergrund ist zum jetzigen Zeitpunkt lediglich eine Teilbeantwortung der vorliegenden Kleinen Anfrage zu den Fragen 10 bis 12, 14 bis 17, 21 bis 24, 32, 35 bis 43, 54, 59 bis 62, 73 und 78 bis 81 möglich. Die vollständige Beantwortung wird in der 49. Kalenderwoche erfolgen. 68. Wer entschied über die Anforderungen von Informationen und/oder Akten für die Unterrichtungen zu Mohamad Hasan K. bei nachgeordneten Behörden (Funktionsbezeichnung genügt)? Die unverzügliche Beantwortung von Anfragen aus dem Landtag hat für die Landesregierung uneingeschränkte Priorität. Vor diesem Hintergrund wurden die für die Beantwortung der vorliegenden Kleinen Anfrage zuständigen Ressorts (Staatskanzlei, Justizministerium, Kultusministerium) unmittelbar nach Vorlage der Anfrage unter Federführung der Ministeriums für Inneres und Sport um entsprechende Antwortbeiträge gebeten. Für einen Großteil der in der vorliegenden Anfrage befindlichen 81 Einzelfragen ist jedoch im Kern eine sehr zeitintensive Erhebung einer Vielzahl von individuellen Daten aus nach gegenwärtigem Kenntnisstand rund 200 Einzelvorgängen durch die beteiligten Ressorts bzw. die ihnen nachgeordneten Behörden erforderlich. Die Erhebung und die Zusammenfassung der nachgefragten Daten konnten bis zum derzeitigen Zeitpunkt trotz hoher Priorisierung noch nicht vollumfänglich abgeschlossen werden. Darüber hinaus erfordert das sehr umfangreiche Mitzeichnungsverfahren zwischen den beteiligten Häusern eine längere Bearbeitungsdauer als üblich. Vor diesem Hintergrund ist zum jetzigen Zeitpunkt lediglich eine Teilbeantwortung der vorliegenden Kleinen Anfrage zu den Fragen 10 bis 12, 14 bis 17, 21 bis 24, 32, 35 bis 43, 54, 59 bis 62, 73 und 78 bis 81 möglich. Die vollständige Beantwortung wird in der 49. Kalenderwoche erfolgen. 69. Wann erhielt der Leiter der Abteilung IV des Justizministeriums von wem Kenntnis über welche Ermittlungs-, Straf- oder sonstigen Verfahren mit Bezug zu Mohamad Hasan K. (Aktenzeichen, aktenführend Stelle und weitergebende Stelle)? Die unverzügliche Beantwortung von Anfragen aus dem Landtag hat für die Landesregierung uneingeschränkte Priorität. Vor diesem Hintergrund wurden die für die Beantwortung der vorliegenden Kleinen Anfrage zuständigen Ressorts (Staatskanzlei, Justizministerium, Kultusministerium) unmittelbar nach Vorlage der Anfrage unter Federführung der Ministeriums für Inneres und Sport um entsprechende Antwortbeiträge gebeten. Für einen Großteil der in der vorliegenden Anfrage befindlichen 81 Einzelfragen ist jedoch im Kern eine sehr zeitintensive Erhebung einer Vielzahl von individuellen Daten aus nach gegenwärtigem Kenntnisstand rund 200 Einzelvorgängen durch die beteiligten Ressorts bzw. die ihnen nachgeordneten Behörden erforderlich. Die Erhebung und die Zusammenfassung der nachgefragten Daten konnten bis zum derzeitigen Zeitpunkt trotz hoher Priorisierung noch nicht vollumfänglich abgeschlossen werden. Darüber hinaus erfordert das sehr umfangreiche Mitzeichnungsverfahren zwischen den beteiligten Häusern eine längere Bearbeitungsdauer als üblich. Vor diesem Hintergrund ist zum jetzigen Zeitpunkt lediglich eine Teilbeantwortung der vorliegenden Kleinen Anfrage zu den Fragen 10 bis 12, 14 bis 17, 21 bis 24, 32, 35 bis 43, 54, 59 bis 62, 73 und 78 bis 81 möglich. Die vollständige Beantwortung wird in der 49. Kalenderwoche erfolgen. 70. Hat der Leiter der Abteilung IV des Justizministeriums konkret zu Mohamad Hasan K. entschieden, dass der Landtag über bestimmte Verfahren nicht oder später informiert wird? Wenn ja, welche und warum? Die unverzügliche Beantwortung von Anfragen aus dem Landtag hat für die Landesregierung uneingeschränkte Priorität. Vor diesem Hintergrund wurden die für die Beantwortung der vorliegenden Kleinen Anfrage zuständigen Ressorts (Staatskanzlei, Justizministerium, Kultusministerium) unmittelbar nach Vorlage der Anfrage unter Federführung der Ministeriums für Inneres und Sport um entsprechende Antwortbeiträge gebeten. Für einen Großteil der in der vorliegenden Anfrage befindlichen 81 Einzelfragen ist jedoch im Kern eine sehr zeitintensive Erhebung einer Vielzahl von indi- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7015 23 viduellen Daten aus nach gegenwärtigem Kenntnisstand rund 200 Einzelvorgängen durch die beteiligten Ressorts bzw. die ihnen nachgeordneten Behörden erforderlich. Die Erhebung und die Zusammenfassung der nachgefragten Daten konnten bis zum derzeitigen Zeitpunkt trotz hoher Priorisierung noch nicht vollumfänglich abgeschlossen werden. Darüber hinaus erfordert das sehr umfangreiche Mitzeichnungsverfahren zwischen den beteiligten Häusern eine längere Bearbeitungsdauer als üblich. Vor diesem Hintergrund ist zum jetzigen Zeitpunkt lediglich eine Teilbeantwortung der vorliegenden Kleinen Anfrage zu den Fragen 10 bis 12, 14 bis 17, 21 bis 24, 32, 35 bis 43, 54, 59 bis 62, 73 und 78 bis 81 möglich. Die vollständige Beantwortung wird in der 49. Kalenderwoche erfolgen. 71. Welche Personen (Funktionsbezeichnungen genügen) entschieden, wann und welche Informationen über Mohamad Hasan K. in den Unterrichtungen öffentlich, nicht öffentlich oder vertraulich an den Landtag gegeben werden sollten? Die unverzügliche Beantwortung von Anfragen aus dem Landtag hat für die Landesregierung uneingeschränkte Priorität. Vor diesem Hintergrund wurden die für die Beantwortung der vorliegenden Kleinen Anfrage zuständigen Ressorts (Staatskanzlei, Justizministerium, Kultusministerium) unmittelbar nach Vorlage der Anfrage unter Federführung der Ministeriums für Inneres und Sport um entsprechende Antwortbeiträge gebeten. Für einen Großteil der in der vorliegenden Anfrage befindlichen 81 Einzelfragen ist jedoch im Kern eine sehr zeitintensive Erhebung einer Vielzahl von individuellen Daten aus nach gegenwärtigem Kenntnisstand rund 200 Einzelvorgängen durch die beteiligten Ressorts bzw. die ihnen nachgeordneten Behörden erforderlich. Die Erhebung und die Zusammenfassung der nachgefragten Daten konnten bis zum derzeitigen Zeitpunkt trotz hoher Priorisierung noch nicht vollumfänglich abgeschlossen werden. Darüber hinaus erfordert das sehr umfangreiche Mitzeichnungsverfahren zwischen den beteiligten Häusern eine längere Bearbeitungsdauer als üblich. Vor diesem Hintergrund ist zum jetzigen Zeitpunkt lediglich eine Teilbeantwortung der vorliegenden Kleinen Anfrage zu den Fragen 10 bis 12, 14 bis 17, 21 bis 24, 32, 35 bis 43, 54, 59 bis 62, 73 und 78 bis 81 möglich. Die vollständige Beantwortung wird in der 49. Kalenderwoche erfolgen. 72. Wann fanden mit welchen Teilnehmern Besprechungen zur Vorbereitung der Unterrichtungen des Landtages zu Mohamad Hasan K. statt? Die unverzügliche Beantwortung von Anfragen aus dem Landtag hat für die Landesregierung uneingeschränkte Priorität. Vor diesem Hintergrund wurden die für die Beantwortung der vorliegenden Kleinen Anfrage zuständigen Ressorts (Staatskanzlei, Justizministerium, Kultusministerium) unmittelbar nach Vorlage der Anfrage unter Federführung der Ministeriums für Inneres und Sport um entsprechende Antwortbeiträge gebeten. Für einen Großteil der in der vorliegenden Anfrage befindlichen 81 Einzelfragen ist jedoch im Kern eine sehr zeitintensive Erhebung einer Vielzahl von individuellen Daten aus nach gegenwärtigem Kenntnisstand rund 200 Einzelvorgängen durch die beteiligten Ressorts bzw. die ihnen nachgeordneten Behörden erforderlich. Die Erhebung und die Zusammenfassung der nachgefragten Daten konnten bis zum derzeitigen Zeitpunkt trotz hoher Priorisierung noch nicht vollumfänglich abgeschlossen werden. Darüber hinaus erfordert das sehr umfangreiche Mitzeichnungsverfahren zwischen den beteiligten Häusern eine längere Bearbeitungsdauer als üblich. Vor diesem Hintergrund ist zum jetzigen Zeitpunkt lediglich eine Teilbeantwortung der vorliegenden Kleinen Anfrage zu den Fragen 10 bis 12, 14 bis 17, 21 bis 24, 32, 35 bis 43, 54, 59 bis 62, 73 und 78 bis 81 möglich. Die vollständige Beantwortung wird in der 49. Kalenderwoche erfolgen. 73. Wer hat die Gefahrenanalyse erstellt, wonach die Information des Landtages über welche Vorgänge in Bezug auf Mohamad Hasan K. Ermittlungen gefährden könnte? Eine Gefahrenanalyse wurde nicht erstellt. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7015 24 74. Wurden die Überlegungen, über welche Vorgänge mit Bezug auf Mohamad Hasan K. der Landtag informiert werden kann, ohne Ermittlungen zu gefährden, schriftlich festgehalten ? Wenn ja von wem, und wo legen diese Überlegungen noch vor? Wenn nein, warum nicht? Die unverzügliche Beantwortung von Anfragen aus dem Landtag hat für die Landesregierung uneingeschränkte Priorität. Vor diesem Hintergrund wurden die für die Beantwortung der vorliegenden Kleinen Anfrage zuständigen Ressorts (Staatskanzlei, Justizministerium, Kultusministerium) unmittelbar nach Vorlage der Anfrage unter Federführung der Ministeriums für Inneres und Sport um entsprechende Antwortbeiträge gebeten. Für einen Großteil der in der vorliegenden Anfrage befindlichen 81 Einzelfragen ist jedoch im Kern eine sehr zeitintensive Erhebung einer Vielzahl von individuellen Daten aus nach gegenwärtigem Kenntnisstand rund 200 Einzelvorgängen durch die beteiligten Ressorts bzw. die ihnen nachgeordneten Behörden erforderlich. Die Erhebung und die Zusammenfassung der nachgefragten Daten konnten bis zum derzeitigen Zeitpunkt trotz hoher Priorisierung noch nicht vollumfänglich abgeschlossen werden. Darüber hinaus erfordert das sehr umfangreiche Mitzeichnungsverfahren zwischen den beteiligten Häusern eine längere Bearbeitungsdauer als üblich. Vor diesem Hintergrund ist zum jetzigen Zeitpunkt lediglich eine Teilbeantwortung der vorliegenden Kleinen Anfrage zu den Fragen 10 bis 12, 14 bis 17, 21 bis 24, 32, 35 bis 43, 54, 59 bis 62, 73 und 78 bis 81 möglich. Die vollständige Beantwortung wird in der 49. Kalenderwoche erfolgen. 75. Wann wurden wegen der Verfahren mit Bezug zu Mohamad Hasan K. welche Räumlichkeiten durchsucht? Die unverzügliche Beantwortung von Anfragen aus dem Landtag hat für die Landesregierung uneingeschränkte Priorität. Vor diesem Hintergrund wurden die für die Beantwortung der vorliegenden Kleinen Anfrage zuständigen Ressorts (Staatskanzlei, Justizministerium, Kultusministerium) unmittelbar nach Vorlage der Anfrage unter Federführung der Ministeriums für Inneres und Sport um entsprechende Antwortbeiträge gebeten. Für einen Großteil der in der vorliegenden Anfrage befindlichen 81 Einzelfragen ist jedoch im Kern eine sehr zeitintensive Erhebung einer Vielzahl von individuellen Daten aus nach gegenwärtigem Kenntnisstand rund 200 Einzelvorgängen durch die beteiligten Ressorts bzw. die ihnen nachgeordneten Behörden erforderlich. Die Erhebung und die Zusammenfassung der nachgefragten Daten konnten bis zum derzeitigen Zeitpunkt trotz hoher Priorisierung noch nicht vollumfänglich abgeschlossen werden. Darüber hinaus erfordert das sehr umfangreiche Mitzeichnungsverfahren zwischen den beteiligten Häusern eine längere Bearbeitungsdauer als üblich. Vor diesem Hintergrund ist zum jetzigen Zeitpunkt lediglich eine Teilbeantwortung der vorliegenden Kleinen Anfrage zu den Fragen 10 bis 12, 14 bis 17, 21 bis 24, 32, 35 bis 43, 54, 59 bis 62, 73 und 78 bis 81 möglich. Die vollständige Beantwortung wird in der 49. Kalenderwoche erfolgen. 76. Welche Behörden erfuhren wann und von wem von welchen Durchsuchungen in Zusammenhang mit Mohamad Hasan K.? Die unverzügliche Beantwortung von Anfragen aus dem Landtag hat für die Landesregierung uneingeschränkte Priorität. Vor diesem Hintergrund wurden die für die Beantwortung der vorliegenden Kleinen Anfrage zuständigen Ressorts (Staatskanzlei, Justizministerium, Kultusministerium) unmittelbar nach Vorlage der Anfrage unter Federführung der Ministeriums für Inneres und Sport um entsprechende Antwortbeiträge gebeten. Für einen Großteil der in der vorliegenden Anfrage befindlichen 81 Einzelfragen ist jedoch im Kern eine sehr zeitintensive Erhebung einer Vielzahl von individuellen Daten aus nach gegenwärtigem Kenntnisstand rund 200 Einzelvorgängen durch die beteiligten Ressorts bzw. die ihnen nachgeordneten Behörden erforderlich. Die Erhebung und die Zusammenfassung der nachgefragten Daten konnten bis zum derzeitigen Zeitpunkt trotz hoher Priorisierung noch nicht vollumfänglich abgeschlossen werden. Darüber hinaus erfordert das sehr umfangreiche Mitzeichnungsverfahren zwischen den beteiligten Häusern eine längere Bearbeitungsdauer als üblich. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7015 25 Vor diesem Hintergrund ist zum jetzigen Zeitpunkt lediglich eine Teilbeantwortung der vorliegenden Kleinen Anfrage zu den Fragen 10 bis 12, 14 bis 17, 21 bis 24, 32, 35 bis 43, 54, 59 bis 62, 73 und 78 bis 81 möglich. Die vollständige Beantwortung wird in der 49. Kalenderwoche erfolgen. 77. Wer entschied, ob und wann der Landtag über diese Durchsuchungen unterrichtet wird? Die unverzügliche Beantwortung von Anfragen aus dem Landtag hat für die Landesregierung uneingeschränkte Priorität. Vor diesem Hintergrund wurden die für die Beantwortung der vorliegenden Kleinen Anfrage zuständigen Ressorts (Staatskanzlei, Justizministerium, Kultusministerium) unmittelbar nach Vorlage der Anfrage unter Federführung der Ministeriums für Inneres und Sport um entsprechende Antwortbeiträge gebeten. Für einen Großteil der in der vorliegenden Anfrage befindlichen 81 Einzelfragen ist jedoch im Kern eine sehr zeitintensive Erhebung einer Vielzahl von individuellen Daten aus nach gegenwärtigem Kenntnisstand rund 200 Einzelvorgängen durch die beteiligten Ressorts bzw. die ihnen nachgeordneten Behörden erforderlich. Die Erhebung und die Zusammenfassung der nachgefragten Daten konnten bis zum derzeitigen Zeitpunkt trotz hoher Priorisierung noch nicht vollumfänglich abgeschlossen werden. Darüber hinaus erfordert das sehr umfangreiche Mitzeichnungsverfahren zwischen den beteiligten Häusern eine längere Bearbeitungsdauer als üblich. Vor diesem Hintergrund ist zum jetzigen Zeitpunkt lediglich eine Teilbeantwortung der vorliegenden Kleinen Anfrage zu den Fragen 10 bis 12, 14 bis 17, 21 bis 24, 32, 35 bis 43, 54, 59 bis 62, 73 und 78 bis 81 möglich. Die vollständige Beantwortung wird in der 49. Kalenderwoche erfolgen. 78. Inwieweit war die Justizministerin mit der Frage befasst, welche Informationen zu Mohamad Hasan K. an den Landtag gegeben werden? Die Justizministerin war mit der Frage, welche Informationen zu Mohamad Hasan K. in den angesprochenen Ausschusssitzungen an den Landtag gegeben werden, nicht befasst. 79. Inwieweit war der Innenminister mit der Frage befasst, welche Informationen zu Mohamad Hasan K. an den Landtag gegeben werden? Der Innenminister war mit der Frage, welche Informationen zu Mohamad Hasan K. in den angesprochenen Ausschusssitzungen an den Landtag gegeben werden, nicht befasst. 80. Inwieweit war die Kultusministerin mit der Frage befasst, welche Informationen zu Mohamad Hasan K. an den Landtag gegeben werden? Die Kultusministerin war mit der Frage, welche Informationen zu Mohamad Hasan K. in den angesprochenen Ausschusssitzungen an den Landtag gegeben werden, nicht befasst. 81. Inwieweit war der Ministerpräsident mit der Frage befasst, welche Informationen zu Mohamad Hasan K. an den Landtag gegeben werden? Der Ministerpräsident war mit der Frage, welche Informationen zu Mohamad Hasan K. in den angesprochenen Ausschusssitzungen an den Landtag gegeben werden, nicht befasst. (Ausgegeben am 06.12.2016) Drucksache 17/7015 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6642 - - Teilantwort - Kam die Landesregierung ihrer Antwortpflicht in den Sitzungen des Ausschusses für Ange-legenheiten des Verfassungsschutzes am 15.06.2016 und 11.08.2016 vollständig nach? Anfrage der Abgeordneten Jens Nacke, Thomas Adasch, Angelika Jahns, Mechthild Ross-Luttmann, Ansgar-Bernhard Focke, Johann-Heinrich Ahlers, Karl-Heinz Klare, Volker Meyer, Lutz Winkelmann und Editha Lorberg (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport