Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/7021 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6851 - Situation für Angeklagte, Anwälte und die ostfriesische Justiz seit Schließung der Justizvollzugsanstalt Aurich Anfrage des Abgeordneten Ulf Thiele (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 28.10.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 08.11.2016 Antwort des Niedersächsischen Justizministeriums namens der Landesregierung vom 30.11.2016, gezeichnet Antje Niewisch-Lennartz Vorbemerkung des Abgeordneten Zum 01.01.2015 wurde die Justizvollzugsanstalt Aurich geschlossen. Die Untersuchungshäftlinge wurden in den Justizvollzugsanstalten in Meppen, Oldenburg oder Lingen untergebracht. In der Ausgabe der Rheiderland-Zeitung vom 14.10.2016 wird der Fall eines Angeklagten geschildert, der normalerweise in der Justizvollzugsanstalt Oldenburg untergebracht ist, jedoch für die Dauer eines aktuellen Prozesses am Gerichtsstandort Aurich in die Justizvollzugsanstalt Bremervörde verlegt wurde. Dies habe zur Folge, dass nun statt der üblichen Fahrzeit von einer bis eineinhalb Stunden und einer einfachen Strecke von weniger als 100 km für den Häftling und die Justizbeamten doppelt so lange Fahrzeiten und eine einfache Strecke von 150 bis 200 km anfielen. Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weise ich darauf hin, dass ich ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung meiner Fragen habe, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. Vorbemerkung der Landesregierung Gemäß §185 NJVollzG regelt das Justizministerium die örtliche und sachliche Zuständigkeit der Vollzugsbehörden nach allgemeinen Merkmalen in einem Vollstreckungs- und Einweisungsplan. Da Belegungsentwicklungen und neue Aufgaben wie die Einrichtung von psychiatrischen Abteilungen in den Justizvollzugseinrichtungen Oldenburg und Hameln, der Ausbau der sozialtherapeutischen Abteilung und die Errichtung einer Abteilung für männliche Sicherungsverwahrte in der Justizvollzugsanstalt Meppen einen kontinuierlichen Prozess der Neuorganisation des Justizvollzuges in Niedersachsen erfordern, muss auch der Vollstreckungs- und Einweisungsplan diesen Entwicklungen unter Berücksichtigung der Haftplatzkapazitäten fortlaufend angepasst werden. Um freie Kapazitäten im Jugend- und Jungtätervollzug zur Entlastung der Untersuchungshaft an erwachsenen Männern zu nutzen, wurden zuletzt 56 Haftplätze für den Vollzug der Untersuchungshaft an erwachsenen Männern bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres in der Justizvollzugsanstalt Vechta und der Jugendanstalt Hameln geschaffen. Landesweit wurden die Amtsgerichtsbezirke für die Einweisung dieser jungen männlichen Untersuchungsgefangenen der Zuständigkeit dieser beiden Justizvollzugseinrichtungen zugeordnet. Die dadurch in nahezu allen Amtsgerichtsbezirken verminderten Einweisungszahlen machten eine Neuzuordnung der Amtsgerichtsbezirke für männliche Untersuchungsgefangene über 23 Jahre möglich, die im Ergebnis eine Auslastung in dem Vollzug der Untersuchungshaft über alle Justizvollzugsanstalten von rund 80 % an- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7021 2 strebt, damit Verlegungen aufgrund von gerichtlich angeordneten Tätertrennungen und vollzuglichen Sicherheitsklassifizierungen erleichtert werden. Der zum 01.09.2016 geänderte Vollstreckungs - und Einweisungsplan bildet dieses ab. 1. Sind die in der Ausgabe der Rheiderland-Zeitung vom 14.10.2016 gegebenen Informationen bezüglich der Verlegung des Häftlings und der anfallenden Fahrzeiten und -wege korrekt? Ja. 2. Warum war die Verlegung des Häftlings in die Justizvollzugsanstalt Bremervörde erforderlich ? Die Verlegung des Gefangenen war erforderlich, da der Vollstreckungs- und Einweisungsplan ab dem 01.09.2016 die Zuständigkeit der Justizvollzugsanstalt Bremervörde für Vorführungen zu Gerichtsterminen am Gerichtsstandort Aurich vorsah. 3. Welche Alternativen zur Unterbringung des Häftlings in der Justizvollzugsanstalt Bremervörde gibt es? Gemäß §§ 137 Abs. 1 bis 3, 10 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 2 NJVollzG kann die oder der Untersuchungsgefangene u. a. in eine andere Anstalt verlegt oder überstellt werden, wenn es zur Erreichung des Zwecks der Untersuchungshaft, aus Gründen der Vollzugsorganisation oder aus einem anderen wichtigen Grund erforderlich ist. Demnach wäre eine alternative Unterbringung des in Rede stehenden Untersuchungsgefangenen sowohl in Form einer auf Dauer angelegten Verlegung als auch einer befristeten Überstellung etwa in die Justizvollzugsanstalt Oldenburg möglich. Aktuell befindet sich der Gefangene noch in der zuständigen Justizvollzugsanstalt Bremervörde, da vor dem Landgericht Aurich weitere Verhandlungstermine bis zum 21.12.2016 angesetzt sind. 4. War zum Zeitpunkt der Entscheidung des Justizministeriums, die Haftunterbringung am Standort Aurich zu beenden, bekannt oder absehbar, dass es auch zur Unterbringung von Häftlingen in mehr als 100 km entfernten Haftanstalten kommen kann, deren Prozess am Gerichtsstandort Aurich stattfindet? Nein. 5. Sind der Landesregierung weitere Fälle aus der Vergangenheit oder zukünftig bevorstehende Fälle bekannt, in denen ein solches Vorgehen erfolgte bzw. geplant ist? Das Landgericht Aurich hat mit Bericht vom 08.09.2016 Bedenken hinsichtlich des Übergangs der Zuständigkeit von der Justizvollzugsanstalt Oldenburg auf die Justizvollzugsanstalt Bremervörde mitgeteilt. Durch längere Fahrtzeiten wurden erhebliche Verlängerungen der Verfahrensdauern befürchtet . Zudem ergäben sich für ortsansässige Anwälte lange Anfahrtszeiten zur ihren dort untergebrachten Mandanten; hierdurch sei eine nur noch eingeschränkte Bereitschaft zu befürchten, Pflichtmandate zu übernehmen. Ein entsprechendes Problem sei für Sachverständige zu erwarten. Konkrete Einzelfälle wurden vom LG Aurich nicht benannt. Die Justizvollzugsanstalt Bremervörde (sowie auch die übrigen Justizvollzugseinrichtungen) sollten erste valide Erfahrungen mit der Umsetzung des am 01.09.2016 in Kraft getretenen Vollstreckungsund Einweisungsplanes dem Justizministeriums Anfang 2017 mitteilen, damit gegebenenfalls nachgesteuert werden kann. Die begleitende Sichtung der Belegungszahlen der Justizvollzugseinrichtungen durch das Justizministerium und die bisherigen Rückmeldungen aus der Justizvollzugsanstalt Bremervörde gaben indes bereits jetzt Veranlassung, eine Änderung des Vollstreckungsund Einweisungsplanes vorzunehmen. So wird nunmehr die Zuständigkeit für den Amtsgerichtsbe- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7021 3 zirk Aurich zum 01.12.2016 von der Justizvollzugsanstalt Bremervörde wieder an die Justizvollzugsanstalt Oldenburg übergehen. Unbeschadet dieser Überarbeitung werden auch weiterhin in Einzelfällen die Justizvollzugseinrichtungen und die Amts- bzw. Landgerichte wegen notwendiger Tätertrennungen, Sicherheitsverlegungen pp. kooperieren müssen. Insofern werden auch zukünftig weite Fahrtwege und lange Anfahrtszeiten mit den damit einhergehenden Belastungen für Gefangene, Bedienstete, Rechtsbeistände sowie Gutachterinnen und Gutachter entstehen. Weite Fahrtwege und lange Anfahrtszeiten müssen laufend vom Jugendvollzug und Frauenvollzug bewältigt werden, da hier aufgrund des Trennungsgebotes gemäß § 176 NJVollzG i. d. R. alternative Unterbringungsmöglichkeiten in anderen Justizvollzugseinrichtungen Niedersachsens nicht in Anspruch genommen werden können. 6. Hat aus Sicht der Landesregierung seit dem 01.01.2015 mit Schließung der Justizvollzugsanstalt Aurich eine Verschlechterung der Situation für Anwälte, die ostfriesische Justiz und die Angeklagten stattgefunden? In einer Gesamtschau ist keine Verschlechterung eingetreten. (Ausgegeben am 07.12.2016) Drucksache 17/7021 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6851 Situation für Angeklagte, Anwälte und die ostfriesische Justiz seit Schließung der Justiz-vollzugsanstalt Aurich Anfrage des Abgeordneten Ulf Thiele (CDU) Antwort des Niedersächsischen Justizministeriums