Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/7075 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6803 - Wie gefährlich sind „Reichsbürger“ in Niedersachsen? Anfrage der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen, Dr. Marco Genthe und Dr. Stefan Birkner (FDP) an die Landesregierung, eingegangen am 25.10.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 01.11.2016 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 01.12.2016, gezeichnet Boris Pistorius Vorbemerkung der Abgeordneten In den letzten Jahren häufen sich die gewalttätigen Auseinandersetzungen von Staatsbediensteten und „Reichsbürgern“. Trauriger Höhepunkt ist der Tod eines Polizeibeamten am 20.10.2016, der im Zuge eines Einsatzes von einem „Reichsbürger“ angeschossen und tödlich verletzt wurde. Personen die der Reichsbürgerbewegung angehören, „erkennen die Bundesrepublik Deutschland als Staat nicht an. Denn, so behaupten sie, das Deutsche Reich bestehe bis heute fort, sei aber von den Alliierten besetzt und werde von ihnen ausgebeutet. Dabei ignorieren ‚Reichsbürger‘ konsequent die historischen Fakten. Häufig legen sie für ihr ‚Reich‘ die Grenzen von 1937 zugrunde“ (Spiegel Online, 19.10.2016). Ideologisch sind diese Personen im rechtsextremistischen, rassistischen , verschwörungstheoretischen und antisemitischen Bereich zu verorten. Unter anderem berichtet Dirk Wilking, Leiter des Mobilen Beratungsteams im Brandenburgischen Institut für Gemeinwesenberatung , im rbb-Inforadio, dass in Brandenburg die Zahl der „Reichsbürger“ in den letzten drei, vier Jahren angewachsen sei und sie selbst auch militanter geworden seien. In dem oben beschrieben Fall besaß der „Reichsbürger“ als Jäger und Sportschütze einen Waffenschein und hortete mehr als 30 Waffen zu Hause. Da er vom Landratsamt als unzuverlässig eingestuft wurde, sollten ihm diese Waffen abgenommen werden. Vorbemerkung der Landesregierung Allgemein stellen die sogenannten Reichsbürger oder Germaniten nach Einschätzung des niedersächsischen Verfassungsschutzes keine einheitliche Bewegung dar und sind bisher vor allem deshalb auch in ihrer Gesamtheit kein Beobachtungsobjekt der Verfassungsschutzbehörde. Sie setzen sich vielmehr aus autark handelnden Einzelpersonen sowie Gruppierungen zusammen, die sich in ihrem Wesen zum Teil deutlich unterscheiden. Das Spektrum reicht von politisch interessierten Trachtenvereinen über esoterisch geprägte Gruppen bis hin zu rechtsextremistisch motivierten Personenzusammenschlüssen, die der Beobachtung durch den Verfassungsschutz unterliegen. Allen Erscheinungsformen ist gemein, dass sie die Legitimität der Bundesrepublik negieren und den Fortbestand des Deutschen Reiches propagieren, dessen Vertretungsrecht sie für sich reklamieren. Teilweise werden zusätzlich revisionistische und antisemitische Positionen vertreten, die dann eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz rechtfertigen. In Niedersachsen ist aus dem gesamten Spektrum die „Exilregierung Deutsches Reich“ als Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes eingestuft. Die Gruppierung strebt die Reorganisation des „Deutschen Reiches“ in den Grenzen von 1937 an, sie verunglimpft die Bundesrepublik Deutschland als „Besatzungskonstrukt“ und veröffentlicht auf ihrer Internetseite mitunter antisemiti- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7075 2 sche und fremdenfeindliche Verschwörungstheorien. Ihr gehören aktuell ca. 25 Mitglieder an. Sie verfügt über verfestigte Strukturen. Die Aktivitäten beschränken sich auf mehr oder weniger regelmäßige Treffen und gelegentliche Ausflüge. Öffentlichkeitswirksame Aktivitäten gehen von der „Exilregierung“ nicht aus. Der niedersächsische Verfassungsschutz hat - insbesondere in den beiden letzten Jahren - eine deutliche Zunahme von Aktivitäten festgestellt, die der äußerst heterogenen Reichsbürgerbewegung zugerechnet werden. Verallgemeinerbare Äußerungen über etwaige gewalttätige Ausrichtungen lassen sich in Bezug auf dieses Personenpotenzial nicht treffen. Da es aus Sicht des niedersächsischen Verfassungsschutzes keine erkennbare Steuerung der Aktivitäten gibt, müsste eine Gefahrenprognose auf die Disposition einzelner Reichsbürger abstellen. Anhand der hier vorliegenden Erkenntnisse ist von einer hohen Quote von Querulantentum auszugehen. Als besonders problematisch erweist sich, dass Reichsbürger staatliches Handeln nicht akzeptieren. Bei der Umsetzung präventiver und repressiver behördlicher Maßnahmen sind mögliche gewalttätige Aktionen seitens der sogenannten Reichsbürger einzukalkulieren. Den niedersächsischen Sicherheitsbehörden sind die nachfolgenden Gruppierungen im Zusammenhang mit „Reichsbürgern“ bekannt: Exilregierung Deutsches Reich, Freistaat Preußen, Reichsbewegung/Neue Gemeinschaft von Philosophen , Deutsches Reich, Selbstverwaltung Deutsches Reich, Kommissarische Reichsregierung (KRR), Volks-Reichstag/Volks-Bundesrath, Germaniten, Justiz-Opfer-Hilfe (JOH), Deutsches Polizei Hilfswerk (DPHW), International Common Court of Justice Vienna (ICCJV), Königreich Deutschland , Reichsregierung, Arbeitsgruppe Deutsches Reich, Völkische Reichsbewegung, Reichspolizeiamt . Von den genannten Gruppierungen wurden die „Exilregierung Deutsches Reich“ und der „Freistaat Preußen“ in Niedersachsen gegründet. Nähere Angaben zu möglichen Haupt- oder Nebensitzen von Gruppierungen sind schwer zu treffen, weil oftmals lediglich Fax-Anschlüsse oder (E-Mail-) Postfächer bekannt sind. In wenigen Fällen haben sich sogenannte Reichsbürger schriftlich an die Staatskanzlei gewandt. Hier handelte es sich zumeist um Fälle, die ihren Ursprung in dem jeweiligen Geschäftsbereich der anderen Ministerien genommen haben. Aufgrund des verfassungsmäßigen Ressortprinzips (Artikel 37 NV) wurden diese Eingaben routinemäßig an das jeweils zuständige Ministerium abgegeben . Der Staatskanzlei ist darüber hinaus bekannt, dass sich sogenannte Reichsbürger auch an Dienststellen im nachgeordneten Bereich gewandt haben. Dort sind sie in unterschiedlichen Standorten des Niedersächsischen Landesarchivs aufgetreten und haben z. B. zunächst Auszüge aus Personenstandsregistern erbeten und dann insgesamt die Echtheit der Unterlagen und die Berechtigung des Landesarchivs zur Betreuung der Unterlagen, zur Ausstellung von Kopien und zur Beglaubigung infrage gestellt. Ferner sind beim Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig Personen vorstellig geworden, die die Existenzberechtigung der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Behörden verneinen. Dem Ministerium für Inneres und Sport ist bekannt, dass sich insbesondere die Kommunen zunehmend mit in der Sache rechtlich unbegründeten Anfragen und Anträgen sogenannter Reichsbürger konfrontiert sehen, die einen steigenden Verwaltungsaufwand verursachen. Betroffen sind u. a. die Bereiche Melde-, Personalausweis- und Staatsangehörigkeitsrecht. Die Thematik „Reichsbürger “ war bereits Gegenstand von Besprechungen mit nachgeordneten Behörden. Im Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachen, einer dem Ministerium für Inneres und Sport nachgeordneten Behörde, liegen mit zunehmender Tendenz seit 2015 vereinzelt Fälle mit sogenannten Reichbürgern vor. Reichsbürger werden grundsätzlich als „schwierige Kunden“ eingestuft, die bestimmend, sowohl persönlich in der Auskunft der Regionaldirektionen als auch auf schriftliche Art und Weise, auftreten . Bisher gab es aber keinen absolut kritischen Fall, in dem sich Beschäftigte persönlich bedroht gefühlt haben. Als Kunden sind Reichsbürger insoweit auffällig, als dass Vorgänge grundsätzlich beanstandet werden. Beispielsweise werden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Unterschriften mit Vor- und Zunamen, gut leserliche Unterschriften oder Unterschriften verlangt, die mit Siegel Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7075 3 versehen werden sollen. Weitere Vorfälle gibt es im Aufgabenbereich Gebäudeerhebung (nach Aufforderung und Fristablauf) sowie im Bereich von Verkehrswertermittlungen. Auch dem Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung sind Einzelfälle aus dem nachgeordneten Bereich bekannt. Dem Kultusministerium sind aus seinem Geschäftsbereich drei Einzelfälle bekannt, bei denen Personen als sogenannte Reichsbürger aufgetreten sind. In zwei Fällen handelte es sich um Erziehungsberechtigte , die sich mit einer Beschwerde jeweils an eine Schule gewandt haben; in einem Fall wurde die Polizei eingeschaltet, im anderen Fall hat die Schule durch Beratungsgespräche erreicht , Akzeptanz für die geltende Rechtslage herbeizuführen. Im Rahmen des dritten bekannten Sachverhalts wurden nach diffusen Vorwürfen Maßnahmen zum Schutz der Bediensteten der Behörde eingeleitet. Die niedersächsischen Finanzämter wie auch die Oberfinanzdirektion (OFD) Niedersachsen - diese im Rahmen ihrer Vollstreckungstätigkeit - sehen sich seit mehreren Jahren in nicht unerheblicher Zahl sogenannten Reichsbürgern gegenüber. Gegen belastende Entscheidungen machen diese geltend, dass die Bundesrepublik Deutschland nicht existiere, ihre Gesetze daher unwirksam seien und den Bediensteten die Legitimation fehle. Die Mehrzahl der sogenannten Reichsbürger betätigt sich auf diese Weise querulatorisch, ohne die Verwaltungsbediensteten persönlich zu behelligen. Allerdings wurden in 69 Fällen zwischen 2013 und 2015 Bedienstete der niedersächsischen Finanzverwaltung von sogenannten Reichsbürgern belästigt oder bedroht, oder es wurde ihnen oder ihren Angehörigen nachgestellt (insoweit verweise ich auf die Antwort in der Landtagsdrucksache 17/5107). In Reaktion hierauf wurden den Beschäftigten in der Steuerverwaltung detaillierte Empfehlungen zum Umgang mit den sogenannten Reichsbürgern an die Hand gegeben, die die OFD Niedersachsen für ihre Vollstreckungstätigkeit sinngemäß anwendet. In Konfliktfällen steht die OFD Niedersachsen mit ihrem Justiziariat bereit, um die Finanzämter und die betroffenen Beschäftigten zu beraten . Die niedersächsischen Gerichte berichten über in Einzelfällen ausufernden Sachvortrag sogenannter Reichsbürger und teilweise auch von der Notwendigkeit gesteigerter Sicherheitsmaßnahmen in Gerichtsverhandlungen. Besonders betroffen erscheinen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher im Außendienst. Die niedersächsischen Justizvollzugseinrichtungen haben ebenfalls von Einzelfällen berichtet, in denen sogenannte Reichsbürger durch eine Vielzahl von Beschwerden und durch mangelnde Kooperation erhöhten Aufwand verursacht haben. Besondere Sicherheitsanforderungen seien aber nicht erforderlich geworden. Dem Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ist ein Angriff eines „Reichsbürgers“ auf Amtstierärzte des Landkreises Osterholz bekannt. Die übrigen obersten Landesbehörden haben keine Erkenntnisse über Aktivitäten von sogenannten Reichsbürgern aus ihren jeweiligen Geschäftsbereichen. Im Übrigen verweise ich auf die Antwort in den Landtagsdrucksachen 17/5107 und 17/6785 (Frage 41) 1. Wie schätzt die Landesregierung die „Szene“ in Niedersachsen ein? Siehe Vorbemerkung. 2. Wie viele Personen werden dieser Bewegung zugerechnet? Der Polizei Niedersachsen sind aufgrund von Mitteilungen der Polizeibehörden seit 2010 annähernd 500 Personen bekannt geworden, die den „Reichsbürgern“ zugerechnet werden können /konnten. Im Übrigen verweise ich auf die Vorbemerkung. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7075 4 3. Werden die „Reichsbürger“ vom Verfassungsschutz in Niedersachsen beobachtet? Auf einer Bund-Ländertagung am 09.11.2016 wurde sich auf Verfassungsschutzebene darüber verständigt, weitere Maßnahmen gegen die sogenannte Reichsbürgerbewegung zu ergreifen. Im niedersächsischen Verfassungsschutz wird aktuell die Einrichtung eines Verdachtsobjektes „Reichsbürger und Selbstverwalter“ vorbereitet. Unabhängig hiervon wird das derzeitige Beobachtungsobjekt „Exilregierung Deutsches Reich“ weitergeführt . Im Übrigen verweise ich auf die Vorbemerkung. 4. Hat die Landesregierung Erkenntnisse, wie viele Waffenscheinbesitzer dieser Bewegung zuzuordnen sind? Die beim niedersächsischen Verfassungsschutz als Rechtsextremisten gespeicherten Reichsbürger (siehe Vorbemerkung) verfügen über keine schusswaffenrechtlichen Erlaubnisse und auch über keine legalen Waffen. Über einen möglichen Bestand an illegaler Bewaffnung liegen zurzeit keine Erkenntnisse vor. Dennoch ist bei Reichsbürgern von einer erhöhten Bereitschaft, sich zu bewaffnen , auszugehen. Der Polizei Niedersachsen sind aktuell 35 Personen bekannt, die den „Reichsbürgern“ angehören und über waffenrechtliche Erlaubnisse verfügen. 5. Wie viele „Reichsbürger“ sind seit 2010 straffällig geworden (bitte nach Jahren und Straftat aufschlüsseln)? In der als Anlage beigefügten Tabelle sind alle von der Polizei Niedersachsen in den Jahren 2010 bis zum 25.10.2016 gegen sogenannte Reichsbürger geführten Straftatbestände aufgelistet. Für jedes Jahr wurde zudem die Gesamtzahl der dabei tatverdächtigen „Reichsbürger“ erfasst. Justizielle Statistiken zu „Reichsbürgern“ werden nicht geführt. Für die Verfahrensregister gibt es kein entsprechendes Erfassungskriterium. Die Frage könnte daher nur durch eine Einzelauswertung aller Verfahrensakten bei den niedersächsischen Staatsanwaltschaften für den Zeitraum ab 2010 beantwortet werden. Damit wäre jedoch ein Arbeitsaufwand verbunden, der ohne Zurückstellung der gesetzlichen Aufgaben der Staatsanwaltschaften nicht möglich wäre und zudem im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage nicht geleistet werden kann. 6. Sollte nach Ansicht der Landesregierung bereits einschlägig aufgefallenen und entsprechend aggressiven „Reichsbürgern“ die Zuverlässigkeit im Sinne des Waffenrechtes entzogen werden? Im Falle der Negierung der Legitimation der Bundesrepublik Deutschland und der damit einhergehenden Zurückweisung bundesdeutscher Gesetze und Regelungen kann bei einschlägig aufgefallenen und entsprechend aggressiven sogenannten Reichsbürgern auf eine Unzuverlässigkeit im Sinne des Waffengesetzes geschlossen werden. Da waffenrechtliche Erlaubnisse an die Zuverlässigkeit einer Person gebunden sind, sind diese zu versagen bzw. aufzuheben. Das Innenministerium hat den Waffenbehörden zum Zweck der Arbeitserleichterung und Vereinheitlichung des Vorgehens aktuell einen Erlass zur waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit von sogenannten Reichsbürgern zur Verfügung gestellt. Mit diesem Erlass des Landespolizeipräsidiums vom 15.11.2016 werden die Polizeibehörden zudem gebeten, gerichtsverwertbare Erkenntnisse über sogenannte Reichsbürger, welche nach Abgleich mit dem nationalen Waffenregister über waffenrechtliche Erlaubnisse verfügen, an die zuständigen Waffenbehörde weiterzuleiten, soweit dies zur Erfüllung der Aufgaben der zuständigen Waffenbehörden erforderlich ist. Der niedersächsische Verfassungsschutz wird analog verfahren. Dadurch sollen die Waffenbehörden in die Lage versetzt werden, die erteilten waffenrechtlichen Er- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7075 5 laubnisse gegebenenfalls aufgrund von Unzuverlässigkeit im Sinne des WaffG aufzuheben bzw. Anträge zur Erteilung einer entsprechenden Erlaubnis zu versagen. 7. Hat die Landesregierung Erkenntnisse, ob „Reichsbürger“ im niedersächsischen öffentlichen Dienst arbeiten? Wenn ja, in welchem Bereich? Der Landesregierung ist bekannt, dass im Jahr 2015 an einer niedersächsischen Hochschule ein Lehrbeauftragter tätig war, der seine Verbindung zu den „Reichsbürgern“ bekannt gemacht hatte. Ihm ist der Lehrauftrag entzogen worden. Dem Finanzministerium ist eine niedersächsische Versorgungsempfängerin bekannt, die sich als sogenannte Reichsbürgerin bezeichnet. Darüber hinaus liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7075 6 Anlage 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Amtsanmaßung X X X X Bedrohung X X X X X X Beleidigung X X X X X X X Bestechung X Betrug X X X X X X X Brandstiftung X Datenveränderung X Diebstahl X X X X X X X Diebstahl, räuberisch X Diebstahl, schwer X X X X Entziehung elektrischer Energie X X Entziehung Minderjähriger X Erpressung X X Erschleichen von Leistungen X X X X X X Fahren ohne Fahrerlaubnis X X X X X X Fahrlässige Tötung X Falsche uneidliche Aussage X Falsche Verdächtigung X X X X Falsche Versicherung an Eides statt X X Fälschung beweiserheblicher Daten X X X Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr X Gefährdung des Straßenverkehrs X Gefangenenbefreiung X Geldwäsche X X X X X X Hausfriedensbruch X X X X Hehlerei X X Insolvenzverschleppung X X Kennzeichenmissbrauch X X X X Körperverletzung X X X X X X Körperverletzung, gefährlich X X X X X X X Missbrauch von Titeln X X X X X Nachstellung/Stalking X X Nötigung X X X X X öffentliche Aufforderung zu Straftaten X Raub X X Sachbeschädigung X X X X X X sexuelle Nötigung X X X Siegelbruch X Störung des öffentlichen Friedens durch Androhen von Straftaten X Strafvereitelung X Trunkenheit im Verkehr X X Unerlaubter Umgang mit Abfällen X X X X Unerlaubtes Betreiben einer Anlage X Unterschlagung X X X X X Untreue X Urkundenfälschung X X X X X X Verbreitung von Kinderpornographie X Verletzung der Unterhaltspflicht X X Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes X X X X X Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7075 7 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Verletzung des Briefgeheimnisses X Verleumdung/Üble Nachrede X X X X X Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz X Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz X X X X X X Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz X Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz X Verstoß gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz X Verstoß gegen das Kunst- und Urheberrechtsgesetz X X X X Verstoß gegen das Lebensmittelgesetz X X Verstoß gegen das Öko-Landbaugesetz X Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz X X X X X Verstoß gegen das Waffengesetz X X X X X Verstoß gegen die Abgabenordnung X X Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole X X Verunglimpfung von Verfassungsorganen X X Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen X X X X Volksverhetzung X X X X X Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt X Vortäuschen einer Straftat X X X Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte X X X X X X Gesamtzahl tatverdächtiger Reichsbürger (s. Antwort zu Frage 5) 22 29 50 53 64 84 115 (Ausgegeben am 09.12.2016) Drucksache 17/7075 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6803 Wie gefährlich sind „Reichsbürger“ in Niedersachsen? Anfrage der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen, Dr. Marco Genthe und Dr. Stefan Birkner (FDP) an Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport Anlage