Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/7096 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6865 - Sicherheitslage in Niedersachsen: Fußballsaison 2015/2016 Anfrage der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen und Christian Grascha (FDP) an die Landesregierung , eingegangen am 02.11.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 08.11.2016 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 05.12.2016, gezeichnet Boris Pistorius Vorbemerkung der Abgeordneten Die Zentrale Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS) hat den Jahresbericht über die Saison 2015/2016 veröffentlicht und bezieht sich dabei auf die Daten der Landesinformationsstellen bzw. der Polizeien der Länder und des Bundes. Während die Zahl der Verletzten im Rahmen von Fußballspielen in der abgelaufenen Spielzeit bundesweit um ca. 5 % anstieg, sank die Zahl der eingeleiteten Strafverfahren. Um ca. 28 % gestiegen ist die Anzahl der freiheitsentziehenden bzw. freiheitsbeschränkenden Maßnahmen. Gesunken ist hingegen der Umfang der Arbeitsstunden der Polizei, speziell im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei. Als Grund hierfür wird seitens der ZIS die Bewältigung der „Migrationslage“ genannt (S. 28). Vorbemerkung der Landesregierung Der Jahresbericht Fußball der Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS) der Polizei Nordrhein -Westfalen erscheint jährlich für die abgelaufene Saison. Der Jahresbericht Fußball stellt eine Zusammenfassung der von den Polizeidienststellen an den Standorten mit Vereinen der Bundesligen und der 3. Liga an die ZIS übermittelten Daten dar. Darüber hinaus erläutert die ZIS verschiedene Fakten bzw. Entwicklungen aus ihrer Sicht. Für die Spiele der Regionalliga Nord erfolgt die Mitteilung an die ZIS zentral durch die Landesinformationsstelle Sporteinsätze (LIS) der Polizei Hamburg als Zentralstelle für diese Liga. Dabei sind ausschließlich die Ligaspiele in Form einer Zusammenfassung der jeweils zeitnah nach den Spielen übersandten Verlaufsberichte der einsatzführenden Polizeidienststellen enthalten. Die niedersächsischen Polizeidienststellen an Standorten mit Fußballvereinen der Bundesligen sowie der 3. Liga berichten der ZIS anhand des (ZIS-)„Erfassungsbogens für die Grunddaten des Jahresberichtes“. Dabei ist zu berücksichtigen, dass in diesem Vordruck der ZIS verschiedene Angaben sowohl zu allen Spielen als auch nur zu Ligaspielen an dem jeweiligen Standort erhoben werden. Am Beispiel des Standortes Wolfsburg bedeutet dieses, dass in dem Erfassungsbogen neben den statistischen Werten zu 17 Spielen des VfL Wolfsburg in der Bundesliga auch die von einem Spiel im DFB-Pokal, fünf Spielen der UEFA-Wettbewerbe sowie zwei sonstige Spielen der Saison 2015/2016 aufgeführt werden. Im Jahresbericht der ZIS erfolgen grundsätzlich entsprechende Hinweise auf den jeweiligen Bezug der dargestellten Werte. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7096 2 1. Wie viele freiheitsentziehende bzw. freiheitsbeschränkende Maßnahmen, eingeleitete Strafverfahren, verletzte Personen (davon jeweils durch Pyrotechnik und „polizeilichen Reizstoff“) und Arbeitsstunden der Polizei konnten in Niedersachsen in der abgelaufenen Spielzeit verzeichnet werden (aufgeschlüsselt nach den niedersächsischen Standorten der 1., 2. und 3. Bundesliga sowie der Regionalliga Nord)? Die anhand der Vorbemerkungen erläuterten Übermittlungen an die ZIS durch die niedersächsischen Polizeidienststellen bzw. die LIS Hamburg bilden die Grundlage für die nachfolgend dargestellten Werte (die Aufschlüsselung der Verletzten erfolgt zu Frage 2): Hannover 96 (Bundesliga) Anzahl der Spiele 18 Freiheitsentziehende/-beschränkende Maßnahmen 413 Eingeleitete Strafverfahren 195 Verletzte Personen gesamt (nur Ligaspiele) 26 Personalstunden 27 829 VfL Wolfsburg (Bundesliga) Anzahl der Spiele 25 Freiheitsentziehende/-beschränkende Maßnahmen 138 Eingeleitete Strafverfahren 143 Verletzte Personen gesamt (nur Ligaspiele) 6 Personalstunden 43 808 Eintracht Braunschweig (2. Bundesliga) Anzahl der Spiele 18 Freiheitsentziehende/-beschränkende Maßnahmen 84 Eingeleitete Strafverfahren 58 Verletzte Personen gesamt (nur Ligaspiele) 22 Personalstunden 21 433 VfL Osnabrück (3. Liga) Anzahl der Spiele gesamt 23 Freiheitsentziehende/-beschränkende Maßnahmen 440 Eingeleitete Strafverfahren 98 Verletzte Personen gesamt (nur Ligaspiele) 31 Personalstunden 21 373 Eintracht Braunschweig II (Regionalliga Nord) Anzahl der Spiele 17 Freiheitsentziehende/-beschränkende Maßnahmen 2 Eingeleitete Strafverfahren 4 Verletzte Personen gesamt 0 Personalstunden 1 103 BV Cloppenburg (Regionalliga Nord) Anzahl der Spiele 17 Freiheitsentziehende/-beschränkende Maßnahmen 0 Eingeleitete Strafverfahren 2 Verletzte Personen gesamt 0 Personalstunden 863 SV Drochtersen/Assel (Regionalliga Nord) Anzahl der Spiele 17 Freiheitsentziehende/-beschränkende Maßnahmen 0 Eingeleitete Strafverfahren 2 Verletzte Personen gesamt 0 Personalstunden 1 320 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7096 3 Goslarer SC 08 (Regionalliga Nord) Anzahl der Spiele 17 Freiheitsentziehende/-beschränkende Maßnahmen 1 Eingeleitete Strafverfahren 3 Verletzte Personen gesamt 0 Personalstunden 619 Hannover 96 II (Regionalliga Nord) Anzahl der Spiele 17 Freiheitsentziehende/-beschränkende Maßnahmen 1 Eingeleitete Strafverfahren 2 Verletzte Personen gesamt 1 Personalstunden 1 716 TSV Havelse (Regionalliga Nord) Anzahl der Spiele 17 Freiheitsentziehende/-beschränkende Maßnahmen 0 Eingeleitete Strafverfahren 2 Verletzte Personen gesamt 2 Personalstunden 1 159 VfV Borussia Hildesheim (Regionalliga Nord) Anzahl der Spiele 17 Freiheitsentziehende/-beschränkende Maßnahmen 0 Eingeleitete Strafverfahren 4 Verletzte Personen gesamt 1 Personalstunden 1 430 Lüneburger SK Hansa (Regionalliga Nord) Anzahl der Spiele 17 Freiheitsentziehende/-beschränkende Maßnahmen 0 Eingeleitete Strafverfahren 0 Verletzte Personen gesamt 0 Personalstunden 617 SV Meppen (Regionalliga Nord) Anzahl der Spiele 17 Freiheitsentziehende/-beschränkende Maßnahmen 0 Eingeleitete Strafverfahren 4 Verletzte Personen gesamt 1 Personalstunden 2 583 VfB Oldenburg (Regionalliga Nord) Anzahl der Spiele 17 Freiheitsentziehende/-beschränkende Maßnahmen 3 Eingeleitete Strafverfahren 15 Verletzte Personen gesamt 1 Personalstunden 2 810 BSV SW Rehden (Regionalliga Nord) Anzahl der Spiele 17 Freiheitsentziehende/-beschränkende Maßnahmen 0 Eingeleitete Strafverfahren 2 Verletzte Personen gesamt 0 Personalstunden 513 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7096 4 VfL Wolfsburg II (Regionalliga Nord) Anzahl der Spiele 18 Freiheitsentziehende/-beschränkende Maßnahmen 0 Eingeleitete Strafverfahren 0 Verletzte Personen gesamt 0 Personalstunden 1 239 2. Wurden auch in Niedersachsen analog zu den bundesweiten Zahlen der ZIS mehr Personen durch polizeilichen Reizstoff als durch Pyrotechnik verletzt (bitte Auflistung der Verletzten nach Polizeibeamten von Land und Bund, Störern, Unbeteiligten und Ordnern - analog zur ZIS)? Die Zahl der bekannt gewordenen Verletzungen durch polizeilichen Reizstoff ist in Niedersachsen höher als die Zahl der bekannt gewordener Verletzungen durch Pyrotechnik. Wie anhand der nachfolgenden Übersicht erkennbar, handelt es sich dabei um ein Verhältnis von 12 zu 0. Glücklicherweise handelt es sich insgesamt nur um zwölf bekannt gewordene Fälle, wobei jeder Einzelne zu viel ist. Für dieses relativ krasse Verhältnis sorgt jedoch auch das Anzeigeverhalten. Es ist bekannt, dass Personen, die Opfer von Verletzungen infolge von Pyrotechnik werden, eher seltener diesen Umstand anzeigen, als Personen, die durch den Einsatz polizeilicher Reizstoffe Schaden erleiden. Insgesamt stellt sich daher die Frage, ob die Erhebung in dieser Form belegbare Rückschlüsse zulassen kann, unabhängig davon, in welchem Verhältnis sich die Werte darstellen. Die aktuellen Zahlen, ob bundesweit oder auf Niedersachsen bezogen, sind auf keinen Fall als Erklärung geeignet , den bekannten Gefahren durch die missbräuchliche Verwendung von Pyrotechnik in oder um die Spielstätten zu widersprechen bzw. diese gar zu verharmlosen. Nachfolgend die Auflistung zu den Bundesligen und der 3. Liga (analog zur ZIS): Hannover 96 VfL Wolfsburg Polizeibeamte* 6 Polizeibeamte* 4 - davon Pyrotechnik 0 - davon Pyrotechnik 0 - davon pol. Reizstoff 0 - davon pol. Reizstoff 0 Störer 3 Störer 1 - davon Pyrotechnik 0 - davon Pyrotechnik 0 - davon pol. Reizstoff 0 - davon pol. Reizstoff 0 Unbeteiligte 15 Unbeteiligte 1 - davon Pyrotechnik 0 - davon Pyrotechnik 0 - davon pol. Reizstoff 0 - davon pol. Reizstoff 0 Ordner 2 Ordner 4 - davon Pyrotechnik 0 - davon Pyrotechnik 0 - davon pol. Reizstoff 0 - davon pol. Reizstoff 0 Eintracht Braunschweig VfL Osnabrück Polizeibeamte* 2 Polizeibeamte* 3 - davon Pyrotechnik 0 - davon Pyrotechnik 0 - davon pol. Reizstoff 0 - davon pol. Reizstoff 1 Störer 5 Störer 19 - davon Pyrotechnik 0 - davon Pyrotechnik 0 - davon pol. Reizstoff 0 - davon pol. Reizstoff 11 Unbeteiligte 9 Unbeteiligte 2 - davon Pyrotechnik 0 - davon Pyrotechnik 0 - davon pol. Reizstoff 0 - davon pol. Reizstoff 0 Ordner 6 Ordner 7 - davon Pyrotechnik 0 - davon Pyrotechnik 0 - davon pol. Reizstoff 0 - davon pol. Reizstoff 0 * Angaben zu verletzten Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei sind nicht bekannt Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7096 5 Zu den Standorten der Regionalliga Nord liegt eine derartige Aufschlüsselung nicht vor. 3. Bundesweit ist die Zahl von Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz erneut - um rund 36 % - zurückgegangen. Wie hat sich der Einsatz von Pyrotechnik in den und im Umfeld der Stadien in Niedersachsen quantitativ im Vergleich zu den Vorjahren entwickelt? Wie im Jahresbericht der ZIS dargestellt, ist die die Zahl der (strafrechtlichen) Verstöße bundesweit rückläufig. Die quantitative Entwicklung dieser Fallzahlen in Niedersachsen ist der folgenden Übersicht zu entnehmen: Verstöße gegen das SprengstoffG 2013/2014 2014/2015 2015/2016 Straftaten gesamt 273 56 62 BL 254 27 48 2. BL ./. 7 1 3. Liga 12 11 5 RL Nord 7 11 8 4. Im aktuellen ZIS-Bericht ist davon die Rede, dass die Polizei aufgrund des „zunehmenden Organisationsgrad[es] innerhalb der Ultraszenen“ ihre Einsatzkonzepte angepasst hat. Wie sehen diese Anpassungen in Niedersachsen aus? Ein zunehmender Organisationsgrad in der letzten Saison wird von den einsatzführenden Polizeibehörden an den niedersächsischen Standorten nicht berichtet. Im Übrigen berücksichtigen Einsatzkonzepte der Polizei im Rahmen der polizeilichen Lagebewertung immer eine Vielzahl infrage kommender Szenarien bzw. Entwicklungen. 5. Wie verteilt sich die Anzahl der Tatorte, an denen Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden , geographisch (absolut und prozentual) (bitte aufgegliedert nach Stadion, Stadionumfeld , Stadtgebiet, Anreisewegen - analog zur ZIS)? In der Annahme, dass mit der Fragestellung die Verteilung der Tatorte von Straftaten nach geographischen Gesichtspunkten gemeint ist, dazu analog zur ZIS die nachfolgende Tabelle: Tatorte* BL 2. BL 3. Liga Strafverfahren gesamt 294 58 96 Stadion 164 33 49 Unmittelbares Stadionumfeld 44 8 35 Stadtgebiet 86 17 12 * Tatorte auf Reisewegen werden im Erfassungsbogen bislang grundsätzlich durch die Bundespolizei erfasst. 6. Wie hat sich die Anzahl der örtlichen und bundesweiten Stadionverbote entwickelt, die in Niedersachsen verhängt wurden? An den Standorten mit Vereinen der Bundesliga ist die Anzahl ausgesprochener Stadionverbote im Sinne der DFB-Richtlinie für den bundesweit einheitlichen Umgang mit Stadionverboten rückläufig, an den Standorten der 2. Bundesliga und der 3. Liga zunehmend. Örtliche Stadionverbote spielen insgesamt eine eher untergeordnete Rolle. Die nachfolgende Übersicht stellt die Anzahl der von den Vereinen mitgeteilten bundesweit wirksamen sowie örtlichen Stadionverbote in den niedersächsischen Standorten der Bundesligen und der 3. Liga dar. Für die Vereine der Regionalliga Nord liegen entsprechende Zahlen nicht vor. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7096 6 bundesweit wirksame Stadionverbote 2013/2014 2014/2015 2015/2016 gesamt 97 62 82 BL 61 22 14 2. BL ./. 4 18 3. Liga 36 36 50 örtliche Stadionverbote 2013/2014 2014/2015 2015/2016 gesamt 11 4 6 BL 11 1 3 2. BL ./. 3 3 3. Liga 0 0 0 7. Die Arbeitsbelastung der Polizei im Rahmen der Sicherung von Fußballspielen ist zurückgegangen . Nach ZIS-Berechnungen wurde bei den Einsatzstunden von Bundespolizei und Länderpolizeien der geringste Stand seit 2008 erreicht (Tabelle, S. 33). Der Personaleinsatz zur Sicherung von Spielen der Regionalliga Nord hat sich ebenfalls verringert. Wie hat sich die Arbeitsbelastung der Landespolizei in Niedersachsen insgesamt entwickelt? Die Arbeitsbelastung der niedersächsischen Polizei zur Bewältigung von Einsatzlagen anlässlich von Fußballspielen hat sich wie folgt entwickelt: Personalstunden 2013/2014 2014/2015 2015/2016 gesamt 174 390 112 212 112 156 BL 141 283 51 328 54 300 2. BL / 17 396 21 286 3. Liga 16 154 16 794 20 599 Regionalliga Nord 16 953 26 694 15 971 Zu berücksichtigen ist, dass die statistische Erfassung in diesem Zusammenhang lediglich die Einsatzstunden am Spieltag umfasst, gegebenenfalls anfallende Aufwände zur Vor- bzw. Nachbereitung dieser Einsätze sind nicht enthalten. 8. Die Arbeitsbelastung der Bundespolizei im Rahmen von Fußballspielen ist im Berichtszeitraum um 27 % gesunken. Begründet wird dieser Rückgang mit der „Migrationslage “. Welche Auswirkungen hatte diese Reduzierung der Kapazitäten der Bundespolizei auf die Sicherheit von Spielen der ersten vier Ligen in Niedersachsen und des Anreiseverkehrs ? Auf die Sicherheit von Spielen der Bundesligen, 3. Liga und Regionalliga Nord und die entsprechenden Reisewege im Zuständigkeitsbereich der Landespolizei hat sich die „Reduzierung der Kapazitäten der Bundespolizei“ nicht ausgewirkt. Zu Auswirkungen auf den im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei stattfindenden „Anreiseverkehr “ kann die Landesregierung keine Aussagen treffen. Festzustellen ist, dass die Bundespolizei im Rahmen von parallel stattfindenden Fußballeinsätzen unterstützt worden ist. Das erfolgte je nach Lage z. B. bei der Ankunft von Fußballanhängern im Bereich der Hauptbahnhöfe Braunschweig , Wolfsburg oder Hannover bzw. dem Bahnhof Hannover-Linden/Fischerhof. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7096 7 9. Hat die „Migrationslage“ Auswirkungen auf die Kapazitäten und Einsatzgestaltung der Landespolizei gehabt und, wenn ja, in welcher Form? Die „Migrationslage“ führte aus unterschiedlichsten Gründen zu einer erhöhten Arbeitsbelastung auch der niedersächsischen Polizei. Ausführungen dazu finden sich bereits in der Beantwortung der Großen Anfrage zu diesem Thema, Drucksache 17/5777. Auswirkungen auf polizeiliche Kapazitäten oder die Einsatzgestaltung im Rahmen der Bewältigung von Fußballspielen waren insofern spürbar, als dass je nach Lage Einsatzkräfte der Bereitschaftspolizei Niedersachsen nicht zur Verfügung standen und durch Polizeibeamtinnen und -beamte aus den Alltagsorganisationen der jeweiligen Polizeidirektionen ersetzt werden mussten. 10. Bundesweit geht die ZIS von einem gewaltbereiten Potenzial in den ersten drei Ligen von ca. 13 650 Personen aus, wovon zwei Drittel der Kategorie B und ein Drittel der Kategorie C zugeordnet werden. Die niedersächsischen Polizeibehörden mit Standorten von Fußballvereinen hatten in der Saison 2014/2015 ein Potenzial von ca. 1 400 gewaltbereiten /-geneigten (Kategorie B) bzw. Gewalt suchenden Personen (Kategorie C) gemeldet , davon ca. 1 150 in den Standorten der ersten drei Bundesligen. Wie hat sich dieses Potenzial in der abgelaufenen Saison entwickelt? Zu Beginn der Saison 2016/2017 haben die niedersächsischen Polizeibehörden mit Standorten von Fußballvereinen ein Potenzial von ca. 1 350 gewaltbereiten/-geneigten (Kategorie B) bzw. Gewalt suchenden Personen (Kategorie C) gemeldet, davon ca. 1 120 in den Standorten der Bundesligen und 3. Liga. Die in der Fragestellung aufgeführte Zahl von 1 400 Personen der Kategorie B bzw. Kategorie C, davon ca. 1 150 in den Standorten der Bundesligen und 3. Liga, bezieht sich auf den Beginn der Saison 2015/2016. Insgesamt hat sich die Anzahl damit geringfügig verringert. 11. Wie viele Strafverfahren gemäß § 86 a des Strafgesetzbuchs („Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“) wurden in Niedersachsen in der vergangenen Fußballsaison festgestellt (aufgeschlüsselt nach den drei Bundesligen und der Regionalliga Nord)? Strafverfahren gemäß § 86 a StGB 2015/2016 gesamt 7 BL 1 2. BL 0 3. Liga 1 RL Nord 5 12. Im Rahmen der ZIS-Daten wurden für den Berichtszeitraum zwei (versuchte) Tötungsdelikte ausgewiesen. War Niedersachsen hiervon betroffen? Nein 13. Die ZIS-Daten wurden für den Berichtszeitraum mit dem INPOL-Bestand abgeglichen, um die Schnittmenge von „Fußballstörerszenen“ mit „Angehörigen der politisch motivierten Szenen“ zu ermitteln. Was war das Ergebnis dieses Abgleichs für Niedersachsen ? Ein entsprechender Abgleich hat in Niedersachsen nicht stattgefunden. Es ist weder bekannt, ob es bei dem Abgleich durch die ZIS eine Auswertung für Niedersachsen gegeben hat, noch wie deren Ergebnis wäre. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7096 8 14. Im ZIS-Bericht wird erneut von vereinzelt stattfindenden, konspirativen Absprachen (geschlossene Foren im Internet, WhatsApp-Gruppen, SMS etc.) und Treffen verfeindeter (Hooligan-)Gruppen abseits der Stadien und Spieltage berichtet. Gab es solche verabredeten Schlägereien in der abgelaufenen Saison erneut in Niedersachsen, und/oder konnte die Polizei entsprechende Zusammenkünfte verhindern? Den niedersächsischen Polizeibehörden liegen Erkenntnisse zu solchen Verhaltensweisen vor, dazu zählen auch Verabredungen zwischen rivalisierenden bzw. verfeindeten Gruppierungen zu geplanten Aufeinandertreffen. Bei rechtzeitigem Bekanntwerden konnten mögliche Auseinandersetzungen durch entsprechende Aufklärungsmaßnahmen sowie Präsenz an den infrage kommenden Orten verhindert werden. Beispielhaft dafür ist eine geplante Auseinandersetzung von entsprechenden Gruppierungen vor der Begegnung von Hannover 96 bei Werder Bremen. Nachdem vor der Begegnung bereits eine Gruppe Bremer Störer in Hannover festgestellt worden war, konnten im weiteren Verlauf eine Gruppe Hannoveraner Anhänger festgestellt werden. Im Rahmen polizeilicher Maßnahmen konnten bei verschiedenen Personen der letztgenannten Gruppe einschlägige Utensilien wie Teleskopschlagstock , Tierabwehrspray und diverse Schlauchschals festgestellt werden. Zeitnah wurde eine größere Gruppe Bremer Störer an der TuR Allertal festgestellt. Darüber hinaus werden erfahrungsgemäß im Rahmen von Ermittlungen zu anlassbezogenen Straftaten entsprechende konspirative Absprachen und daraus folgende Aufeinandertreffen von Gruppierungen gewaltbereiter Fußballanhänger bekannt. 15. Im ZIS-Bericht gibt es eine Erfassung der im Rahmen von Fußballspielen sichergestellten bzw. beschlagnahmten Gegenstände. Wie viele Gegenstände wurden durch die Polizei und bei den Vereinen der ersten drei Bundesligen und der Regionalliga Nord in Niedersachsen in der vergangenen Spielzeit sichergestellt? Liegt von einem oder liegen von mehreren der niedersächsischen Vereine Listen mit einer Aufschlüsselung der Gegenstände vor (bitte nach Verein und Kategorie der Gegenstände auflisten)? Nach ZIS-Angaben haben die meisten Vereine in Deutschland entsprechende Angaben an die Polizeien übermittelt (S. 31). Die niedersächsischen Vereine nehmen Gegenstände in Verwahrung, die laut Stadionordnung nicht in die Spielstätten mitgeführt werden dürfen, so z. B. Schirme oder Rucksäcke. Diese von den Veranstaltern während eines Spieles verwahrten Gegenstände werden in der Regel nach Ende der Begegnung wieder an den Besitzer ausgehändigt, wenn sie denn abgeholt werden. Zu diesem polizeilich irrelevanten Verfahren liegen bis auf die Standorte der Bundesligen keine Zahlen vor, Listen werden je nach Standort unregelmäßig übermittelt. Erkennbar strafrechtlich bzw. nach dem Ordnungswidrigkeitenrecht relevante Gegenstände werden grundsätzlich an die Polizei übergeben und in der Folge beschlagnahmt bzw. sichergestellt, z. B. Pyrotechnik, Waffen oder andere verbotene Gegenstände. Darüber hinaus werden im Rahmen polizeilicher Maßnahmen der Gefahrenabwehr bzw. der Strafverfolgung im Zusammenhang mit der Einsatzbewältigung von Fußballspielen Gegenstände verschiedenster Art beschlagnahmt bzw. sichergestellt . Die Anzahl der beschlagnahmten bzw. sichergestellten Gegenstände sowie der bekannt gewordenen Inverwahrungnahmen durch die Vereine in der Saison 2015/2016 sind der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen: Gegenstände Polizei Vereine gesamt 129 3 488 BL 79 2 705 2. BL 11 783 3. Liga 25 k.A. RL Nord 14 k.A. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7096 9 16. Die Landesregierung gab in der Drucksache 17/5280 die Auskunft, dass „die Stadionverbotslisten des DFB (…) durch die LIS einem gesondert berechtigten Personenkreis im Intranet regelmäßig zur Verfügung gestellt“ werden. Wie setzt sich dieser Personenkreis zusammen? Da es sich bei der Übermittlung um personenbezogene Daten handelt, wird diese Liste in Niedersachsen ausschließlich einer geschlossenen Benutzergruppe zur Verfügung gestellt. Die Berechtigungen wurden unter Anlegung eines strengen Maßstabes im Hinblick auf die Erforderlichkeit der Einsichtnahme in die Stadionverbotsliste durch die Polizeidirektionen festgestellt und an die LIS Niedersachsen mitgeteilt. Danach wurde durch die LIS die Berechtigung für den Personenkreis eingerichtet. Dabei handelt es sich in der Regel um die Szenenkundigen Beamtinnen und Beamten und andere Themenverantwortliche. 17. Im Rahmen der Fußball-Europameisterschaft in Frankreich ist es auch zu vereinzelten Auseinandersetzungen gekommen, an denen Fußballfans aus Deutschland beteiligt waren, beispielsweise vor dem Spiel des DFB-Teams gegen die Ukraine in Lille. Waren an diesen Auseinandersetzungen Personen aus Niedersachsen beteiligt? Nein, eine Beteiligung von Personen aus Niedersachsen ist bislang nicht bekannt. 18. Wie viele Personen sind mit Stand Oktober 2016 in den drei SKB-Arbeitsdateien in Niedersachsen registriert (bitte aufgegliedert nach Standorten)? Mit Stand Oktober 2016 werden in den drei SKB-Arbeitsdateien in Braunschweig 256 Personen, in Hannover 798 Personen und in Wolfsburg 185 Personen geführt. (Ausgegeben am 13.12.2016) Drucksache 17/7096 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6865 Sicherheitslage in Niedersachsen: Fußballsaison 2015/2016 Anfrage der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen und Christian Grascha (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport