Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/7098 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6827 - Wie unterstützt die Landesregierung die Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt? Anfrage der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen und Christian Grascha (FDP) an die Landesregierung , eingegangen am 27.10.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 04.11.2016 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 05.12.2016, gezeichnet Boris Pistorius Vorbemerkung der Abgeordneten Allein im vergangenen Jahr sind gut 100 000 Menschen vor den Gefahren durch Bürgerkrieg, Terror und Verfolgung nach Niedersachsen geflohen. Neben dem Erwerb der deutschen Sprache ist es ein vorrangiges Ziel, die Menschen in den Arbeitsmarkt zu integrieren, denn der Zugang zum Arbeitsmarkt ist nicht nur eine wirtschafts- und sozialpolitisch relevante Frage. Die Teilnahme am Erwerbsleben und die materielle Selbstständigkeit sind auch fundamentale Bestandteile eines Lebens in Würde. Dies betrifft neben der Wirtschaft - als Hauptakteur in diesem Bereich - auch das Land als einen der größten Arbeitgeber. Vorbemerkung der Landesregierung Die Landesregierung unterstützt die Integration von Geflüchteten sehr frühzeitig nach ihrer Ankunft in Niedersachsen. Bereits in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes wird damit begonnen, die vorhandenen Fähigkeiten und Entwicklungspotenziale zu identifizieren. Ziel ist es, den nach dem Verlassen der Aufnahmeeinrichtungen zuständigen Stellen zu erleichtern, die zur weiteren schulischen und beruflichen Qualifizierung und Arbeitsmarktintegration erforderlichen Maßnahmen möglichst ohne Zeitverzug zu ergreifen. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) wird in den Ankunftszentren in Bad Fallingbostel und Bramsche mit einem Beratungsangebot präsent sein, um sicherzustellen, dass Asylsuchende mit Bleibeperspektive frühzeitig und - auch bei einem Wechsel der Zuständigkeiten - lückenlos beraten, qualifiziert und in Ausbildung und Arbeit integriert werden. Geflüchtete, die ihre im Herkunftsland erworbenen Berufsqualifikationen für einen adäquaten Zugang zum Arbeitsmarkt nutzen wollen, fördert das Land gemeinsam mit dem Bund und der EU mit einem entsprechenden Beratungsangebot. Sofern die mitgebrachten Qualifikationen nicht in vollem Umfang mit den deutschen Referenzberufen gleichwertig sind, werden Anpassungsqualifizierungen angeboten, z. B. für pädagogische Kräfte. Die Zuwanderung nach Niedersachsen hat die Bevölkerungsstruktur und somit auch die Gesellschaft verändert. Eine professionelle Verwaltung muss sich auf diese gestiegene Vielfalt einstellen. Dies sollte sich auch in der Zusammensetzung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst widerspiegeln . Dabei ist zu berücksichtigen, dass das Land als Arbeitgeber durch die Struktur der öffentlichen Verwaltung und die damit verbundenen Anforderungen nicht die Anzahl an Beschäftigungsmöglichkeiten für Geflüchtete anbieten kann wie der Arbeitsmarkt der freien Wirtschaft. Nichtsdestotrotz hat sich die Landesregierung zum Ziel gesetzt, den Anteil der Beschäftigten mit Zuwande- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7098 2 rungsgeschichte zu erhöhen. Menschen anderer Herkunftsländer und damit auch Geflüchtete werden gezielt in den Stellenausschreibungen der Landesbehörden angesprochen. Ferner hat die Landesregierung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und Berufsverbände eine Vereinbarung zur interkulturellen Öffnung der Landesverwaltung getroffen. Ziel ist es, die interkulturelle Kompetenz der Beschäftigten zu steigern. Interkulturelle Kompetenz schafft Sensibilität für kulturbedingte Unterschiede, um diese wertungsfrei wahrzunehmen und im Verwaltungshandeln zu berücksichtigen. Das gilt auch für die Aufnahme der Geflüchteten, die in den letzten Monaten Sicherheit in Niedersachsen gesucht haben. Generell hängt die Frage, ob Geflüchteten die Aufnahme einer Beschäftigung ermöglicht werden kann, von ihrem aufenthaltsrechtlichen Status ab. Im Regelfall bezieht sich der Flüchtlingsbegriff auf anerkannte Flüchtlinge (Asylberechtigte nach Artikel 16 a des Grundgesetzes und § 2 des Asylgesetzes [AsylG], nach der Genfer Flüchtlingskonvention Anerkannte [§ 3 AsylG] und subsidiär Schutzberechtigte [§ 4 AsylG]). All diesen ausländischen Flüchtlingen ist jede selbstständige Tätigkeit und jede Beschäftigung erlaubt (§ 25 Abs. 1 und 2 Aufenthaltsgesetz [AufenthG]). Bei Asylsuchenden handelt es sich um Personen, die einen Asylantrag gestellt haben, über den noch nicht entschieden worden ist. Ihr Aufenthalt in Deutschland ist kraft Gesetzes für die Dauer des Asylverfahrens gestattet (Aufenthaltsgestattung, § 55 AsylG). Während der - maximal sechsmonatigen - Pflicht, in einer Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen, unterliegen Asylsuchende einem generellen Arbeitsverbot. Ansonsten kann ihnen nach dreimonatigem Aufenthalt seitens der Ausländerbehörde die Ausübung einer Beschäftigung mit vorheriger Zustimmung der BA erlaubt werden . Dies gilt nicht für Angehörige aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Senegal und Serbien), die ihren Asylantrag nach dem 31.08.2015 gestellt haben. Ihnen darf generell keine Beschäftigung erlaubt werden (§ 61 AsylG). Bei Geduldeten handelt es sich um Personen, die vollziehbar zur Ausreise aus Deutschland verpflichtet sind, deren Abschiebung aber derzeit unmöglich ist, deren weitere vorübergehende Anwesenheit aus dringenden Gründen oder erheblichen öffentlichen Interessen erforderlich ist oder die die Voraussetzungen für eine Anspruchsduldung zur Berufsausbildung erfüllen (§ 60 a AufenthG). Für Geduldete gelten die dargestellten Regelungen für Asylsuchende entsprechend mit der Ausnahme , dass nicht der Zustimmung der BA bedürfende Beschäftigungen ohne zeitlichen Mindestaufenthalt erlaubt werden können. Zur Beantwortung dieser Kleinen Anfrage wurde eine Umfrage unter den niedersächsischen Landesbehörden durchgeführt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine Erhebung der Flüchtlingseigenschaft im Auswahl- und Einstellungsverfahren grundsätzlich nicht erfolgt. Grund dafür ist, dass für eine solche Erhebung keine entsprechende Rechtsgrundlage vorliegt. Die Eigenschaft eines Geflüchteten ist daher nur feststellbar, soweit sich die Geflüchteten auf freiwilliger Basis äußern oder Angaben machen und die Eigenschaft somit offensichtlich bekannt ist. Die folgenden Zahlen resultieren daher ausschließlich aus dieser offenkundigen Kenntnis. Zu berücksichtigen ist ferner, dass Arbeitsgelegenheiten in den Erstaufnahmeeinrichtungen der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) nach §§ 5, 5 a des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) nicht erfasst sind, da sie kein Arbeitsverhältnis i. e. S. zwischen den Geflüchteten und dem Land darstellen. 1. Wie viele Flüchtlinge haben 2015 oder 2016 bei einer Landesbehörde ein Arbeitsverhältnis aufgenommen (bitte nach Herkunftsland, Geschlecht und Geschäftsbereich aufschlüsseln )? In den Jahren 2015/2016 haben insgesamt vier Flüchtlinge bei einer Landesbehörde ein Arbeitsverhältnis aufgenommen. Es handelt sich um je zwei männliche Flüchtlinge aus dem Irak und aus Syrien. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7098 3 Aufgeschlüsselt nach Herkunftsland, Geschlecht und Geschäftsbereich stellt sich die Verteilung im Einzelnen wie folgt dar: Herkunftsland Geschlecht Geschäftsbereich Irak männlich MI Irak männlich MI Syrien männlich MU Syrien männlich ML 2. Wie viele Flüchtlinge haben 2015 oder 2016 bei einer Landesbehörde eine Berufsausbildung begonnen (bitte nach Herkunftsland, Geschlecht und Geschäftsbereich aufschlüsseln )? In den Jahren 2015/2016 haben insgesamt vier Flüchtlinge bei einer Landesbehörde eine Berufsausbildung begonnen. Es handelt sich um zwei männliche Flüchtlinge aus Afghanistan, einen männlichen Flüchtling aus dem Irak und einen männlichen Flüchtling aus Syrien. Aufgeschlüsselt nach Herkunftsland, Geschlecht und Geschäftsbereich stellt sich die Verteilung im Einzelnen wie folgt dar: Herkunftsland Geschlecht Geschäftsbereich Afghanistan männlich MWK Afghanistan männlich MWK Irak männlich MI Syrien männlich MI 3. Wie viele Flüchtlinge haben 2015 oder 2016 bei einer Landesbehörde ein Praktikum absolviert (bitte nach Herkunftsland, Geschlecht, Dauer des Praktikums und Geschäftsbereich aufschlüsseln)? In den Jahren 2015/2016 haben insgesamt 25 Flüchtlinge bei einer Landesbehörde ein Praktikum absolviert. Es handelte sich um fünf Flüchtlinge aus Afghanistan, einen aus Eritrea, vier Flüchtlinge aus dem Irak, einen aus dem Iran, einen aus Kenia, einen aus Libyen und elf Flüchtlingen aus Syrien; bei einem Flüchtling ist das Herkunftsland unbekannt. Drei der Flüchtlinge waren weiblich, die übrigen männlich. Die Dauer der Praktika bewegt sich zwischen einer Woche und einem Jahr. Aufgeschlüsselt nach Herkunftsland, Geschlecht, Dauer des Praktikums und Geschäftsbereich stellt sich die Verteilung im Einzelnen wie folgt dar: Herkunftsland Geschlecht Dauer Geschäftsbereich Afghanistan männlich 1 Woche MF Afghanistan männlich 12 Tage MJ Afghanistan männlich 12 Tage MWK Afghanistan männlich 1 Monat MWK Afghanistan männlich 6 Wochen MWK Eritrea männlich 5 ½ Wochen MWK Irak männlich 2 Wochen (Schulpraktikum) MWK Irak männlich 5 Wochen MWK Irak männlich 6 Wochen MWK Irak männlich 1 Monat MI Iran männlich 1 Woche MI Kenia männlich ½ Monat MWK Libyen männlich 2 Monate MWK Syrien männlich 1 Monat MI Syrien männlich 3 Monate MJ Syrien weiblich 3 Monate MWK Syrien männlich 1 Jahr MWK Syrien männlich 6 Wochen MWK Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7098 4 Herkunftsland Geschlecht Dauer Geschäftsbereich Syrien männlich 3 Monate MWK Syrien weiblich 4 Wochen MWK Syrien männlich 4 Wochen MWK Syrien männlich 1 Woche MWK Syrien männlich 2 Wochen MWK Syrien weiblich 2 Wochen MWK Unbekannt männlich 3 Monate MWK Zudem werden im Geschäftsbereich des Justizministeriums voraussichtlich noch in diesem Jahr zwei weitere Flüchtlinge ein einwöchiges Praktikum absolvieren. Hierbei handelt es sich um einen weiblichen Flüchtling aus dem Iran und einen männlichen Flüchtling aus Afghanistan. (Ausgegeben am 15.12.2016) Drucksache 17/7098 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6827 Wie unterstützt die Landesregierung die Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt? Anfrage der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen und Christian Grascha (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport