Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/7119 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6849 - Besetzungspraxis in den Dezernaten der Amtsgerichte Anfrage der Abgeordneten Dr. Marco Genthe und Dr. Stefan Birkner (FDP) an die Landesregierung , eingegangen am 02.11.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 08.11.2016 Antwort des Niedersächsischen Justizministeriums namens der Landesregierung vom 06.12.2016, gezeichnet Antje Niewisch-Lennartz Vorbemerkung der Abgeordneten Zu einem wirkungsvollen Rechtsstaat gehört auch, dass die Gerichte möglichst schnell Recht sprechen . Dies gilt auch für die Amtsgerichte, die für die meisten Rechtssuchenden der erste Berührungspunkt mit der Justiz sind. Voraussetzung für eine schnelle Rechtsprechung ist, dass die vorhandenen Richterstellen auch tatsächlich besetzt sind und es nicht zu wiederkehrenden personellen Diskontinuitäten kommt. Vorbemerkung der Landesregierung Voraussetzung für Rechtsfrieden und Gerechtigkeit ist eine starke, unabhängige Justiz, die rasch zu verständlichen und nachvollziehbaren Entscheidungen kommt. In Niedersachsen betrug die durchschnittliche Dauer der amtsgerichtlichen Strafverfahren im vergangenen Jahr 4,2 Monate. Zivilverfahren an den niedersächsischen Amtsgerichten dauerten im Schnitt 4,8 Monate. Diese kurze Verfahrensdauer ist nur zu erreichen, weil freie Richterstellen in der niedersächsischen Justiz zeitnah nachbesetzt werden. Die durchschnittliche Dauer eines Ausschreibungs- und Besetzungsverfahrens für Planrichterstellen beträgt fünf bis sieben Monate. In der Regel werden jedoch die Stellenbesetzungsverfahren so rechtzeitig eingeleitet, dass eine nahtlose Wiederbesetzung möglich ist. Anderenfalls werden die Planrichterstellen zum Zeitpunkt des Freiwerdens regelmäßig mit einer Proberichterin oder einem Proberichter besetzt. Denn für die gesamte Justizverwaltung hat es höchste Priorität, schnell und zeitnah für eine Vertretung zu sorgen. Dabei kann es vereinzelt - insbesondere in den Fällen einer kurzfristig eintretenden Vakanz, etwa aufgrund einer plötzlich eintretenden Erkrankung - zu kurzen Vertretungszeiten für die Richterkolleginnen und -kollegen an dem betreffenden Amtsgericht kommen, ohne dass die Häufigkeit und Dauer der Vertretung statistisch erfasst wird. 1. Wie lange dauert es durchschnittlich, bis freie Richterstellen bei den Amtsgerichten wiederbesetzt werden? Siehe Vorbemerkungen. 2. Wie oft und wie lange werden die vakanten Richterstellen bei den Amtsgerichten bis zur Wiederbesetzung von anderen Richterinnen und Richtern vertreten? Siehe Vorbemerkungen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7119 2 3. Sind der Landesregierung Fälle bekannt, in denen es aufgrund von häufigen und kurzfristigen Richterwechseln zur Verfahrensverlängerung von bis zu einem Jahr bei den Amtsgerichten gekommen ist? Es ist nicht auszuschließen, dass es bei einem Richterwechsel zu Verfahrensverlängerungen im moderaten Umfang kommen kann, weil mit jedem personellen Wechsel Reibungsverluste und eine gewisse Einarbeitungszeit verbunden sind. Bei der Zuweisung von Proberichterinnen und Proberichtern ist zudem zu beachten, dass diese unter Umständen aufgrund einer nach dem entsprechenden Personalentwicklungskonzept zu gewährenden Entlastung nicht sofort mit voller Arbeitskraft eingesetzt werden können. Statistische Erhebungen zu etwaigen Verfahrensverlängerungen aufgrund von Richterwechseln gibt es nicht. Insbesondere ist nicht messbar, ob und um welchen Zeitraum sich ein Verfahren wegen eines Richterwechsels verlängert, zumal Ursache für eine längere Verfahrensdauer immer auch andere sachliche, verfahrensimmanente Gründe sein können. Nach Beteiligung der Oberlandesgerichte Braunschweig, Celle und Oldenburg hat allein der Präsident des Oberlandesgerichts Celle mitgeteilt, dass ihm von vereinzelten Verfahren an den Amtsgerichten Achim und Stadthagen berichtet worden sei, die aufgrund häufigen und kurzfristigen Richterwechsels länger gedauert hätten. (Ausgegeben am 15.12.2016) Drucksache 17/7119 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6849 Besetzungspraxis in den Dezernaten der Amtsgerichte Anfrage der Abgeordneten Dr. Marco Genthe und Dr. Stefan Birkner (FDP) Antwort des Niedersächsischen Justizministeriums