Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/7121 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6841 - Was tut die Landesregierung für die Aufklärung des Molotow-Cocktail-Anschlags vor der Ernst-August-Galerie in Hannover? Anfrage des Abgeordneten Jens Nacke (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 28.10.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 07.11.2016 Antwort des Niedersächsischen Justizministeriums namens der Landesregierung vom 06.12.2016, gezeichnet Antje Niewisch-Lennartz Vorbemerkung des Abgeordneten Am 31.08.2016 berichtete NDR online unter der Überschrift „Brandsatzwürfe Thema bei ‚Aktenzeichen XY‘“: „Im Februar flogen von einem Dach in der Innenstadt von Hannover Molotow-Cocktails auf einen belebten Gehweg. Dieser Fall ist am Donnerstagabend Thema in der ZDF-Sendung ‚Aktenzeichen XY ... ungelöst‘. Die Kriminalpolizei in Hannover erhofft sich dadurch neue Hinweise auf die Tat. Allerdings haben die Behörden bereits einen möglichen Tatverdächtigen: Saleh S., den 18 Jahre alten Bruder von Safia S. - der 16-jährigen Schülerin, gegen die mittlerweile wegen einer Messerattacke auf einen Bundespolizisten im hannoverschen Hauptbahnhof Anklage erhoben wurde . Vor zwei Wochen war bekannt geworden, dass wegen der Brandsatzwürfe gegen Saleh S. wegen versuchten Mordes ermittelt wird.“ Am 13.09.2016 berichtete die Neue Presse unter der Überschrift „Saleh S. wochenlang observiert“: „Unterdessen ist weiter unklar, ob Saleh S. der Attentäter ist, der am 5. Februar Molotow-Cocktails vom Dach der Ernst-August-Galerie geworfen hat. Die Staatsanwaltschaft wartet auf die Ergebnisse der kriminaltechnischen Auswertung von Gegenständen, die im vergangenen Monat bei einer Razzia in der Wohnung des Vaters des 18-Jährigen sichergestellt wurden. (…) Die Ermittler sehen keinen Grund zur Eile.“ Am 05.05.2016 hatte BILD-Hannover unter der Überschrift „Verbrechen an Judith T. Mord im Klosterwald . Fall für die Politik“ Folgendes berichtet: „Musste Judith T. ( 23) sterben, weil Behörden unfassbar schlampen? Der Mord im Klosterwald erschütterte ganz Deutschland. Eine junge, lebensfrohe Frau wurde im September 2015 getötet - ihr mutmaßlicher Killer ist Jörg N. (48), Freigänger aus dem Maßregelvollzug Bad Rehburg. (…) Ein Stück Papier, das in der Nähe der Leiche lag, wurde ins LKA gebracht - aber dort nicht auf DNA untersucht. Die Nienburger MoKo, die alle Spurenträger nochmal überprüfte, ließ das Papier jetzt in Hamburg erneut untersuchen: Es trug den genetischen Fingerabdruck des Maßregelvollzugs-Patienten! Besonders brisant: Das Beweisstück, an dem die Spuren gefunden wurden, lag bereits ein halbes Jahr in den Ermittlungsunterlagen. (…) Diese Pannen bei den Ermittlungen bringen die niedersächsische Landesregierung in Erklärungsnot .“ Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 24.10.2014, Az. StGH 7/13, Rn. 89, sowie vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weise ich darauf hin, dass ich Wert auf eine vollstände Beantwortung meiner Fragen lege, dabei aber mit einer Beantwortung einzelner Fragen in einem vertraulichen Antwortteil einverstanden bin, sofern dies zum Schutze laufender Ermittlungen zwingend erforderlich sein sollte. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7121 2 Vorbemerkung der Landesregierung Da sich die Kleine Anfrage auf ein derzeit noch laufendes Ermittlungsverfahren bezieht, können die Antworten mit einem konkreten Bezug zu diesem Verfahren nicht öffentlich erfolgen. Dies betrifft die Antworten auf die Fragen 1 bis 7, 9 bis 13 und 18. Der Staat ist verfassungsrechtlich verpflichtet , die Einleitung und Durchführung des Strafverfahrens sicherzustellen. Die Strafprozessordnung setzt ein zu wahrendes Ermittlungsgeheimnis voraus. Dementsprechend sind Auskünfte aus Akten zu versagen, wenn Zwecke des Strafverfahrens entgegenstehen. Auskünfte können Ermittlungsmaßnahmen und Ermittlungserfolge erschweren oder gar vereiteln, weshalb aus dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit folgt, dass dann das Interesse der Allgemeinheit an der Gewährleistung einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege und Strafverfolgung Vorrang vor parlamentarischen Informationsinteressen hat. Bei parlamentarischen Anfragen, die ein noch laufendendes Ermittlungsverfahren zum Gegenstand haben, ist daher u. a. stets zu prüfen und abzuwägen, ob durch eine Auskunftserteilung gegebenenfalls der Ermittlungserfolg gefährdet oder gar vereitelt werden könnte. Die vorzunehmende Abwägung hat im vorliegenden Fall zu dem Ergebnis geführt, dass die Fragen zu dem konkreten Ermittlungsverfahren, insbesondere zu den bisherigen Ermittlungsergebnissen, nicht öffentlich im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage beantwortet werden können. Die Landesregierung ist aber selbstverständlich bereit, den Landtag in vertraulicher Sitzung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen über die Fragen 1 bis 7, 9 bis 13 und 18 zu unterrichten . 1. Wo werden bzw. wurden die kriminaltechnischen Auswertungen bzw. Untersuchungen im o. g. Verfahren wegen des Molotow-Cocktail-Anschlags vor der Ernst-August- Galerie in Hannover vorgenommen? Siehe Vorbemerkung. 2. Wurden Auswertungsaufträge auch an Einrichtungen im Ausland vergeben, und, wenn ja, wer hat dies wann aus welchen Gründen entschieden? Siehe Vorbemerkung. 3. Wie ist der Sachstand der kriminaltechnischen Untersuchung bzw. Auswertung der im o. g. Verfahren wegen des Molotow-Cocktail-Anschlags vor der Ernst-August-Galerie in Hannover gesicherten Spuren, insbesondere derjenigen Spuren, die bei den o. g. Razzien bei Saleh S. bzw. in der Wohnung von dessen Vater gesichert wurden? Siehe Vorbemerkung. 4. Wenn noch keine oder unvollständige Ergebnisse vorliegen: Woran liegt das? Siehe Vorbemerkung. 5. Trifft es zu, dass die Ermittler keinen Grund zur Eile sehen? Siehe Vorbemerkung. 6. Handelt es sich bei der mutmaßlichen Straftat vor der Ernst-August-Galerie in Hannover um ein sogenanntes Kapitaldelikt? Siehe Vorbemerkung. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7121 3 7. Haben die Landesregierung bzw. die ihr nachgeordneten Behörden Anhaltspunkte dafür , dass es sich bei der mutmaßlichen Straftat vor der Ernst-August-Galerie in Hannover um einen islamistischen Terroranschlag gehandelt haben könnte? Siehe Vorbemerkung. 8. Wurde die Entscheidung, den Molotow-Cocktail-Anschlag vor der Ernst-August-Galerie in Hannover zum Thema bei „Aktenzeichen XY“ zu machen, eigenverantwortlich von der PD Hannover getroffen, oder waren das LKA Niedersachsen bzw. das MI dabei eingebunden ? Die Entscheidung über einen Zeugenaufruf im Zusammenhang mit dem TV-Format „Aktenzeichen XY“ wurde einvernehmlich durch die Staatsanwaltschaft Hannover und die Kriminalfachinspektion 1 der PD Hannover getroffen. 9. In welcher Art und Weise war bzw. ist das LKA Niedersachsen in die Ermittlungen eingebunden ? Siehe Vorbemerkung. 10. Was haben welche Landesbehörden wann unternommen, um die kriminaltechnische Auswertung bzw. Untersuchung zu beschleunigen? Siehe Vorbemerkung. 11. Wurde das BKA mit Blick auf die kriminaltechnischen Auswertungen um Amtshilfe gebeten ? Siehe Vorbemerkung. 12. Wenn ja: Inwiefern? Siehe Vorbemerkung. 13. Wenn nein: Aus welchen Gründen wurde davon abgesehen? Siehe Vorbemerkung. 14. Haben Innenminister Pistorius und Justizministerin Niewisch-Lennartz irgendetwas unternommen , um die kriminaltechnische Auswertung zu beschleunigen, und, wenn ja, was? Die zuständigen Strafverfolgungsbehörden führen alle erforderlichen Maßnahmen und Ermittlungsschritte umgehend und sorgfältig durch. Auf die besondere Eilbedürftigkeit aller in Auftrag gegebenen Untersuchungen haben die zuständigen Strafverfolgungsbehörden die beteiligten Sachverständigen hingewiesen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7121 4 15. Wenn nein (Frage 14): Hat die Aufklärung des Molotow-Cocktail-Anschlags für Innenminister Pistorius und Justizministerin Niewisch-Lennartz keine Priorität? Der Innenminister und die Justizministerin messen einer zügigen und qualitativ hochwertigen Bearbeitung von Ermittlungsverfahren, insbesondere von solchen, denen erhebliche Strafvorwürfe zugrunde liegen, eine besondere Bedeutung bei. 16. Vor dem Hintergrund, dass die Ermittlungen wegen des Molotow-Cocktail-Anschlags nunmehr seit über acht Monaten nicht abgeschlossen sind: Machen Innenminister Pistorius und/oder Justizministerin Niewisch-Lennartz die Aufklärung des Molotow-Cocktail -Anschlags zur Chefsache und, wenn nein, warum nicht? Dem Innenminister und der Justizministerin liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass die Ermittlungen nicht mit der gebotenen Dringlichkeit, Intensität und Sorgfalt durchgeführt werden. 17. Haben die Landesregierung und die ihr nachgeordneten Behörden aus dem sogenannten Mord im Klosterwald Konsequenzen gezogen, insbesondere hinsichtlich der Dauer kriminaltechnischer Auswertungen/Untersuchungen? Als Reaktion auf die im Zusammenhang mit dem sogenannten Mord im Klosterwald festgestellten Kommunikationsprobleme hat das Landeskriminalamt Niedersachsen reagiert und ergänzende Maßnahmen im Rahmen der Qualitätssicherung ergriffen. So findet zu jeder Spurenkonferenz vor Rückgabe der Asservate an die zuständige Polizeidienststelle eine zeitnahe Nachbesprechung der Ergebnisse statt. Insofern wird auf die Antworten der Landesregierung auf die Mündlichen Anfrage Nr. 2 der Abgeordneten Angelika Jahns (CDU) „Mord im Loccumer Klosterwald (Teil 1) - Welche Ermittlungsfehler sind geschehen?“ (Drs. 17/5675) sowie auf die Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung der Abgeordneten Editha Lorberg und Thomas Adasch (CDU) „Dauern kriminaltechnische Untersuchungen und Auswertungen in Niedersachsen zu lange?“ (Drs. 17/5641) verwiesen. 18. Wenn ja (Frage 17): Welche und inwiefern haben sich diese auf die Ermittlungen im Fall des Molotow-Cocktail-Anschlags von Hannover konkret ausgewirkt? Siehe Vorbemerkung. (Ausgegeben am 15.12.2016) Drucksache 17/7121 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6841 Was tut die Landesregierung für die Aufklärung des Molotow-Cocktail-Anschlags vor der Ernst-August-Galerie in Hannover? Anfrage des Abgeordneten Jens Nacke (CDU) Antwort des Niedersächsischen Justizministeriums