Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/7122 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6848 - Polizeiinspektion Goslar Anfrage der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen und Christian Grascha (FDP) an die Landesregierung , eingegangen am 03.11.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 08.11.2016 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 06.12.2016, gezeichnet Boris Pistorius Vorbemerkung der Abgeordneten Die Polizeiinspektion Goslar ist in drei Polizeikommissariate und insgesamt zehn Polizeistationen aufgeteilt. Immer wieder wird vor Ort über Umstrukturierungen in dem Bereich der Polizeiinspektion Goslar spekuliert. Vorbemerkung der Landesregierung Den regionalen Polizeidirektion (PD) werden seit 2005 auf Basis eines landesweiten Planstellenverteilungsmodells Planstellen für den Polizeivollzug zugewiesen. Die Verteilung mit dem Modell dient dem übergeordneten Ziel der niedersächsischen Landespolizei, für die Bürgerinnen und Bürger unter Berücksichtigung regionaler Strukturen landesweit gleiche Sicherheitsstandards zu gewährleisten . Das Modell berücksichtigt vorwiegend belastungsbezogene Kriterien. Dieser Erlass zur landesweiten Planstellenverteilung wurde im Einvernehmen mit den Behördenleitungen im Jahr 2015 angepasst. Die PD Braunschweig (PD BS) erhält einen um 0,2 % verringerten Anteil der den Flächenbehörden zur Verfügung stehenden Planstellen für die belastungsorientierte Verteilung. Infolgedessen wurde auf Ebene der PD BS die behördeninterne Planstellenverteilung angepasst. Innerhalb der PD erfolgt die Verteilung der Planstellen auf die Polizeiinspektionen grundsätzlich in Anlehnung an das Landesmodell. Regionale Besonderheiten und Schwerpunkte werden dabei berücksichtigt . In einem Abstimmungsprozess mit den Leiterinnen und Leitern der Polizeiinspektionen (PI) einigte man sich einvernehmlich auf einen moderaten Abbau. Für die PI Goslar bedeutet die Anpassung zu den Stichtagen 1. Oktober 2016 und 1. Oktober 2017 eine Abgabe von je fünf Planstellen , bezogen auf alle Dienststellen der PI. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass die PI Goslar nach wie vor einen Zuschlag von 25 Planstellen für die geografische und strukturelle Besonderheit „Region Harz“ erhält. Zum 1. Oktober 2018 soll eine Neuberechnung und -betrachtung erfolgen. Aufgrund der für die PI Goslar vereinbarten Stellenreduzierung im Vollzugsbereich zu den Stichtagen wurde PI-intern eine Überprüfung der Ablauforganisation veranlasst. Die aktuellen Überlegungen der PI betreffen den gesamten Inspektionsbereich, d. h. alle Dienstbereiche bzw. Organisationseinheiten . Erste Ergebnisse einer Analyse zu aktuellen Einsatz- und Ermittlungsbelastungen liegen dort vor. Dienstzeitanpassungen in Organisationseinheiten zum 1. Oktober 2016 sind nicht erfolgt. Vor dem Hintergrund der avisierten Stellenreduzierung zum 1. Oktober 2017 gibt es derzeit auf Grundlage Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7122 2 der durchgeführten Analyse zu Belastungsparametern Überlegungen zu möglichen Handlungsoptionen . Der Prozess zur Vorbereitung von gegebenenfalls erforderlich werdenden Entscheidungen ist noch nicht abgeschlossen. Insofern ist über konkrete Umsetzungsmaßnahmen noch nicht entschieden. 1. Sind Umstrukturierungsmaßnahmen in Planung oder in der Diskussion? Wenn ja, welche ? Änderungen in der Aufbauorganisation sind für den Bereich der PI Goslar derzeit nicht geplant. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 2. Welche Polizeikommissariate sind gegebenenfalls betroffen? Siehe Vorbemerkung. 3. Welche Polizeistationen sind direkt von welchen Maßnahmen betroffen? Siehe Vorbemerkung. 4. Für wann sind diese Maßnahmen geplant? Die in Rede stehende Planstellenreduzierung wurden mit den Polizeiinspektionen für die Jahre 2016 und 2017 vereinbart. Die Planstellenverteilung erfolgt jeweils zum Stichtag 01.10. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 5. Sollte es Maßnahmen geben, welche Auswirkungen haben diese auf die Anfahrtszeiten der Einsatzfahrzeuge? Derzeit gibt es keine aktuellen personalwirtschaftlichen oder ablauforganisatorischen Entscheidungen . Insofern kann keine Aussage zu möglichen Auswirkung getroffen werden. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. (Ausgegeben am 15.12.2016) Drucksache 17/7122 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6848 Polizeiinspektion Goslar Anfrage der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen und Christian Grascha (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport