Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/7125 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6805 - Wie ist der Stand bei der Finanzplanung des Schienenprojektes Weddeler Schleife? Anfrage der Abgeordneten Almuth von Below-Neufeldt, Björn Försterling und Gabriela König (FDP) an die Landesregierung, eingegangen am 25.10.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 01.11.2016 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr namens der Landesregierung vom 02.12.2016, gezeichnet Olaf Lies Vorbemerkung der Abgeordneten Laut Aussage von Verkehrsminister Lies gehört das Schienenprojekt Weddeler Schleife zu den vordringlichen Projekten zur Verbesserung des Schienenverkehrs in Norddeutschland. Nach Auskunft des Bundes besteht Baurecht. Die Braunschweiger Zeitung berichtete Anfang 2016, dass es einen Durchbruch beim Ausbau der Weddeler Schleife gegeben habe und das Land, der Bund und die Deutsche Bahn eine Umsetzung außerhalb des Bundesverkehrswegeplans erwägten. „Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg“, wurde Minister Lies damals zitiert (Braunschweiger Zeitung, 23.02.2016). Dort war auch zu lesen, dass die Detailplanungen bis Ende 2016 vorangetrieben werden und dass der Baubeginn für 2018 und das Bauende für 2020/ 2012 terminiert wird. Damals war die Verteilung der geschätzten 120 Millionen Euro Gesamtkosten zwar nicht geklärt, aber der Bund soll in Aussicht gestellt haben, seinen Anteil aufzustocken. Der Ausbau der Weddeler Schleife soll als „ÖPNV-Großprojekt“ abgewickelt werden. Am 17.03.2016 war einer Presseinformation des MW zu entnehmen, dass der Ausbau der Weddeler Schleife aus Nahverkehrsmitteln außerhalb des Bundesverkehrswegeplans 2030 finanziert wird. Minister Lies erklärte in diesem Zusammenhang: „Der Ausbau der Infrastruktur ist in Niedersachsen Chefsache. Ich werde mich persönlich dafür einsetzen , dass wir so schnell wie möglich mit den Maßnahmen beginnen werden“ (PI des MW, 17.03.2016). 1. Wie ist der aktuelle Planungsstand für das Ausbauvorhaben Weddeler Schleife? Für den zweigleisigen Ausbau liegen Planfeststellungsbeschlüsse vor. Im Rahmen einer Planungsvereinbarung wurde die Deutsche Bahn AG (DB AG) mit der Überprüfung der vorhandenen Planung beauftragt. Diese wird Ende 2016 abgeschlossen sein. Über die weiteren Schritte soll im Anschluss in einem gemeinsamen Termin zwischen Bund, Land und DB AG im ersten Quartal 2017 entschieden werden. 2. Wie ist die aktuelle Kostenschätzung für das Gesamtvorhaben? Derzeit liegt noch keine aktuelle Kostenschätzung vor. Aussagen dazu können nach Abschluss der Überprüfung der vorhandenen Planung getätigt werden. Die bislang in der Bedarfsplanüberprüfung 2010 benannte Summe von 97 Millionen Euro kann nicht als aktuell bezeichnet werden. Für das Gemeindeverkehrsfinanzierungs-(GVFG-)Bundesprogramm wurden zunächst 120 Millionen Euro angemeldet. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7125 2 3. Wie ist der Zeitplan bis zur Freigabe des zweiten Gleises für die Weddeler Schleife? Der nächste Schritt wird die Aufstellung einer Finanzierung entsprechend dem GVFG-Bundesprogramm sein. Für die komplette Aufstellung der Finanzierung ist u. a. die Erstellung einer standardisierten Nutzen-Kosten-Berechnung erforderlich, die auf die noch laufende Untersuchung zum Planrecht aufbaut. Außerdem sind die Interessen und das Engagement des Bundes einzubeziehen. Es wird darüber hinaus auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 4. Kann mit einer Freigabe der ausgebauten Weddeler Schleife bis 2021 gerechnet werden ? Der weitere Terminplan liegt in Abhängigkeit der nächsten Schritte. Daher ist hierzu keine Aussage möglich. Ziel bleiben weiterhin eine zügige Umsetzung der Teilschritte und eine Fertigstellung 2021. 5. Wie teilen sich die Gesamtkosten auf die drei Ausbaupartner Land, Bund und Deutsche Bahn auf? Der Finanzierungsplan für das Vorhaben „Ausbau der Weddeler Schleife“ ist noch nicht erstellt worden. Die Landesregierung geht davon aus, dass sich neben den in der Frage genannten Beteiligten auch der Zweckverband Großraum Braunschweig als Aufgabenträger des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) an der Finanzierung beteiligt. Der Bund hat zugesagt, den von Niedersachsen nach Abschluss der Abstimmungen zu finanzierenden Teil des Streckenausbaus als Großprojekt im Rahmen des GVFG-Bundesprogramms zu fördern. Der Fördersatz beträgt bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Kosten. 6. Ist der erforderliche Landesanteil an der Gesamtfinanzierung am Ausbau der Weddeler Schleife in der Haushaltsplanung 2017 und 2018 und in der Mipla entsprechend berücksichtigt ? Da der Finanzierungsplan noch nicht erstellt wurde und damit auch noch nicht die Höhe des Landesfinanzierungsanteils bekannt ist, ist eine Berücksichtigung im Haushalt des Landes Niedersachsen aktuell noch nicht möglich. 7. Gibt es eine Bau- und Finanzierungsvereinbarung zwischen den drei Ausbaupartnern Land, Bund und Deutsche Bahn? Derzeit gibt es zunächst eine Planungsvereinbarung zur Überprüfung der bereits vorhandenen Planung . Die Planungsvereinbarung wurde im August 2016 abgeschlossen. Sie beinhaltet die Aufgabenstellung für die Planungsüberprüfung. Eine weitere Finanzierungsvereinbarung zur Durchführung der Planung wird abgeschlossen, wenn die gesamte Finanzierung aufgestellt ist. Derzeit wird der Abschluss dieser Vereinbarung für Ende 2017 angestrebt. 8. Wenn ja: Wann wurde diese vereinbart, und wie ist selbige ausgestaltet? Entfällt. 9. Wenn nicht: Hält die Landesregierung eine Finanzierungsvereinbarung für den Ausbau der Weddeler Schleife für erforderlich? Der Abschluss von Finanzierungsvereinbarungen bei dem Ausbau von Schieneninfrastrukturvorhaben ist gängige Praxis und hat sich in der Vergangenheit bewährt. Die Landesregierung hält des- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7125 3 halb den Abschluss einer weiteren Vereinbarung für erforderlich, um eine verlässliche Finanzierungsrechtsgrundlage für alle Beteiligten zu erhalten. 10. Vor dem Hintergrund, dass die Landesregierung die demolierte Friesenbrücke bei Weener für den Eigentümer Deutsche Bahn zinslos mit 30 Millionen Euro vorfinanzieren möchte: Gibt es finanzielle Engpässe aufseiten des Landes für die Realisierung der Weddeler Schleife bis 2020? Nein. 11. Wenn ja: Wodurch zeichnen sich diese finanziellen Engpässe aus? Entfällt. 12. Läuft der Ausbau der Weddeler Schleife weiterhin als „ÖPNV-Großprojekt“? Der Bund finanziert auf Antrag ÖPNV-Großprojekte mit zuwendungsfähigen Ausgaben von mehr als 50 Millionen Euro aus dem GVFG-Bundesprogramm nach § 3 Abs. 1 Satz 2 des Entflechtungsgesetzes . Das Vorhaben „Weddeler Schleife“ ist vom Land beim Bund für die Finanzierung aus dem GVFG-Bundesprogramm angemeldet worden. Der Bund hat dieses Vorhaben für das GVFG- Bundesprogramm vorgemerkt. Eine Mitfinanzierung aus dem GVFG-Bundesprogramm erfolgt nur für Vorhaben des öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Da die Streckeninfrastruktur der Weddeler Schleife darüber hinaus allerdings auch vom Schienengüterverkehr und dem Schienenpersonenfernverkehr genutzt wird, sind zunächst die Nutzungsanteile der Verkehrsträger zu ermitteln. Der Bund hat signalisiert, sich zusätzlich finanziell entsprechend den Anteilen für den Schienenpersonenfernverkehr und für den Schienengüterverkehr zu engagieren. 13. Wenn nicht: Unter welcher Maßnahmenkategorie läuft der Ausbau der Weddeler Schleife ? Es wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen. 14. Was bedeutet es für die Weddeler Schleife, wenn Verkehrsminister Lies den Ausbau der Infrastruktur zur Chefsache erklärt? In den letzten Jahren hat sich abgezeichnet, dass eine Realisierung des zweigleisigen Ausbaus trotz vorhandenen Baurechts und trotz positiv bewerteten Gesamtprojekts im Rahmen der Bundesverkehrswegeplanung keine Fortschritte macht. Daher hat Minister Lies in Gesprächen mit dem Parlamentarischen Staatssekretär des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur, Herrn Ferlemann, und dem stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden der DB AG, Herrn Dr. Kefer, nach einem Lösungsweg gesucht und ein mehrstufiges Vorgehen verabredet, das mit der gemeinsamen Untersuchung der Planung bereits begonnen hat. 15. Werden andere Projekte, die aus Nahverkehrsmitteln zu finanzieren wären, aufgrund der Realisierung der Weddeler Schleife bis 2020 nicht umgesetzt? Nein. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7125 4 16. Wenn ja: Welche Projekte, die aus Nahverkehrsmitteln zu finanzieren wären, werden bis 2020 nicht realisiert werden können? Entfällt. 17. Könnten diese Projekte durch die 30 Millionen Euro Landesmittel für die Friesenbrücke realisiert werden? Es wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen. (Ausgegeben am 15.12.2016) Drucksache 17/7125 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6805 Wie ist der Stand bei der Finanzplanung des Schienenprojektes Weddeler Schleife? Anfrage der Abgeordneten Almuth von Below-Neufeldt, Björn Försterling und Gabriela König (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr