Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/7139 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6839 - Windkraftausbau und Redispatch-Maßnahmen Anfrage der Abgeordneten Dr. Gero Hocker und Christian Grascha (FDP) an die Landesregierung , eingegangen am 27.10.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 07.11.2016 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz namens der Landesregierung vom 06.12.2016, gezeichnet Stefan Wenzel Vorbemerkung der Abgeordneten Unter Redispatch sind Eingriffe in die Erzeugungsleistung von Kraftwerken zu verstehen, um Leitungsabschnitte vor einer Überlastung zu schützen. Droht an einer bestimmten Stelle im Netz ein Engpass, so werden Kraftwerke diesseits des Engpasses angewiesen, ihre Einspeisung zu drosseln , während Anlagen jenseits des Engpasses ihre Einspeiseleistung erhöhen müssen. Auf diese Weise wird ein Lastfluss erzeugt, der dem Engpass entgegenwirkt. Mit dem Ausbau der Windenergie und dem gleichzeitig stockenden Ausbau der Verteilungsnetze werden solche Maßnahmen immer häufiger notwendig. Vorbemerkung der Landesregierung Ziel der Landesregierung ist es, die Energiewende zum Erfolg zu führen. Dazu gehört es, die Energieerzeugung bis spätestens 2050 auf nahezu 100 % erneuerbare Quellen umzustellen. Naturgemäß schwankt das Stromdargebot aus Windkraft und Photovoltaik. Dieses in Deckung mit der Nachfrage zu bringen, erfordert eine Reihe von Maßnahmen, insbesondere den Ausbau von Flexibilitäten . Netzausbau ist eine dieser Flexibilitäten. Der Ausbau von Speichern, die Flexibilisierung des Verbrauchs sowie die Etablierung von zu- und abschaltbaren Lasten stellen weitere Flexibilitäten dar. Zusätzlich zum notwendigen Netzausbau ist es nach Ansicht der Landesregierung erforderlich , die konventionellen Überkapazitäten bei der Stromerzeugung in Norddeutschland zu reduzieren und den nicht sicherheitstechnisch bedingten Must-Run von konventionellen Kraftwerken weiter zu verringern. Hinsichtlich der konkreten Fragen verweist die Landesregierung auf die Ausführungen im Monitoringbericht der Bundesnetzagentur (BNetzA). Diese führt zu Redispatchmaßnahmen u. a. Folgendes aus: Gemäß § 13 Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sind Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) berechtigt und verpflichtet, die Gefährdung oder Störung im Elektrizitätsversorgungsnetz durch netzund marktbezogene Maßnahmen zu beseitigen. Soweit die Verteilnetzbetreiber (VNB) für die Sicherheit und Zuverlässigkeit der Elektrizitätsversorgung in ihrem Netz verantwortlich sind, sind auch diese gemäß § 14 Abs. 1 EnWG zur Ergreifung derartiger Maßnahmen berechtigt und verpflichtet . Netz- und Systemsicherheitsmaßnahmen haben an Umfang in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Sie sind notwendig, um kritischen Netzsituationen vorzubeugen. Bei den marktbezogenen Maßnahmen sind insbesondere Maßnahmen des Engpassmanagements relevant, wozu auch Redispatchmaßnahmen gehören. Redispatch bezeichnet den Eingriff in den Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7139 2 marktbasierten Fahrplan der Erzeugungseinheiten zur Verlagerung der Kraftwerkseinspeisungen, um Leitungsüberlastungen vorzubeugen (präventiver Redispatch) oder Leitungsüberlastungen zu beheben (kurativer Redispatch). Strombedingter Redispatch dient dazu, kurzfristig auftretende Netzengpässe in Leitungen und Umspannwerken zu vermeiden oder zu beseitigen. Spannungsbedingter Redispatch zielt hingegen auf die Aufrechterhaltung der Spannung im betroffenen Netzgebiet durch die zusätzliche Bereitstellung von Blindleistung ab. Redispatchmaßnahmen können regelzonenintern und -übergreifend angewendet werden. Durch die Senkung der Einspeiseleistung eines oder mehrerer Kraftwerke bei gleichzeitiger Steigerung der Einspeiseleistung eines oder mehrerer anderer Kraftwerke (in den Ausgleichsgebieten oder anderen auszugleichenden Gebieten) bleibt in Summe die gesamte Einspeiseleistung unverändert. Um u. a. die jährlichen Monitoringberichte erstellen zu können, gibt es diverse Berichtspflichten gegenüber der BNetzA. So werden von den deutschen ÜNB im Rahmen der Datenabfrage nach § 13 j Abs. 2 Nr. 1 EnWG auf monatlicher Basis detaillierte Daten zu den durchgeführten Redispatchmaßnahmen gemeldet. In Quartals- und Jahresberichten veröffentlicht die BNetzA regelmäßig Zahlen zur Dokumentation der bundesweiten Redispatchmaßnahmen. Differenziert wird dabei nach den Regelzonen der vier ÜNB TenneT, 50 Hertz, Transnet BW und Amprion. Eine regionale oder länderscharfe Auswertung erfolgt nicht. Niedersachsen ist stärker als jedes andere Bundesland durch den Ausbau der erneuerbaren Energien vom Netzausbau im Höchstspannungsbereich betroffen. Der Abtransport großer Mengen von Windstrom aus Offshorewindkraftanlagen in der Nordsee und Windkraftanlagen an Land, der in den Küstenländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein erzeugt wird, bedingt in Niedersachsen eine Vielzahl von Netzausbauprojekten. Zur Entlastung des Drehstromnetzes sind darüber hinaus der Suedlink und der A-Korridor mit Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungs-Technik (HGÜ-Technik ) seitens der ÜNB geplant und im Bundesbedarfsplan vorgesehen. Sie sollen erdverkabelt ausgeführt werden. Bei diesen beiden HGÜ-Projekten, die nach der Netzentwicklungsplanung zu einem großen Teil den Windstrom aus dem Norden als Transitleitungen zu den Verbrauchszentren im Süden abführen sollen, haben sich jedoch massive zeitliche Verzögerungen ergeben. Die BNetzA und die ÜNB gehen derzeit von Inbetriebnahmen im Jahr 2025 aus. Dies führt nun dazu, dass bis zur Fertigstellung der HGÜ-Verbindungen das Drehstromnetz den Abtransport des Windstroms in den Süden leisten muss, was einen beschleunigten Ausbau der Drehstromprojekte in Niedersachsen erfordert. Aktuell befindet sich noch eine Vielzahl der notwendigen niedersächsischen Drehstromprojekte in den Genehmigungsverfahren, wobei 2016 für eine Anzahl von Projekten die Planfeststellungsbeschlüsse erlassen wurden. Niedersachsen erwartet nun von den ÜNB durch eine zügige bauliche Umsetzung der Projekte eine zeitnahe Inbetriebnahme. 1. Wie viele Windkraftanlagen gibt es aktuell in Niedersachsen, und wie hat sich diese Zahl seit 2012 verändert (bitte nach Landkreisen und Jahren aufschlüsseln)? Gemäß „Energieatlas Niedersachsen“ waren zum Erfassungsstand Juni 2016 in Niedersachsen 5 617 Windenergieanlagen in Betrieb. Zu den Erfassungsständen Juli 2015 und Dezember 2015 waren 5 449 bzw. 5 490 Anlagen ausgewiesen. Die Verteilung auf die Landkreise ist in untenstehender Tabelle dargestellt. Für frühere oder andere Zeitpunkte liegen keine konsolidierten Daten zur Verteilung nach Landkreisen und kreisfreien Städten vor. Landkreise, kreisfreie Städte und Region Hannover installierte Windenergieanlagen (Anzahl) Erfassungsstand 07/2015 12/2015 06/2016 Ammerland 40 40 40 Aurich 563 564 562 Braunschweig 5 5 5 Celle 95 95 95 Cloppenburg 213 213 213 Cuxhaven 453 459 470 Diepholz 275 279 296 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7139 3 Landkreise, kreisfreie Städte und Region Hannover installierte Windenergieanlagen (Anzahl) Erfassungsstand 07/2015 12/2015 06/2016 Emsland 511 505 512 Friesland 187 189 189 Gifhorn 56 56 59 Goslar 19 19 19 Göttingen 29 29 29 Grafschaft Bentheim 92 93 96 Hameln-Pyrmont 61 62 72 Harburg 64 64 66 Heidekreis 163 166 175 Helmstedt 85 85 85 Hildesheim 74 74 74 Holzminden 30 31 31 Leer 143 142 137 Lüchow-Dannenberg 71 71 71 Lüneburg 70 70 70 Nienburg 190 190 198 Northeim 1 1 1 Oldenburg 114 114 127 Osnabrück 102 107 137 Osterholz 58 58 78 Osterode am Harz 17 17 20 Peine 93 93 89 Region Hannover 257 257 257 Rotenburg 158 165 160 Salzgitter 50 50 50 Schaumburg 46 46 46 Stade 208 208 208 Stadt Delmenhorst 5 5 5 Stadt Emden 80 82 82 Stadt Oldenburg 4 4 4 Stadt Osnabrück 6 6 6 Uelzen 119 119 121 Vechta 70 70 72 Verden 83 83 83 Wesermarsch 139 139 146 Wilhelmshaven 26 26 27 Wittmund 249 264 257 Wolfenbüttel 67 67 69 Wolfsburg 8 8 8 Die Daten zu Windenergieanlagen im „Energieatlas Niedersachsen“ basieren auf einer Abfrage, welche die Ämter für regionale Landesentwicklung bei den Landkreisen und kreisfreien Städten in Niedersachsen durchgeführt haben. Die Datenbasis wird periodisch um Meldungen des EEG-Anlagenregisters der BNetzA fortgeschrieben. 2. Wie viele Windkraftanlagen befinden sich aktuell im Genehmigungsverfahren? Für die immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Anlagen der Nr. 1.6 in der Anlage 1 der 4. BImSchV (Anlagen zur Nutzung von Windenergie mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 m …) sind gemäß Nr. 8.1 a) der Anlage zu § 1 Abs. 1 der ZustVO-Umwelt-Arbeitsschutz die Landkreise /kreisfreien Städte/großen selbstständigen Städte zuständig. Nach einer Abfrage bei den zuständigen Behörden zum Stichtag 20.11.2016 sind 989 einzelne Anlagen in immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren anhängig. Zu der Abfrage fehlt nur Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7139 4 die Angabe einer kreisfreien Stadt, sodass die Anzahl der tatsächlichen Anlagen gegebenenfalls geringfügig abweichen könnte. 3. Wie definiert sich der Begriff „Engpass“ genau? Eine gesetzliche Definition des Begriffes „Engpass“ findet sich in der EU-Verordnung 2015/1222 vom 24. Juli 2015 zur Festlegung einer Leitlinie für die Kapazitätsvergabe und das Engpassmanagement . In den Begriffsbestimmungen wird der „physikalischen Engpass“ definiert. Ob diese Definition zur Festlegung des Netzausbaugebietes mit herangezogen wurde, ist der Landesregierung nicht bekannt. Der Verordnungsentwurf nimmt darauf soweit keinen Bezug. 4. Wie hoch sind die Kosten pro Redispatch? Die Kosten für Redispatchmaßnahmen werden in den jährlichen Monitoringberichten der BNetzA dargestellt (s. www.bnetza.de). Im aktuell veröffentlichten Monitoringbericht 2016, der die Daten aus dem Jahr 2015 umfasst, sind die nachfolgenden Kosten aufgeführt: Netzgebiet Dauer in Std. Menge Einspeisereduzierungen in GWh Gesamtmenge (getätigte Maßnahmen zzgl. Gegenschäft zum bilanziellen Ausgleich) in GWh Saldierte Kosten für Redispatch in Mio. Euro Regelzone TenneT 9 095 4 030 8 072 411,9 Regelzone 50Hertz 6 512 3 930 7 862 Regelzone Transnet BW 126 16 31 Regelzone Amprion 78 18 35 (Quelle: BNetzA; Monitoringbericht 2016) Daraus wäre die Berechnung eines Durchschnittswertes pro Stunde oder pro Leistungseinheit, jedoch nicht pro einzelner Redispatchmaßnahme möglich. 5. Wie häufig mussten die Stromnetzbetreiber in Niedersachsen durch Redispatchmaßnahmen die Netzstabilität sicherstellen (bitte ab 2012 nach Jahren aufschlüsseln)? Wie in der Vorbemerkung ausgeführt, sind isolierte Zahlen für Niedersachsen nicht verfügbar. Niedersachsen liegt im Wesentlichen in der Regelzone von TenneT sowie teilweise in der Regelzone von Amprion. Für diese beiden Regelzonen ergeben sich aus den Monitoringberichten der BNetzA folgende Angaben: Netzgebiet 2012 Menge getätigte Maßnahme in GWh 2013 Menge getätigte Maßnahme in GWh 2014 Menge getätigte Maßnahme in GWh 2015 Menge Einspeisereduzierungen in GWh Regelzone TenneT 813 984 813 4 030 Regelzone Amprion 20 11 20 18 (Quelle: BNetzA; Monitoringberichte 2013-2016) Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7139 5 6. Wie hoch waren in den Jahren von 2012 bis 2015 die Kosten der Redispatchmaßnahmen für die niedersächsischen Stromkunden? Wie bereits zu Frage 5 ausgeführt, sind keine länderbezogenen Kosten für Redispatchmaßnahmen verfügbar. In den jährlichen Monitoringberichten der BNetzA werden die saldierten Kosten veröffentlicht . Die Kosten für nationale und grenzüberschreitende Redispatchmaßnahmen ergeben sich wie folgt: 2012: 41,6 Millionen Euro, 2013: 164,8 Millionen Euro, 2014: 185,4 Millionen Euro, 2015: 411,9 Millionen Euro. 7. Wie häufig kam es in den Jahren 2012 bis 2015 zu Lieferunterbrechungen im niedersächsischen Stromnetz? Der sogenannte SAIDI- Wert (System Average Interruption Duration Index) stellt die durchschnittliche Ausfalldauer je versorgtem Verbraucher pro Kalenderjahr dar. Gemäß § 52 EnWG haben die Betreiber von Energieversorgungsnetzen der BNetzA bis zum 30. April eines Jahres über alle in ihrem Netz im letzten Kalenderjahr aufgetretenen Versorgungsunterbrechungen einen Bericht vorzulegen. Dieser Bericht enthält Zeitpunkt, Dauer, Ausmaß und Ursache der Versorgungsunterbrechungen. Aus diesen Angaben wird der SAIDI-Wert ermittelt. Die BNetzA führt dazu aus, dass beim SAIDI-Wert weder geplante Unterbrechungen noch Unterbrechungen aufgrund höherer Gewalt, wie etwa Naturkatastrophen, berücksichtigt werden. In die Berechnung fließen nur ungeplante Unterbrechungen ein, die auf atmosphärische Einwirkungen, Einwirkungen Dritter, Zuständigkeit des Netzbetreibers und aus anderen Netzen rückwirkende Störungen zurückzuführen sind. Die Unterbrechung muss zudem länger als drei Minuten dauern. Allgemeindaten Niederspannung Mittelspannung Berichtsjahr Anzahl Netzbetreiber /Netze Letztverbraucher (in Mio.) Unterbrechungen (in Tsd.) SAIDI- Wert (Minuten ) Unterbrechungen (in Tsd.) SAIDI- Wert (Minuten ) SAIDI gesamt (Minuten) 2015 850 / 860 49,9 150,9 2,25 26,7 10,45 12,70 2014 874 / 884 49,6 147,8 2,19 26,0 10,09 12,28 2013 868 / 878 49,5 151,4 2,47 27,8 12,85 15,32 2012 866 / 883 49,3 159,0 2,57 32,0 13,35 15,91 (Quelle: BNetzA) 8. An welchen Stellen im niedersächsischen Stromnetz kam es zu Engpässen in den Jahren von 2012 bis 2015? Nachstehend sind die Bereiche der Netzengpässe dargestellt, die im niedersächsischen Höchstspannungsnetz in der TenneT Regelzone am stärksten durch strombedingte Redispatchmaßnahmen betroffenen waren. Diese sind den veröffentlichten Monitoringberichten der BNetzA aus den Jahren 2013 bis 2016 entnommen worden und zeigen die Auswertungen der Jahre 2012 bis 2015. Der Landesregierung liegen keine eigenen Auswertungen zu Engpässen im niedersächsischen Stromnetz vor. Insoweit wird auf die Monitoringberichte der BNetzA verwiesen. Strombedingte Redispatchmaßnahmen auf den am stärksten betroffenen Netzelementen im niedersächsischen Höchstspannungsnetz gemäß den Meldungen der ÜNB an die BNetzA der Jahre 2012 bis 2015 in der TenneT Regelzone: Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7139 6 2012: • Gebiet Lehrte (Lehrte-Mehrum, -Godenau, -Göttingen) • Gebiet Conneforde (Conneforde-Dollern-Sottrum) • Gebiet Wahle (Wahle-Hattorf, Wahle-Helmstedt, Algermissen) 2013: • Gebiet Lehrte (Lehrte-Mehrum, -Godenau, -Göttingen) • Gebiet Conneforde (Conneforde-Dollern-Sottrum-Wechold-Diele) 2014: • Gebiet Lehrte (Lehrte-Mehrum, -Godenau, -Göttingen) • Gebiet Conneforde (Conneforde-Dollern-Sottrum-Wechold-Diele) 2015: • Gebiet Conneforde (UW Conneforde) • Gebiet Lehrte (Lehrte-Mehrum, -Godenau, -Göttingen) • Dollern – Wilster • Landesbergen – Wechold – Sottrum • Grohnde – Vörden – Bergshausen 9. Wie hoch waren die Vergütungen bzw. Entschädigungen für niedersächsische Windkraftanlagen , die aufgrund von Redispatch-Eingriffen nicht regulär in das Stromnetz einspeisen konnten? Redispatchmaßnahmen gemäß §§ 13, 14 EnWG kommen lediglich gegenüber konventionellen Kraftwerken zum Einsatz. Insofern erfolgen keine Abregelungen von Stromerzeugungsanlagen der erneuerbaren Energien im Rahmen des Redispatch. Erst wenn vorrangige netzbezogene und vorrangige marktbezogene Maßnahmen wie Redispatch ausgeschöpft wurden, können die systemverantwortlichen Netzbetreiber in die bevorrechtigte Stromeinspeisung aus erneuerbaren Energien (EE) und Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) eingreifen - sogenanntes Einspeisemanagement gemäß §§ 14, 15 EEG. Laut Veröffentlichung der BNetzA (3. Quartalsbericht 2015 zu Netz- und Systemsicherheitsmaßnahmen , Viertes Quartal 2015 sowie Gesamtjahresbetrachtung 2015; Bundesnetzagentur, 08.2016) wurden für das Bundesgebiet im Jahr 2015 etwa 4 722 GWh an Ausfallarbeit von EEGund KWK-Anlagen durch die systemverantwortlichen Netzbetreiber gemeldet. Etwa 429 GWh davon entfielen auf Anlagen mit Standort in Niedersachen. Die diesbezüglich geschätzten Entschädigungsansprüche im Jahr 2015 beliefen sich auf 478 Millionen Euro bundesweit, wovon 76 % auf Windenergieanlagen an Land entfielen. 46,1 Millionen Euro geschätzte Entschädigungsansprüche entstanden bei EE-Anlagen in Niedersachsen. Eine weitergehende Aufschlüsselung nach Technologien liegt für die Länderebene nicht vor. (Ausgegeben am 16.12.2016) Drucksache 17/7139 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6839 Windkraftausbau und Redispatch-Maßnahmen Anfrage der Abgeordneten Dr. Gero Hocker und Christian Grascha (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz