Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/7163 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6977 - Kann man auch Termine mit niedersächsischen Ministern buchen? Anfrage des Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen (FDP) an die Landesregierung, eingegangen am 23.11.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 28.11.2016 Antwort der Niedersächsischen Staatskanzlei namens der Landesregierung vom 14.12.2016, gezeichnet Dr. Jörg Mielke Chef der Staatskanzlei Vorbemerkung des Abgeordneten Das ZDF-Magazin „Frontal 21“ berichtet in einem Beitrag mit dem Titel „Die Genossen und das Geld - Sponsoring bei der SPD“, dass über die SPD-Agentur Network Media GmbH (NWMD) Unternehmen und Lobbygruppen gegen Zahlung von 3 000 bis 7 000 Euro Treffen mit SPD-Ministern, Staatssekretären und Parteifunktionären buchen können. Nach „Frontal-21“-Recherchen nahmen Justizminister Heiko Maas, Arbeitsministerin Andrea Nahles, Umweltministerin Barbara Hendricks, Familienministerin Manuela Schwesig, der SPD-Fraktionsvorsitzende Thomas Oppermann, SPD- Generalsekretärin Katarina Barley, der Staatssekretär im Wirtschaftsministerium Matthias Machnig und der SPD-Bundestagsabgeordnete Hubertus Heil an Gesprächen mit dem SPD-Parteimagazin „vorwärts“ teil. Die SPD-Agentur bestätigte die gesponserten Gespräche. In dem Beitrag fordert der Strafrechtler Frank Saliger, Professor an der Universität München, eine umgehende Prüfung dieser Vorgänge. Er wird mit den Worten zitiert: „Es liegt der Anfangsverdacht vor, dass hier gegen das Parteienrecht verstoßen worden ist.“ Vorbemerkung der Landesregierung Aus dem Gesamtzusammenhang geht die Landesregierung davon aus, dass sich die Teilfragen nur auf die Mitglieder der derzeitigen Landesregierung beziehen sollen. 1. Wurden auch Treffen mit Mitgliedern der Niedersächsischen Landesregierung von der Agentur NWMD angeboten? Ob Treffen mit Mitgliedern der Landesregierung von der Agentur NWMD angeboten wurden, ist der Landesregierung nicht bekannt. 2. Hat es von NWMD vermittelte Termine mit Ministern der Landesregierung gegeben? Wenn ja, wann und mit wem? Herr Minister Lies nahm am 11. April 2016 in Berlin an einer Veranstaltung teil. Die Berliner vorwärts -Verlagsgesellschaft mbH beauftragte die Agentur Network Media GmbH (NWMD) mit der Durchführung der Veranstaltung. Neben Herrn Minister Lies nahmen an der Veranstaltung ca. 15 Vertreter von nationalen und regionalen Energieunternehmen teil. Weitere von NWMD vermittelte Termine mit Mitgliedern der Landesregierung hat es nicht gegeben. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7163 2 3. Gab es von anderen organisierte Termine mit Ministern der Landesregierung, die gegen Geldzahlung arrangiert wurden? Wenn ja, wann und mit wem? Die Landesregierung legt diese Teilfrage so aus, dass mit „Termine“ solche gemeint sind, bei denen eine Einzelperson oder ein bestimmter Personenkreis mit einem Mitglied oder mehreren Mitgliedern der Landesregierung ein Gespräch führt oder mit ihnen öffentlichkeitswirksam auftritt. Erfasst sind ferner Vortragsveranstaltungen, bei denen ausschließlich ein Mitglied oder mehrere Mitglieder der Landesregierung Vortragende sind. Nicht erfasst sind daher insbesondere Teilnahmen von Mitgliedern der Landesregierung als einer von mehreren Referenten oder Diskussionsrundenteilnehmern im Rahmen von durch Dritte organisierten Veranstaltungen vor großem Publikum oder als einer von mehreren Referenten im Rahmen von z. B. Fortbildungsveranstaltungen, auch wenn der jeweilige Veranstalter von den Besuchern der Gesamtveranstaltung gegebenenfalls Eintrittsgelder, Teilnahmegebühren oder Fortbildungsentgelte erhoben haben sollte. Nicht erfasst sind von politischen Parteien organisierte Termine, an denen Mitglieder der Landesregierung in ihrer Eigenschaft als Parteimitglied teilnehmen. Aufgrund der von der Landesregierung zu wahrenden Trennung von Regierungs-/Verwaltungstätigkeit einerseits und Parteitätigkeit andererseits erfolgt die Rechenschaftslegung über etwaige Leistungen Dritter an Parteien nicht im Rahmen von Antworten der Landesregierung, sondern ausschließlich durch die Parteien nach den parteienrechtlichen Vorschriften gemäß Artikel 21 Abs. 1 Satz 2 GG. Die Antwort beruht auf einer Befragung der Mitglieder der Landesregierung sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der jeweils für die Koordinierung von Terminen zuständigen persönlichen Büros , ob und welche „von anderen organisierte Termine mit Ministern der Landesregierung, die gegen Geldzahlung arrangiert wurden“ ihnen bekannt sind. Dies vorausgeschickt, lautet die Antwort auf Teilfrage 3: Es gab keine von anderen organisierten Termine mit Mitgliedern der Landesregierung, die gegen Geldzahlung arrangiert wurden. (Ausgegeben am 20.12.2016) Drucksache 17/7163 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6977 Kann man auch Termine mit niedersächsischen Ministern buchen? Anfrage des Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen (FDP) Antwort der Niedersächsischen Staatskanzlei