Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/7164 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6876 - Bundesratsbeschluss 387/16: Setzt die SPD-geführte Landesregierung den VW-Konzern durch eine Beschleunigung beim Wandel zur Elektromobilität unter Druck? Anfrage des Abgeordneten Jörg Bode (FDP) an die Landesregierung, eingegangen am 09.11.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 14.11.2016 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr namens der Landesregierung vom 13.12.2016, gezeichnet Olaf Lies Vorbemerkung des Abgeordneten Mit ihrer Zustimmung zu dem Bundesratsbeschluss in der Drucksache 387/16 hat sich die Landesregierung für eine deutliche Beschleunigung beim Wandel hin zu einer emissionsfreien Mobilität ausgesprochen. Unter Punkt 4 des Beschlusses heißt es, dass der Bundesrat davon überzeugt ist, „dass gerade europaweit angenäherte Steuern und zweckgebundene Abgaben auf Fahrzeuge und Kraftstoffe geeignet sind, den Wandel zu einer emissionsfreien Mobilität zu befördern.“ Und weiter: „Hier gilt es, die bisherigen Steuer- und Abgabenpraktiken der Mitgliedstaaten auf ihre Wirksamkeit hinsichtlich der Förderung emissionsfreier Mobilität auszuwerten und Vorschlägen zum diesbezüglichen effizienten Einsatz von Abgaben und steuerrechtlichen Instrumenten zu unterbreiten, damit spätestens ab dem Jahr 2030 unionsweit nur noch emissionsfreie Pkw zugelassen werden.“ Während Spitzenpolitiker von Bündnis 90/Die Grünen diesen Bundesratsbeschluss als besonderen Coup (HAZ, 24.10.2016) sehen, die Regierungssprecherin der Landesregierung den Bundesratsbeschluss 387/16 als „sehr ambitioniert“ (HAZ, 10.10.2016) bezeichnet, Ministerpräsident Weil ausführt , dass „Ein Verbot der Zulassung von Fahrzeugen herkömmlicher Antriebe … nicht geplant“ sei (dpa 10.10.2016), Minister Wenzel ausführt „Ein Beschluss ist ein Beschluss“ (NOZ, 15.10.2016), wird dieser in SPD-Kreisen als „Panne“ (HAZ, 27.10.2016) bezeichnet. Bundesweit wird über den Beschluss im Bundesrat und die daraus resultierenden Folgen unter Überschriften wie „Kommt ab 2030 das Aus für Benzin- und Dieselautos?“ (HAZ, 10.10.2016) gerätselt. Automobilexperten warnen in diesem Zusammenhang vor dem Verlust von 150 000 bis 200 000 Arbeitsplätzen bundesweit (DLF, 12.10.2016). Lediglich der Ministerpräsident von Baden-Württemberg „erkannte die Brisanz “ (HAZ, 27.10.2016) und erklärte, dass seine Landesregierung nichts von konkreten Terminen halte und auch keinen „Crash“ mit der Automobilindustrie provozieren wolle (HAZ, 27.10.2016). Vorbemerkung der Landesregierung Bei dem Bundesratsbeschluss zu der Drucksache 387/16 handelt es sich um die Stellungnahme des Bundesrats zu einer Mitteilung der EU-Kommission. Der Beschluss enthält in Ziffer 4 eine Prüfbitte mit dem Ziel, für eine europäische Harmonisierung in Bezug auf Abgaben und steuerrechtliche Instrumente zu sorgen und zudem Abgabenpraktiken der Mitgliedstaaten auf ihre Wirksamkeit hinsichtlich der Förderung emissionsfreier Mobilität auszuwerten. Neben der Ziffer 4 enthält der Bundesratsbeschluss elf weitere Ziffern, in denen beispielsweise das Ziel einer „nahezu emissionsfreien Mobilität innerhalb der EU“ (Ziffer 1) und einer „weitgehenden Dekarbonisierung“ (Ziffer 2) bis 2050 formuliert wird. Auch weitere zukunftsweisende Aspekte von Mobilität wie die Kompatibilität von Infrastruktur und Kraftstoffen für Schienenverkehr und Binnenschifffahrt oder die Elektrifizierung des ÖPNV werden beleuchtet. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7164 2 Im Übrigen wird in diesem Zusammenhang auf die Beiträge im Rahmen der Aktuellen Stunde des Landtags vom 26.10.2016 (vgl. Stenografischer Bericht vom 26.10.2016, S. 10946 ff.) sowie auf die Antwort auf die Kleine Anfrage zur mündlichen Beantwortung Nr. 2 vom 28.10.2016 (vgl. Drucksache 17/6785) verwiesen. 1. Wie interpretiert die Landesregierung ihre Zustimmung zum Beschluss: „… damit spätestens ab dem Jahr 2030 unionsweit nur noch emissionsfreie Pkw zugelassen werden “? 2. Was meint die Landesregierung in diesem Zusammenhang mit ihren Aussagen „Es handelt sich dabei nicht um ein Verbot der Verbrennungsmotoren ab 2030“ (Minister Lies, Braunschweiger Zeitung, 12.10.2016) und „Ein Verbot der Zulassung von Fahrzeugen herkömmlicher Antriebe ist nicht geplant“ (Ministerpräsident Weil, Braunschweiger Zeitung, 12.10.2016)? Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 und 2 gemeinsam beantwortet. Bei der fraglichen Bundesratsentschließung handelt es sich um eine Stellungnahme des Bundesrates zu einer Mitteilung der Kommission zu einer europäischen Strategie für emissionsarme Mobilität . Es wurde nicht beschlossen, dass ab 2030 nur noch emissionsfreie Fahrzeuge zugelassen werden dürfen. Vielmehr ging es um die Frage, unter welchen Voraussetzungen die genannte Strategie umgesetzt werden könnte. 3. Was bedeutet in diesem Zusammenhang „spätestens ab dem Jahr 2030“? 4. Was bedeutet in diesem Zusammenhang „emissionsfreie Pkw“? 5. Was bedeutet in diesem Zusammenhang „zugelassen werden“? Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 3 bis 5 gemeinsam beantwortet. Wie in der Vorbemerkung bereits dargelegt, müssen die Aussagen der Ziffer 4 des Bundesratsbeschlusses 387/16 im Gesamtzusammenhang betrachtet werden. Das gilt umso mehr für einzelne Begrifflichkeiten, die aus dem letzten Halbsatz dieser Ziffer stammen. 6. Hat die Landesregierung die Brisanz des Bundesratsbeschlusses 387/16 erkannt? Siehe Vorbemerkung. In der Gesamtschau des Bundesratsbeschlusses 387/16 lässt sich keine Brisanz ausmachen. 7. Handelte es sich beim Abstimmungsverhalten des Landes um eine „Panne“, wie dies in der HAZ vom 27.10.2016 zu lesen war? Vor dem Hintergrund der Antwort zu Frage 6 lässt sich hier keine „Panne“ erkennen. 8. Was bedeutet die Ausführung „… damit spätestens ab dem Jahr 2030 unionsweit nur noch emissionsfreie Pkw zugelassen werden“ für die Arbeitsplätze im VW-Konzern? Wie bereits ausgeführt, zielt der Beschluss nicht auf ein Verbot von Verbrennungsmotoren ab 2030 ab, sodass sich die Frage in diesem Zusammenhang nicht stellt. Im Übrigen kann die Arbeitsplatzentwicklung auf so lange Sicht nicht abgeschätzt werden. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7164 3 9. Wann und wie hat die Konzernführung von VW auf das Abstimmungsverhalten der Aufsichtsräte Weil und Lies im Vorfeld oder Nachgang der Bundesratsabstimmung reagiert ? Der Landesregierung ist nicht bekannt, dass VW das Abstimmungsverhalten der Landesregierung im Bundesrat kommentiert hätte. 10. Ist der VW-Konzern durch den Bundesratsbeschluss 387/16 „stark unter Druck“ (HAZ, 10.10.2016) geraten? Nein. Der Bundesratsbeschluss umfasst lediglich eine Stellungnahme zu einer Mitteilung der EU- Kommission für eine Strategie zu emissionsärmerer Mobilität. Volkswagen hat sich in Bezug auf eine emissionsärmere Mobilität bereits ambitionierte Ziele gesetzt. Diese Ziele finden sich u. a. in der neuen „Strategie TOGETHER 2025“ des Volkswagen Konzerns und wurden bereits im Sommer veröffentlicht. 11. Hält die Landesregierung durch diesen Bundesratsbeschluss einen „Crash in der Automobilindustrie“ für möglich, so wie er von MP Kretschmann befürchtet wird? Nein. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung und die Antwort auf Frage 10 verwiesen. 12. Wie realistisch ist aus Sicht der Landesregierung eine europaweite Umsetzung eines Neuzulassungsverbots von Verbrennungsmotoren bei Pkw in 13 Jahren? 13. Wie realistisch ist aus Sicht der Landesregierung eine bundesweite Umsetzung eines Neuzulassungsverbots von Verbrennungsmotoren bei Pkw spätestens ab dem 01.01.2030? Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 12 und 13 gemeinsam beantwortet. Von einer Forderung nach einem Neuzulassungsverbot für Verbrennungsmotoren in 13 Jahren kann im Zusammenhang mit der in Rede stehenden Stellungnahme nicht gesprochen werden, insbesondere nicht in einer Gesamtschau des Beschlusses. Im Übrigen wird auch auf die Beiträge im Rahmen der Aktuellen Stunde des Landtags vom 26.10.2016 (vgl. Stenografischer Bericht vom 26.10.2016, S. 10946 ff.) verwiesen. 14. Weshalb stellt die Zustimmung der Landesregierung zu einem Zulassungsverbot von Schadstoff emittierenden Pkw in Europa spätestens zum 01.01.2030 keinen absehbaren Produktionsstopp von Pkw-Verbrennungsmotoren dar? 15. Wo dürfen nach Auffassung der Landesregierung ab 2030 noch Pkw mit Verbrennungsmotoren zugelassen werden? 16. Wie lang dürfen Pkw mit Verbrennungsmotoren nach Auffassung der Landesregierung in Europa noch betrieben werden? Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 14, 15 und 16 gemeinsam beantwortet. Siehe Antwort zu Frage 13. Steuer- und Abgabenpolitik zur Förderung einzelner Antriebsarten ist Aufgabe und Zuständigkeit der einzelnen EU-Mitgliedstaaten und sehr unterschiedlich ausgestaltet. Geplante Neuzulassungsverbote für Verbrennungsmotoren in EU-Mitgliedstaaten sind nicht bekannt . Vorhersagen zur Entwicklung der Antriebsarten in den EU-Mitgliedstaaten sind nicht möglich . Eine Verringerung der Treibhausgasemissionen bei Pkw ist im Hinblick auf die Ziele der EU zur „weitgehenden Dekarbonisierung“ des Verkehrssektors bis 2050 aber unvermeidbar. Diese lassen sich nicht alleine mit Effizienzsteigerungen bei klassischen Verbrennern erreichen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7164 4 17. Wie steht die Landesregierung zu der von der Autoindustrie geforderten Technologieoffenheit und marktwirtschaftlichen Wahlfreiheit? Die Landesregierung ist technologieoffen und steht zur marktwirtschaftlichen Wahlfreiheit. Klimaund Ressourcenschonende Technologien sollen mit marktwirtschaftlichen Instrumenten gefördert werden. 18. Wie hoch ist der Anteil von Behördenfahrzeugen in Niedersachsen mit emissionsfreiem Antrieb (bitte in Prozent)? Der Anteil emissionsfreier Antriebe bezogen auf Pkw und leichte Nutzfahrzeuge bei Behördenfahrzeugen des Landes beträgt 0,89 %. Zu Behördenfahrzeugen bei Landkreisen, Städten und Gemeinden liegen dem Land keine Angaben vor. 19. Wann sind sämtliche Behördenfahrzeuge in Niedersachsen auf einen emissionsfreien Antrieb umgestellt? Dienstkraftfahrzeuge der Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung werden unabhängig von ihrer Einsatzfunktion nach Nummer 1.2 der mit Rd. Erl. des MF v. 11.05.2012 - 12-0050a (Nds. MBL. S. 398) veröffentlichten „Richtlinie über Dienstkraftfahrzeuge in der Landesverwaltung (Kfz- Richtlinie)“ grundsätzlich vom Logistikzentrum Niedersachsen (LZN) entsprechend den Anforderungen der mittelbewirtschaftenden Dienststellen beschafft. Die Kriterien für die Beschaffung sind in Nr. 1.3 der Kfz-Richtlinie festgelegt. Mit Erlass des MU vom 24.10.2013 wurden in Ergänzung zur Kfz-Richtlinie des MF für den Geschäftsbereich des MU Umweltkriterien für die Beschaffung von Dienstfahrzeugen, die zur Deckung des allgemeinen Mobilitätsbedarfs genutzt werden, festgelegt. Die Beschaffung von Dienstfahrzeugen für die Ressorts erfolgt entsprechend der Vorgabe Nummer 1.4 Kfz-Richtlinie. Nach Ziffer 1.4 der Richtlinie müssen - entsprechend den Vorgaben der Vergabeverordnung(VgV) - bei der Auswahl der zu beschaffenden Dienstkraftfahrzeuge Energieverbrauch und Umweltauswirkungen angemessen berücksichtigt werden. Um diesen Grundsätzen gerecht zu werden, erfolgt in den Ausschreibungen eine zuschlagsrelevante Berücksichtigung des Energieverbrauchs und der Umweltauswirkungen in Form einer Lebenszykluskostenberechnung auf Grundlage eines durch die EU-Kommission vorgegebenen Verfahrens. Dabei werden der Kraftstoffverbrauch sowie die Schadstoff- und Partikelausstöße monetär bewertet und fließen in Kombination mit dem Angebotspreis in die Wirtschaftlichkeitsberechnung ein, welche abschließend zur Zuschlagserteilung führt (vgl. § 4 Abs. 9 VgV). Dienstfahrzeuge für Minister und Staatsekretäre können von den jeweiligen Ressorts selbst beschafft werden. Bei der Beschaffung sind das Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gemäß Landeshaushaltsordnung zu beachten sowie der Energieverbrauch und die Umweltauswirkungen angemessen zu berücksichtigen. Emissionsfreie Fahrzeuge können nach diesen Maßgaben bereits heute beschafft werden. Zurzeit sind diese in der Regel aber noch teurer als normale Verbrenner in der Gesamtkostenbetrachtung (Total Costs of Ownership). Eine genaue Abschätzung, ab wann Behördenfahrzeuge auf emissionsfreie Antriebe umgestellt werden können, ist daher aktuell nicht möglich. 20. Ist geplant, dass die Minister und Staatssekretäre zukünftig nur noch Dienstwagen mit emissionsfreiem Antrieb nutzen? 21. Falls ja, wann wird hier eine Quote von über 50 % der Fahrzeuge erreicht sein? Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 20 und 21 gemeinsam beantwortet. Siehe Antwort zu Frage 19. Bereits heute stehen beim Zentralen Fahrdienst Niedersachsen (ZFN) Fahrzeuge mit emissionsfreien Antrieben zur Verfügung und können von Ministern und Staatsekre- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7164 5 tären bei geeigneten Anlässen genutzt werden. Wann eine Quote von 50 % erreicht werden kann, ist derzeit nicht absehbar. 22. Bevorzugt die Landesregierung vorbehaltlos die E-Mobilität unabhängig von der Erzeugungsart des elektrischen Stroms? Elektromobilität macht langfristig nur Sinn, wenn der Strom regenerativ erzeugt wird. 23. Wie steht die Landesregierung zur Zukunft der E-Mobilität aus regenerativen Quellen im Vergleich zu E-Mobilität aus nicht regenerativen Quellen (z. B. Kohlekraftwerke oder Kernenergie aus dem europäischen Ausland), im Vergleich zu gasangetriebenen Fahrzeugen aus regenerativen Quellen (z. B. Gas aus Windkraft), im Vergleich zu gasangetriebenen Fahrzeugen aus nicht regenerativen Quellen (z. B. Erdgas) und im Vergleich zu klimaneutralen Verbrennungsmotoren durch synthetische Kraftstoffe? Die Landesregierung steht allen emissionsfreien Antrieben sowie nahezu emissionsfreien Fahrzeugen technologieoffen gegenüber. Die Kraftstoffe sollten diesbezüglich aus regenerativen Quellen stammen oder mit regenerativem Strom erzeugt sein. 24. Wie definiert die Landesregierung Technologieoffenheit in Bezug auf die von ihr getragenen Beschlüsse? Die Landesregierung ist technologieoffen gegenüber allen Antriebsarten. Die Landesregierung steht zugleich zu der Auffassung, dass auch der Verkehrssektor einen Beitrag zur Verringerung schädlicher Treibhausgase leisten muss. Technologien, die hierzu einen Beitrag leisten, werden ausdrücklich begrüßt. 25. Was bedeutet die Erklärung der Regierungssprecherin, dass sich das Kabinett nicht mit jeder Bundesratsentscheidung befasse (HAZ, 15.10.2016)? 26. Was sind die Gründe der selektiven Befassung des Kabinetts Weil mit Entscheidungen und Beschlüssen etc.? Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 25 und 26 gemeinsam beantwortet. Beim Bundesratsverfahren handelt es sich um ein schriftliches Massenverfahren, bei dem es schon aufgrund der Vielzahl der Vorgänge nicht in jedem Fall zu einer inhaltlichen Kabinettsbefassung kommen kann. Gemäß § 7 Nr. 3 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Landesregierung und der Ministerien in Niedersachsen (GGO) behält sich das Kabinett vor, über das Abstimmungsverhalten des Landes im Bundesrat zu entscheiden, nimmt jedoch in der Mehrzahl der Fälle die Empfehlungen der Bundesratsreferentinnen und Bundesratsreferenten der beteiligten Ministerien billigend zur Kenntnis. Eine Befassung im Kabinett erfolgt insbesondere bei unterschiedlichen Voten der beteiligten Ressorts. (Ausgegeben am 20.12.2016) Drucksache 17/7164 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6876 Bundesratsbeschluss 387/16: Setzt die SPD-geführte Landesregierung den VW-Konzern durch eine Beschleunigung beim Wandel zur Elektromobilität unter Druck? Anfrage des Abgeordneten Jörg Bode (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr