Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/7193 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6979 - Die SPD regiert - Wie entwickelt sich der Landkreis Heidekreis durch die Unterstützung des Landes Niedersachsen? Anfrage des Abgeordneten Maximilian Schmidt (SPD) an die Landesregierung, eingegangen am 22.11.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 28.11.2016 Antwort der Niedersächsischen Staatskanzlei namens der Landesregierung vom 22.12.2016, gezeichnet Dr. Jörg Mielke Chef der Staatskanzlei Vorbemerkung des Abgeordneten Seit Februar 2013 stellen SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Niedersachsen die Landesregierung. In ihrem Koalitionsvertrag betonen die beiden Koalitionspartner die Bedeutung einer modernen Landesentwicklung. Im Rahmen der Sitzung des Landtages vom 18. April 2013 erklärte beispielsweise Ministerpräsident Stephan Weil: „Die vorherige CDU/FDP-Landesregierung hat auf diese Entwicklungen bisher nicht reagiert und die Instrumente der Raumordnung, der Regionalentwicklung und der Förderung nicht zum Gegensteuern genutzt. Angesichts dieser Ausgangslage verfolgt die neue rot-grüne Landesregierung entschieden das Ziel, dass alle Teilräume des Landes gleichwertige Chancen der eigenständigen und nachhaltigen Entwicklung erhalten.“ Das Land Niedersachsen hat seit 2013 die Regionalpolitik neu aufgestellt, um eine „gerechte, ausgewogene und auf die tatsächlichen regionalen Bedürfnisse zugeschnittene Förderpolitik“ zu vollziehen. Vorbemerkung der Landesregierung Die verschiedenen niedersächsischen Landesteile entwickelten sich in den vergangenen Jahren sehr unterschiedlich. Seit dem Jahr 2013 wirkt die Landesregierung diesem Trend mit einer stärker regionalisierten Ausrichtung ihrer Politik entgegen, damit alle Landesteile sich gut und nachhaltig entwickeln können und bestehende Disparitäten Schritt für Schritt abgebaut werden. Hierfür setzt die regionale Landesentwicklungspolitik in Niedersachsen an den spezifischen Herausforderungen und Entwicklungsschwerpunkten jeder Region an. Neben dem Blick auf die jeweiligen Bedürfnisse vor Ort kommt der Zusammenarbeit von kommunaler und Landesebene, aber auch der Kooperation regionaler Akteure untereinander große Bedeutung zu. Nicht zuletzt zeichnet diese neue Form des Zusammenhalts die regionale Landesentwicklungspolitik der Landesregierung aus. Beispielhaft für diesen neuen landespolitischen Ansatz stehen die niedersächsischen Gesundheitsregionen , die regionalen Fachkräftebündnisse, der flächendeckende Breitbandausbau oder die ländliche Entwicklung durch LEADER- und ILE-Prozesse, die nunmehr fast überall in Niedersachsen wirken. Auch stellt die in dieser Wahlperiode erstmalig auf den Weg gebrachte regionalisierte EU-Förderung sicher, dass insbesondere den vom demografischen und strukturellen Wandel betroffenen Regionen neue Gestaltungsperspektiven eröffnet werden. EU-Fördermittel werden so in Niedersachsen erstmals gebündelt und zielgenau mit größtmöglichem Nutzen in den Regionen eingesetzt . Hierfür haben die Ämter für regionale Landesentwicklung gemeinsam mit den Akteuren vor Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7193 2 Ort Regionale Handlungsstrategien erarbeitet. Diese verknüpfen die landespolitischen Zielsetzungen mit den sich aus den Stärken und Schwächen der jeweiligen Region ergebenden, strategisch wichtigen Handlungsfeldern, Entwicklungszielen und Projektideen. Auf dieser Grundlage wirken die Ämter für regionale Landesentwicklung auch bei der Vergabe von EU-Fördermitteln aus dem Europäischen Sozialfonds, dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung der ländlichen Räume in den Regionen mit und nehmen Einfluss auf die zielgerichtete Entwicklung in der Fläche. Der Staatssekretärsausschuss für regionale Landesentwicklung und EU-Förderung steuert diese ganzheitliche und regional differenziert ausgerichtete Landesentwicklungs- und Förderpolitik maßgeblich . Im Ergebnis nimmt die Landesregierung so in allen regionalpolitischen Fragestellungen ihre Verantwortung ressortübergreifend abgestimmt für alle Regionen des Landes wahr. Die nachfolgenden Antworten haben den Stichtag 31.10.2016 zum Gegenstand. 1. In welcher Höhe und für welche Maßnahmen bzw. Projekte wurde im Landkreis Heidekreis seit dem Jahr 2013 durch das Land Niedersachsen im Bereich Wohnraumförderung und Städtebau gefördert? Zur Förderung von Maßnahmen im Bereich der Wohnraumförderung wurden Fördermittel in folgender Höhe ausgezahlt: 2013 2014 2015 2016 Gesamt 632.822,92 2.186.930,00 5.180,00 371.980,00 3.196.912,92 Zur Förderung von Maßnahmen im Bereich des Städtebaus wurden Fördermittel in folgender Höhe ausgezahlt: Ausgaben 2013 2014 2015 2016 Städtebau gesamt 90.696,00 157.390,00 1.158.966,00 653.890,00 Davon Erneuerung und Entwicklung städtischer Gebiete (EFRE) 90.696,00 157.390,00 1.158.966,00 639.690,00 2. In welcher Höhe unterstützt und fördert das Land Niedersachsen seit 2013 die gesundheitliche Daseinsvorsorge im Landkreis Heidekreis? Um die niedersächsischen Landkreise und kreisfreien Städte bei der Gestaltung des regionalen Gesundheitswesens zu unterstützen, wurde das Projekt „Gesundheitsregionen Niedersachsen“ ins Leben gerufen. In den Jahren 2014 bis 2017 fördert die Landesregierung gemeinsam mit der AOK Niedersachsen, der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen, den Ersatzkassen sowie dem BKK Landesverband Mitte Niedersachsen die Etablierung kommunaler Strukturen nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Gesundheitsregionen in Niedersachsen (RdErl. d. MS. v. 03.06.2014) sowie die Entwicklung und Umsetzung innovativer Projekte, die eine bedarfsgerechte und möglichst wohnortnahe Gesundheitsversorgung zum Ziel haben. Für den Landkreis Heidekreis wurden in diesem Rahmen von der Landesregierung für die Jahre 2014 bis 2017 Zuwendungen in Höhe von 15.000,00 Euro bewilligt. Zur Förderung von Krankenhausinvestitionen wurden Haushaltsmittel in folgender Höhe ausgezahlt : Jahr Betrag in Euro 2013 1.508.319,92 2014 1.449.732,84 2015 1.455.403,27 2016 975.604,28 Gesamt 5.389.060,31 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7193 3 3. In welcher Höhe wurden Kultur- und Denkmalschutzprojekte bzw. Maßnahmen im Landkreis Heidekreis seit dem Jahr 2013 durch das Land Niedersachsen gefördert? 2013: 235.256 Euro, 2014: 101.128 Euro, 2015: 217.153 Euro, 2016: 119.886 Euro. In diesen Summen enthalten sind die im jeweiligen Haushaltsjahr geförderten Maßnahmen im Bereich Denkmalpflege in folgender Höhe: Denkmalpflegemittel 2014: 12.000 Euro, 2016: 11.246 Euro. 4. Welche Maßnahmen zur Förderung des Hochwasserschutzes hat das Land Niedersachsen seit dem Jahr 2013 für den Landkreis Heidekreis bewilligt? Jahr Betrag Herkunft der Finanzmittel Zuwendungsempfänger Projektbezeichnung 2013 343.000,00 GA Deichverband Bosse Verstärkung des Hochwasserdeiches Bosse 2014 63.000,00 GA Deichverband Bosse Verstärkung des Hochwasserdeiches Bosse 2015 50.000,00 TGr. 65 DV Kirchwahlingen -Rethem Deichverstärkung Ringdeich Kirchwahlingen inkl. Schöpfwerksanpassung 2016 51.560,00 GA DV Kirchwahlingen -Rethem Deichverstärkung Ringdeich Kirchwahlingen inkl. Schöpfwerksanpassung; Sicherung Kleimiete 54.440,53 TGr. 65 DV Kirchwahlingen -Rethem Deichverstärkung Ringdeich Kirchwahlingen inkl. Schöpfwerksanpassung 50.000,00 GA Deichverband Bierde-Eilte Verstärkung des Hochwasserdeiches Bierde 2017 28.327,45 GA Deichverband Bierde-Eilte Verstärkung des Hochwasserdeiches Bierde 77.501,68 (anteilig) ELER/GA Samtgemeinde Flotwedel Integriertes HWS-Konzept Aller (Meinersen -Verden)* 2018 68.750,84 (anteilig) ELER/GA Samtgemeinde Flotwedel Integriertes HWS-Konzept Aller (Meinersen -Verden)* 2019 60.000,00 (anteilig) ELER/GA Samtgemeinde Flotwedel Integriertes HWS-Konzept Aller (Meinersen -Verden)* Die Auszahlungen sind ohne Berücksichtigung verwaltungstechnischer Umbuchungen (z. B. Rückzahlungen ) dargestellt. *Die Bewilligung für die Erstellung des Integrierten Hochwasserschutzkonzeptes Aller erfolgte in 2016. Die Erarbeitung des Konzeptes findet in den Jahren 2017 bis 2019 statt. 5. Wie hat das Land Niedersachsen seit 2013 die Feuerwehren und die ehrenamtlichen Hilfsorganisationen und Rettungskräfte im Landkreis Heidekreis unterstützt? Nach § 1 NBrandSchG obliegen der Brandschutz und die Hilfeleistung den Gemeinden und Landkreisen als Pflichtaufgaben des eigenen Wirkungskreises. Gemäß § 28 Abs. 2 NBrandschG erhalten die Kommunen für die Durchführung ihrer Aufgaben nach diesem Gesetz vom Aufkommen der Feuerschutzsteuer, soweit dieses im Kalenderjahr nicht mehr als 36 Millionen Euro beträgt, 75 vom Hundert, höchstens jedoch 24 Millionen Euro. Übersteigt das Aufkommen im Kalenderjahr 36 Millionen Euro, so erhalten die Kommunen zusätzlich 75 vom Hundert des den Betrag von 36 Millionen Euro übersteigenden Anteils. Die in den Sätzen 1 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7193 4 und 2 genannten Mittel werden den Landkreisen, den kreisfreien Städten und den kreisangehörigen Gemeinden mit Berufsfeuerwehr schlüsselmäßig zugewiesen. Feuerschutzsteueraufkommen des Landkreises Heidekreis seit 2013 2013 642.361,11 Euro, 2014 728.436,03 Euro, 2015 727.960,45 Euro, 2016 732.031,18 Euro mit Stand vom 30.11.2016. Das Land Niedersachsen unterstützt die Freiwilligen Feuerwehren des Landkreises Heidekreis durch die regelmäßige Nutzung der Ausbildungseinrichtung der Niedersächsischen Akademie für Brand- und Katastrophenschutz (NABK) für deren Ausbildungszwecke. Der Landkreis Heidekreis erhielt in 2013 eine Landesförderung in Höhe von 110.000 Euro für die Neubeschaffung (keine Ersatzbeschaffung) eines Schlauchwagens des Typs SW KatS. Das Fahrzeug wurde am 09.10.2013 an den Landkreis Heidekreis ausgeliefert und ist bei der Ortsfeuerwehr Soltau stationiert. Die Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz im Landkreis Heidekreis wurden seit 2013 durch Förderung von insgesamt vier Katastrophenschutzfahrzeugen mit einem Gesamtvolumen von 202.743 Euro durch das Ministerium für Inneres und Sport gefördert. Nach § 3 des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes (NRettDG) obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten und den vier weiteren im Gesetz namentlich genannten Städten Cuxhaven, Göttingen , Hameln und Hildesheim die Trägerschaft für die Aufgaben des Rettungsdienstes im eigenen Wirkungskreis. Da zudem die Kostenträgerschaft für den nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu betreibenden Rettungsdienst bei den gesetzlichen Krankenkassen und der gesetzlichen Unfallversicherung liegt, ist eine zusätzliche Förderung und Finanzierung dieses Aufgabenspektrums durch das Land nicht geboten und vorgesehen. 6. Der Landtag hat beschlossen, dass Kommunen bei der Versorgung von Flüchtlingen entlastet werden. Inwiefern wirkt sich die Entlastung auf den Landkreis Heidekreis konkret aus? Für die Unterbringung, Versorgung und Betreuung von Asylbegehrenden und Flüchtlingen zahlt das Land den Landkreisen, der Region Hannover und den kreisfreien Städten zur Abgeltung aller Kosten für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) nach dem Aufnahmegesetz eine jährliche Kostenabgeltungspauschale je Leistungsempfängerin und Leistungsempfänger . Seit dem 01.01.2015 betrug die Höhe der Pauschale 6 195 Euro pro Person. Angesichts der im Jahr 2015 exorbitant gestiegenen Zugangszahlen an Asylbegehrenden wurde darüber hinaus im Jahr 2015 eine einmalige Zuweisung in Höhe von insgesamt 120 Millionen Euro ausgezahlt. Mit der Änderung des Aufnahmegesetzes vom 15.12.2015 wurde die jährliche Pauschale zum 01.01.2016 zunächst auf 9 500 Euro und ab dem Jahr 2017 auf mindestens 10 000 Euro angehoben . Über den Mindestbetrag hinaus wird eine höhere Kostenabgeltungspauschale gezahlt, wenn die Summe der landesdurchschnittlichen Ausgaben pro Person laut Asylbewerberleistungsstatistik zuzüglich eines pauschalierten Betrages den Betrag in Höhe von 10 000 Euro übersteigt. Zur Erhöhung der Liquidität der Kommunen wurde darüber hinaus mit dem Zweiten Nachtragshaushalt für den Haushalt 2015 eine Vorauszahlung der Kostenabgeltung für das Kalenderjahr 2016 in Höhe von insgesamt 250 Millionen Euro geleistet. Konkret hat der Landkreis Heidekreis aufgrund der vorgenannten Beschlüsse bis zum Stichtag 30.06.2016 eine Auszahlung über 16 .916.245,18 Euro erhalten. Mit einer weiteren Änderung des Aufnahmegesetzes vom 15.09.2016 wurde für das Jahr 2016 – die Kostenabgeltungspauschale bereits für das Jahr 2016 von 9.500 auf 10 000 Euro pro Person angehoben, Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7193 5 – der Berechnungsmaßstab der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Personen um ein Jahr (vergangenes statt vorvergangenes Jahr) vorgezogen – und weitere Stichtage (31. März, 30. Juni und 30. September) für die Bildung des Mittelwertes der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Personen sowohl für die Ermittlung der Höhe der jährlichen Kostenabgeltungspauschale als auch der Kostenabgeltungszahlungen ab dem Jahr 2017 an die jeweiligen kommunalen Kostenträger eingeführt. Nach Inkrafttreten der vorgenannten Änderungen wurden dem Landkreis Heidekreis im Jahr 2016 wegen Erhöhung der Pauschale und Vorziehen des Bezugsjahres noch eine Restzahlung zur Kostenabgeltung 2016 in Höhe von 5 497 000 Euro sowie weitere Vorauszahlungen für die Jahr 2017 und 2018 in Höhe von 5 404 879,04 Euro geleistet. 7. Inwieweit haben die Kommunen im Landkreis Heidekreis darüber hinaus von Maßnahmen des Landes Niedersachsen seit 2013 finanziell profitiert? Der Landkreis und die Gemeinden des Landkreises Heidekreis erhielten seit 2013 bis heute keine Entschuldungshilfen, Bedarfszuweisungsmittel oder EU-Kofinanzierungshilfen. Ihnen stehen nach der Anlage zu § 1 Abs. 3 des Niedersächsischen Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes die folgenden Bundesmittel für Investitionen nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz zur Verfügung : Kommune Bisher abgerufener Bundesanteil (Stichtag 01.12.16) Verbleibender Bundesanteil Landkreis Heidekreis - 2.407.241,67 Euro Gemeinde Bispingen - 141.846,03 Euro Gemeinde Bomlitz - 212.997,72 Euro Stadt Bad Fallingbostel 207.285,50 Euro 4.001.672,75 Euro Stadt Munster - 946.879,92 Euro Gemeinde Neuenkirchen - 69.213,50 Euro Stadt Schneverdingen - 292.887,44 Euro Stadt Soltau - 673.549,02 Euro Stadt Walsrode - 391.372,29 Euro Gemeinde Wietzendorf - 71.034,17 Euro Samtgemeinde Ahlden - 90.699,88 Euro Samtgemeinde Rethem (Aller) - 100.014,20 Euro Samtgemeinde Schwarmstedt - 168.108,84 Euro Gesamt 207.285,50 Euro 9.567.517,43 Euro 8. Wie hat sich im Landkreis Heidekreis seit 2013 das Angebot in Kindertagesstätten bzw. Krippen durch Unterstützung des Landes Niedersachsen verändert? In der nachfolgenden Tabelle sind die nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für den Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren geförderten Krippenplätze in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege dargestellt: Ort Einrichtung Plätze Bomlitz Krippe Bomlitz 15 Walsrode Krippe Lebenshilfe 27 Neuenkirchen Tagespflege K. U. 3 Walsrode Tagespflege G. L. 5 Neuenkirchen Tagespflege Eichhörnchen oHG 5 Bad Fallingbostel Tagespflege T. B. 2 Schneverdingen Kooperative Kindertagesstätte Lütenhof 30 Lindwedel Kindertagesstätte Eulennest 15 Schneverdingen TP des Vereins zur Pflege e. V. 5 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7193 6 9. In welcher Weise hat sich das Ganztagsangebot an Schulen im Landkreis Heidekreis seit dem Jahr 2013 entwickelt? Bildung hat für Niedersachsen höchste Priorität. Eine gute Zukunft für die sehr unterschiedlichen Regionen unseres Landes kann nur gesichert werden, wenn allen Kindern und Jugendlichen die gleichen Chancen für die bestmögliche Schulbildung eingeräumt werden. Der Ausbau der Ganztagsschulen, der quantitative, aber auch insbesondere der qualitative Ausbau , bietet beste Chancen, das Bildungssystem in Niedersachsen noch leistungsfähiger zu machen . Mit der „Zukunftsoffensive Bildung“ wird Niedersachsen zum Ganztagsschulland. Neben der Familie prägt kein zweiter Ort Kinder und Jugendliche stärker und nachhaltiger als die Schule, kein anderer Ort stellt derart viele Zukunftsweichen. Ganztagsschulen sind ein Baustein für mehr Bildungsgerechtigkeit , weil sie mehr gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Seit Übernahme der Regierungsverantwortung ist es daher erklärtes Ziel dieser Landesregierung, den Ausbau der Ganztagsschule in allen Schulformen nachhaltig weiter voranzubringen. Der zum 01.08.2014 in Kraft getretene neue Ganztagsschulerlass („Die Arbeit in der Ganztagsschule “, SVBl. S. 386) bildet hierfür die entscheidende Grundlage. Mit ihm erhalten Niedersachsens Schulen einen deutlich erweiterten Handlungs- und Gestaltungsspielraum. Durch die Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes zum 01.08.2015 haben die verschiedenen Organisationsformen der Ganztagsschule - offen, teilgebunden und voll gebunden - in § 23 NSchG erstmals eine gesetzliche Grundlage erhalten. Entgegen den alten Regelungen können Schulen heute zwischen diesen Ganztagsschulkonzepten wählen. Sie können entscheiden, ob sie ganztagsspezifische Angebote additiv zum Pflichtunterricht anbieten wollen, oder ob sie unterrichtliche und außerunterrichtliche Phasen aufeinander beziehen, sie miteinander verbinden und rhythmisierend im Sinne von Anspannung, Konzentration, Selbststeuerung und Entspannung wirken lassen wollen. Selbst eine „Mischform“ aus Ganztagszügen abweichender Organisationsformen ist konzeptionell möglich. Dies bietet den Schulen mehrere Optionen zur Erprobung und zur Entwicklung jener Konzepte, die den jeweiligen schulischen Möglichkeiten vor Ort und den regionalen Bedürfnissen am besten entsprechen . Um diesen Prozess personell zu unterstützen, wurde zum Schuljahresbeginn 2014/2015 die Ressourcenzuweisung von einem beschränkten auf einen teilnehmerbezogenen, und damit bedarfsgerechteren Ganztagszuschlag umgestellt. Seit der Umstellung ist ein erheblicher Aufwuchs des Zusatzbedarfs Ganztag zu verzeichnen. Hier werden sehr konsequent erhebliche Anstrengungen unternommen , dem offensichtlichen Bedarf und der erfreulich hohen Nachfrage aufseiten der Schülerinnen und Schüler und ihrer Eltern nach ganztäglicher Bildung zu entsprechen. Im Rahmen der Zukunftsoffensive Bildung werden von der Landesregierung bis zum Ende des Planungszeitraumes 2020 insgesamt rund 1,5 Milliarden Euro für die Ganztagsschulen zur Verfügung gestellt - allein 61 Millionen Euro in den kommenden zwei Jahren. Mit diesen Rahmenbedingungen werden Schulen angeregt, ihren Weg zur guten Ganztagsschule zielgerichtet fortzusetzen. Ganztagsschule muss als Teil eines komplexen Schulentwicklungsprozesses verstanden werden, der sorgsam geplant und gestaltet werden muss und für den sich die Schulen zu Recht eine unterstützende Begleitung wünschen. 2015 wurde daher ein besonderes, auf ganztagsspezifische Fragestellungen ausgerichtetes Beratungs- und Unterstützungsangebot entwickelt und den Schulen in 15 landesweiten Fachtagen angeboten. Dieses Angebot wurde sehr gut angenommen. In der Regionalabteilung Lüneburg der Niedersächsischen Landesschulbehörde haben im Jahr 2016 weitere vier Fachtage stattgefunden: – 04.03.2016 Zielgruppe GS 27 Schulen vertreten, 44 TN, – 22.09.2016 Zielgruppe GS 55 Schulen vertreten, 95 TN, – 18.10.2016 Zielgruppe GS 27 Schulen vertreten, 48 TN, Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7193 7 – 24.11.2016 Zielgruppe Sek. 58 Schulen vertreten, 91 TN. Mit der Weiterentwicklung dieses Unterstützungsformats, der Bildung von Ganztagsschulnetzwerken , mit Good-Practice-Beispielen und der Einrichtung einer Koordinierungsstelle „Ganztägig bilden !“ wird dieser Entwicklungsprozess weiter gesteuert und begleitet. Die Schulen sind sehr interessiert und nehmen das Angebot erfreulich an, wie die aktuellen Zahlen belegen. Im Laufe der letzten fünf Jahre hat sich die Zahl der Ganztagsschulen um 17 % erhöht. Ausgehend von 1 311 (46 %) Ganztagsschulen im Schuljahr 2011/2012 arbeiten heute 1 675 öffentliche allgemeinbildende Schulen als Ganztagsschulen. Dies entspricht einem Ausbaustand von 63 % (Stand: 15.09.2015). Durch die Erhöhung des Zusatzbedarfs Ganztag ist es möglich, verstärkt Lehrkräfte im Ganztagsbereich einzusetzen. Aber auch Kooperationen mit externen Partnerinnen und Partnern sind weiterhin ausdrücklich gewünscht. Auch sehr viele Kommunen engagieren sich bei dem Ausbau der Ganztagsschulen und wollen dies weiterhin tun. Die Unterzeichnung einer Rahmenvereinbarung zwischen Land und einigen Kommunen ist inzwischen erfolgt, und die sich daraus ergebenden Möglichkeiten für Ganztagsgrundschulen werden bereits erprobt. In der nachfolgenden Tabelle ist die Entwicklung der Anzahl der öffentlichen allgemeinbildenden Ganztagsschulen (alle Formen, auch Schulen, bei denen nur eine Schulgliederung mit Ganztagsbereich geführt wird; ohne Förderschulen-GB) für den Landkreis Heidekreis für die Schuljahre 2013/2014 bis 2015/2016 dargestellt (basierend auf den Daten der Erhebung zur Unterrichtsversorgung , jeweils zum Stichtag im 1. Schulhalbjahr); die aktuelle Statistik des Schuljahres 2016/2017 liegt noch nicht vor. Schuljahr 2013/2014 2014/2015 2015/2016 Ganztagsschulen 30 33 33 10. Inwieweit hat sich seit dem Regierungswechsel im Jahr 2013 das Schulangebot im Landkreis Heidekreis verändert, bzw. welche Anträge der Schulträger im Landkreis Heidekreis wurden genehmigt? Folgende schulorganisatorische Entscheidungen nach § 106 NSchG haben seit 2013 - d. h. Inkrafttreten der Maßnahme ab 01.08.2013 - das Schulangebot im Landkreis Heidekreis verändert bzw. sind genehmigt und werden das Angebot verändern: Jahr der Genehmigung Schulstandort Maßnahme nach § 106 NSchG Inkrafttreten 2013 Soltau mit ASt. Wietzendorf Stufenweise Aufhebung des Hauptschulzweiges der Grund- und Hauptschule Wietzendorf bis zum 01.08.2016 2014 Rethem (Aller) Organisatorische Zusammenfassung der Heinrich-Christoph-Londy-Grundschule Rethem (Aller) mit der Heinrich-Christoph -Londy-Oberschule Rethem (Aller) zur neuen Grund- und Oberschule Rethem (Aller). 01.08.2015 2014 Munster Aufhebung des Förderschulzweiges Lernen an der Grund- und Förderschule Munster 01.08.2014 Bezüglich der Veränderungen im Ganztagsangebot an Schulen im Landkreis Heidekreis wird auf die Antwort zu 9 verwiesen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7193 8 11. Wie ist die Entwicklung der Sprachlernklassen im Landkreis Heidekreis mit Unterstützung des Landes seit dem Jahr 2013 verlaufen, und inwieweit ist die Sprachförderung darüber hinaus durch das Land unterstützt worden? In der nachfolgenden Tabelle sind die Entwicklung der Zusatzbedarfe (in Stunden) für die Sprachförderung (ZB 071 und 076) sowie der Stunden in Sprachlernklassen an öffentlichen allgemeinbildenden Schulen für den Landkreis Heidekreis für die Schuljahre 2013/2014 bis 2015/2016 dargestellt , basierend auf den Daten der Erhebung zur Unterrichtsversorgung, jeweils zum Stichtag im 1. Schulhalbjahr. Die Entwicklung während des Schuljahres 2015/2016 ist hier demnach nicht dargestellt , eine Aussage über die Ergebnisse der Erhebung zur Unterrichtsversorgung an den allgemeinbildenden Schulen zum Stichtag 18.08.2016 kann voraussichtlich frühestens Ende 2016/Anfang 2017 erfolgen. Schuljahr Summe ZB 071 Sprachfördermaßnahmen und/oder Förderkonzept Summe ZB 076 Vorschulische Sprachförderung Summe Sprachlernklassen 2013/2014 318,0 197,0 - 2014/2015 338,5 163,0 30,0 2015/2016 447,5 224,0 120,0 Das Stundenkontingent für besondere Fördermaßnahmen umfasst alle Sprachfördermaßnahmen, die der Runderlass „Förderung von Bildungserfolg und Teilhabe von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache“ vom 01.07.2014 (SVBl. S. 330) bereithält. Dies sind: Förderkurse „Deutsch als Zweitsprache“, Förderunterricht, Sprachförderung gemäß besonderen Konzepten, Sprachförderung vor der Einschulung sowie Sprachlernklassen. Die Mehrzahl aller Schülerinnen und Schüler ohne oder mit geringen Deutschkenntnissen wird in den Sprachfördermaßnahmen (Förderkurse DaZ, Förderunterricht und Sprachförderung gemäß besonderer Sprachförderkonzepte ) beschult. 12. Wie ist die schulische Inklusion im Landkreis Heidekreis durch das Land Niedersachsen seit 2013 unterstützt worden? Aufgrund des Gesetzes über finanzielle Leistungen des Landes wegen Einführung der inklusiven Schule vom 12.11.2015 (Nds. GVBl. S. 313) gewährt das Land den Schulträgern öffentlicher Schulen , den örtlichen Trägern der Sozialhilfe und den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe seit dem Jahr 2015 einen Ausgleich der Kosten. Im Haushaltsjahr 2015 wurden 17,5 Millionen Euro, seit dem Haushaltsjahr 2016 werden jährlich 30 Millionen Euro gezahlt. Davon wurden an den Landkreis Heidekreis - inklusive der Zuweisungen für die kreisangehörigen Kommunen - folgende Zuweisungen gewährt: Haushaltsjahr 2015 2016 Zuweisung in Euro 331.260 569.570 Darüber hinaus ist in der nachfolgenden Tabelle die Entwicklung der Zusatzbedarfe für die Inklusion an öffentlichen allgemeinbildenden Schulen (ohne Förderschulen) für den Landkreis Heidekreis für die Schuljahre 2013/2014 bis 2016/2017 dargestellt, basierend auf den Daten der Erhebung zur Unterrichtsversorgung jeweils zum Stichtag im 1. Schulhalbjahr. Landkreis Schuljahr Summe der Stunden für den Zusatzbedarf im Bereich Inklusion an öffentlichen allgemein bildenden Schulen HK 2013/2014 396,0 HK 2014/2015 706,5 HK 2015/2016 1.152,0 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7193 9 Landkreis Schuljahr Summe der Stunden für den Zusatzbedarf im Bereich Inklusion an öffentlichen allgemein bildenden Schulen HK 2016/2017* 1.589,5 * Die Zahlen für das Schuljahr 2016/2017 sind noch nicht abschließend geprüft. 13. Wie ist die Entwicklung der Schulsozialarbeit im Landkreis Heidekreis mit Unterstützung des Landes seit dem Jahr 2013 verlaufen? Im Landkreis Heidekreis sind pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Ganztagsschulen (im Landesdienst) schon 2013 an folgenden Schulen (Stand April 2016) tätig gewesen: Schulname Ort Beschäftigungsvolumen in % GOBS Neuenkirchen Neuenkirchen 75 OBS Hodenhagen Hodenhagen 100 OBS Walsrode Walsrode 50 KGS Wilhelm Röpke Schwarmstedt 75 Über das sogenannte Hauptschulprofilierungsprogramm (läuft aus zum 31.12.2016) wurden durch das Land Mittel an die Schulträger für folgende Schulen (Stand 2014) im Landkreis Heidekreis weitergegeben : Schulname Ort Fördersumme HS Munster Munster 26.000 Euro GHS Wietzendorf Wietzendorf 26.000 Euro GOBS Londyschule Rethem (Aller) 26.000 Euro OBS Walsrode Walsrode 39.000 Euro GOBS Bispingen Bispingen 26.000 Euro GOBS Neuenkirchen Neuenkirchen 26.000 Euro OBS Bomlitz Bomlitz 26.000 Euro OBS Soltau Soltau 31.400 Euro OBS Hodenhagen Hodenhagen 26.000 Euro OBS Bad Fallingbostel Bad Fallingbostel 26.000 Euro KGS Wilhelm Röpke Schwarmstedt 26.000 Euro KGS Schneverdingen Schneverdingen 26.000 Euro Bei der Ausstattung von Grundschulen mit hohen Flüchtlingszahlen (2. Nachtragshaushalt 2015) wurden im Landkreis Heidekreis folgende Grundschulen berücksichtigt (Besetzung in 2016): Schulname Ort Beschäftigungsvolumen in % GS Hermann-Löns Bad Fallingbostel 100 GOBS Bispingen Bispingen 100 Das Konzept des Kultusministeriums zur sozialen Arbeit in schulischer Verantwortung sieht für folgende Schulen im Landkreis Heidekreis eine Ausstattung mit sozialpädagogischen Fachkräften im Landesdienst (Stand Anfang Juli 2016, gegebenenfalls Nachsteuerung; Ausschreibung durch NLSchB Juli 2016; Start zum 01.01.2017) vor: Schulname Ort Beschäftigungsvolumen in % HS Munster Munster 50 RS Munster Munster 75 GOBS Londyschule Rethem (Aller) 75 OBS Walsrode Walsrode 75 GOBS Bispingen Bispingen 75 GOBS Neuenkirchen Neuenkirchen 75 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7193 10 Schulname Ort Beschäftigungsvolumen in % OBS Bomlitz Bomlitz 75 OBS Soltau Soltau 75 OBS Hodenhagen Hodenhagen 50 OBS Bad Fallingbostel Bad Fallingbostel 75 KGS Wilhelm Röpke Schwarmstedt 75 KGS Schneverdingen Schneverdingen 100 14. Wie viele Schulen im Landkreis Heidekreis nehmen am von der Landesregierung ins Leben gerufenen Schulobstprogramm teil? Im Landkreis Heidekreis haben 2014/2015 bzw. 2015/2016 jeweils 15 Schulen am Schulobstprogramm teilgenommen. Im Schuljahr 2016/2017 nehmen 23 Schulen an diesem Programm teil. 15. Wie hat sich der Arbeitsmarkt im Landkreis Heidekreis seit dem Jahr 2013 entwickelt? Der Arbeitsmarkt im Landkreis Heidekreis hat sich angetrieben von einer guten Konjunktur in den vergangenen Jahren positiv entwickelt. Es gibt weniger Arbeitslose und mehr sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. So ist die Arbeitslosigkeit im Landkreis Heidekreis seit November 2013 um 4,5 % (-214) auf 4 543 Arbeitslose im November 2016 gesunken. Die aktuelle Arbeitslosenquote liegt bei 6,2 % (November 2013: 6,5 %). Gleichzeitig ist die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten seit März 2013 um 2,7 % (+1 177) auf 44 276 im März 2016 (aktuellste Daten) angestiegen. 16. Welche Maßnahmen hat das Land Niedersachsen seit dem Jahr 2013 für den Breitbandausbau im Landkreis Heidekreis getroffen, bzw. welche Maßnahmen stehen bevor ? Leistungsfähige Breitbandnetze für schnelle Internetzugänge sind eine wichtige Voraussetzung für wirtschaftliches Wachstum. Flächendeckender Breitbandzugang und der Aufbau von Infrastrukturen für die Zukunft sind eine aktuelle und große Herausforderung für das Land Niedersachsen. Aus diesem Grund ist der Breitbandausbau eines der wesentlichen wirtschafts- und strukturpolitischen Vorhaben der Landesregierung. Ziel der 2014 verabschiedeten Breitbandstrategie ist der flächendeckende Ausbau einer zukunftssicheren , leistungsfähigen und nachhaltigen Breitbandinfrastruktur. Mit der Einrichtung des Förderschwerpunktes Breitband im Rahmen der Regional- und Strukturpolitik der EU, der Aufstockung der Fördermittel um den Landesanteil der Digitalen Dividende II und mit der Schaffung des Kommunalen Breitbanddarlehens bei der NBank hat die Landesregierung neue Rahmenbedingungen geschaffen und eine neue Förderkulisse in Niedersachsen aufgebaut. Diese wird ergänzt durch das nicht zuletzt auf Betreiben der Länder eingerichtete Bundesbreitbandförderprogramm . Die Breitbandförderprogramme von Bund und Land sind weitest möglich aufeinander abgestimmt. Über Zuschüsse und Kredite werden die Landkreise, Städte und Kommunen gerade in den dünner besiedelten ländlichen Gebieten in die Lage versetzt, den Ausbau des schnellen Internets voranzutreiben. Zur Förderung von Maßnahmen im Breitbandausbau wurden dem Heidekreis in den Jahren 2013 bis 2016 Fördermittel in folgender Höhe bewilligt: 2013 2014 2015 2016 EFRE 71.369,25 Euro 237.890,19 Euro - - ELER - - - 2.000.000,00 Euro Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7193 11 17. In welcher Höhe und für welche Projekte sind seit dem Jahr 2013 GRW-Mittel im Landkreis Heidekreis zur Verfügung gestellt worden? Mit den in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten GRW-Fördermitteln wurden im Landkreis Heidekreis seit dem Jahr 2013 verschiedene Projekte zur Errichtung neuer Betriebsstätten, zur Erweiterung bestehender Betriebsstätten, zum Erwerb von Gebäuden, Maschinen und Anlagen, zur Änderung des Gesamtproduktionsverfahrens sowie für die Erschließung und Erweiterung von Industrie - und Gewerbegebieten unterstützt. Im Übrigen verweist die Landesregierung auf das GRW-Begünstigtenverzeichnis des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (abrufbar unter www.mw.niedersachsen.de/download/93222/ GRW-Beguenstigtenverzeichnis.pdf ). 2013 2014 2015 2016 GRW-Mittel 372.985,69 Euro 473.653,13 Euro 945.453,13 Euro 1.736.333,99 Euro Die Auszahlungen sind ohne Berücksichtigung verwaltungstechnischer Umbuchungen (z. B. Rückzahlungen) dargestellt. 18. In welcher Höhe und für welche Projekte wurden im Landkreis Heidekreis seit dem Jahr 2013 kleine und mittlere Unternehmen gefördert? Mit den in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Fördermitteln wurden im Landkreis Heidekreis seit dem Jahr 2013 verschiedene Maßnahmen der Beratung von KMU (in den Bereichen Unternehmensgründung , Marketing, Personalentwickelung, Finanzierung sowie Unternehmensnachfolge ), der Förderung des Forschungs- und Entwicklungspotenzials kleiner und mittlerer Unternehmen , die Etablierung von Kooperationsnetzwerken sowie der Besuch von Messen im Ausland unterstützt . 2013 2014 2015 2016 KMU-Förderung* 565.787 Euro 853.519 Euro 993.064 Euro 1.811.638 Euro * Antragstellung durch KMU. Die Auszahlungen sind ohne Berücksichtigung verwaltungstechnischer Umbuchungen (z. B. Rückzahlungen) dargestellt. 19. In welcher Höhe wurde seit dem Jahr 2013 die touristische Entwicklung im Landkreis Heidekreis gefördert? In den Jahren 2013 bis 2016 wurden im Landkreis Heidekreis Fördermittel zur Unterstützung der touristischen Entwicklung in Höhe der in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Werte ausgezahlt: 2013 2014 2015 2016 Tourismus- Förderung 2.633.788,14 Euro 2.736.175,95 Euro 190.435,91 Euro 142.009,01 Euro Die Auszahlungen sind ohne Berücksichtigung verwaltungstechnischer Umbuchungen (z. B. Rückzahlungen) dargestellt. 20. In welcher Höhe wurden innovative wirtschaftliche Projekte im Landkreis Heidekreis seit dem Jahr 2013 gefördert, und welche sonstigen Unterstützungsmaßnahmen für die wirtschaftliche Entwicklung sind darüber hinaus durchgeführt worden? Im Heidekreis wurden im gefragten Zeitraum mehrere Innovationsprojekte zur Unterstützung der wirtschaftlichen Entwicklung des Landkreises gefördert. Die Förderung erfolgte über folgende Richtlinien: Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Stärkung kleiner Unternehmen in Entwicklung und Innovation; Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Einsatzes von Innovationsassistentinnen und Innovationsassistenten in kleinen und mittleren Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7193 12 Unternehmen; Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Beratung für Wissens- und Technologietransfer in Gebietskörperschaften/ Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Beratung von kleinen und mittleren Unternehmen zu Wissens- und Technologietransfer; Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Unternehmensgründungen aus Hochschulen (Gründercampus). 2013 2014 2015 2016 FuE für kleine Unternehmen 22.549,14 Euro 7.369,62 Euro - Innovations-Assistenten 8.125,- Euro - - - Technologietransfer 21.045,15 Euro - 106.750,- Euro* - Gründercampus 1.800,- Euro - - - *Hierbei handelt es sich um eine anteilige Förderung innerhalb eines Kooperationsprojektes. Die Auszahlungen sind ohne Berücksichtigung verwaltungstechnischer Umbuchungen (z. B. Rückzahlungen) dargestellt. 21. Welche Investitionen wurden seit 2013 durch das Land Niedersachsen in die Verkehrsinfrastruktur im Landkreis Heidekreis, speziell bei Baumaßnahmen in Straßen, Radwegen und sonstigen Anlagen, getätigt? Das Land Niedersachsen hat seit 2013 im Landkreis Heidekreis 9 749 800 Euro in die Verkehrsinfrastruktur investiert, davon 82 900 Euro für die Straßenausstattung, 672 400 Euro für die Erhaltung von Bauwerken, 271 700 Euro für die Erhaltung von Radwegen, 5 017.100 Euro für die Straßenerhaltung , 656 600 Euro für den Radwegneubau (Einnahme Erstattung) sowie 3 049 100 Euro für den Um- und Ausbau. 22. Welche Unterstützungsmaßnahmen für den öffentlichen Personennahverkehr im Landkreis Heidekreis sind seit 2013 durch das Land Niedersachsen erfolgt? ÖPNV-Maßnahmen gezahlter Zuschuss (bis 31.10.2016) Grunderneuerung von acht Bushaltestellen 97.612,50 Euro Neubau Busbetriebshof Walsrode 288.253,00 Euro Erweiterung der P+R- und B+R-Anlagen am Bhf. Lindwedel 64.858,08 Euro Beschaffung eines Bürgerbusfahrzeuges, SG Schwarmstedt 64.237,50 Euro Beschaffung eines Bürgerbusfahrzeuges, Walsrode 64.500,00 Euro Beschaffung eines Bürgerbusfahrzeuges, Schneverdingen 60.900,00 Euro 23. Welche Hilfen des Landes Niedersachsen für den Schienenverkehr- bzw. die Schieneninfrastruktur im Landkreis Heidekreis sind seit 2013 erfolgt? Schienenverkehr bzw. Schieneninfrastruktur-Maßnahmen gezahlter Zuschuss (bis 31.10.2016) Ersatzinvestitionen an der Strecke (9112) Winsen–Hützel u. a. Heidekreis 80.246,24 Euro Heidebahn Ausbau Strecke 3. BA Abschnitt Soltau–Buchholz i. d. N. u. a. Heidekreis 2.187.500,00 Euro Niedersachsen ist am Zug 3: RV & Planungskosten (Lph 1-4) u. a. Heidekreis 20.879,49 Euro 24. In welcher Höhe wurden Maßnahmen der Dorfentwicklung im Landkreis Heidekreis seit dem Jahr 2013 durch das Land Niedersachsen unterstützt? 26. In welchem Umfang ist der Landkreis Heidekreis durch das Land Niedersachsen seit 2013 in das LEADER-Programm sowie das ILE-Programm aufgenommen worden? Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7193 13 28. In welcher Höhe und für welche Kommunen und Projekte sind seit 2013 ELER-Mittel in den Landkreis Heidekreis geflossen? 30. In welcher Höhe und für welche Kommunen und Projekte sind seit 2013 ZILE-Mittel in den Landkreis Heidekreis geflossen? 31. In welcher Höhe und für welche Kommunen und Projekte sind seit 2013 ILEK-Mittel in den Landkreis Heidekreis geflossen? Die Fragen 24, 26, 28, 30 und 31 werden zusammen in der nachstehenden Tabelle beantwortet. Unter dem „ILE-Programm“ (s. Frage 26) werden die Maßnahmen der integrierten ländlichen Entwicklung verstanden. Deren Zuwendungen werden auf der Grundlage der ZILE-Richtlinie gewährt. Bei den Antworten auf die Fragen 24, 26, 30 und 31 sind die EU-Mittel nebst den nationalen Kofinanzierungsmitteln abzüglich der Eigenmittel der Kommunen dargestellt. In der Antwort auf die Frage 28 werden bei den Auszahlungen nur EU-Mittel berücksichtigt. Die Auszahlungen sind ohne Berücksichtigung verwaltungstechnischer Umbuchungen (z. B. Rückzahlungen) dargestellt. Jahr Gemeinde/ Stadt ILEK Gesamtbetrag Dorferneuerung Gesamtbetrag ZILE Gesamtbetrag LEADER Gesamtbetrag ELER Betrag 2013 Ahlden (Aller), Flecken 0,00 0,00 0,00 0,00 83.886,39 2013 Bispingen 0,00 0,00 0,00 0,00 1.395.795,95 2013 Böhme 0,00 0,00 0,00 0,00 58.705,69 2013 Bomlitz 0,00 58.252,67 58.252,67 0,00 55.611,70 2013 Buchholz (Aller) 0,00 0,00 0,00 0,00 63.447,99 2013 Eickeloh 0,00 0,00 0,00 0,00 75.013,47 2013 Essel 0,00 0,00 0,00 0,00 73.820,05 2013 Bad Fallingbostel , Stadt 0,00 105.719,93 202.248,24 96.528,31 202.661,22 2013 Frankenfeld 0,00 0,00 7.200,00 0,00 65.830,56 2013 Gilten 0,00 0,00 0,00 0,00 63.852,32 2013 Grethem 0,00 0,00 0,00 0,00 42.654,83 2013 Hademstorf 0,00 0,00 0,00 0,00 27.908,25 2013 Häuslingen 0,00 0,00 0,00 0,00 77.537,94 2013 Hodenhagen 0,00 0,00 0,00 0,00 29.641,20 2013 Lindwedel 0,00 0,00 0,00 0,00 3.497,85 2013 Munster, Stadt 0,00 100.000,00 145.920,26 0,00 268.245,29 2013 Neuenkirchen 0,00 20.331,87 27.486,87 0,00 218.841,93 2013 Rethem (Aller), Stadt 0,00 118.554,00 167.894,00 147.894,00 289.760,08 2013 Schneverdingen, Stadt 0,00 4.305,00 4.305,00 0,00 269.866,17 2013 Schwarmstedt 0,00 0,00 51.380,12 51.380,12 70.162,41 2013 Soltau, Stadt 0,00 89.732,16 127.659,66 0,00 533.358,56 2013 Walsrode, Stadt 0,00 390.856,98 433.475,53 169.768,55 875.481,27 2013 Wietzendorf 0,00 79.430,00 93.820,00 0,00 65.826,44 2013 0,00 967.182,61 1.319.642,35 465.570,98 4.911.407,56 2014 Ahlden (Aller), Flecken 0,00 0,00 25.805,19 25.805,19 91.781,32 2014 Bispingen 0,00 0,00 0,00 0,00 876.668,18 2014 Böhme 0,00 0,00 0,00 0,00 42.636,42 2014 Bomlitz 0,00 76.414,61 102.110,66 25.696,05 114.265,91 2014 Buchholz (Aller) 0,00 0,00 0,00 0,00 53.487,52 2014 Eickeloh 0,00 0,00 0,00 0,00 60.684,50 2014 Essel 0,00 0,00 0,00 0,00 75.291,37 2014 Bad Fallingbostel , Stadt 0,00 113.840,00 129.277,37 0,00 119.922,13 2014 Frankenfeld 0,00 0,00 0,00 0,00 50.373,85 2014 Gilten 0,00 0,00 73.728,67 0,00 102.808,49 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7193 14 Jahr Gemeinde/ Stadt ILEK Gesamtbetrag Dorferneuerung Gesamtbetrag ZILE Gesamtbetrag LEADER Gesamtbetrag ELER Betrag 2014 Grethem 0,00 0,00 0,00 0,00 40.119,73 2014 Hademstorf 0,00 0,00 0,00 0,00 31.373,53 2014 Häuslingen 0,00 0,00 0,00 0,00 63.270,38 2014 Hodenhagen 0,00 0,00 10.998,53 10.998,53 30.396,65 2014 Lindwedel 0,00 0,00 0,00 0,00 1.367,52 2014 Munster, Stadt 0,00 0,00 0,00 0,00 25.617,83 2014 Neuenkirchen 0,00 127.739,58 133.449,58 68.011,06 262.666,32 2014 Rethem (Aller), Stadt 0,00 0,00 8.000,00 0,00 28.753,90 2014 Schneverdingen, Stadt 0,00 0,00 95.427,78 86.877,78 341.380,31 2014 Schwarmstedt 0,00 0,00 18.958,30 18.958,30 47.200,33 2014 Soltau, Stadt 0,00 47.527,84 98.910,80 60.624,77 352.866,27 2014 Walsrode, Stadt 0,00 601.515,74 771.005,75 295.078,20 1.126.470,51 2014 Wietzendorf 0,00 91.456,16 118.826,16 0,00 95.500,93 2014 0,00 1.058.493,93 1.586.498,79 592.049,88 4.034.903,90 2015 Ahlden (Aller), Flecken 0,00 0,00 10.496,07 10.496,07 81.200,92 2015 Bispingen 0,00 0,00 0,00 0,00 813.563,22 2015 Böhme 0,00 0,00 406.000,00 0,00 38.420,48 2015 Bomlitz 0,00 52.289,22 52.289,22 0,00 45.403,38 2015 Buchholz (Aller) 0,00 0,00 0,00 0,00 47.613,32 2015 Eickeloh 0,00 0,00 0,00 0,00 145.419,66 2015 Essel 0,00 0,00 0,00 0,00 75.964,06 2015 Bad Fallingbostel , Stadt 0,00 0,00 43.209,50 43.209,50 154.088,16 2015 Frankenfeld 0,00 0,00 287.000,00 0,00 34.366,36 2015 Gilten 0,00 0,00 0,00 0,00 64.362,73 2015 Grethem 0,00 0,00 0,00 0,00 39.356,75 2015 Hademstorf 0,00 0,00 0,00 0,00 33.969,49 2015 Häuslingen 0,00 0,00 0,00 0,00 84.633,56 2015 Hodenhagen 0,00 0,00 8.959,12 8.959,12 23.539,90 2015 Lindwedel 0,00 0,00 0,00 0,00 708,76 2015 Munster, Stadt 0,00 0,00 39.580,00 39.580,00 65.478,45 2015 Neuenkirchen 0,00 40.021,67 75.700,23 35.678,56 158.417,79 2015 Rethem (Aller), Stadt 0,00 0,00 81.488,14 81.488,14 99.174,87 2015 Schneverdingen, Stadt 0,00 0,00 112.965,31 23.558,31 351.770,04 2015 Schwarmstedt 0,00 0,00 35.000,00 35.000,00 60.040,38 2015 Soltau, Stadt 0,00 790,00 30.790,00 0,00 232.890,66 2015 Walsrode, Stadt 0,00 344.073,65 363.273,65 278.771,43 656.125,08 2015 Wietzendorf 0,00 63.910,00 63.910,00 0,00 29.586,10 2015 0,00 501.084,54 1.610.661,24 556.741,13 3.336.094,12 2016 Ahlden (Aller), Flecken 0,00 0,00 0,00 0,00 178.023,49 2016 Bispingen 0,00 0,00 0,00 0,00 937.594,76 2016 Böhme 0,00 0,00 0,00 0,00 69.668,03 2016 Bomlitz 0,00 0,00 0,00 0,00 78.775,57 2016 Buchholz (Aller) 0,00 0,00 0,00 0,00 80.174,77 2016 Eickeloh 0,00 0,00 0,00 0,00 74.622,56 2016 Essel 0,00 0,00 0,00 0,00 105.548,91 2016 Bad Fallingbostel , Stadt 0,00 0,00 0,00 0,00 170.143,29 2016 Frankenfeld 0,00 0,00 0,00 0,00 41.278,68 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7193 15 Jahr Gemeinde/ Stadt ILEK Gesamtbetrag Dorferneuerung Gesamtbetrag ZILE Gesamtbetrag LEADER Gesamtbetrag ELER Betrag 2016 Gilten 0,00 0,00 0,00 0,00 75.053,67 2016 Grethem 0,00 0,00 0,00 0,00 63.238,56 2016 Hademstorf 0,00 0,00 0,00 0,00 31.854,81 2016 Häuslingen 0,00 0,00 0,00 0,00 84.222,11 2016 Hodenhagen 0,00 0,00 0,00 0,00 25.287,57 2016 Lindwedel 0,00 0,00 0,00 0,00 2.666,08 2016 Munster, Stadt 0,00 0,00 0,00 0,00 60.789,95 2016 Neuenkirchen 0,00 0,00 0,00 0,00 160.247,77 2016 Rethem (Aller), Stadt 0,00 0,00 0,00 0,00 33.866,81 2016 Schneverdingen, Stadt 0,00 0,00 0,00 0,00 308.666,81 2016 Schwarmstedt 0,00 0,00 0,00 0,00 38.532,73 2016 Soltau, Stadt 0,00 0,00 0,00 0,00 157.742,96 2016 Walsrode, Stadt 0,00 0,00 0,00 0,00 430.155,33 2016 Wietzendorf 0,00 0,00 0,00 0,00 55.167,38 2016 0,00 0,00 0,00 0,00 3.263.322,60 0,00 2.526.761,08 4.516.802,38 1.614.361,99 15.545.728,18 25. Inwieweit hat das Land Niedersachsen seit 2013 die Konversionsmaßnahmen im Landkreis Heidekreis nach dem Abzug der britischen Streitkräfte aus der Region unterstützt ? Bereits vor dem Jahr 2013 und damit vor dem Abzug der britischen Streitkräfte aus Bad Fallingbostel hat das Land Niedersachsen mit seinem interministeriellen Arbeitskreis Konversion und dem Konversionsbeauftragten dem Landkreis Heidekreis beratend und unterstützend zur Seite gestanden . Seitdem hat der Konversionsbeauftragte an einer Vielzahl von Lenkungsgruppensitzungen und weiteren Besprechungen im Landkreis Heidekreis teilgenommen. Dadurch hat er mit seiner Expertise und Beratung das Grundgerüst für die Konversionsmaßnahmen in diesem Landkreis mitgeschaffen . Als Mittler konnte der Konversionsbeauftragte den Vertretern des Landkreises und den von Konversion betroffenen Kommunen wiederholt Handlungsmöglichkeiten aufzeigen und Ansprechpartner vermitteln. Im Rahmen der Konversion wurde der Stadt Bad Fallingbostel zur Erstellung eines integrierten Stadtentwicklungskonzepts eine Zuwendung i. H. v. 15 600 Euro nach der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Gemeinden, die vom Abzug der britischen Streitkräfte und von Standortschließungen oder -reduzierungen der Bundeswehr betroffen sind“ bewilligt. Bei der Verteilung der Bundesmittel nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) auf die niedersächsischen Kommunen hat das Land Niedersachsen die von der Konversion besonders betroffenen Kommunen durch den Abzug eines Konversionsanteils vorab in Höhe von 15 Millionen Euro berücksichtigt. Im Landkreis Heidekreis profitieren davon die Städte Bad Fallingbostel und Munster mit einem Betrag von 3 233 730,00 Euro bzw. 727 485,00 Euro. Dieser Betrag steht der Stadt Bad Fallingbostel zusätzlich zu dem Betrag aus dem grundsätzlichen Verteilschlüssel in Höhe von 975 228,25 Euro für förderfähige Investitionen nach dem KInvFG zur Verfügung. Der Stadt Munster stehen aus dem grundsätzlichen Verteilschlüssel zusätzlich 219 394,92 Euro für förderfähige Investitionen nach dem KInvFG zur Verfügung. Im Fokus aller Förderideen zur Milderung der Folgen des Abzugs der britischen Streitkräfte wurde stets der Gesamtbereich der Region um den Truppenübungsplatz Bergen betrachtet. So hat das Land Niedersachsen zusätzlich das im Juli 2014 abgeschlossene Modellprojekt „Kon- Rek - Konversion und Regionalentwicklung in den Landkreisen Celle und Heidekreis“ mit Mitteln zur regionalen Landesentwicklung i. H. v. 180 000 Euro gefördert und intensiv begleitet. Diese umfängliche Datenerhebung und -analyse sowie die Analyse der Raumstruktur und räumlicher Entwicklungstrends sind über die Handlungsempfehlungen hinaus eine wertvolle Grundlage für weitere Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7193 16 Aufgabenstellungen, Planungen, Konzeptionen und Projekte der Regionalentwicklung, auch im Hinblick auf die Stärkung der Wirtschaftskraft. Darüber hinaus wurde dem Landkreis Heidekreis zur Einrichtung eines Regionalmanagements mit Schwerpunkt Konversion für die Landkreise Heidekreis und Celle ein Zuschuss i. H. von 156 150 Euro aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur “ (GRW) bewilligt. Diese Mittel setzten sich je zur Hälfte aus Bundes- und Landesmitteln zusammen . Es handelt sich hierbei um eine Projektförderung in Form einer Anteilsfinanzierung für den Zeitraum vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2017. 27. In welcher Höhe und für welche Kommunen und Projekte sind seit 2013 EFRE-Mittel in den Landkreis Heidekreis geflossen? EFRE-Auszahlungen vom 01.01.2013 - 31.10.2016 für den Landkreis Heidekreis Gemeinde Maßnahme 2013 2014 2015 2016 Gesamtergebnis (Euro) Ahlden (Aller ), Flecken Ausbau der OD Ahlden im Zuge der L 191 355.403,48 355.403,48 Ahlden (Aller ), Flecken Ergebnis 355.403,48 355.403,48 Bispingen Bienenwelten - Eine Ausstellung für die Natur- InformationsHäuser Ober- und Niederhaverbeck 73.309,48 73.309,48 Gründung und Aufbau des Unternehmens Ingenieurbüro Fariba Khandanian 1.350,00 1.350,00 Planung des Breitbandausbaus in der Gemeinde Bispingen 57.076,55 57.076,55 Barrierefreier Rundwanderweg in der Hügelgräberheide Behringen 24.146,96 24.146,96 Schutzgebiets - Informationssystem im Naturschutzgebiet Lüneburger Heide 34.839,29 34.839,29 Bispingen Ergebnis 74.659,48 116.062,80 190.722,28 Bomlitz Beratung zur Überarbeitung der Werbepräsenz im Internet 6.000,00 6.000,00 Bomlitz Ergebnis 6.000,00 6.000,00 Buchholz (Aller ) HigH! - Holistisches internetunterstütztes gasbasiertes Hybrideinspritzsystem 47.049,51 47.049,51 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7193 17 Gemeinde Maßnahme 2013 2014 2015 2016 Gesamtergebnis (Euro) PreMiuM- Predictive Truck Markets: indicatorbased , universal eMarketplace 41.307,34 32.672,43 73.979,77 Buchholz (Aller ) Ergebnis 47.049,51 41.307,34 32.672,43 121.029,28 Essel L 190, Ersatzbauwerk für die Allerbrücke bei Essel 553.325,48 553.325,48 Essel Ergebnis 553.325,48 553.325,48 Fallingbostel, Stadt Konzeptionelle Beratung zur gezielten Weiterbildung und Erhöhung der Produktivität 10.000,00 10.000,00 Beratung zur Gestaltung einer Homepage 10.000,00 10.000,00 Fallingbostel, Stadt Ergebnis 10.000,00 10.000,00 20.000,00 Gilten Neubau des Hochwasserdeiches entlang der Ortslage Gilten, Bauabschnitt 4a und 4b einschließlich Grunderwerb und Nutzungsen 484.783,12 649.476,80 107.292,80 1.241.552,72 Gilten Ergebnis 484.783,12 649.476,80 107.292,80 1.241.552,72 Häuslingen Verlagerung u. Erweiterung e. Betriebsstätte durch Übernahme e. stillgelegten Betriebsstätte in 27336 Großhäuslingen , Hauptstr.8 57.156,47 57.156,47 Häuslingen Ergebnis 57.156,47 57.156,47 Lindwedel Entscheidung des Vergabeausschusses vom 21.06.2011 - Konvergenz 11.424,08 11.424,08 Entscheidung des Vergabeausschusses vom 22.02.2013 - Konvergenz 42.698,26 42.698,26 Errichtung einer neuen Betriebsstätte 22.438,75 22.438,75 Lindwedel Ergebnis 11.424,08 42.698,26 22.438,75 76.561,09 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7193 18 Gemeinde Maßnahme 2013 2014 2015 2016 Gesamtergebnis (Euro) Munster, Stadt Beratung zum Aufbau und Einführung des Web- Marketing- Systems sowie zur Optimierung des Internetauftritts 6.000,00 6.000,00 Verbesserung der Web-Präsenz 6.000,00 6.000,00 Munster, Stadt Ergebnis 6.000,00 6.000,00 12.000,00 Neuenkirchen Kleinwindkraftanlage mit Vertikalrotor 1.825,70 1.825,70 Neuenkirchen Ergebnis 1.825,70 1.825,70 Rethem (Aller ), Stadt Schadstoffsanierung des Werksgeländes der ehem. Asbestzementfabrik TO- SCHI in Rethem (Aller) 97.635,00 97.635,00 Rethem (Aller ), Stadt Ergebnis 97.635,00 97.635,00 Schneverdingen , Stadt Umgestaltung Güterumschlagsflä - chen in Fuß- und Radweg mit Grünflächen 90.695,94 90.695,94 Entwicklung einer langfristigen Planung 8.000,00 8.000,00 Schulstraße /Rathauspassage Schaffung Infrastruktur für Veranstaltungen 32.549,47 32.549,47 Entscheidung des Vergabeausschusses vom 22.02.2013 - Konvergenz 30.339,56 30.339,56 Diversifizierung durch Anschaffung einer neuen Maschine 55.800,00 55.800,00 Ost-West Radverkehrsspange 66.442,39 66.442,39 Herstellung radfahrerfreundlicher u. barrierefreier Einmündungen 56.822,79 56.822,79 Historische Grünfläche Am Brink 45.972,67 45.972,67 Umgestaltung des Alten Friedhofs zur öffentlichen Parkanlage 52.193,77 52.193,77 Schneverdingen , Stadt Ergebnis 98.695,94 88.349,47 199.577,41 52.193,77 438.816,59 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7193 19 Gemeinde Maßnahme 2013 2014 2015 2016 Gesamtergebnis (Euro) Schwarmstedt Hochwasserschutz an der Unteren Leine, Bereich Norddrebber -Gilten; Neubau des Hochwasserdeiches Norddrebber- Gilten 19.725,61 19.725,61 Erweiterung einer Betriebsstätte 37.050,00 37.050,00 Errichtung einer neuen Betriebsstätte 51.825,00 51.825,00 Schwarmstedt Ergebnis 56.775,61 51.825,00 108.600,61 Soltau, Stadt Filzwelt Soltau 587.069,79 1.310.785,70 1.659.302,71 3.557.158,20 Förderprogramm für kleine und mittlere Unternehmen im Landkreis Soltau- Fallingbostel 50.307,56 50.307,56 Förderprogramm für kleine und mittlere Unternehmen im Landkreis Soltau- Fallingbostel 18.523,29 18.523,29 Ausbau Kreisstraße 35 einschl. Änderung der Einmündung in die L 170 zur B 3 (neu) 357.384,90 587.983,20 945.368,10 Koordinierungsstelle Frau & Wirtschaft Heidekreis und Koordinierungsstelle Plus 11.324,59 11.324,59 Beratung für Wissens - und Technologietransfer im Landkreis Heidekreis 21.045,15 21.045,15 Förderprogramm für kleine und mittlere Unternehmen im Landkreis Soltau- Fallingbostel 47.184,56 54.371,16 101.555,72 Koordinierungsstelle Frau & Wirtschaft Heidekreis und Koordinierungsstelle Plus 97.578,13 42.305,91 139.884,04 Beratung zum Relaunch der Website und Werbemaßnahmen im Web 6.000,00 6.000,00 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7193 20 Gemeinde Maßnahme 2013 2014 2015 2016 Gesamtergebnis (Euro) Förderprogramm für kleine und mittlere Unternehmen im Landkreis Heidekreis 322.023,25 449.266,27 771.289,52 Beratung zur Sicherung und Anpassung von Kompetenzen der Beschäftigten auf die aktuellen und zukünftigen Anforderungen 6.000,00 6.000,00 Breitbanderschließung Gewerbegebiete Soltau Ost I und III 57.610,32 57.610,32 Barrierefreier Umbau des Spielmuseums in Soltau 58.559,03 499.706,56 558.265,59 Entwicklung und Integration des Anammox-Verfahrens in geschlossenen Indoor- Fishfarming-Kreislaufsystemen 22.549,14 7.369,62 29.918,76 Koordinierungsstelle (Plus) Frau & Wirtschaft Heidekreis 56.208,13 78.210,54 134.418,67 Breitbanderschließung im Gewerbegebiet Neuenkirchen 55.032,75 55.032,75 Beratung für effektives Web-Marketing 5.250,00 5.250,00 Entscheidung des Vergabeausschusses vom 22.10.2013 24.750,00 24.750,00 Touristenmagnet Spielmuseum Soltau 142.009,01 142.009,01 Erstellung einer Netzstrukturplanung für den schnellen Breitband -ausbau im Landkreis Heidekreis 93.712,50 93.712,50 Entscheidung des Vergabeausschusses vom 07.07.2014 42.898,53 42.898,53 Anpassung des Fabrikhofes der Firma GA Röders AG an die Marktstraße 37.800,00 37.800,00 Erweiterung einer Betriebsstätte in Soltau 70.037,88 70.037,88 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7193 21 Gemeinde Maßnahme 2013 2014 2015 2016 Gesamtergebnis (Euro) Soltau, Stadt Ergebnis 603.348,18 1.155.086,41 3.212.575,99 1.909.149,60 6.880.160,18 Walsrode, Stadt Bau eines Kletterwaldes 630,58 630,58 Gestaltung des Bahnhofsumfeldes 549.696,72 549.696,72 Einstellung einer Innovationsassistentin 6.093,75 6.093,75 Umnutzung des Jugendzentrums zum generationsübergreifenden Zentrum für Jugend und Kultur 66.281,52 421.158,74 487.440,26 Erstellung eines Online-Marketingkonzeptes 3.225,00 3.225,00 Alten- und behindertengerechter Ausbau öffentlicher Bereiche 68.863,02 68.863,02 Erschließung Gewerbegebiet „Große Schneede“ 1.057.596,82 4.551.271,74 5.608.868,56 MikroSTARTer 10.000,00 10.000,00 MikroSTARTer 12.500,00 12.500,00 Walsrode, Stadt Ergebnis 9.949,33 66.281,52 1.547.618,58 5.123.468,46 6.747.317,89 Wietzendorf Errichtung einer neuen Betriebsstätte 1.000.000,00 1.000.000,00 Wietzendorf Ergebnis 1.000.000,00 1.000.000,00 Gesamtergebnis 1.963.836,43 2.006.501,54 5.830.518,22 8.107.250,58 17.908.106,77 Die Auszahlungen sind ohne Berücksichtigung verwaltungstechnischer Umbuchungen (z. B. Rückzahlungen ) dargestellt. 29. In welcher Höhe und für welche Kommunen und Projekte sind seit 2013 ESF-Mittel in den Landkreis Heidekreis geflossen? ESF-Auszahlungen vom 01.01.2013 - 31.10.2016 für den Landkreis Heidekreis Gemeinde Maßnahme 2013 2014 2015 2016 Gesamtergebnis (Euro) Ahlden (Aller ), Flecken MikroSTARTer 7.500,00 7.500,00 Ahlden (Aller ), Flecken Ergebnis 7.500,00 7.500,00 Bispingen Beratung zur Gründung einer tierärztlichen Praxis für Pferde (Pferdefahrpraxis) 4.200,00 4.200,00 Beratung für die Gründung einer Praxis für Kleintiere 3.000,00 3.000,00 MikroSTARTer 11.500,00 11.500,00 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7193 22 Gemeinde Maßnahme 2013 2014 2015 2016 Gesamtergebnis (Euro) Beratung zur Übernahme einer Tischlerei 9.000,00 9.000,00 Bispingen Ergebnis 7.200,00 20.500,00 27.700,00 Buchholz (Aller ) Kaufmann für Bürokommunikation 3.000,00 3.000,00 Buchholz (Aller ) Ergebnis 3.000,00 3.000,00 Essel Bauten /Objektschicht er 3.000,00 3.000,00 MikroSTARTer 12.500,00 12.500,00 Essel Ergebnis 3.000,00 12.500,00 15.500,00 Fallingbostel, Stadt Jugendwerkstatt „Tu Wat“ 100.012,98 100.012,98 Jugendwerkstatt „Tu Wat“ 157.706,00 88.823,43 970,57 247.500,00 Beratung zur Neugründung der Yourelement GmbH 6.000,00 6.000,00 Beratung zur Gründung eines Unternehmens im Bereich Sozialwesen 4.200,00 4.200,00 Einführung einer neuen Software 4.980,37 4.980,37 Jugendwerkstatt „Tu Wat“ 76.382,54 76.382,54 Fallingbostel, Stadt Ergebnis 100.012,98 163.706,00 98.003,80 77.353,11 439.075,89 Lindwedel MikroSTARTer 2.984,00 2.984,00 Lindwedel Ergebnis 2.984,00 2.984,00 Munster, Stadt JoKer - JobKompetenzen im Heidekreis erweitern 24.521,64 24.521,64 Bürgerarbeit Munster 12.603,31 12.603,31 MiKa - mit Kind(ern) in Arbeit 29.098,48 29.098,48 OneStep - Orientierung , Neuanfang , Erprobung, Sprachtraining, Eignungsanalyse, Praxis 99.776,47 99.776,47 Jobs for Family! 246.526,96 62.633,29 309.160,25 STEPP - Stabilisierung , Training, Praxis für psychisch Beeinträc htigte 62.532,08 142.831,94 43.481,48 248.845,50 Vorbereitung auf die IHK- Abschlussprüfung : Fachlagerist /Fachlageristin bzw. Verkäufer /Verkäuferin 59.107,87 103.457,24 5.028,99 167.594,10 Jobs for Family2 74.219,02 176.547,44 250.766,46 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7193 23 Gemeinde Maßnahme 2013 2014 2015 2016 Gesamtergebnis (Euro) Wolfram- Inertgasschweißen 1.004,40 1.004,40 Munster, Stadt Ergebnis 534.166,81 383.141,49 225.057,91 1.004,40 1.143.370,61 Neuenkirchen MikroSTARTer 2.500,00 2.500,00 Neuenkirchen Ergebnis 2.500,00 2.500,00 Schneverdingen , Stadt Maler- und Lackierer (Gestaltung und Instandhaltung ) 3.000,00 3.000,00 Zimmerer 3.000,00 3.000,00 Restaurantfachmann 3.000,00 3.000,00 Restaurantfachfrau 3.000,00 3.000,00 Fliesen-, Plattenund Mosaikleger 3.000,00 3.000,00 Restaurantfachfrau 1.288,18 1.288,18 Beratung zur Neugründung eines Pflege- und Betreuungsdienstes 7.200,00 7.200,00 MikroSTARTer 12.500,00 12.500,00 MikroSTARTer 15.000,00 15.000,00 MikroSTARTer 11.450,00 11.450,00 Schneverdingen , Stadt Ergebnis 23.488,18 38.950,00 62.438,18 Schwarmstedt Qualifizierung zur Anwendung des neuen Dealer Management Systems 3.847,50 3.847,50 Schwarmstedt Ergebnis 3.847,50 3.847,50 Soltau, Stadt Leuphana Sommerakademie für den Heidekreis 82.162,91 51.419,25 133.582,16 Heidekreis - Vielfalt Inklusive 232.585,94 232.585,94 MAMMA M.i.A. - Motivation- Arbeitsmarktorientierte Qualifikation -Mobilität- Mehr Selbstbewusstsein - Alltagsorganisation 5.814,11 5.814,11 Verkäufer 2.234,34 2.234,34 Migration - Integration - Arbeit - MInA 63.355,62 63.355,62 Fit für den ersten Arbeitsmarkt in den Gewerken Garten-/ Landschaftsbau und Holzbau (FiGaHo) 71.218,46 71.218,46 Automobilkaufmann 3.000,00 3.000,00 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7193 24 Gemeinde Maßnahme 2013 2014 2015 2016 Gesamtergebnis (Euro) JobCoaches im Rahmen des Projektes 'Bürgerarbeit Heidekreis' 109.591,82 67.273,72 6.788,65 183.654,19 Werkzeugmechaniker 3.000,00 3.000,00 Maler und Lackierer (Gestatlung und Instandhaltung ) 3.000,00 3.000,00 „Heidekreis - Vielfalt inklusive“ 49.190,15 128.639,62 25.671,73 203.501,50 Pro-Aktiv-Center des Landkreises Heidekreis 53.291,92 53.291,92 Beratung zur Gründung eines Unternehmens im Bereich Unterhaltung und Kultur 6.000,00 6.000,00 MikroSTARTer 12.500,00 12.500,00 Koordinierungsstelle Frau & Wirtschaft Heidekreis 58.135,45 58.135,45 Soltau, Stadt Ergebnis 435.575,01 322.829,87 192.661,63 83.807,18 1.034.873,69 Walsrode, Stadt Unternehmerisches Denken und Handeln Heidekreis 2.283,66 2.283,66 Pro-Aktiv-Center des Landkreises Heidekreis 148.886,33 148.886,33 Bürgerarbeit Walsrode 27.876,88 27.876,88 PUSH - Berufliche Qualifizierung in den Bereichen Pflege und Service / Hauswirtschaft 2.424,28 2.424,28 RAD-TOUR - Radstation und Touristik 69.938,73 69.938,73 Ausbildungsverbund Heidekreis 57.663,06 37.076,52 59.558,66 154.298,24 Elektroniker für Gebäude und Energietechnik 3.000,00 3.000,00 Kraftfahrzeugmechatroniker 3.000,00 3.000,00 Metallbauer 3.000,00 3.000,00 Berufliche Qualifizierung in den Bereichen Pflege und Service /Hauswirtscha ft (PUSH 2) 31.790,04 29.915,15 61.705,19 Intensivcoaching - Nahverkehr und Logistik 70.493,17 157.852,75 228.345,92 EKIN - engpasskonzentrierte Integration 138.149,91 70.940,28 209.090,19 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7193 25 Gemeinde Maßnahme 2013 2014 2015 2016 Gesamtergebnis (Euro) Fachkunde Lager /Logistik mit C1/C1E 52.890,85 139.058,27 191.949,12 Vorbereitung auf eine betriebliche Ausbildung - offene Fachrichtung- 26.463,51 88.540,56 115.004,07 Ausbildungsinitiative Heidekreis 2020 12.000,56 21.114,02 30.112,23 63.226,81 MikroSTARTer 12.500,00 12.500,00 Walsrode, Stadt Ergebnis 320.256,88 400.921,73 474.298,30 101.052,51 1.296.529,42 Wietzendorf Hochbaufacharbeiter 3.000,00 3.000,00 Ausbaufacharbeiter 3.000,00 3.000,00 MikroSTARTer 15.000,00 15.000,00 Beratung zur Gründung eines Elektroinstallationsbetriebs 9.600,00 9.600,00 MikroSTARTer 11.500,00 11.500,00 MikroSTARTer 9.000,00 9.000,00 Wietzendorf Ergebnis 6.000,00 45.100,00 51.100,00 Gesamtergebnis 1.432.699,86 1.400.633,09 990.021,64 267.064,70 4.090.419,29 Die Auszahlungen sind ohne Berücksichtigung verwaltungstechnischer Umbuchungen (z. B. Rückzahlungen ) dargestellt. 32. Wie bewertet die Landesregierung insgesamt die Perspektiven des Landkreises Heidekreis im Kontext der regionalen Landesentwicklung? Im Landkreis Heidekreis finden sich leistungsstarke und zukunftsorientierte Unternehmen verschiedener Wirtschaftsbereiche. Im stärker werdenden Wettbewerb um Fachkräfte können nur Regionen mit guten Rahmenbedingungen in den Bereichen Bildung, Mobilität, Gesundheit, Kultur usw. bestehen . Daseinsvorsorge wird immer mehr zu einem Schlüsselthema für die ökonomische Entwicklung von Regionen. Der Landkreis Heidekreis ist gegenwärtig in weiten Teilen als stabil in den Bereichen Demografie, Beschäftigung und Sozialstruktur anzusehen. Allerdings sind künftig weitere Schrumpfungstendenzen zu erwarten. Dabei ist davon auszugehen, dass die Sicherung der Erreichbarkeit und Tragfähigkeit einzelner Angebote des allgemeinen täglichen Grundbedarfs in Teilräumen eine Herausforderung darstellt, da insbesondere in den ländlich geprägten Räumen von einem Bevölkerungsrückgang auszugehen ist. Positive Entwicklungsperspektiven eröffnen sich insbesondere dort, wo es gelingt, lokale Herausforderungen in regionaler Perspektive zu bewältigen. Hier stellt es eine wesentliche Zukunftsaufgabe für die Akteure vor Ort dar, sich arbeitsteilig abzustimmen, regionale Schwerpunkte zu setzen und Synergien zu nutzen. Aufgrund der geografischen Lage zwischen den Verdichtungsräumen Hamburg, Bremen und Hannover und der sehr guten verkehrlichen Erschließung durch die Autobahnen A 7 und A 27 besteht ein großes Potenzial für eine weitere positive wirtschaftliche Entwicklung. In der Vergangenheit haben sich insbesondere Unternehmen aus der Distributions- und Verkehrswirtschaft angesiedelt. Der Landkreis Heidekreis hat aufgrund seiner Eignung für vielfältige Erholungsaktivitäten, seiner natur- und kulturgeschichtlichen Ausstattung große Bedeutung als Tourismusgebiet, das weiter Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7193 26 entwickelt werden kann. Der Landkreis gehört zu den vier großen Tourismusregionen in Niedersachsen mit besucherstarken touristischen Attraktionen von Tier- und Freizeitparks. Chancen für eine positive Regionalentwicklung bieten beispielsweise die überregionalen Kooperationen , an denen der Landkreis beteiligt ist: – Netzwerk Erweiterter Wirtschaftsraum Hannover, – Metropolregion Hamburg und – Metropolregion Hannover-Braunschweig-Göttingen-Wolfsburg. Die Regionale Handlungsstrategie formuliert grundlegende Ziele und wird von der kommunalen Ebene als praxisorientiertes Instrument genutzt, um die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der Region durch die Zusammenarbeit der regionalen Akteure zu verbessern und regionale Projekte mit den Fördermöglichkeiten von EU, Bund und Land zu verknüpfen. Das Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg berät und unterstützt die Region dabei, den eingeschlagenen Weg erfolgreich fortzusetzen. (Ausgegeben am 04.01.2017) Drucksache 17/7193 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6979 Die SPD regiert - Wie entwickelt sich der Landkreis Heidekreis durch die Unterstützung des Landes Niedersachsen? Anfrage des Abgeordneten Maximilian Schmidt (SPD) Antwort der Niedersächsischen Staatskanzlei