Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/7200 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7027 - Wie wird der neue Studiengang Vollzugspsychologie in Hildesheim gefördert? Anfrage des Abgeordneten Burkhard Jasper (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 05.12.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 08.12.2016 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur namens der Landesregierung vom 16.12.2016, gezeichnet Dr. Gabriele Heinen-Kljajić Vorbemerkung des Abgeordneten Im Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration wurde berichtet, dass an der Stiftung Universität Hildesheim ein neuer Studiengang Vollzugspsychologie eingerichtet wird. Er soll dazu beitragen, die Prognosebeurteilung im Maßregelvollzug zu verbessern. Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weise ich darauf hin, dass ich ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung meiner Fragen habe, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. Unter Bezugnahme auf das Urteil des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 55, gehe ich wir davon aus, dass der Landesregierung die Beantwortung der Anfrage in weniger als einem Monat möglich und zumutbar ist, da es sich nach Auffassung um einen eng begrenzten Sachverhalt handelt und der Rechercheaufwand gering ist. Vorbemerkung der Landesregierung Zum Wintersemester 2017/2018 soll im Rahmen des Masterstudiengangs „Psychologie“ der Universität Hildesheim ein neuer Schwerpunkt „Rechtspsychologie“ angeboten werden, der sowohl den Justiz- als auch den Maßregelvollzug in den Blick nimmt und insoweit die Nachwuchsgewinnung für den psychologischen Dienst in diesen Arbeitsfeldern nachhaltig unterstützt. 1. Wie viele und welche Stellen an der Stiftung Universität Hildesheim sollen für das neue Studienangebot zusätzlich geschaffen werden? Für den Haushalt sind im Jahr 2017 rund 70 000 Euro und im Jahr 2018 ff. rund 240 000 Euro p. a. eingeplant, um das Projekt umzusetzen. Es ist vorgesehen, für den neuen Schwerpunkt eine zusätzliche Professur und entsprechende Kapazitäten für die wissenschaftliche Mitarbeit (Entgeltgruppe 13) zu schaffen. Darüber hinaus werden Sekretariatskapazitäten zusätzlich bereitgestellt. Die Details der genaueren inhaltlichen Ausgestaltung werden gegenwärtig zwischen der Hochschule , dem Ministerium für Wissenschaft und Kultur, dem Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung und dem Justizministerium abgestimmt. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7200 2 2. Reichen die vorhandenen Räumlichkeiten aus? Da es sich um einen Schwerpunkt ohne das Erfordernis von Laborkapazitäten und mit einer begrenzten Anzahl an zusätzlichen Studierenden handelt, ist die moderate Ausweitung aus Sicht der Hochschule auch räumlich umsetzbar. 3. Mit welcher Anzahl Studierender rechnet die Landesregierung? Es werden ca. 16 zusätzliche Studienanfängerplätze geschaffen. 4. Wann werden die ersten Studierenden voraussichtlich ihr Studium der Vollzugspsychologie beendet haben? Da es sich um einen viersemestrigen Masterstudiengang handelt, könnten die ersten Studierenden in der Regelstudienzeit ihr Studium unter Einschluss des Schwerpunktes im Sommer 2019 beenden . (Ausgegeben am 04.01.2017) Drucksache 17/7200 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7027 Wie wird der neue Studiengang Vollzugspsychologie in Hildesheim gefördert? Anfrage des Abgeordneten Burkhard Jasper (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur