Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/7207 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6959 - Daten der Flur- sowie der Gemarkungsgrenzen frei zugänglich? Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling und Jan-Christoph Oetjen (FDP) an die Landesregierung , eingegangen am 18.11.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 24.11.2016 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 15.12.2016, gezeichnet Boris Pistorius Vorbemerkung der Abgeordneten Die Geodaten von Flur- und Gemarkungsgrenzen sind für zahlreiche zivilgesellschaftliche und freizeitmäßige IT-Anwendungen nötig, aber nicht öffentlich zugänglich. Immer wieder wenden sich Vereine, Organisationen und Privatpersonen an Abgeordnete mit der Bitte um Hilfe beim Zugang zu diesen Daten. In Nordrhein-Westfalen werden solche Daten über ein Onlineportal dem Bürger zur Verfügung gestellt. Vorbemerkung der Landesregierung Das Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) hält die Geobasisdaten flächendeckend, aktuell und zuverlässig für das Landesgebiet vor. Wesentlicher Teil der Geobasisdaten sind die Liegenschaften (Flurstücke und Gebäude). Die Flurstücke identifizieren und begrenzen die Grundstücke im Grundbuch und sind amtliches Verzeichnis i. S. d. Grundbuchordnung (GBO). Sie sind elementarer Bestandteil der Eigentumssicherung und geben die tatsächlichen Verhältnisse (Lage, geometrische Form, Größe, Nutzungsart) der Grundstücke wieder. Gemarkungs- und Flurgrenzen sind Ordnungsmerkmale (Flächeneinheiten) des Liegenschaftskatasters . Eine Flur fasst eine größere Zahl von Flurstücken zusammen; eine Gemarkung umfasst wiederum mehrere Fluren. Durch die Flurstücksbezeichnung, die sich als Verschlüsselung aus Kennziffern für das Land, die Gemarkung, die Flur und die Flurstücksnummer zusammensetzt, ist jedes Flurstück bundesweit eindeutig identifizierbar. 1. Wo und wie können die Geodaten für Flur- und Gemarkungsgrenzen für ganz Niedersachsen (Datenformat Standard Shape mit Georeferenzierung in ETRS89/UTM32N oder GeoJSON) abgefragt werden? Die Geobasisdaten der Gemarkungs- und Flurgrenzen werden vom Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) georeferenziert im Landesbezugssystem (ETRS89_UTM32) geführt und bereitgestellt. Die Gemarkungs- und Flurgrenzen können im Datenformat Shape oder anderen digitalen Formaten (z. B. NAS, DXF oder TIFF) abgegeben werden. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7207 2 2. Welche Kosten werden dafür berechnet und warum? Die Erhebung von Kosten für die Bereitstellung von Geobasisdaten geschieht auf Grundlage des Niedersächsischen Verwaltungskostengesetzes und des Niedersächsischen Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen. Die aktuell gültige Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (KOVerm) gibt die Gebühren für Gemarkungs- und Flurgrenzen mit 0,14 Euro je km², höchstens 7 000 Euro (gesamtes Landesgebiet ) je Auftrag an. Die KOVerm wird aktuell überprüft; Gegenstand der Überprüfung sind auch die hier genannten Gebühren. 3. Sollte derzeit keine Möglichkeit bestehen, die Geodaten für Flur- und Gemarkungsgrenzen für ganz Niedersachsen (Datenformat Standard Shape mit Georeferenzierung in ETRS89/UTM32 oder GeoJSON) abzurufen, besteht dann die Möglichkeit, diese Daten im Zuge der Antwort bereitzustellen? Entfällt, da die Bereitstellung jederzeit durch das LGLN möglich ist (siehe Antwort zu Frage 1). (Ausgegeben am 06.01.2017) Drucksache 17/7207 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6959 Daten der Flur- sowie der Gemarkungsgrenzen frei zugänglich? Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling und Jan-Christoph Oetjen (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport