Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/7208 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7026 - Unterrichtsausfall an der BBS Ammerland - Was unternimmt die Landesregierung? Anfrage des Abgeordneten Jens Nacke (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 06.12.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 08.12.2016 Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung vom 23.12.2016, gezeichnet In Vertretung Erika Huxhold Vorbemerkung des Abgeordneten Nach Angaben der Landesregierung betrug im Schuljahr 2015/2016 die landesweite durchschnittliche Unterrichtsversorgung der öffentlichen berufsbildenden Schulen 88,6 % (Stichtagswert vom 15. November 2015 laut Drucksache 17/6221). Seit Regierungsübernahme durch SPD und Grüne im Jahr 2013 lag der Wert in jedem Schuljahr unter 89 % und damit jeweils mindestens drei Prozentpunkte unter dem niedrigsten Wert der vorhergehenden Legislaturperiode. Die BBS Ammerland in Bad Zwischenahn wies im vergangenen Schuljahr 2015/2016 einen Wert auf, der noch unter dem landesweiten Durchschnitt lag: Die Unterrichtsversorgung betrug an der Schule nur 86,2 % und ist damit in den letzten Jahren kontinuierlich gesunken (2013: 90,6 %, 2014: 88,2 %). Nach Angaben von Eltern ist im laufenden Schulhalbjahr die Fachoberschule Technik mit Schwerpunkt Informatik der BBS Ammerland besonders vom Unterrichtsausfall betroffen. Deutschund Englischunterricht werden den Angaben zufolge in einzelnen Klassen im ersten Halbjahr überhaupt nicht erteilt. Vorbemerkung der Landesregierung Im Rahmen der Beantwortung verschiedener Kleiner Anfragen (u. a. in der Drs. 17/6221) hat die Landesregierung bereits darauf hingewiesen, dass sich die guten Erfahrungen des Modellversuchs ProReKo in der Folgezeit nicht in allen Teilbereichen für alle berufsbildenden Schulen bestätigt haben . Die Auslastung des den Schulen zur selbstständigen Bewirtschaftung zur Verfügung gestellten Beschäftigungsvolumens ist von 2011 bis 2014 kontinuierlich gesunken. Dies bedeutet, dass die vom Haushaltsgesetzgeber zur Verfügung gestellten Ressourcen nicht hinreichend genutzt werden konnten. Insbesondere die sehr geringen Einstellungszahlen in den Jahren 2011 (174 Einstellungen an öffentlichen berufsbildenden Schulen) und 2012 (308 Einstellungen an öffentlichen berufsbildenden Schulen) hatten deutliche Auswirkungen auf die Unterrichtsversorgung in den Folgejahren . Die Umsetzung der Vorschläge einer Arbeitsgruppe zur Optimierung der Stellenausnutzung, die bereits im Jahr 2012 von der Vorgängerregierung eingesetzt wurde, brachte nicht die erhoffte bessere Ausnutzung der vom Haushaltsgesetzgeber zur Verfügung gestellten Stellen. Aufgrund der dargestellten Entwicklung im Bereich der Personalbewirtschaftung wurde die Bewirtschaftung von freien Stellen und Stellenanteilen ab dem 30.07.2014 vorübergehend im Kultusministerium durchgeführt, um so die Auslastung der Stellen und Mittel zu optimieren. Der Kern des ProReKo-Gedankens blieb bei dieser Maßnahme erhalten: Die Schulen sind weiterhin unter Beachtung der (haushalts- )rechtlichen Vorgaben verantwortlich für die Personalplanung sowie für die Auswahl und die Ent- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7208 2 scheidung über das einzustellende Personal. Das Stellenausgleichsverfahren bleibt als transparentes Instrument der Stellenplanung bestehen. Festzustellen ist, dass nach den Veränderungen bei der Stellenbewirtschaftung die vom Haushaltsgesetzgeber zur Verfügung gestellten Ressourcen stärker ausgelastet und in den Haushaltsjahren 2014 und 2015 mit 546 bzw. 511 Einstellungen an den öffentlichen berufsbildenden Schulen die beiden eindeutig höchsten Einstellungszahlen der vergangenen Dekade erreicht werden konnten . Im aktuellen Haushaltsjahr 2016 konnte mit bereits rund 480 Einstellungen ein überdurchschnittliches Einstellungsergebnis erzielt werden. Es ist damit in den zurückliegenden drei Haushaltsjahren (2014 bis 2016) gelungen, im Durchschnitt mehr als 500 Lehrkräfte dauerhaft für das Land zu gewinnen . Zur Unterrichtsversorgung an öffentlichen berufsbildenden Schulen wird darüber hinaus auf folgende Besonderheit hingewiesen: Die Berechnung des Unterrichtsbedarfs im berufsbildenden Bereich basiert auf dem Grundgedanken , dass nicht jeder Klasse oder Lerngruppe von vorneherein ein fester Stundenansatz aufgrund der Stundentafel zugewiesen wird. Angesichts von bis zu sieben an einer berufsbildenden Schule geführten Schulformen und der in diesen Schulformen befindlichen Vielzahl der unterschiedlichen Bildungsgänge sowie der unterschiedlichen Größe der Klassen und Gruppen in einer Schule wäre eine entsprechende Zuweisung nicht sachgerecht. Die Berechnung des Lehrkräftebedarfs wäre damit abhängig von der Klassen- und Gruppenbildung der Schule. Stattdessen wird im berufsbildenden Bereich vom Budgetierungsgedanken ausgegangen. Jeder Schule wird ein bestimmtes Lehrkräfte-Sollstunden-Budget zugewiesen. Die Zuweisung basiert auf den sich aus den Stundentafeln ergebenden Lehrkräftestunden der einzelnen Bildungsgänge und der gesetzten Klassensollstärke. Dieses „Budget“ an Sollstunden muss als Obergrenze von der Schule eingehalten werden. Innerhalb des Budgets kann die Schule unter Berücksichtigung der geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften für berufsbildende Schulen ihre Klassen- und Gruppenbildung eigenverantwortlich mittels der zur Verfügung stehenden Lehrkräfte-Iststunden gestalten . Damit wird deutlich, dass die Unterrichtsversorgung an berufsbildenden Schulen anderen Gesetzmäßigkeiten als an allgemeinbildenden Schulen folgt. Die Steuerung der berufsbildenden Schulen erfolgt daher überwiegend outputorientiert über Ergebnisse mittels Zielvereinbarungen (z. B. Kennzahlen zu Abschlüssen, Übernahmequote und Ausbildungsdauer sowie Zufriedenheitswerten der Anspruchsgruppen). Selbstverständlich ist auch an berufsbildenden Schulen eine möglichst hohe Unterrichtsversorgung anzustreben: „Bei den organisatorischen Entscheidungen haben die Schulen einer hohen und gleichmäßigen Unterrichtsversorgung in allen Schulformen Vorrang einzuräumen“ (vgl. Ziffer 2.2, 3. Abschnitt der Ergänzenden Bestimmungen für das berufsbildende Schulwesen (EB-BbS), RdErl. d. MK v. 10.06.2009, Nds. MBl. S. 538). Zur weiteren Stabilisierung der Unterrichtsversorgung hat die Landesregierung den berufsbildenden Schulen durch Umschichtung im Einzelplan 07 kurzfristig zu Beginn des neuen Schuljahrs 2016/2017 rund 100 zusätzliche Einstellungsmöglichkeiten im Rahmen eines „Nachtrags“ zum Stellenausgleichsverfahren II./2016 zur Verfügung gestellt. 1. Wie rechtfertigt die Landesregierung den vollständigen Ausfall der Kernfächer Deutsch und Englisch an der Fachoberschule Technik der BBS Ammerland? Über die Bildung von Klassen und anderweitig organisierten Lerngruppen entscheiden die öffentlichen berufsbildenden Schulen im Rahmen der geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften sowie unter Beachtung des jeweils für die Schule geltenden Budgets eigenverantwortlich. Nach Auskunft der Schule wurde der Unterricht in der Klasse 11 der Fachoberschule Technik aus schulorganisatorischen Gründen im ersten Schulhalbjahr 2016/2017 in den Fächern Deutsch und Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7208 3 Englisch des berufsübergreifenden Lernbereichs zunächst nicht angeboten. Für das zweite Schulhalbjahr ist die Erteilung des planmäßigen Unterrichts der zuvor genannten Fächer sichergestellt. Die Schule hat in Abstimmung mit der Niedersächsischen Landesschulbehörde (NLSchB) ein Konzept erarbeitet, um zu gewährleisten, dass zum Ende des Schuljahres die curricularen Vorgaben grundsätzlich abgedeckt sind. In der Klasse 12 der Fachoberschule Technik wird der Unterricht in den Fächern Deutsch und Englisch des berufsübergreifenden Lernbereichs zu rund 100 % erteilt. Aufgrund von schulorganisatorischen Erfordernissen wurden dabei Teile des Deutschunterrichtes innerhalb des ersten Schulhalbjahres vorgezogen. Für das zweite Schulhalbjahr ist der Unterricht in den genannten Fächern nach Auskunft der Schule ebenfalls sichergestellt. 2. Was unternimmt die Landesregierung, um die seit Jahren sinkende Unterrichtsversorgung an der BBS Ammerland und den aktuellen Unterrichtsausfall in den Griff zu bekommen ? Aufgrund des Bedarfs im Unterrichtsfach Deutsch hat die Schule zu Beginn des Schuljahrs 2016/2017 eine Sondereinsteinstellungsermächtigung zur Ausschreibung einer Theoriestelle mit Unterrichtsfach Deutsch erhalten. Mit Abschluss des Auswahlverfahrens konnte die Schule die ausgeschriebene Stelle zunächst nicht besetzen. Nach Auskunft der NLSchB konnte zwischenzeitlich die Hinzuversetzung einer Lehrkraft mit dem Unterrichtsfach Deutsch zum 01.02.2017 umgesetzt werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen. 3. Wie hoch war die durchschnittliche rechnerische Unterrichtsversorgung an der BBS Ammerland zum Stichtag 15. November 2016? Im Schuljahr 2016/2017 ist die Erhebung der Unterrichtsversorgung zum Stichtag 15.11.2016 erfolgt . Aktuell werden die von den berufsbildenden Schulen übermittelten Daten geprüft und wie in den Vorjahren nach Abschluss der Statistikprüfung voraussichtlich im Februar des Folgejahres (hier: Februar 2017) veröffentlicht. (Ausgegeben am 06.01.2017) Drucksache 17/7208 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7026 Unterrichtsausfall an der BBS Ammerland - Was unternimmt die Landesregierung? Anfrage des Abgeordneten Jens Nacke (CDU Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums