Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/7215 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7105 - Wiedervernässung der Moore für den Klimaschutz Anfrage der Abgeordneten Frank Oesterhelweg, Helmut Dammann-Tamke, Martin Bäumer und Dr. Hans-Joachim Deneke-Jöhrens (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 07.12.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 13.12.2016 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz namens der Landesregierung vom 04.01.2017, gezeichnet Stefan Wenzel Vorbemerkung der Abgeordneten Das Landvolk Niedersachsen Landesbauernverband e. V. führt in seiner Stellungnahme (Vorlage 7 zu Drucksache 17/5668) zum Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen aus, dass nach Angaben der Landesregierung im Rahmen der naturschutzrechtlichen Umsetzung des Niedersächsischen Moorschutzprogramms durch Renaturierungsverpflichtungen im Rahmen von erteilten Torfabbaugenehmigungen oder durch unmittelbaren gesetzlichen Biotopschutz bereits mindestens 100 000 h für den Natur- und Klimaschutz gesichert und damit der Landwirtschaft entzogen seien. Das Landvolk schreibt weiter, dass sich viele dieser ungenutzten Flächen in Bezug auf die notwendigen Wasserstände und die Bodenkohlenstoffgehalte immer noch in einem suboptimalen Zustand befänden und sie damit trotz aufgegebener Nutzung weiter maßgeblich zur Emission von Treibhausgasen beitrügen. Hier bestünde noch deutliches Potenzial für Aktivitäten des Landes und der Kommunen, ohne dabei die Landwirtschaft beeinträchtigen zu müssen. Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weisen wir darauf hin, dass wir ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung unserer Fragen haben, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, so-weit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. Vorbemerkung der Landesregierung Das im Mai 2016 vom MU herausgegebene Programm Niedersächsische Moorlandschaften dient dem Schutz und der Entwicklung der niedersächsischen Moore, d. h. der Moorböden und der Moorlebensräume . Ziel ist es, die vielfältigen natürlichen Funktionen und Leistungen von Mooren als charakteristische Bestandteile der niedersächsischen Landschaft und als Wirtschaftsgrundlage des Menschen zu erhalten und zu verbessern. Dabei ist die Klimaschutzfunktion der Moore von hoher Bedeutung. Mit diesem neuen Programm wird das bisherige Niedersächsische Moorschutzprogramm (Teil 1 von 1981 und Teil 2 von 1986), mit dem bereits seit über 30 Jahren Maßnahmen zur Sicherung, Renaturierung und Wiedervernässung von Hochmoorlebensräumen umgesetzt werden, fortgeschrieben und ergänzt. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7215 2 1. Wie bewertet die Landesregierung die Aussage des Landvolks, dass bereits 100 000 ha kohlenstoffreicher Böden in Niedersachsen für Natur- und Klimaschutz gesichert und damit der landwirtschaftlichen Nutzung entzogen seien? Die vom Landvolk angeführte Flächengröße von 100 000 ha kohlenstoffreicher Böden in Niedersachsen , die für Natur- und Klimaschutz gesichert sind, lässt sich konkret nicht nachvollziehen. Die Kulisse zum Programm Niedersächsische Moorlandschaften umfasst insgesamt rund 534 000 ha. Diese setzt sich aus rund 395 000 ha Hoch- und Niedermooren, rund 135 000 ha weiteren kohlenstoffreichen Böden sowie rund 3 500 ha zusätzlichen Moorlebensräumen zusammen. Unter einer Sicherung für den Natur- und Klimaschutz werden im Folgenden eine Sicherung als Naturschutzgebiet , eine Sicherung als Kompensationsfläche sowie der gesetzliche Biotopschutz gemäß § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) verstanden. Das Niedersächsische Moorschutzprogramm von 1981/1986 hatte zum Ziel, ca. 81 000 ha Hochmoorfläche als Naturschutzgebiet (NSG) auszuweisen. Dazu sollten ca. 50 000 ha Moorflächen (v. a. naturnahe Hochmoore und Degenerationsstadien) unmittelbar und weitere ca. 31 000 ha Abtorfungs - bzw. Wiedervernässungsflächen nach Abschluss des Torfabbaus als NSG ausgewiesen werden. Derzeit sind hiervon ca. 60 000 ha als NSG gesichert. Dabei handelt es sich ganz überwiegend um Flächen im Eigentum der öffentlichen Hand, um ungenutzte Ödlandflächen oder um Abtorfungsflächen, auf denen aufgrund der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung nach Abschluss der Abtorfung eine Verpflichtung zur Wiedervernässung besteht. Eine Abfrage des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) in 2013 bei den unteren Naturschutzbehörden ergab, dass ca. 30 000 ha aufgrund von Eingriffsvorhaben (insbesondere Torfabbau) als Kompensationsflächen naturschutzrechtlich festgelegt sind. Bei diesen Flächen ist davon auszugehen, dass der überwiegende Teil vor der Abtorfung nicht landwirtschaftlich genutzt war. Zudem mussten die Abtorfungsfirmen Vereinbarungen mit den Grundeigentümern hinsichtlich Pacht, Ankauf oder Tausch der entsprechenden Flächen herbeiführen. Zur Flächengröße der gesetzlich geschützten Biotope in Mooren liegen in der landesweiten Schutzgebietsdokumentation beim NLWKN keine gesamthaft verwertbaren Informationen vor. Diese Biotope werden von den unteren Naturschutzbehörden erfasst. Da es sich bei einem Großteil der gemäß § 30 BNatSchG besonders geschützten Biotope um ungenutzte Moore handelt, ist davon auszugehen, dass auch in dieser Flächenkategorie keine Flächen in wesentlichem Umfang der landwirtschaftlichen Nutzung entzogen werden. Insgesamt ist nicht davon auszugehen, dass durch die Umsetzung des Niedersächsischen Moorschutzprogramms von 1981/1986 in einem wesentlichen Umfang vormals landwirtschaftliche Flächen einer landwirtschaftlichen Nutzung entzogen worden sind. 2. In welchem Umfang wurden in Niedersachsen land- und forstwirtschaftliche Flächen der Produktion aus Gründen des Natur- und Klimaschutzes entzogen? Ein Entzug von Flächen aus der land- und forstwirtschaftlichen Produktion würde sich ergeben, wenn die von den Flächeneigentümern veräußerten land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen für Torfabbau oder Eingriffs- bzw. Kompensationsvorhaben mit Folgenutzung Naturschutz in Anspruch genommen werden oder diese im Rahmen von Naturschutzprojekten für eine Wiedervernässung bzw. natürliche Entwicklung vorgesehen sind. Eine differenzierte landesweite Übersicht, die sowohl die jeweiligen Kompensationsmaßnahmen in Mooren als auch die verschiedenen Naturschutzprojekte umfasst und aus der sich konkrete Aussagen zu aus der landwirtschaftlichen Nutzung entzogenen Flächen ableiten ließe, liegt der Landesregierung nicht vor. Wie schon zu Frage 1 ausgeführt, waren im Rahmen des Niedersächsischen Moorschutzprogramms von 1981/1986 bei der Sicherung von Flächen nur zu einem untergeordneten Anteil landwirtschaftlich genutzte Flächen betroffen. Grundsätzlich kann aber auch bei einem Ankauf landwirt- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7215 3 schaftlich genutzter Flächen für Naturschutzzwecke vielfach noch eine landwirtschaftliche Nutzung erfolgen. Aussagen im Hinblick auf Änderungen der Nutzbarkeit von mit Wald bestandenen Moorflächen lassen sich in Anbetracht der diesbezüglich u. a. relevanten Eigentumsverhältnisse, Regelungen von Naturschutzgebietsverordnungen oder Abtorfungsgenehmigungen nicht pauschal treffen. 3. Wie genau setzen sich diese Flächen zusammen (beispielsweise Lage, Größe, Eigentümer , Zustand etc.)? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. 4. In welchem Umfang wurden auf diesen Flächen bereits Wiedervernässungs- bzw. Renaturierungsmaßnahmen durchgeführt? Der Landesregierung liegen keine landesweiten Übersichten über die in Mooren durchgeführten Wiedervernässungs- bzw. Renaturierungsprojekte vor. 5. Wie hoch sind die jährlichen Treibhausgasemissionen aus den bereits gesicherten Flächen , auf denen noch keine Wiedervernässung stattgefunden hat? Eine konkrete Quantifizierung der Treibhausgasemissionen lässt sich in Anbetracht des derzeitigen Kenntnisstandes zu den Flächen, die für den Moor- und Klimaschutz grundsätzlich zur Verfügung stehen, bzw. zu den bereits durchgeführten Maßnahmen nicht vornehmen (siehe auch Antwort zu Frage 2). 6. Was tut die Landesregierung, um sicherzustellen, dass auf den gesicherten Flächen möglichst schnell Wiedervernässungs- bzw. Renauturierungsmaßnahmen durchgeführt werden können? Die Landesregierung hat in der aktuellen EU-Förderperiode 2014 bis 2020 insbesondere mit der EFRE-Richtlinie „Klimaschutz durch Moorentwicklung“ ein zentrales Finanzierungsinstrument geschaffen , mit dem Maßnahmen zum Klimaschutz in der Kulisse „Niedersächsische Moorlandschaften “ gefördert werden können. Darüber hinaus wird im Rahmen des ELER-Programms für ländliche Räume (PFEIL) die Maßnahme „Flächenmanagement für Klima und Umwelt“ in Verbindung mit der Flurbereinigung erstmalig angeboten. Ziel ist es, in Kooperation mit der Landwirtschaft Infrastrukturmaßnahmen zur Agrarstrukturverbesserung zu fördern und die Voraussetzung für die Durchführung von Vernässungsmaßnahmen zur Minderung der Treibhausgasemissionen zu schaffen. (Ausgegeben am 12.01.2017) Drucksache 17/7215 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7105 - Wiedervernässung der Moore für den Klimaschutz Anfrage der Abgeordneten Frank Oesterhelweg, Helmut Dammann-Tamke, Martin Bäumer und Dr. Hans-Joachim Deneke-Jöhrens (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz