Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/7216 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7048 - Wann erfolgt die Sanierung der Landesstraße 159 in der Gemeinde Kirchlinteln? Anfrage des Abgeordneten Adrian Mohr (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 05.12.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 08.12.2016 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr namens der Landesregierung vom 04.01.2017, gezeichnet Olaf Lies Vorbemerkung des Abgeordneten Am 16. November haben Vertreter der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in der Gemeinde Kirchlinteln über die 2019 anstehende Sanierung der Landesstraße 159 Ortsdurchfahrt Otersen informiert. Parallel soll die notwendige Erneuerung des Gehweges durch die Gemeinde Kirchlinteln unter finanzieller Beteiligung der Anlieger erfolgen. Angemeldet wurde die Sanierung laut Information der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr für das Jahr 2019. Auf der Informationsveranstaltung, über die am 21.11.2016 auch die Verdener Aller-Zeitung (VAZ) berichtet hat, blieben Fragen nach der Fahrbahnerneuerung der L 159 von der Einmündung in die L 160 über Wittlohe und Otersen, Im Sande, bis nach Otersen unbeantwortet. Dabei war die Sanierung der L 159 in diesem Abschnitt für den Sommer 2016 angekündigt - und wurde dann doch nicht durchgeführt. Die VAZ schrieb dazu: „Dass es dazu noch immer keine klare Aussage des Straßenbauamtes gibt, sorgte für Verärgerung bei den Einwohnern.“ Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weise ich darauf hin, dass ich ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung meiner Fragen habe, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. 1. Wann und in welchen Streckenabschnitten erfolgt die zunächst für 2016 geplante und verschobene Sanierung der Landesstraße 159 ab Einmündung L 160 bis zur Ortschaft Otersen? Die Fahrbahn der L 159 zwischen der Einmündung in die L 160 und dem Ortseingang Otersen steht in Konkurrenz zu vergleichbaren Abschnitten im Geschäftsbereich Verden der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV). Die ursprünglich für 2016 vorgesehene Fahrbahnerneuerung wurde zugunsten anderer, stärker belasteter und vom Straßenzustand dringlicherer Streckenabschnitte verschoben. Wann die Maßnahme letztendlich durchgeführt wird, hängt maßgebend von der weiteren Schadensentwicklung der Landesstraßen in diesem Winter und den noch frei zu disponierenden Haushaltsmitteln ab. Erst nach der vorzunehmenden Zustandsfeststellung kann eine konkrete Aussage bezüglich des Zeitpunkts erfolgen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7216 2 2. Ist es aus Sicht der Landesregierung wirtschaftlich sinnvoll, die anstehenden Sanierungsmaßnahmen der Landesstraße 159 ab Einmündung L 160 komplett bis zum südlichen Ortsausgang der Ortschaft Otersen in Richtung Ludwigslust beschleunigt in einem Zuge vorzunehmen? Für die Ortsdurchfahrt Otersen wurden am 16.11.2016 die ersten Überlegungen zur Umgestaltung der Fahrbahn und des Gehweges vor Ort vorgestellt. Wie vor Ort bereits erläutert, ist diese Planung jetzt weiter zu konkretisieren und die Entwurfsunterlagen sind zu erarbeiten. Ob im weiteren Prozess ein Rechtsverfahren zur Erlangung der Baurechte notwendig wird, ist derzeit nicht abzusehen. Von daher lässt sich auch zum baulichen Realisierungszeitpunkt keine verbindliche Aussage treffen . Wegen der noch nicht absehbaren zeitlichen Perspektive wird für den freien Streckenabschnitt der L 159 von der Einmündung der L 160 bis zum Ortseingang eine eigenständige Erneuerungsmaßnahme notwendig sein. 3. Wann und wie werden die geplanten Sanierungsmaßnahmen im Landeshaushalt abgebildet ? Im Landeshaushalt ist die Erhaltung von Landesstraßen in der Titelgruppe 61 des Kapitels 08 20 abgebildet. Die Titelgruppe umfasst alle investiven Maßnahmen der Erhaltung der Fahrbahnen, Ingenieurbauwerken , Radwegen und der Ausstattung an Landesstraßen. Eingeschlossen sind auch Um- und Ausbaumaßnahmen von Ortsdurchfahrten. Einzelprojekte werden im Rahmen der jährlich aufzustellenden Bauprogramme durch die NLStBV disponiert. (Ausgegeben am 12.01.2016) Drucksache 17/7216 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7048 - Wann erfolgt die Sanierung der Landesstraße 159 in der Gemeinde Kirchlinteln? Anfrage des Abgeordneten Adrian Mohr (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr